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Academic year: 2022

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Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, Kitzeberg und Schrevenborn

und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn

HEIKENDORFER ANZEIGER

07/2019

Foto: Simone Kanieß Anzeiger_07_19_Umschlag 23.06.19 18:18 Seite 1

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Der neugewählte Heiken- dorfer Seniorenbeirat hat sich konstituiert. Neue erste Vorsitzende für die nächsten drei Jahre ist Ingrid Schlenz, die in offe- ner Abstimmung als ein- zige Kandidatin ein- stimmig gewählt wurde.

Zweiter Vorsitzender ist Klaus Sydow, der nach seinem kommissarischen Jahr als Seniorenbeirats- Vorsitzender – er ist zudem weiterhin Vorsit- zender des Sozialverban- des Heikendorf - nur für

den Stellvertreter-Posten kandidieren wollte.

Den Vorstand des Seniorenbeirats komplettieren Ursula Lange (Kassenwartin), Ebba Müller (Schriftführerin) und Jürgen Weisbrod (Beisitzer).

Vor den Vorstandswahlen hatte Bürgermeister Tade Peetz, der sich eine „weiterhin konstruk- tive und gute Zusammenarbeit“ mit dem Senio- renbeirat wünscht, alle neugewählten Gremiums-

mitglieder per Handschlag verpflichtet. Die Ar- beit des Seniorenbeirats in den nächsten Jahren aktiv mitgestalten wollen neben den fünf Vor- standsmitgliedern auch Dieter Lütkenhorst, Joa- chim und Bärbel Pucknus und Monika Richter sowie Gudrun Sacht, Renate Talanow, Norbert Janz, Hans-Joachim Holst und Erik Volmar.

Jetzt geht der Sommer richtig los!

Heikendorfs neuer Seniorenbeirat

Sommer, Sonne, Badespaß ist jetzt zur Haupt- saison in der Heikendorfer Seebadeanstalt und am Strand von Möltenort angesagt. Bis zum 11.

August ist die Badeanstalt, die mittlerweile mit durchgehend neuem Sicht- und Windschutz auch optisch aufgewertet wurde, jetzt wieder täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet - danach bis zum 8. September von 13 bis 18 Uhr (alle Infos zu Schwimmkursterminen und Eintrittspreisen online www.seebadeanstalt.de). Die Saisonkarte für alle Heikendorfer und auswärtigen Mitglieder des Fördervereins (20 Euro) gilt übrigens weiter- hin auch für den Möltenorter Strand.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Strand- gebührensatzung für den konzessionierten Hei- kendorfer Strandabschnitt: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren haben ab diesem Jahr freien Strandzugang. Die Familiensaisonkarte gibt es deshalb nicht mehr. Dafür können Tages- tickets für 1 Euro in der Haupt- und 0,50 Euro in der Nebensaison sowie Saisontickets für 20 Euro vorerst noch am Seeblick Beach Kiosk gelöst werden. Die Gebühren für die Strandkorbnut- zung wurden bei den Wochen- und Saisontarifen leicht angehoben (8 Euro Tages- und 4 Euro Halbtagesgebühr sind unverändert).

Anzeiger_07_19_Umschlag 23.06.19 18:18 Seite 2

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Amt Schrevenborn

Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter wer- den gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Ge- meindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn

Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3 - 5 Tourismus 5 - 7 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 7 - 13 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 14 - 17 Kulturelles 17 - 19 Kindergärten 20 - 30 Schulen 31 - 33 Kirchengemeinden 33 - 36 Vereine & Verbände Berichte 41 - 55 Sitzungsprotokoll GV-Sitzung 57 - 62 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 63 - 74 Impressum 72

Im Monat Juli finden keine Sitzungen des Amtes statt.

Öffentliche Ausschusssitzungen

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenver- kehrsgesetzes in der Fassung der Bekannt-ma- chung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2016 (BGBl. I S. 1217) und § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren vom 12.04.1990 (GVOBl. S. 264) in Verbindung mit § 55 Abs. 3 des Allgemeinen Ver- waltungsgesetzes für das Land Schleswig-Hol- stein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG -) in der Fassung der Bekannt-machung vom 02.06.1992 (GVOBl. S. 243, 534), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 21.07.2016 (GVOBl. S. 659) verordnet der Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn:

§ 1 Zweck

Zur Überwachung der Parkzeit wird das Parken

auf den in § 2 dieser Verordnung näher be-zeich- neten öffentlichen Verkehrsflächen während der Laufzeit der Parkscheinautomaten eine Parkge- bühr und damit der Wert des Parkraumes für den Benutzer festgesetzt.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt in der Gemeinde Mönke- berg auf den nachfolgend aufgeführten Park-flä- chen:

1. Parkplätze Strandweg (Zufahrt Ölpier) 2. Parkplätze Ernestinenweg (ausgenommen

WVM Parkplätze sowie 3 Bewohnerpark- plätze)

§ 3

Zeitlicher Geltungsbereich

Amtsverordnung

über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemeinde Mönkeberg (Parkgebührenverordnung)

vom 23.04.2019

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Amt Schrevenborn

Berichte aus dem Amt Schrevenborn

Diese Parkgebührenverordnung gilt in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober jeden Jahres.

Die gebührenpflichtigen Tage und Zeiten ergeben sich aus der Beschilderung am Park-scheinauto- maten.

§ 4 Parkzeit

Die Parkgebühren werden in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr erhoben.

§ 5 Parkgebühr

Die Parkgebühr beträgt 1,00 € pro Stunde. Soweit

½ Stunde Parkdauer nicht überschritten wird, wird keine Gebühr erhoben. Die Gebühr für eine Tages- karte beträgt 6,00 €.

§ 6

Gebühren für Parkberechtigungsausweise Für die Ausstellung von Ausweisen, die auf ent-

sprechend beschilderten Parkplätzen zum unent- geltlichen Parken berechtigen, werden folgende Gebühren erhoben:

-Anwohnerparkausweis für ein Kalenderjahr 30,00 €

§ 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 06.06.2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 05.06.2024 außer Kraft. Die Parkgebührenverordnung vom 05.02.2018 tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

Diese Verordnung wurde dem Amtsausschuss vorgelegt.

Heikendorf, 23.04.2019

Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor Der Amtsdirektor Im Auftrag gez. Hehenkamp gez. Hingst Hehenkamp Hingst

Nach langer Pause traten im Juni in Schönkir- chen 14 Mannschaften von 8 Freiwilligen Feuer- wehren des Kieler Ostufers zum Ostuferpokal gegeneinander an.

12 Spiel-und-Spaß-Stationen mussten auf einem Rundkurs, der von Schönkirchen über Oppendorf, Flüggendorf, Gut Schädtbek und Schönhorst führte, durchlaufen werden. Fleißig Punkte gesammelt werden konnte beispiels- weise beim Schlauchkegeln, Getränkekistenlauf, Leinenbeutelwurf. Unterhalb der Schwentinebrü- cke ging zudem das eine oder andere Team beim Kanupaddeln baden. Und die Kübelspritze kam natürlich auch zum Einsatz. Was eindeutig

mehr zählt beim Ostuferpokal als der Wettbe- werbscharakter ist der gemeinsame Spaß, der Zusammenhalt und der gegenseitige Austausch später beim Grillen.

Der Wanderpott ging bei der Neuauflage an das Team der Feuerwehr Laboe, die den Ostuferpokal damit im nächsten Jahr ausrichten wird. Die Plätze 2 und 3 belegten Mönkeberg 2 und Klausdorf 1. Bei den Jugendwehren sicherte sich der Nachwuchs aus Mönkeberg den ersten Neuauflage des Ostuferpokals für Feuerwehren

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Amt Schrevenborn / Tourismus Platz vor Laboe und Dietrichsdorf.

Weitere teilnehmende Mannschaften kamen von den Wehren aus Alt- und Neuheikendorf sowie den Gastgebern aus Schönkirchen und Flüggendorf.

(CK/Fotos T. Seidel)

Die „Temposünder“ vom Amt Schrevenborn beim Kieler Business Run Mit einer neunköpfigen Läufer-

gruppe war auch in diesem Jahr ein Team des Amtes Schrevenborn beim 4. Kieler Business Run vertre- ten. Als „Temposünder“ gingen Thorsten Wulff (stehend von links), Dennis Pagel, Benjamin Broese- Talleur, Charis Meyer, Veronika Engler, Rebecca Jonsson sowie (unten v. l.) Inga Kühn, Lea Busch und Dorit Evers auf die 4,5 Kilome- ter lange Strecke. „Als Team haben wir einen guten Mittelfeldplatz be- legt“, so Rebecca Jonsson. Die schnellste Team-Laufzeit hatte Thorsten Wulff mit 21:38 Minuten.

Dorit Evers und Inga Kühn durchliefen bei 28:58 Minuten das Ziel auf der Kiellinie. Insgesamt gin-

gen 3579 Teilnehmer in 237 Teams an den Start.

(CK/Foto D. Brillat)

TOURISMUS

Neuigkeiten aus der Urlaubsregion

Das Älteste, noch fahrbereite Feuerschiff FS ELBE 3 der Welt besucht Möltenort!

Am Dienstag, den 06.08.19 findet um 16 Uhr eine Schifffahrt mit dem FS Elbe 3 von Möltenort um den Kieler Leuchtturm statt. Überall an Bord der

„Elbe3“ gibt es Pätze, an denen man den Aufent- halt in Ruhe genießen kann. Gäste haben die Gele- genheit, das Schiff näher zu erkunden. Vom Steuerhaus bis zur Hauptmaschine steht die Mann- schaft gerne für Fragen zur Verfügung. Während der ca. 3-stündigen Fahrt können Getränke, Kaffee und Kuchen an Bord erworben und verzehrt wer- den. Für weitere Informationen

und Anmeldungen:

www.feuerschiff-elbe3.de oder telefonisch: 01577-1740384

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Tourismus

Unterwegs auf der Schwentine

SUP-Tour: Auf der Schwentine von Wellingdorf zur Oppendorfer Mühle

ab Wellingdorf kann man sich mit dem Stand Up Paddling (SUP) sportlich betätigen. Auf einer 2,5- stündigen Tour über Klausdorf zur Oppendorfer Mühle und zurück können Sie die Natur des Schwentinetals genießen. Ein Highlight sind die Schildkröten, die man an warmen, sonnigen Tagen auf Baumstümpfen am Ufer sehen kann. Angeblich vor einigen Jahren dort ausgesetzt, haben sie sich offensichtlich prächtig an ihr neues Zuhause ange- passt.

Open-Air-Veranstaltungen an Land & am Meer!

Im Juli wird die Küstenlinie wieder zur Veranstaltungsfläche.

Das vielfältige Programm startet am 29. Juni mit der Wind- jammerparade. An den Wasserkanten unserer Gemeinden kann das bunte Treiben beobachtet werden. Am Sonntag, den 7. Juli kann man mit dem Ostsee-Strandfrühstück in den Tag starten. Eine Frühstückstafel und eine Liegestuhl- lounge werden direkt an der Wasserlinie am Haupt-strand aufgebaut. Hier kann von 10 bis 13 Uhr gefrühstückt wer- den. Dazu gibt es hochwertiges, regio-nales Prosecco- Frühstück vom Buffet. Anmeldung erbeten unter 0431 – 53 32 18 14. Alternativ kann Frühstück mitgebracht werden.

DJ Dominic sorgt mit seinem ausgewählten Mix für das richtige Beach-Feeling.

Mönkeberg setzt seinen Strand am Samstag, den 06. Juli von 18 bis 23 Uhr bei den „Saitensprüngen am Strand“

musikalisch in Szene.

Vom 12.-14. Juli wird am Heikendorfer Hafen wieder die Fiesta Marítima gefeiert. Das Hafenfest mit Temperament mit einem lebensfrohen, feurigen Programm trifft auf mari- times Ambiente: Showbühne, Fiesta-Steg mit DJ-Lounge, Feuershow, Kiddies-Beach und weitere Höhepunkte locken an den Heikendorfer Hafen. Das genaue Programm entneh- men Sie bitte dem Flyer in der Beilage.

Die CDU Mönkeberg-Schönkirchen feiert am 06. Juli ab 19 Uhr ihr traditionelles Mittsommernachtsfest. Mit Musik, Grill und Getränken kann man die laue Sommernacht ge- sellig am Schönkirchener Dorfteich genießen.

„Strandascher“ für einen sauberen Auftritt

Für einen ungetrübten Spaß beim Spielen und Sonnen am Strand sind alle Strandbesucher dazu verpflichtet, den eigenen Müll wieder zu beseitigen.

Auch Zigarettenstummel haben im Sand nichts zu suchen! Für ihre Entsor-

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Amt Schrevenborn/ Gemeinde Heikendorf

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:

das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-679100, info@kiel-sailing-city.de) oder Kathleen Weiß vom Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 142, kathleen.weiss@amt-schrevenborn.de)

Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung der öffentlich tagenden Ausschüsse der Gemeindevertretung werden durch Aushang in der Gemeindeverwaltung mit dem Tag der Einladung zur Sitzung be- kannt gegeben! Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

Tag Datum Uhrzeit Sitzung

Montag 01.07.2019 17:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Montag 01.07.2019 19:00 Uhr 11. Sitzung der Gemeindevertretung Sitzungsort: Ratssaal, Rathaus Heikendorf. Die Tagesordnung der Sitzungen können im Rathaus eingesehen werden. Der aktuelle Stand der Einladungen ist auf der Internetseite ersichtlich.

Öffentliche Ausschusssitzungen

Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint.

In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonn- abend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag.

Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amts- verwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.

Bekanntmachungen des Amtes

Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf

gung werden in der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen, beim Seeblick-Beach am Möltenorter Haupt- strand sowie am Strand von Mönkeberg (Zantopps Fährhaus) kostenfreie Strandaschenbecher aus- gegeben.

E I N L A D U N G

zur 11. Sitzung der Gemeindevertretung Heikendorf

Am Montag, 01. Juli 2019, findet um 19 Uhr im Ratssaal des Rathauses Heikendorf die 11. Sitzung der Gemeindevertretung statt, zu der ich Sie herzlich einlade.

Tagesordnung Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesord- nung

2. Einwohnerfragestunde

3. Einwände gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 4. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 26.06.2019 gefassten Beschlüsse 5. Anträge

6. Umbesetzung von Ausschüssen 7. Mitteilungen

8. Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten 9. Bildungs- und Sozialangelegenheiten 10. Bau- und Umweltangelegenheiten

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Gemeinde Heikendorf

10.1 Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss und Billigung der Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 81 "Neubau Kindergarten Krischans- barg

11. Haushaltsangelegenheiten 12. Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

13. Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen gez. Tade Peetz

Bürgermeister - Änderungen bleiben vorbehalten -

Bekanntmachung

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum folgenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Heikendorf: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 "Teilbereich Möl-

tenort, Überplanung der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken- dorf hat in ihrer Sitzung am 12.06.2018 be- schlossen, den Bebauungsplan Nr. 83

"Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grund- stücke nordöstlich des Möltenorter Weges" für den Bereich der Grundstücke nordöstlich des Möltenorter Weges (Teilbereich Möltenort) auf- zustellen.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich

Ziel der Planung ist es die städtebauliche Ent- wicklung des Plangebietes im Sinne von § 1 (3) Baugesetzbuch (BauGB) durch zeitgemäße Festsetzungsinhalte zu ordnen und zu sichern.

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Nachrücken von Gemeindevertretern /Gemeindevertreterinnen in die Gemeindevertretung Heikendorf

- § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG – in Verbindung mit - §§ 65 und 67 Gemeinde- und Kreiswahlordnung – GKWO – Hiermit stelle ich fest und gebe gleichzeitig bekannt, dass

Frau Kathrin Güldenzoph Röbsdorfer Weg 13 b, 24226 Heikendorf,

als Listenbewerberin der CDU unter der lfd. Nr. 3 des Listenwahlvorschlages zur Gemeindewahl am 6. Mai 2018 für den zurückgetretene Kandidaten Harald Kohrt in die Gemeindevertretung Heikendorf nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gemäß § 33 GKWG Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Nieder- schrift beim Gemeindewahlleiter zu erheben.

Heikendorf, 10.06. 2019 gez. Hehenkamp Gemeindewahlleiter

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Gemeinde Heikendorf Der Baugebietscharakter soll in seiner Kleintei-

ligkeit als verbindlich dokumentierter Planinhalt aufgenommen, bewertet und entwickelt werden.

Den Darstellungen des Flächennutzungs- und auch des Landschaftsplanes folgend, sind vor- handene Biotope und die das Ortsbild prägende Grünflächen verbindlich festzusetzten.

Um dem bauplanungsrechtlichen Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden nachzukommen, sollen Höchstmaße zur Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke festgesetzt werden. Um auch den Grad der künftigen Flä- chenversiegelung zu minimieren sind unter Be- rücksichtigung der vorhandenen natur- räumlichen Lage Festsetzungen zur überbauba- ren und nichtüberbaubaren Grundstücksfläche in den Plan aufzunehmen.

Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 83 soll weiter die Neufassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (maximal überbaubare Grundfläche / GR, max. First- und Gebäude- höhe, max. Anzahl der Wohneinheiten) und eine durchgehend grundstücksbezogene Festset- zung der Baufelder sein, um auch zukünftig die Maßstäblichkeit der Bebauung sichern zu kön- nen.

Die übergeordneten wesentlichen städtebauli- chen Ziele der Planung sind zusammengefasst:

- die Bewahrung des städtebaulichen Ortsbil- des einschließlich der Freiflächen unter Be- rücksichtigung der Belange des Naturschutzes,

- die Erhaltung des Baugebietscharakters in seiner Kleinteiligkeit bei einer dem Ortscha- rakter entsprechenden behutsamen Weiter- entwicklung der bestehenden Bebauung als reines Wohngebiet und allgemeines Wohn- gebiet entlang des Möltenorter Weges gemäß §§ 3 und 4 BauNVO sowie

- die Erhaltung der durch die Lage zur Kieler Förde sensiblen naturräumlichen Struktur, insbesondere die Sicherung der Grünflächen und rückwärtigen Gartenbereiche als klein- räumige Trittsteinbiotope für Lebens- und Rastbereiche der Tierwelt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla- nung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für die- ses Bauleitplanverfahren findet durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes statt.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

in der Zeit vom

15. Juli bis einschließlich 31. August 2019

in der Amtsverwaltung Schrevenborn in 24226 Heikendorf, Dorfplatz 2, Zimmer 1.29 während der Dienststunden

Montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu unterrichten. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit Gelegenheit gegeben, sich zur Pla- nung zu äußern. Stellungnahmen können schrift- lich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit ge- geben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen.

Mit dem Entwurf (Planzeichnung und Begrün- dung) des zur Aufstellung beschlossenen Be- bauungsplanes Nr. 83

"Teilbereich Möltenort, Überplanung der Grund- stücke nordöstlich des Möltenorter Weges“ der Gemeinde Heikendorf liegen folgende umweltre- levante und sonstige Unterlagen öffentlich aus und sind verfügbar:

- Umweltbericht

- Landschaftsplan der Gemeinde Heikendorf Die der Planung zugrunde liegenden Vorschrif- ten, auf die im Bebauungsplanentwurf verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allge- meine Verwaltungsvorschriften und DIN-Vor- schriften in der jeweils geltenden Fassung), können ebenfalls eingesehen werden.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.heikendorf.de Politik &

Verwaltung, Amtliche Bekanntmachungen einge- stellt und über den Digitalen Atlas Nord des Lan- des Schleswig-Holstein zugänglich.

Heikendorf, den 11.06.2019 Amt Schrevenborn

Der Amtsdirektor im Auftrag gez.: Böttcher

(10)

Gemeinde Heikendorf

Bekanntmachung

über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86

"Überplanung der südlichen Ortsmitte - für den Bereich

Hindenburgstraße, Mühlenweg, Ludwigstraße, Rethdamm, Struckkoppel, Mühlenwiesen und teilweise Teichtor"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heiken- dorf hat in ihrer Sitzung am 22.05.2019 be- schlossen, den Bebauungsplan Nr. 86

"Überplanung der südlichen Ortsmitte - für den Bereich Hindenburgstraße, Mühlenweg, Ludwig- straße, Rethdamm, Struckkoppel, Mühlenwiesen und teilweise Teichtor" der Grundstücke - alle Grundstücke nördlich und südlich anlie-

gend zur Hindenburgstraße

- alle Grundstücke nördlich und südlich anlie- gend zum Mühlenweg

- alle Grundstücke östlich und westlich anlie- gend zur Ludwigstraße

- alle Grundstücke östlich und westlich anlie- gend zur Straße Rethdamm

- alle Grundstücke östlich und westlich anlie- gend zur Straße Struckkoppel

- die Grundstücke Nr. 1 bis einschl. Nr. 7 der Straße Mühlenwiesen

- alle Grundstücke östlich anliegend der Straße Teichtor beginnend von Nr. 25 bis einschl. Nr. 49 –

nur ungerade Hausnummern aufzustellen.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Planauszug ersichtlich.

Planungsziel ist die Neufassung der städtebau- lichen Vorgaben für eine dem Ortscharakter ent- sprechende Entwicklung des Gebietes als Wohngebiet. Damit soll der Baugebietscharakter in seiner Kleinteiligkeit als verbindlich dokumen-

tierter Planinhalt aufgenommen, bewertet und entwickelt werden. Um dem bauplanungsrecht- lichen Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden nachzukommen, sollen Höchstmaße zur Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke festgesetzt werden. Um auch den Grad der künftigen Flächenversiegelung zu minimieren sind unter Berücksichtigung der vor- handenen Bebauungsstruktur Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren Grund- stücksfläche in den Plan aufzunehmen.

Wesentlicher Inhalt dieser Planung sollen daher Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sein. Im Sinne der Bewahrung des Ortsbildes und eines guten Einfügens von Neubauten und baulichen Veränderungen in das Ortsbild sollen im Plangebiet im Rahmen der Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Landesbau- ordnung Schleswig-Holstein die äußere Gestalt der baulichen Anlagen, der Form und der Mate- rial-und Farbgebung, sowie der nicht überbauten Grundstücksflächen und der Stellplatzanlagen Festsetzungen getroffen werden.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Heikendorf, den 23.05.2019 Amt Schrevenborn

Der Amtsdirektor im Auftrag gez. Böttcher

(11)

Gemeinde Heikendorf

Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen des geltenden Rechts als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden. Deshalb wird in Heikendorf ein Kinder- und Jugendbeirat eingerichtet, der allen Kindern und Jugendlichen mit Hauptwohnsitz in Heikendorf offensteht.

Der Kinder- und Jugendbeirat ist eine Interessen- vertretung der Kinder- und Jugendlichen in Hei- kendorf. Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am kommunalen Geschehen soll durch den Kinder- und Jugendbeirat gefördert werden. Der Kinder- und Jugendbeirat soll zudem demokratische Entscheidungsprozesse nachvoll- ziehbar machen und Chancen zur Neugestaltung bieten. Damit soll dem verstärkten Wunsch von Kindern und Jugendlichen, an demokratischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben, sowie der Kinderrechtskonvention der UN, der Gemeinde- ordnung und dem Jugendförderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein Rechnung getragen werden.

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 47d, 47e und 47f der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 57 ff.), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 6.), wird nach Beschluss- fassung durch die Gemeindevertretung vom 22.05.2019 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates (1) In Heikendorf wird ein Kinder- und Jugendbei-

rat eingerichtet, der die Interessen der Kinder und Jugendlichen vertritt.

(2) Der Kinder- und Jugendbeirat soll

• zur politischen Aufklärung der Kinder und Ju- gendlichen in Heikendorf beitragen,

• stets Kontakt mit den Kindern und Jugendli- chen suchen,

• die Belange aller Geschlechter berücksichti- gen,

• ein besseres Verständnis unter Kindern und Jugendlichen verschiedener Nationalitäten, ethnischer Herkunft, Kulturen und Konfessio- nen fördern.

§ 2 Rechtstellung

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat ist kein Organ der Gemeinde.

(2) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates handeln parteipolitisch ungebunden und kon- fessionell neutral.

(3) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates sind ehrenamtlich tätig. Die Gemeinde versi- chert sie bei der Unfallkasse Nord.

(4) Der Kinder- und Jugendbeirat berät die Ge- meindevertretung und ihre Fachausschüsse in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugend- liche in Heikendorf betreffen. Der Kinder- und Jugendbeirat ist zu allen Sitzungen der Fach- ausschüsse und der Gemeindevertretung ein- zuladen. Er entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Notwendigkeit der Teil- nahme an den gemeindlichen Gremiensitzun- gen. An den Sitzungen der Fachausschüsse in Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche in Heikendorf betreffen, kann ein Vorstandsmit- glied des Kinder- und Jugendbeirates teilneh- men. Das Mitglied kann in allen Angelegenheiten, welche die Belange von Kin- dern und Jugendliche betreffen, das Wort ver- langen und Anträge stellen. Das Antrags- und Rederecht ist auf den öffentlichen Teil der Sit- zungen beschränkt.

(5) Die Tätigkeit des Kinder- und Jugendbeirates wird von den Organen der Gemeinde ermög- licht und gefördert. Die Gemeinde hat den Kin- der- und Jugendbeirat möglichst frühzeitig über alle in seinen Aufgabenbereich fallenden Angelegenheiten zu unterrichten.

§ 3 Aufgaben

(1) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates sollen im Rahmen des geltenden Rechts nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten eigenver- antwortlich handeln können.

(2) Der Kinder- und Jugendbeirat hat insbeson- dere folgende Aufgaben:

• Beratung über grundsätzliche Fragen der Ju- gendarbeit und der Kinder- und Jugendpoli- tik in Heikendorf,

• Beratung über Anträge und Empfehlungen an die Gemeinde Heikendorf, die die Interes-

Satzung

für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Heikendorf

(12)

Gemeinde Heikendorf

sen und Wünsche der Kinder und Jugendli- chen betreffen,

• Funktion eines Ansprechpartners für die Kin- der und Jugendlichen in Heikendorf.

(3) Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten fin- det einmal jährlich eine Versammlung der Hei- kendorfer Kinder und Jugendlichen statt. Zu der Versammlung lädt der Vorstand des Kin- der- und Jugendbeirates ein. Auf der Ver- sammlung berichtet der Vorstand über die Arbeit des Beirates. Aus der Mitte der Ver- sammlung können Anregungen und Wünsche an den Beirat herangetragen werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates, welche sich der Beirat selbst gibt.

(4) Der Kinder- und Jugendbeirat führt eine ei- gene Öffentlichkeitsarbeit durch.

§ 4

Zusammensetzung/Wahlberechtigung/Wähl- barkeit/Wahlzeit

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus mindestens 5 jungen Menschen ab dem voll- endeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wobei die gewählten Mitglie- der des Beirates bis zum Ende der Wahlperi- ode des jeweiligen Kinder- und Jugendbeirates über das 18. Lebensjahr hi- naus im Beirat tätig sein können. Auf Wunsch der Kinder- und Jugendlichen kann der Beirat die Mitgliederzahl auf maximal 13 erhöhen. Bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestmit- gliederzahl gilt der Beirat als nicht gewählt. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates können nicht gleichzeitig Mitglieder in der Ge- meindevertretung oder bürgerliche Mitglieder in den Fachausschüssen der Gemeinde Hei- kendorf sein.

(2) Wahlberechtigt sind alle Kinder- und Jugend- lichen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die am Wahl- tag mit Hauptwohnsitz in Heikendorf gemeldet sind.

(3) Die Wahl erfolgt in einer Versammlung der Hei- kendorfer Kinder und Jugendlichen, zu der die nach Absatz 2 wahlberechtigten Personen durch die Gemeinde öffentlich eingeladen werden. Jede Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer/innen be- schlussfähig. Die Wahlversammlung wird von

dem/der Heikendorfer Bürgermeister/in gelei- tet.

(4) Die Mitglieder des Beirates werden in allge- meiner, unmittelbarer, freier und gleicher Wahl gewählt. Vorschlagsberechtigt sind alle nach Absatz 2 wahlberechtigten Kinder und Ju- gendlichen. Die Kandidatinnen und Kandida- ten erhalten auf der Wahlversammlung Gelegenheit zu einer kurzen persönlichen Vor- stellung. Die Wahl erfolgt ohne Aussprache in öffentlicher Listenwahl. Sofern die Mehrheit der Wahlberechtigten dies wünscht, erfolgt eine geheime Listenwahl.

(5) Jede/r Wahlberechtigte hat bis zu 5 Stimmen, von denen nur jeweils 1 Stimme einer Kandi- datin bzw. Kandidaten gegeben werden kann.

Die Stimmauszählung ist öffentlich. Sie wird vom Wahlvorstand durchgeführt, der sich aus 5 Mitgliedern des amtierenden Kinder- und Ju- gendbeirates zusammensetzt. Gibt es keinen amtierenden Kinder- und Jugendbeirat, wird der Wahlvorstand von Vertreterinnen und Ver- tretern der Gemeinde und der Amtsverwaltung Schrevenborn gebildet.

(6) Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Ergibt sich beim letzten zu wählenden Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates eine Stim- mengleichheit, erfolgt eine Stichwahl zwischen diesen beiden Kandidatinnen bzw. Kandida- ten. Besteht auch nach der Stichwahl Stim- mengleichheit, so entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende des Wahlvorstandes zieht. Entsprechend der Stimmenzahl bilden die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten eine Liste nachrückender Bewerber/innen.

Nach Beendigung der Auszählung stellt der Wahlvorstand das Wahlergebnis fest.

(7) Die Wahlzeit des Kinder- und Jugendbeirates beträgt 2 Jahre. Die Tätigkeit des jeweiligen Kinder- und Jugendbeirates endet zum Zeit- punkt der Konstituierung des neu gewählten Beirates.

(8) Spätestens 1 Monat nach der Wahl tritt der Kinder- und Jugendbeirat zu seiner konstitu- ierenden Sitzung zusammen. Sie wird durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister einberufen. Bis zur Wahl des Vorstandes über- nimmt der/die Bürgermeister/in die Sitzungs- leitung.

(9) Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Beirats- mitgliedes rückt der/die Kandidat/in mit der höchsten Stimmenzahl auf der Liste der nach- rückenden Bewerber/innen nach.

(13)

Gemeinde Heikendorf

§ 5 Vorstand

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat wählt auf der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine/n 1. Vorsit- zende/n, eine/n 2. Vorsitzende/n, sowie eine/n Schriftführer/in, eine/n Kassenwart/in und eine/ Beisitzer/in. Diese 5 Mitglieder bilden den Vorstand.

(2) Der Vorstand leitet die Beschlüsse des Beira- tes zeitnah über die Amtsverwaltung Schre- venborn an die Gemeinde weiter. Er unterrichtet den Beirat über die Stellungnah- men und die Beratungsergebnisse der Ge- meinde, soweit sie seine Angelegenheiten betreffen.

(3) Zu bestimmten Themenfeldern kann der Beirat Arbeitsgruppen bilden.

(4) Näheres regelt die Geschäftsordnung.

§ 6 Sitzungen

(1) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates finden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Quartal, statt. Sie sind öffentlich. Die Öf- fentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwie- gende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.

(2) Näheres regelt die Geschäftsordnung.

§ 7 Budget

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat verfügt im Rah- men der von der Gemeinde zur Verfügung ge- stellten Finanzmittel über ein eigenes, selbst zu verwaltendes Budget. Das Budget darf nur im Sinne dieser Satzung verwendet werden.

Der Beirat entscheidet im Rahmen des gelten- den Rechts über die Verwendung der Gelder.

(2) Die Geschäftsführung für den Kinder- und Ju- gendbeirat übernimmt der/die Bürgermeister/in der Gemeinde Heikendorf.

§ 8 Auflösung

(1) Im Falle, dass der Kinder- und Jugendbeirat die ihm übertragenen Aufgaben nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt, kann die Ge- meindevertretung die Auflösung des amtieren-

den Beirates und Neuwahlen beschließen.

(2) Der Kinder- und Jugendbeirat kann der Ge- meindevertretung auf Antrag mit der Zustim- mung von 2/3 seiner Mitglieder seine Auflösung und Neuwahlen empfehlen.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Gemeinde ist berechtigt, für die Durchfüh- rung der Wahl Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis aufzunehmen.

(2) Die Kandidatinnen und Kandidaten erklären sich damit einverstanden, dass Name, Vor- name und Anschrift, auf einem Stimmzettel zu- sammengefasst, für die Wahl veröffentlicht und in einer Beiratsmitgliederliste gespeichert werden.

(3) Die personenbezogenen Daten werden erho- ben durch Mitteilung bzw. Übermittlung aus dem Einwohnermeldeamt der Amtsverwaltung Schrevenborn.

(4) Die erhobenen Daten dürfen von der datenver- arbeitenden Stelle nur zum Zwecke der Bei- ratswahl und der Arbeit des Beirates nach dieser Satzung weiterverarbeitet und gespei- chert werden. Die Daten werden nach 10 Jah- ren, beginnend ab dem 01.01. des auf das Ausscheiden der Beiratsmitglieder folgenden Jahres, gelöscht.

§ 10

Weitergehende Bestimmungen Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, gel- ten die Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein.

§ 11

Ausfertigung/Bekanntmachung (1) Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt; sie

tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekannt- machung in Kraft.

(2) Notwendige Änderungen dieser Satzung wer- den von der Gemeindevertretung nach Anhö- rung des Kinder- und Jugendbeirates beschlossen.

Heikendorf, 23.05.2019

gez. Tade Peetz Bürgermeister

(14)

Gemeinde Heikendorf

Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf

Die Gemeinde gratuliert

Go

Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf am 12. Juli 2019, Ort: Parkplatz Schulredder, Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Berichte aus der Gemeinde

Möltenorter Hafenplanung: Öffentliche Präsentation des Konzeptes am 21. August im Ratssaal Die aktuelle Planung zur Sanierung des Yacht-

und Fischereihafens Möltenort stellte Tim Lüde- mann, Geschäftsführer der Gemeindewerke Hei- kendorf, in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22. Mai vor.

Als erste Maßnahme steht, wie in der Mai-Aus- gabe im Heikendorfer Anzeiger zu lesen war, die Erneuerung des Steges 4/Südsteg im Yachtha- fen an. Die Arbeiten werden im Oktober 2019 be- ginnen. Ein erheblich größerer Sanierungsbedarf besteht im benachbarten Fischereihafen. Im Kern geht es um eine laut Lüdemann „bessere Ausnutzung der Wasserfläche“ (die Zahl der Lie- geplätze soll sich von derzeit gut 100 auf 150 er- höhen) und um eine komplette Erneuerung der

Steganlagen in Schwimmstegausführung. So würden beispielsweise die KFK-Brücke und die Tankerbrücke aus dem Hafenbild verschwinden und durch einen etwas verlängerten ebenfalls längs ausgerichteten neuen Schwimmsteg er- setzt. Bürgermeister Tade Peetz sprach von einer bedeutenden Maßnahme für Möltenort und die Gemeinde. Deshalb werde es für alle Betrof- fenen und Beteiligten eine Informationsveran- staltung zur Hafenplanung geben mit ausführ- licher Präsentation und anschließender Ausspra- che.

Termin: Mittwoch, 21. August, 18 Uhr, vor der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschus- ses.

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Gemeinde Heikendorf Baubeginn für den Heikendorfer Kunstrasenplatz im Juli

Nach ausführlicher Planung und Beratung in den vergangenen Monaten kann das Projekt Kunst- rasenplatz jetzt in die Umsetzungsphase gehen.

Bei einem veranschlagten Gesamtbudget von 780.000 Euro beläuft sich der Eigenanteil der Ge- meinde auf gedeckelten 402.000 Euro. Die an- dere knappe Hälfte wird über Fördermittel von Land und Kreis sowie über eine Kostenbeteili- gung des Heikendorfer SV beigesteuert. Baube-

ginn ist im Juli. Aller Voraussicht nach im Novem- ber soll der neue Platz, der nicht ausschließlich von den Fußballern genutzt werden soll, bespiel- bar sein.

Der Heikendorfer Kunstrasenplatz ersetzt den in die Jahre gekommenen Grandplatz an gleicher Stelle. Von der Straße Krischansbarg wird eine neue Zuwegung zur Spielfläche erfolgen. Die Trasse wird zunächst als Baustraße benötigt.

Projekt Bikesharing: Pilotphase beginnt am 1. Juli Das Amt Schrevenborn wird sich aller

Voraussicht nach am Projekt Bikesharing der Kiel Region beteiligen. Die Idee: Nach dem Prinzip „Rent by App“ können mit dem Handy konventionelle Leihfahrräder gemietet und an eigens eingerichteten Bike-Stationen abgeholt und später wie- der abgegeben werden. Die Fahrräder müssen nicht an den Ausgangspunkt zu- rückgebracht werden. In die bis Ende 2020 laufende Pilotphase der Landes- hauptstadt Kiel (Startschuss am 1. Juli) wird sich neben dem Amt Schrevenborn auch die Gemeinde Kronshagen einklin- ken. Danach soll das Bikesharing-Sys- tem in der Kiel Region ausgebaut werden – auf Wunsch der Heikendorfer Gemein- devertretung möglichst auch mit der Probstei als direkt angrenzendes belieb- tes Ausflugsziel für Radfahrer. Die Kom- munalpolitiker verständigten sich zudem auf 2 Bike-Stationen im Bereich des Möltenorter Fähr- anlegers am Hafen und in der Heikendorfer Orts- mitte/Dorfplatz. Da es sich um ein gemeinde- übergreifendes Tourismusprojekt handelt, liegt die Zuständigkeit für die Beteiligung am Bikes- haring-System beim Amt (der Amtsausschuss entschied über eine Beteiligung nach Redakti- onsschluss dieser Ausgabe).

Heikendorf setzt sich weiter für den Erhalt klein- teiliger Wohnbebauung in der Gemeinde ein.

Konkret wurde jetzt zur Überplanung der südli- chen Heikendorfer Ortsmitte der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 86 für den Bereich Hindenburgstraße, Mühlenweg, Ludwig- straße, Rethdamm, Struckkoppel Mühlenwiesen und teilweise Teichtor gefasst.

Wesentliches Planungsziel werden in diesem B- Plan die städtebaulichen Vorgaben von Gemein-

deseite sein für eine „dem Ortscharakter entspre- chende Entwicklung des Gebietes als Wohnge- biet“, heißt es in der Beschlussformulierung.

Über die einzelnen Festsetzungen wird im Bau- und Umweltausschuss beraten.

Zu Beginn der Sitzung wurde Kathrin Gülden- zoph für die CDU-Fraktion als neue Gemeinde- vertreterin von Bürgermeister Tade Peetz per Handschlag verpflichtet. Sie rückt für Harald Kohrt nach, der sich nach sieben Jahren als Aus- schussmitglied und Gemeindevertreter vorerst aus der Kommunalpolitik zurückzieht. Den va- kanten Sitz im Wirtschafts- und Verkehrsaus- schuss nimmt Tade Peetz (CDU) ein. Neue Vertreterin für Hans-Herbert Pohl (CDU) im Amts- ausschuss ist Kathrin Güldenzoph. Karla Schmerfeld (SPD) wird zudem im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss als stellvertretendes Gremiumsmitglied mitwirken.

Kathrin Güldenzoph, die hier von Bürgermeister verpflich- tet wird, ist für Harald Kohrt als CDU-Gemeindevertreterin nachgerückt. © CK

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Gemeinde Heikendorf

Der Innenhof des Heikendorfer Rathauses ver- wandelte sich einmal mehr zur vorsommerlichen Freiluft-Vorlese-Bühne.

Kinder und Jugendliche lasen auf dem Rasen vor der Bücherei ihre Lieblingsgeschichten vor, wäh- rend Eltern, Verwandte, Gäste und Mitschüler bei Kaffee und Kuchen, Limo und kleinen Snacks lauschten. Seit 2015 gibt es den Vorlese-Nach- mittag, eine Aktion der Heikendorfer Gemeinde- bücherei und des Freundeskreises in Zu- sammenarbeit mit der Grund- und Gemein- schaftsschule und dem Heinrich-Heine-Gymna- sium, bei der Lesefähigkeit und Selbstbe- wusstsein der Schulkinder gefördert werden.

Erstmalig beteiligt war in diesem Jahr die Gruppe Kreatives Schreiben unter der Leitung von Re- gine Gebhardt und Gisela Arp. Die Mädels und Jungs der Gruppe punkteten beim Publikum mit ihren selbstgetexteten Geschichten. Zur Freude von Büchereileiterin Beate Geier und aller Betei- ligten spielte auch das Wetter mit.

Nach den vielen Texten gab es zum Ausklang der Veranstaltung dann noch Live-Musik mit der Schulband der Grund- und Gemeinschafts-

schule.

Die Lust am Lesen

Letzte Vorbereitungen vor dem großen Auftritt.

Tourismus im Amt Schrevenborn:

Knapp 40 Gäste und Vermieter wurden bei einer Veranstaltung des Amtes Schrevenborn im Hei- kendorfer Ratssaal über die Auf- gaben des Amtes für den Tourismus in Heikendorf, über die Bedeutung von touristischer Zu- sammenarbeit und Vermarktung informiert.

Wo ist Tourismus bei uns zu fin- den und warum ist er so wichtig?

Wie können Vermieter vom touris- tischen Marketing unter einer Dachmarke profitieren? Wer ist Kiel Marketing, der Partner der drei amtsangehörigen Gemein- den Heikendorf, Mönkeberg und

Touristische Expertenrunde: Johannes Hesse (stehend) sowie Diana Neick (v.l.), Bürgermeister Tade Peetz, Petra Itrich, Thomas Pekrun und Kathleen Weiß bei der Informationsveranstaltung im Heikendorfer Ratssaal. © CK

Freiluftbühne vor der Gemeindebücherei: Kinder und Jugendliche lasen im Innenhof des Heiken- dorfer Rathauses vor Publikum ihre Kurzge- schichten vor. © CK

Informationsveranstaltung zum Tourismus

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Gemeinde Heikendorf / Kulturelles

Gemeindebücherei Heikendorf

www.gemeindebuecherei-heikendorf.de

Di, Do, Fr 9-13 Uhr und 15-18 Uhr Mi, Sa 9-13 Uhr

• Bildung

• Information

• Unterhaltung

• Kommunikation

Schönkirchen in der Lokalen Tourismusorgani- sation (LTO) Kieler Förde? Diese und andere Fra- gen standen im Mittelpunkt des Infoabends mit Kathleen Weiß, Tourismusfachkraft in der Amts- verwaltung, Johannes Hesse und Petra Itrich von Kiel Marketing, Thomas Pekrun (Vorstandsmit- glied Kiel Marketing, Vorsitzender Ortsmarke- tingbeirat Heikendorf) und Diana Neick (Amts- verwaltung /touristische Abgaben).

Dazu blickte Bürgermeister Tade Peetz voraus auf nächste touristische Infrastrukturmaßnah- men wie etwa die Fortsetzung der Promenaden- erneuerung entlang des Fördewanderweges.

Mehrfach wurde der neugestaltete Promenaden- abschnitt am Uferweg von Möltenort, der sich schnell zu dem Hotspot am Heikendorfer Strand

entwickelt hat, exemplarisch als Vorzeigeprojekt genannt für die touristischen Fördermöglichkei- ten, die nur eine LTO bietet. Von einer Zuhörerin und Vermieterin aus Heikendorf ging an die Adresse von Kiel Marketing der Appell, Heiken- dorfer Vermieter von Ferienwohnungen, die ak- tuell ihre Unterkünfte selbst vermarkten, mit ins Boot zu holen.

Von Montag, 1. Juli, bis Sonntag, 7. Juli, bieten zwei Künstler unterschiedliche Workshops am Möltenorter Kunst-Kiosk an. Der Kieler Künstler Jörn Hagemann kommt auf Einladung des Hei- kendorfer Künstlers Jörg Klinner und erweitert somit das Angebot der Künstlergruppe schre- venborner eigenArt im Kunst-Kiosk.

Jörn Hagemann bietet als bildender, experimen- teller Künstler (Grafik, Objekt und Fotografie) sei- nen Workshop „Object Book“ an, den er bereits bei den Kieler Ateliertagen, der Veranstaltung

„Kunststücke“ und im Rahmen des Muthesius Projekts „KUNSThochSCHULE“ an Schulen im

Land durchführte.

Dabei werden ausran- gierte Bücher (also Schund, Kaputtes, Altes, Überholtes oder Ungeliebtes) in einfachen Vorge- hensweisen, bei

denen niemand etwas richtig oder

falsch machen kann, in kurzer Zeit zu surrealen Objekten verformt – und das ist, versprochen, ein Riesenspaß für Alt und Jung!

Wer mitmachen möchte, der bringt am besten

Buchobjekte und Lochkamerafotografie im Kunst-Kiosk

Zwei Workshops am Möltenorter Strand

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Kulturelles

zwei, drei alte Bücher mit und lässt sich überra- schen.

Der Künstler Jörg Klinner bietet den Besuchern, die Möglichkeit mit einer präparierten Keksdose Lichtbilder vom Strandleben einzufangen und in der kleinen Dunkelkammer im Kiosk zu entwi- ckeln. Der Reiz liegt in diesem entschleunigten fotografischen Prozess mit minutenlangen Be- lichtungs- und Entwicklungszeiten, der sich nicht vollkommen vorhersehbar steuern lässt.

Wem die schwarzweißen Negativabbildungen zu abstrakt erscheinen, der kann die Bilder im An- schluss positiv umkopieren.

Die angebotenen Workshops sind für Besucher und Gäste aller Altersgruppen offen und finden

bei passendem Wetter in der Kernzeit zwi- schen 14 und 18 Uhr statt. Es sind keine Anmeldun- gen erforderlich.

Eine Teilnehmer- gebühr wird nicht erhoben;

für eine kleine Spende sind die beiden Künstler dankbar.

Wir begleiten schwerkranke, sterbende und trauernde Menschen ehrenamtlich.

Ansprechpartnerinnen:

Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53 Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21

Kostenlose und unabhängige Informations-/ Beratungsstelle bei Krankheit und Pflegebedarf Anprechpartnerin

Marion Marx 0431 / 24 09 55

Rathaus Heikendorf · Dorfplatz 2 Öffnungszeiten Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr Do. 14.00-18.00 Uhr

Sozialstation

der Gemeinde Heikendorf

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Kulturelles

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Kindergärten

„Ein Schmetterling ist nicht gern allein...“

So klang es in den vergangen Wochen aus un- seren Wäldern, wenn wir Waldkinder uns auf die Suche nach Schmetterlingsraupen und vorsom- merlich munteren Tagfaltern wie dem Zitronen- falter, dem Aurorafalter oder dem Tag- pfauenauge machten.

Zu unserer großen Freude hatten sie den Winter als Falter oder Raupe gut überstanden und suchten nun nach einem anderen Schmetterling, um zu tanzen und Hochzeit zu feiern, wunder- voll!

Ein Aurorafalter hatte es damit wohl nicht so eilig, denn er saß seelenruhig auf einer Knob- lauchrauke und ließ es sich dort gut gehen. Erst nach einer ganzen Weile, als wir Waldkinder schon eine ganze Weile um ihn herumstanden und ihn bestaunten, wurde es ihm dann doch zu bunt und er flatterte davon.

Jeden Tag wurden wir Waldkinder vom

„Schmetterling des Tages“ begleitet, den wir uns aus einem Schmetterlingsmemory auswählten.

Und obwohl die Auswahl der Schmetterlingskar- ten so groß war kam es vor, dass uns ein Schmetterling mehre Tage hintereinander beglei- tete, weil er immer wieder ausgewählt wurde, dass war schon irgendwie „fantastisch“ und, ganz ehrlich, auch ziemlich lustig.

Mit geschlossenen Augen und in Stille schauten wir ganz genau hin, lauschten in die Natur, hör- ten dem Wind zu und entdeckten tatsächlich ein Zaubertor. Es dauerte einen kurzen Moment, doch dann trauten wir uns, die Schwelle zu über-

schreiten und kamen an, im Land der Schmet- terlinge. Dort wurden wir von einem wunder- schönen Falter abgeholt, der uns zur nächsten Blüte mitnahm, wo wir uns dann selbst mit Hilfe von Zaubernektar in einen zarten und bunten Schmetterling verwandelten.

Und dann waren da ja noch der Schmetterling

Tjark Botterlicker, die Schnecke Snick, der Gras- hüpfer Snack und der Libellenexpress, die sich auch auf eine „fantastische“ Reise machten:

Se wüllt hen na Bollerbüttel, en wunnerboren Oort, wo de Welt noch so is, as se schall. Man de Weg is gornich so eenfach - wat dor an liggt, datt de dree bannig ünnerscheedliche sünd. Wat de dree woll dor ankaamt, wo se henwüllt?(aus

„Snack, Snick un Botterlick oder „De Reis na Bollerbüttel“/Heidrun Schlieker/Lümborg: Plag- genhauer Verlag 20179)

Es war nicht immer ganz leicht, dieses platt- deutsch zu verstehen und manchmal war uns ganz „bregenklöterig“ zumute, doch es machte uns großen Spaß, den Worten dieser für uns recht neuen Sprache zu lauschen.

Zum guten Schluss machten wir Waldkinder uns dann tatsächlich auf und flogen mit dem knallro- ten Libellenexpress ins Land der Schmetterlinge.

Dort sahen wir an einem regnerischen Tag nicht allzuviele Schmetterlinge flattern, denn die hän- gen sich ja bei Regenwetter unter ein Blatt, um sich vor dem Regen zu schützen, doch es lohnte sich dennoch allemal an dem zauberhaften See eine Weile zu stehen und nur aufs Wasser zu gu- cken.

Was uns dabei so in den Sinn kam, davon wollen wir beim nächsten Mal erzählen.

Wir lassen von uns hören und werden berichten, Herzlich, Eure Waldkinder

Mitteilungen des Wald- und Naturkinder- garten Heikendorf e.V.

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Kindergärten

Neues aus dem Kindergarten Vier Jahreszeiten

Plötzlich verwandelte sich unser Kinderkarten in ein Tierkrankenhaus, denn wir hatten großen Be- such aus der Uni – Klinik.

Eine Gruppe von 10 Studenten rückte mit einer beeindruckenden Menge Equipment bei uns an und in kurzer Zeit hatte sich unser Mehrzweck- raum in eine Klinik verwandelt.

Die Studenten sahen mit ihren weißen Kitteln schon sehr beeindruckend aus.

Jeweils eine Gruppe von 12 Kindern durfte mit seinen erkrankten, von Zuhause mitgebrachten Kuscheltieren in die Sprechstunde. Jedes Tier wurde gründlich untersucht und eine Diagnose gestellt. Dazu gehörte eine Blutabnahme und häufig auch eine Röntgenuntersuchung.

Anschließend wurde die Behandlung festgelegt.

Man sah geschiente Hundebeine und verbun- dene Arme oder Kopfverbände.

Zum Schluss bekam jedes Kind ein Rezept auf dem angekreuzt war, was zur Genesung beitra- gen würde: viel trinken, kuscheln oder viel schla- fen.

Mit einem Team von 5 Kindern und einem Chef- arzt wurde auch eine OP durchgeführt.

Ein großer Bär (ca. 1,40m groß) war der Patient.

Ordnungsgemäß waren das OP Team mit Hau- ben und Handschuhen ausgerüstet. Zunächst wurde mit großer Spritze die Betäubung verab- reicht. Es wurde überprüft, ob der Bär auch wirk- lich schlief, bevor der Chefarzt dann einen akkuraten Schnitt machte und der dicke Bären- bauch aufklaffte.

Die Überraschung: es lagen alle Organe lose im Bauch. So konnte man das Herz, Nieren und Leber herausnehmen und in Ruhe betrachten,

bevor nach gelungenem Eingriff der Bauch wie- der geschlossen wurde. Ein tolles Erlebnis, dem Bären ging es danach wieder gut.

Das war ein spannender Vormittag.

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Kindergärten

Buntes Treiben im Probsteier Kinderhaus Der Sommer ist im Kinderhaus eingezogen, so lockt es uns manchmal schon im Frühdienst ab 7 Uhr nach draußen in unseren schönen Garten und der großen Wiese.

Einige Kinder & Eltern haben den Wunsch geäu- ßert, dass die Gruppe sie zu Hause besuchen, dass ist immer spannend und mit großer Aufre- gung verbunden, wenn es heißt „wir besuchen ein Kind aus der Gruppe in seinem Zuhause“.

Die Seepferdchen wurden von einer Familie zum Grillen eingeladen. Andere Hausbesuche finden im Rahmen eines Kindergeburtstages statt. Das bringt immer einen Riesenspaß!

Alle unsere Gruppen bekamen Besuch von Kroko dem Krokodil, er hat gezaubert und er- zählt, wie wichtig Zähne putzen ist und welche Tricks und Kniffe es gibt, damit die Zähne auch glänzen, blitzen und gesund bleiben.

Auch war es wieder an der Zeit für einen „Tag der offenen Gruppen“ im Kinderhaus. Generell können sich Kinder innerhalb des Hauses immer besuchen, aber an diesem Tag sind ALLE in Be- wegung, dass heißt auch, dass die Kleinsten in Begleitung das gesamte Haus erkunden können.

Alle Kinder haben die Möglichkeit die anderen Gruppen zu besuchen und dort zu spielen. Für die Spatzen bedeutet es, dass sie die Treppe zu der Löwengruppe hinaufsteigen können. Dort gibt es viel zu entdecken. Im Kaufmannsladen oder in der Küche können sie spielen und Dinge erforschen. Auch die großen Kinder lieben es mal wieder in der Spatzen- oder Seepferdchen- gruppe zu sein, denn dort waren viele von ihnen als sie kleiner waren. Noch einmal die Kleinsten

im Haus zu besuchen und nun zu wissen, dass sie zu den Großen gehören, auch ein tolles Ge- fühl.

Zum Muttertag hat eine Mutter in einem „Eltern- dienst“ liebevoll und individuell mit den Kindern der Gruppe eine Überraschung gebastelt. In den anderen Gruppen wurden ebenfalls liebevolle Geschenke gestaltet.

Die zukünftigen Schulkinder wurden von der Grundschule Heikendorf eingeladen an einer Un- terrichtsstunde in der 1. Klasse teilzunehmen.

Aufregend war es schon, dass neue Schulge- bäude zu betreten. Viele Schulkinder liefen durch die Gänge, treppauf- und ab. Das rege Treiben wurde genau von den Kindergartenkindern be- obachtet. In der Klasse trafen wir ehemalige Kin- der des Probsteier Kinderhauses wieder, das war toll, die alten Freunde wieder zu treffen. In der Unterrichtsstunde wurde dann fleißig Mathe geübt, alle Kindergartenkinder brachten schon ihre eigene Federtasche mit! Das war ein aufre- gendes Ereignis! Im Anschluss an diesem leider verregneten Vormittag sind wir trotzdem noch Eis essen gegangen – Eis geht immer

Zum Schluss bekamen wir noch Besuch von der Fotografin. Zum Glück spielte das Wetter mit und wir konnten in unserem Garten schöne Auf- nahmen machen.

Mit besten Sommergrüßen aus dem Probsteier Kinderhaus

Das Probsteier Kinderhaus e.V

berichtet….

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Das letzte Jahr neigt sich dem Ende…

Das letzte Jahr vor der Schule ist für unsere Kin- der ein ganz besonderes; so treffen wir uns re- gelmäßig gruppenübergreifend und beschäftigen uns mit Themen, die die Kinder selbst gewählt haben. Da wir dieses Jahr sage und schreibe 26 Vorschulkinder, bei uns „Purzel“ genannt, haben, war dies eine echte Herausforderung.

Zuerst haben wir uns mit dem Thema Theater beschäftigt, das Stück „Das Traumfresserchen“

im Werftparktheater angesehen und anschlie- ßend Bilder dazu gemalt. Außerdem haben wir selbst ein Krippenspiel eingeübt und in der Kita aufgeführt.

Danach haben wir uns mit Experimenten be- schäftigt, eine Teebeutelrakete gestartet, Gum- mibärchen tauchen lassen und mit Joghurt- bechern durchs Haus telefoniert. Ganz beson- ders haben die Kinder sich für die Bernstein-Ex- perimente begeistert, denn dieser Stein brennt

sogar!

Im Frühjahr be- suchte uns

„Höflichkeitsco- ach“ Victor Ro- chow, der mit den Purzeln zum Thema ge- waltfreier Um- gang spielerisch gearbeitet hat.

Dies hat den Kindern sehr viel Spaß ge- macht!

Selbstverständ- lich ging es auch immer um das Thema

Schule; so haben die zukünftigen Heikendorfer Schüler in den Räumen der OGTS schon einmal

„Schule gespielt“ und an einer Unterrichtsstunde der jetzigen Erstklässler zum Schnuppern teilge- nommen; alle zusammen durften dann noch eine Aufführung der dortigen Theater AG („Prinz Owi lernt König“) ansehen.

Als letztes Thema haben die Purzel den Welt- raum gewählt. Dazu haben wir eine Traumreise ins Universum gemacht, über die Planeten ge- sprochen und das Planetensystem nachgespielt.

Höhepunkt war der Besuch im Mediendom der Fachhochschule in Kiel-Dietrichsdorf mit der Veranstaltung „Sonne, Mond und Sterne“.

Mit dem Schlaffest und anschließendem Gottes- dienst verabschieden wir unsere Purzel in einen neuen spannenden und hoffentlich schönen Le- bensabschnitt.

Alles Gute, liebe Purzel!

Herzliche Grüße vom Upendo Team UPENDO

Evangelische

Kindertagesstätte

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Kindergärten

Kurz vor den Sommerferien war es endlich so- weit: das von den „Großen“ in unserem Kinder- garten sehnsüchtig erwartete Schlaffest fand endlich statt! Bereits am Vormittag wurden un- zählige Vorbereitungen getroffen. Von besonde-

rer Bedeutung war natürlich die Frage. „Wer liegt neben wem?“ Zur Zufriedenheit aller Kinder haben wir einen gemeinsamen Lageplan erstellt.

Nun konnte nichts mehr schiefgehen. Geklärt wurde natürlich auch, was unbedingt mitge- bracht werden musste: von Schlafsäcken, Kis- sen, Schlafanzügen und Nachthemden…bis hin zur Zahnbürste und dem Kuscheltier. Und dann war der Vormittag endlich geschafft!

Gegen 17 Uhr tra- fen die ersten Kin- der wieder be- packt im Kinder- garten ein. Schnell waren die Betten gebaut. Im An- schluss daran ging es erst einmal hi- naus auf den Spielplatz. Nach einem gemeinsa- men Abendessen- auf Wunsch der Kinder gab es Pizza- begann eine spannende Schatzsuche quer durch alle Kindergartenräume und auf unserem Außengelände. Nachdem der Schatz auf unserem Spielplatz im Gartenhäus- chen gefunden wurde- zur großen Freude der Kinder einen Kompass für jeden- begann unsere

„Abendwanderung“ durch Heikendorf. Zwi- schendurch wurde eine Pause an der Eisdiele eingelegt, es gab zur Stärkung für jedes Kind ein leckeres Eis! Der Abend war allerdings noch

lange nicht vorbei. Wieder im Kindergarten ange- kommen, hieß es Zähne putzen und waschen. Es folgten Gute-Nacht-Geschichten und Schatten- spiele an der Wand mit den mitgebrachten Ta- schenlampen. Aber die Augen wollten einfach noch nicht zufallen. Es gab zu vieles zu erzählen und zu viel zu lachen. Natürlich mussten auch die Taschenlampen immer wieder ausprobiert wer- den. Obwohl wir uns einig waren, dass die Nacht eigentlich zu schade zum schlafen ist, hat es doch keiner geschafft, bis zum nächsten Morgen aufzubleiben. Nach einem gemeinsamen Früh- stück wurden die stolzen und etwas müden Krabbenfischer am Samstagmorgen wieder von ihren Eltern vom Kindergarten abgeholt. Ab- schied nehmen mussten wir bereits im vergan- genen Monat von Zana. Zana hat uns für einige

Monate mit viel Ein- satz und Freude in unserem Kindergar- tenalltag begleitet.

Wir vermissen ihn schon jetzt. Für sei- nen weiteren Lebens- weg wünschen wir ihm alles Gute und viel Erfolg!

Renate Leschner, Kindergartenleiterin

Neues aus dem Fördekindergarten

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