Ad-hoc-Mitteilung
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STRABAG SE-Aufsichtsrat stimmt der Ausübung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu
Wien, 15.7.2016 Die am 10.6.2016 abgehaltene 12. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE (die "Gesellschaft")
ermächtigte den Vorstand der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie Abs. 1a und 1b AktG im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 13 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung, sohin bis 10.7.2017. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft kann der Erwerb sowohl über die Börse als auch außerbörslich erfolgen, wobei für den
außerbörslichen Erwerb die Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erforderlich ist.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dieser Ermächtigung – zu gegebener Zeit – wie folgt Gebrauch zu machen:
Bedingungen des Aktienrückerwerbs
Beginn und voraussichtliche Dauer: vom 10.6.2016 bis 10.7.2017
Aktiengattung: Stammaktien (ISIN AT000000STR1)
Volumen: bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft
Erwerbspreis: von € 1,00 (inklusive dieses Betrags) bis € 34,00 (inklusive dieses Betrags)
Erwerbsart: über die Börse und gegebenenfalls außerbörslich (OTC)
Zweck: zu jedem gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
erlaubten Zweck, insbesondere zur Verwendung der eigenen Aktien als Akquisitionswährung
Tag des Ermächtigungsbeschlusses: 10.6.2016 Tag und Art der Veröffentlichung des
Ermächtigungsbeschlusses: die Veröffentlichung erfolgte am 10.6.2016 gemäß § 82 Abs. 8 BörseG
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