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Finanzierung der Weiterbildung in Spitalpharmazie

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Academic year: 2022

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Zentralsekretariat

64.4 28.10.2016 /AG

BESCHLUSS

Finanzierung der Weiterbildung in Spitalpharmazie

Ausgangslage

Mit der Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) wurde vom Parlament eine zusätzli- che Bedingung für die privatwirtschaftliche Ausübung des Apothekerberufs in eigener fachli- cher Verantwortung eingeführt: Apothekerinnen und Apotheker müssen in Zukunft ebenfalls über einen Weiterbildungstitel verfügen, um eine Bewilligung zur Berufsausübung zu erhalten.

Die entsprechende Bestimmung in Artikel 36 Absatz 2 wird zusammen mit den anderen Best- immungen, die Verordnungsänderungen erfordern, voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft tre- ten.

Es existieren zwei eidgenössische Weiterbildungstitel in Pharmazie: Spitalpharmazie und Offizinpharmazie. Beide Weiterbildungsprogramme wurden 2013 vom Bund akkreditiert. Da- neben existieren weiterhin auch privatrechtliche Fachapothekertitel FPH, etwa in klinischer Pharmazie.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Schweizerische Verein der Amts- und Spitalapotheker, GSASA, über H+ Die Spitäler der Schweiz an die GDK gewandt. Der Verein weist darauf hin, dass die Finanzierung der beiden Weiterbildungen in Spitalpharmazie und in klinischer Phar- mazie nicht zufriedenstellend geregelt sei. Die Kosten für diese Weiterbildungen sind gemäss Art. 49 Abs. 3 KVG wie die Aus- und Weiterbildungskosten der übrigen universitären Medizi- nalberufe nicht Teil der anrechenbaren Kosten. Die Finanzierung der Weiterbildung der Fach- apotheker an den Spitälern (die Weiterbildungsordnung in Spitalpharmazie schreibt mindes- tens 500 Stunden praktische Weiterbildung vor) wird von den Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Bei den Weiterbildungen für Apothekerinnen und Apotheker handelt es sich bis- her um vergleichsweise kleine Zahlen, wie die folgende Tabelle zeigt:

Privatrechtliche und eidgenössische Weiterbil- dungstitel1 (Stand 11.10.2016)

Offizinpharmazie Spitalpharmazie

2012 16 5

2013 15 8

2014 8 5

2015 12 4

2016 18 5

Demgegenüber wurden in der Schweiz im Jahr 2015 174 Apothekerdiplome vergeben und 264 ausländische Diplome wurden anerkannt. Im selben Jahr wurden insgesamt 484 neue Berufs- ausübungsbewilligungen erteilt (2014: 350).

1 Die ersten eidgenössischen Weiterbildungstitel wurden 2013 verliehen. Sie lösen die bisher privatrechtlichen Titel Offizinpharmazie FPH und Spitalpharmazie FPH ab.

(2)

S:\6_\64\64_4\DC_WB_Spitalpharmazie_20161027_d.docx 2 Angesichts der Tatsache, dass ein anerkannter Weiterbildungstitel künftig die Voraussetzung für eine fachlich eigenverantwortliche Tätigkeit und damit auch für die Leitung eines Betriebs (Spitalapotheke oder Offizin) sein wird, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Absolventen einer Weiterbildung zum Fachapotheker zunehmen wird.

Gemäss der Website der GSASA gibt es aktuell 13 anerkannte Weiterbildungsstätten für Spi- talpharmazie. Für die Spitalapotheken wird es im Wettbewerb um das Stellenbudget im Spital zusehend schwierig, die entsprechenden Weiterbildungsstellen zugesprochen zu bekommen.

Auch der Aufwand des Weiterbildners für die Aufsicht über die Weiterbildung und für die Be- treuung der Weiterzubildenden generiert Kosten. Die Weiterbildungsstätten für Spitalpharma- zie sehen sich daher gegenüber den Weiterbildungsstätten für Ärztinnen und Ärzten an den Spitälern finanziell benachteiligt.

Beurteilung

Die Spitalapotheker nehmen eine Schlüsselfunktion wahr, indem sie für eine optimale und kostengünstige Versorgung des Spitals mit Heilmitteln sorgen. Die Anforderungen an die Spi- talapotheker haben sich in den letzten Jahren verändert, sie wurden umfangreicher und kom- plexer. Heute beteiligt sich der Spitalapotheker in wachsendem Masse auch an klinischen Pro- zessen, z.B. bei Information und Schulung des Pflegepersonals oder bei den medizinischen Visiten am Krankenbett. Es ist deshalb anzunehmen, dass die Spitäler sehr daran interessiert sind, entsprechend qualifizierte Fachpersonen anzustellen, wenn diese auf dem Markt verfüg- bar sind – ein Blick auf das Stellenportal der GSASA bestätigt diese Einschätzung. Nach Aus- kunft der Kantonsapothekervereinigung (KAV) erreicht ein bedeutender Anteil der Apotheke- rinnen und Apotheker in den Spitälern und in der Offizin in den nächsten Jahren das Pensionsalter. Zusätzlich zum ohnehin bestehenden Bedarf muss also genügend Nachwuchs aus- und weitergebildet werden.

Angesichts der geschilderten Bedarfslage und im Sinne der Gleichbehandlung gegenüber den Ärzten ist dafür zu sorgen, dass die Weiterbildungsstellen in Spitalpharmazie gehalten oder ausgebaut werden können. Es wurde beim Beschluss über die Interkantonale Vereinbarung über die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung WFV bewusst darauf verzichtet, weitere Weiterbildungslehrgänge (Spitalpharmazie, Chiropraktoren) in den Geltungsbereich einzu- schliessen, um die WFV nicht zu überladen. Es ist demnach Sache der Standortkantone der Weiterbildungsstätten, für eine angemessene Finanzierung zu Sicherstellung des qualifizier- ten Nachwuchses zu sorgen.

Beschluss

Der Vorstand der GDK nimmt Kenntnis von der Schwierigkeit vieler Spitalapotheken, die Weiterbildungsstellen in Spitalpharmazie und in klinischer Pharmazie aufrechtzuerhalten, weil deren Finanzierung nicht geregelt ist. Gleichzeitig anerkennt der Vorstand den steigen- den Bedarf an Apothekerinnen und Apothekern mit einem Weiterbildungstitel, da ein solcher mit dem revidierten MedBG eine Voraussetzung für die privatwirtschaftliche Berufsaus- übung in eigener fachlicher Verantwortung darstellt.

Der Vorstand der GDK appelliert an die kantonalen Gesundheitsdirektionen, die Rahmen- bedingungen für eine genügende Weiterbildungstätigkeit im Bereich der Spitalpharmazie zu gewährleisten und dabei insbesondere den finanziellen Aspekt zu berücksichtigen.

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