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Im Tobel 2+4, 8135 Langnau am Albis

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Academic year: 2022

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8024 Zürich Tel. 044 307 79 00 Fax 044 307 79 01 www.immoclass.ch

BEWEGT IMMOBILIEN

Im Tobel 2+4, 8135 Langnau am Albis

Traditionelles Fachwerkhaus mit Werkhof Ausschreibungsbestimmungen

Zürich, im September 2018

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Inhaltsverzeichnis

1.  Einleitung

2.  Objektübersicht

2.1  Gemeinde und Infrastruktur 4 

2.2  Grundstück und Bauvorschriften 4 

2.3  Wesentliche Bestimmungen Unterbaurecht 5 

2.4  Weiterführende Unterlagen 7 

2.5  Auswahlverfahren 8 

2.6  Beurteilungskriterien 8 

2.7  Organisation / Ansprechpersonen 8 

2.8  Besichtigungen 8 

2.9  Terminplan 9 

3.  Umfang / Eingabe der Offerten 10 

3.1  Umfang indikative (unverbindliche) Offerte 1. Stufe 10 

3.2  Umfang verbindliche Offerte 2. Stufe 10 

3.3  Eingabe der Offerten 10 

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1. Einleitung

Im Auftrag der Stiftung Wildnispark Zürich (nachfolgend Stiftung) bieten wir die Liegen- schaft im Tobel 2+4 in Langnau am Albis in einem zweistufigen Bieterverfahren als Un- terbaurecht an.

Das Bieterverfahren wird aufgrund der nachfolgend umschriebenen Vorgehensweise durch- geführt, sodass der Unterbaurechtsvertrag mit dem ausgewählten Vertragspartner beur- kundet werden kann. Der Vollzug des Unterbaurechtsvertrages sowie der Eigentumsüber- gang an den auf dem Unterbaurecht befindlichen Gebäuden findet unabhängig einer Bau- bewilligung im Frühjahr 2019 statt.

Die Stiftung ist Eigentümerin des überbauten und erschlossenen selbständig und dauern- den Baurechtsgrundstückes GB Blatt 3778, Kat. Nr. 5291. Das Stammgrundstück auf wel- chem das Baurecht der Stiftung begründet wurde ist im Eigentum der Stadt Zürich. Die Parzelle GB Blatt 3778, Kat. Nr. 5291, in Langnau am Albis, mit rund 1‘539 m² Landflä- che wird als Standort für die Nutzung der Stiftung nicht mehr benötigt. Die Stiftung beab- sichtigt deshalb an ihrem Baurechtsgrundstück GB Blatt 3778, Kat. Nr. 5291, wiederum ein Unterbaurecht zugunsten eines Dritten, welcher aus dieser Ausschreibung hervorgeht, zu begründen. Der Unterbaurechtsvertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die zuständigen Instanzen der Stiftung als Unterbaurechtsgeberin sowie der Stadt Zürich als Grundeigentümerin abgeschlossen.

Auf dem Grundstück befindet sich das geschichtsträchtige Gebäude Im Tobel 2 aus dem Jahre 1785, welches bis heute als Wohnhaus mit angebautem Oekonomiegebäude genutzt wird. Die Wohnfläche beträgt rund 140 m². Der Pfadfindertreff ist ebenfalls in der Liegen- schaft Im Tobel 2 eingemietet. Auf der Parzelle befindet sich zudem das Gebäude Im Tobel 4, welches als Werkhof eines eingemieteten Gartenbauunternehmens genutzt wird. Das Gebäude Vers. 1478 umfasst einen Tank- und Lagerraum. Das zu veräussernde Grund- stück liegt vollumfänglich in der kantonalen Landwirtschaftszone (Lk), wobei es nicht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt ist.

Die Gemeinde Langnau am Albis (ZH) liegt in der Agglomeration Zürich und zählt 7'502 Einwohner.

Die Liegenschaft Im Tobel 2 + 4 befindet sich an idyllischer Lage zwischen der Tobelstras- se und der Alten Sihlwaldstrasse, in Mitten des rund 12 km² grossen schweizerischen Na- turschutzgebietes Sihlwald. Die Autobahn A3 (Autobahneinfahrt Thalwil) ist nur wenige Ki- lometer entfernt, wodurch die Stadt Zürich innert 20 Fahrtminuten mit dem Auto ausge- zeichnet erreicht werden kann.

Die nachfolgenden Erläuterungen und Rahmenbedingungen sollen die wesentlichen Eck- werte des ausgeschriebenen Angebotes kurz darstellen.

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2. Objektübersicht

Die in dieser Detaildokumentation enthaltenen Angaben dienen der allgemeinen Informati- on und erfolgen ohne Gewähr. Sie bilden nicht Bestandteil einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusicherung. Bei einer allfälligen Vermittlung durch Dritte entsteht weder gegenüber der Eigentümerschaft, noch gegenüber der beauftragten immoclass AG Anspruch auf Aus- richtung einer Provision oder Spesenerstattung. Es steht der Eigentümerschaft frei, den Prozess jederzeit abzubrechen und/oder einen Zwischenverkauf vorzunehmen. Es können daraus keinerlei Ansprüche (Entschädigungen, Spesen usw.) gegenüber der Eigentümer- schaft geltend gemacht werden.

2.1 Gemeinde und Infrastruktur

Steuerfuss  102%, zuzüglich Kirchensteuer 12% ref., 13% röm.-kath.

Öffentlicher Verkehr /

Individualverkehr  Die Erschliessung ist gut

 Öffentliche Verkehrsmittel: Bushaltestelle Langnau a. Albis, Unterrengg 870m entfernt, Gehdistanz von 13 Minuten

 Die Buslinie 140 fährt ab Langnau a. Albis, Unterrengg, in 22 Minuten bis zum Bahnhof Thalwil, wo Sie über ausgezeich- neten Anbindungen nach Zürich und Chur verfügen

 Autobahnanschluss A3 in Richtung Zürich oder Chur ist 7.5 km entfernt

Infrastruktur  In 10 Minuten Fahrdistanz sind Einkaufsmöglichkeiten wie Coop, Metzgerei, Apotheke usw. in Langnau am Albis er- reichbar

2.2 Grundstück und Bauvorschriften

Lage  Ruhige und idyllische Lage inmitten des schweizerischen Naturschutzgebietes Sihlwald

Objekt  Im Tobel 2+4, 8135 Langnau am Albis Grundstücksfläche  ca. 1'539 m²

Grundstück  Grundstück GB Blatt 3778, Kat. Nr. 5291, Langnau am Albis Gebäudegrundfläche  Wohngebäude Vers. Nr. 406 (Im Tobel 2), 96 m²

 Gebäude Landwirtschaft Vers. Nr. 16 (Im Tobel 4, Werkhof), 186 m²

 Gebäude Landwirtschaft Vers. Nr. 1478 (Tank- und Lager- raum), 30 m²

Gebäudeversicherung

(Stand: 01.01.2018)  Die auf dem Kaufobjekt befindlichen Gebäude wurden zu einem Neuversicherungswert wie folgt versichert:

- Gebäude Vers. Nr. 406, Im Tobel 2, mit einem Volumen von 1360 m³, Neuversicherungswert: CHF 1‘315‘000.00 - Gebäude Vers. Nr. 16, Im Tobel 4, mit einem Volumen

980 m³, Neuversicherungswert: CHF 671‘300.00

- Gebäude Vers. Nr. 1478, mit einem Volumen von 84 m³, Neuversicherungswert: CHF 63‘000.00

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Zone  kantonale Landwirtschaftszone (Lk), nicht dem BGBB unter- stellt.

 Eckwerte der Landwirtschaftszone sind in den nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten sind:

- Art. 16 ff. Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) - §36 Planungs- und Baugesetz des Kt. Zürich (PBG) - Art. 34 ff. Raumplanungsverordnung des Kt. Zürich

(RPV) Archäologische Zone/

kantonaler Denkmalschutz  Nicht enthalten Gewässerschutzbereich/

Objektschutz Tankanlage  Im Gewässerschutzbereich Au

 Gemäss Schreiben des AWEL vom Januar 2016 sind hin- sichtlich der im Erdreich des Gebäudes Vers. Nr. 1478 be- findlichen Tank- und Lageranlagen Massnahmen zum Schutz der Anlagen in Eigenverantwortung umzusetzen

Prüfperimeter

Bodenverschiebung  Im Prüfperimeter Bodenverschiebung nicht enthalten Bundesinventar / über-

kommunale Natur- und Landschaftsschutz- verordnung

 Im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung enthalten.

 Unter Landschaftsschutzzonen III und IIIA erfasst

Verordnung über den Schutz des Sihlwaldes als Natur- und Landschafts- schutzgebiet

 Die geltenden Schutzbestimmungen gemäss der Verordnung über den Schutz des Sihlwaldes als Natur- und Landschafts- schutzgebiet mit überkommunaler Bedeutung in den Ge- meinden Hausen a. A., Hirzel, Horgen, Langnau a. A., Ober- rieden und Thalwil sind bekannt.

Altlasten  Nicht im Kataster der belasteten Standorte (KbS) aufgeführt Nutzungsvorgaben  Jegliche Huftierhaltung ist untersagt

2.3 Wesentliche Bestimmungen Unterbaurecht

Grundstück

Unterbaurecht  Entspricht der Baurechtsparzelle GB Blatt 3778, Kat. 5291, Langau am Albis

Zweck  Für ein Wohngebäude (Vers. Nr. 406) mit Gewerbe (Vers. Nr.

16 + 1478)

Zustand / Instandstellung  Die Gebäude Vers. Nr. 406, Vers. Nr. 16 und Vers. Nr. 1478 auf der Unterbaurechtsparzelle werden im heutigen tatsächli- chen und rechtlichen Zustand übergeben. Im Zeitraum zwi- schen der Beurkundung und dem Vollzug des Unterbau- rechtsvertrages sind keine Instandstellungsarbeiten mehr vorgesehen.

Baurechtsdauer  Das Baurecht wird für die Dauer bis 31.12.2100 abgeschlos- sen.

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Heimfall  Auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Baurechtes gehen die Gebäude samt Bestandteilen unentgeltlich in das Eigentum der Stiftung über (Heimfall).

Baurechtszins  Der jährliche Baurechtszins beträgt pauschal CHF 36‘000.00 (Schweizerfranken sechsunddreissigtausend) und ist im Vo- raus in vierteljährlichen Raten je am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober zu bezahlen. Die Zinspflicht beginnt nach er- folgtem Vertragsvollzug am folgenden Monatsersten.

Anpassung

Baurechtszins  Der Baurechtszins gilt für die Dauer von 5 Jahren vom Voll- zug des Unterbaurechtes im Grundbuch an gerechnet. Nach Ablauf dieser Periode wird er alle 5 Jahre gemäss der nach- folgenden Regelung neu festgesetzt:

- Der Baurechtszins von CHF 36‘000.00 entspricht dem Punktestand des Schweizerischen Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) im Zeitpunkt des Vertragsvoll- zuges (Eintragung des Unterbaurechtes im Grundbuch).

- Der Baurechtszins erhöht bzw. vermindert sich bei einer Neufestsetzung des Baurechtszinses um 60% der Stei- gerung/Senkung des LIK.

Gebäudeentschädigung  Mit der Begründung und Eintragung des Unterbaurechtes erwirbt die Bauberechtigte von der Stiftung das Eigentum an den Gebäuden Vers.-Nrn. 406, 16 und 1478. Der Übernah- mepreis für diese Gebäude im heutigen tatsächlichen Zu- stand, ist in Form einer Offerte für die Gebäudeentschädi- gung im Rahmen dieses Bieterverfahrens zu offerieren. Wir bitten um eine schriftliche Offerte (vgl. hinten Ziff. 3).

Bestehende Vertrags-

verhältnisse  Heute bestehende Vertragsverhältnisse werden per Vollzug des Unterbaurechts auf den neuen Unterbaurechtsnehmer übertragen

 Weitere Angaben zu den bestehenden Mietverträgen werden aus Gründen der Vertraulichkeit erst nach der zweiten Stufe des Bieterverfahrens mitgeteilt

 Total monatlicher Mietzinsertrag per 31.08.2018:

CHF 3'787.00/Monat

 Die Mietzinsen und Kostenstände werden mit Wirkung per 1.

April 2019 an den aktuellen Stand angepasst, woraus eine Senkung in der Höhe von total rund CHF 265.00/Monat resul- tiert.

Baubewilligungs-

Vorbehalt / Planungsrecht  Ein Baubewilligungsvorbehalt ist nicht vorgesehen. Die Bau- berechtigte erhält für den Zeitraum zwischen Beurkundung und Eigentumsübertragung ein Planungsrecht, um ein mögli- ches Baubewilligungsverfahren zu initiieren

Vollzug des

Unterbaurechts  Der Vollzug des Unterbaurechtsvertrages erfolgt innert 60 Tagen nach Vorliegen der folgenden kumulativen Bedingun- gen:

- Rechtskräftige Genehmigung des Unterbaurechtsvertra- ges durch die Stiftung Wildnispark Zürich und der Stadt Zürich

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Einreichung indikative Of-

ferte 1. Stufe  Eingabefrist bis 05.10.2018 Einreichung verbindliche

Offerte 2. Stufe  Eingabefrist bis 30.11.2018

Offertbasis Ausschreibungsbestimmungen inkl. Beilagen

2.4 Weiterführende Unterlagen

Zusätzliche Unterlagen zur Unterbaurechtsparzelle können unter Verwendung der nachfol- genden Zugangsdaten via der Homepage www.immoclass.ch unter der Rubrik LOGIN her- untergeladen werden:

Zugangsdaten

Benutzername: InteressentWPZ Passwort: 10316_ImTobel

(Bitte beachten Sie die Gross-/ Kleinschreibung)

Folgendes wird ergänzend zu diesen Unterlagen mitgeteilt:

Grundbuchauszug

Im Grundbuchauszug des GB Blatt 3778, Kat. Nr. 5291, sind die eingetragenen Rechte und Lasten sowie die An- und Vormerkungen mit den entsprechenden Verweisen auf die Belege betreffend des Baurechtsgrundstückes der Stiftung, auf welchem das Un- terbaurecht begründet wird, enthalten. Die Liegenschaft der Stadt (Kat. Nr. 2464) zu- lasten welcher das Baurechtsgrundstück der Stiftung (GB Blatt 3778, Kat. Nr. 5291) eingetragen ist, umfasst eine Fläche von 1‘844‘047 m² und diesbezüglich bestehen vie- le An-/Vormerkungen sowie Dienstbarkeiten, welche jedoch bis auf das Durchleitungs- und Anschlussrecht für Kanalisation (SP 1462), welches ebenfalls in den Detailunterla- gen enthalten ist, die Baurechtsfläche GB Blatt 3778,Kat. Nr. 5291, nicht tangieren.

Planunterlagen

Die angegebenen Flächen dienen lediglich der allgemeinen Information. Es können da- raus keine Rechte abgeleitet werden. Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Vertragsentwurf

Der in den Ausschreibungsunterlagen vorhandene Entwurf des Unterbaurechtsvertra- ges gilt als Grundlage für die einzureichenden Offerten. Die wesentlichen Bestimmun- gen dürfen nicht verändert werden.

Weitere Auflagen Baurecht Gemäss Vertragsentwurf.

Fragen

Allfällige Fragen oder ergänzende Auskünfte bitten wir Sie wenn möglich schriftlich (inkl. Mail) an die immoclass AG einzureichen.

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2.5 Auswahlverfahren

Für die 2. Stufe des Bieterverfahrens werden Offerierende mit den attraktivsten Offerten eingeladen. Ihnen wird das Ergebnis der ersten Offertrunde bekannt gegeben. Diese Offe- rierenden erhalten die Möglichkeit, ihr Angebot in einer zweiten Offertrunde anzupassen.

In der Folge werden mit den bestrangierten Offerierenden mündliche Verhandlungen geführt. Mit der ausgewählten Partnerin oder dem ausgewählten Partner wird der Unterbau- rechtsvertrag öffentlich beurkundet und nach Erfüllung der vereinbarten Bedingungen voll- zogen.

2.6 Beurteilungskriterien

Die Offerten werden gemäss den einzureichenden Unterlagen anhand der nachstehenden Kriterien beurteilt. Die Aufzählung ist nicht abschliessend; die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung:

a) Formelles

Vollständigkeit der abgegebenen Unterlagen (vgl. Ziff. 3) b) Erwerbende Partei

Bonität und Finanzierungssicherheit c) Wirtschaftlichkeit

Höhe der Offerte betreffend Gebäudeentschädigung d) Nutzungsabsichten

Vorgesehene Nutzung

2.7 Organisation / Ansprechpersonen

Die Vorbereitung, Organisation und fachliche Begleitung des Bieterverfahrens (Abwicklung betr. Unterbaurechtsvertrag / Besichtigungen) erfolgt federführend durch:

– immoclass AG Tel. +41 (44) 307 79 00

– Sinaida Kälin Tel. +41 (44) 307 79 03 sinaida.kaelin@immoclass.ch

2.8 Besichtigungen

Die Besichtigungen sind nur auf Einladung der immoclass AG möglich und finden nach der ersten Stufe des Bieterverfahrens zwischen 15.10.2018 und 02.11.2018 statt. Wir dan- ken für Ihr Verständnis.

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2.9 Terminplan

1. Stufe Einladung zur Offertstellung

Abgabe der indikativen (unverbindli- chen) Offerte

 Dieses Angebot hat aufgrund dieser Dokumentation sowie den weiteren Unterlagen via www.immoclass.ch zu erfolgen

 Der offerierte Betrag für die Gebäu- deentschädigung stellt ein Richtwert dar

 Liegen mehrere Offerten vor, ist die Angebotshöhe zur Festlegung des Teilnehmerkreises für die 2. Phase relevant.

bis 05.10.2018

Sichten der indikativen Angebote und Versand Einladung zur 2. Stufe sowie Besichtigung

Bis 12.10.2018

2. Stufe Abgabe eines verbindlichen Ange- botes

Durchführen von Besichtigungen zwischen 15.10.2018 und 02.11.2018 Abgabe einer verbindlichen und

vorbehaltlosen Offerte hinsichtlich der Gebäudeentschädigung mit Finanzierungsnachweis eines Fi- nanzinstitutes

bis 30.11.2018

Vorprüfung der eingereichten Offerten und Weiterleitung an die Eigentümer- schaft

bis 14.12.2018

Vertragsgespräche / Verhandlungen ab 17.12.2018 Beurkundung des Unterbaurechtsver-

trages

im Anschluss

Eigentumsübertragung voraussichtlich Frühjahr 2019

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3. Umfang / Eingabe der Offerten

3.1 Umfang indikative (unverbindliche) Offerte 1. Stufe

Die indikative Offerte für die erste Stufe des Bieterverfahrens hat mindestens folgende Be- standteile zu umfassen:

a) Indikative Offerte der Gebäudeentschädigung für die Bauten Vers. Nr. 406, 16, und 1478 im heutigen Zustand

b) Formulierung der Nutzungsabsichten c) Beschreibung der Offerierenden:

Juristische Personen

 Abgabe aktueller Handelsregisterauszug

 Abgabe einer Firmenbroschüre

 Abgabe eines Finanzierungsnachweises für den offerierten Kaufpreis

Natürliche Personen

 Angabe der vollständigen Personalien mit Wohnsitz

 Abgabe eines Finanzierungsnachweises für den offerierten Kaufpreis

3.2 Umfang verbindliche Offerte 2. Stufe

Die verbindliche Offerte für die zweite Stufe des Bieterverfahrens hat mindestens folgende Bestandteile zu umfassen:

a) Verbindliche Offerte der Gebäudeentschädigung für die Bauten Vers. Nr. 406, 16, und 1478 im heutigen Zustand

b) Akzeptieren des ausgeschriebenen Unterbaurechtsvertrages

c) Abgabe eines Finanzierungsnachweises über den verbindlich offerierten Betrag für die Gebäudeentschädigung eines Finanzinstitutes

3.3 Eingabe der Offerten

Die vollständigen Offerten sind

für die 1. Stufe bis am 05.10.2018 und

für die 2. Stufe bis am 30.11.2018 (Datum des Poststempels) an die folgende Adresse zu senden:

immoclass AG Oberdorfstrasse 2 Postfach 460 CH-8024 Zürich

Die Stiftung kann Offerten ausschliessen, die nach dem Datum und/oder in wesentlichen Teilen unvollständig eingereicht werden. Ferner behält sich die Stiftung vor, noch zusätzli- che Angaben oder Unterlagen nachzufordern.

Zürich, im September 2018

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