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Im Dokument HEIKENDORFER ANZEIGER (Seite 56-63)

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Gemeinde Heikendorf A B S C H R I F T

Niederschrift

9. Sitzung der 18. Wahlperiode der Gemeinde-vertretung Heikendorf

Sitzungstermin: Mittwoch, 22.05.2019 Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Sitzungsende: 22:00 Uhr

Ort, Raum: Ratssaal, Rathaus Heikendorf Anwesenheit:

Herr Jürgen Hoffmeister Gemeindevertreter - fehlt entschuldigt -

Frau Dr. Bettina Bonde Gemeindevertreterin Herr Gerald Baden Gemeindevertreter Herr Olaf Bartels Gemeindevertreter

Frau Regina Bothur Gemeindevertreterin Herr Frank Jakumeit Gemeindevertreter Frau Angela Kahrs Gemeindevertreterin Herr Jochen Kewitz Gemeindevertreter

Frau Kathrin Güldenzoph - Gemeindevertreterin Herr Alexander Orth Gemeindevertreter

Herr Tade Peetz Bürgermeister

Herr Hans-Herbert Pohl Gemeindevertreter Herr Jonas Rose Gemeindevertreter

Frau Ina Schultheiß Gemeindevertreterin Herr Gunnar Schulz Gemeindevertreter Frau Nicola Specker Gemeindevertreterin Herr Thure Spitz Gemeindevertreter

Frau Bianca Thode Gemeindevertreterin Frau Elke Wohlert Gemeindevertreterin Weitere Anwesende:

Herr Ulrich Hehenkamp Amtsdirektor Herr Lüdemann Gemeindewerke Heikendorf Genehmigt und in der Sitzung unterschrieben Vorsitz gez. Tade Peetz

Protokollführung gez. Thomas Kussin

Für die Richtigkeit der Abschrift:

gez. Alexandra von Elm Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1 Verpflichtung einer nachgerückten Gemein-devertreterin

2 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Be-schlussfähigkeit und Genehmigung der Ta-gesordnung

3 Einwohnerfragestunde

4 Einwände gegen die Abschrift der

Nieder-schrift der öffentlichen / nichtöffentlichen Sitzung am 17.04.2019

5 Umbesetzung von Ausschüssen 6 Mitteilungen

7 Wirtschafts- und Verkehrsangelegenheiten 7.1 Beratung und Beschlussfassung über das

Deckensanierungsprogramm 2019 und die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auf-tragsvergabe des Deckensanierungspro-gramms 2019

7.2 Beratung und Beschlussfassung für eine Er-mächtigung des Bürgermeisters zur Auf-tragsvergabe zum Jahresvertrag der Instandsetzungsarbeiten von Verkehrsflä-chen von 2019 - 2022

7.3 Bericht des Geschäftsführers der Gemein-dewerke Heikendorf zum aktuellen Stand der Hafenplanung

7.4 Beratung und Beschlussfassung zur Betei-ligung am Bikesharing-System der KielRe-gion, hier: Vorschläge für Standorte der Bike-Stationen in der Gemeinde Heikendorf 8 Kultur-, Bildungs- und

Sozialangelegenhei-ten

8.1 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung für den Kinder- und Ju-gendbeirat der Gemeinde Heikendorf 9 Bauangelegenheiten

9.1 Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 "Überplanung der südlichen Ortsmitte - für den Bereich Hin-denburgstraße, Mühlenweg, Ludwigstraße, Rethdamm, Struckkoppel, Mühlenwiesen und teilweise Teichtor"

10 Haushaltsangelegenheiten

10.1 Beschluss über die über- und außerplanmä-ßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018

10.2 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauleistungen für den Neubau des Kunstrasenplatzes sowie über die Ge-staltung der Wegeführung

11 Anfragen Nichtöffentlicher Teil

12 Bericht des Geschäftsführers der Gemein-dewerke Heikendorf

13 Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung gemeindeeigener Flächen in der Straße Hohrott

14 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Vertrages im Haffkamper Weg

Gemeinde Heikendorf

15 Nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen Protokoll:

Öffentlicher Teil

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird der ausge-schiedene Gemeindevertreter Harald Kohrt durch den Bürgermeister Herrn Peetz verabschiedet.

Zu 1 Verpflichtung einer nachgerückten Ge-meindevertreterin

Vorlage: GH/1312/2019

Herr Harald Kohrt (CDU) hat mit Schreiben vom 20.05.2019 mitgeteilt, dass er sein Mandat in der Gemeindevertretung Heikendorf niederlegt.

Unter Beachtung des Kommunalwahlrechts wurde vom Gemeindewahlleiter als nächste/r Lis-tenbewerber/in der CDU Heikendorf Frau Kathrin Güldenzoph festgestellt, die die Wahl mit Schrei-ben vom 20.05.2019 angenommen hat.

Frau Kathrin Güldenzoph ist gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung vom Vorsitzenden der Ge-meindevertretung durch Handschlag auf die ge-wissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und in ihre Tätigkeit einzuführen.

Verpflichtung:

„Hiermit verpflichte ich Sie durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und weise dabei insbesondere auf Ihre Rechte und Pflichten nach § 32 Gemeindeordnung hin und führe Sie gleichzeitig in Ihre Tätigkeit ein“.

Zu 2 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Vorlage: GH/1246/2019

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Protokollfüh-rung bestehen keine Bedenken.

Besondere Vorkommnisse:

Zu TOP 9.1 Frau Thode und Herr Bartels erklären sich gem. §22 GO zum TOP 9.1 „Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 86 „Überplanung der südlichen Ortsmitte – für den Bereich Hindenburgstraße, Mühlenweg, Ludwigstraße, Rethdamm, Struck-koppel, Mühlenwiesen und teilweise Teichtor“ für befangen.

Änderung der Tagesordnung:

Die Tagesordnung wird um den TOP 1 „Verpflich-tung einer nachgerückten Gemeindevertreterin“

erweitert.

Der TOP 7.3 „Beratung und Beschlussfassung über die Instandsetzung des rechtseitigen Gehwe-ges im Laboer Weg – Höhe Probsteier Kinder-haus“ wird abgesetzt.

Als neuer TOP 7.3 wird der „Bericht des Ge-schäftsführers der Gemeindewerke Heikendorf zum aktuellen Stand der Hafenplanung“ auf die Tagesordnung genommen.

Tagesordnungspunkte, die in nichtöffentlicher Sit-zung behandelt werden:

12 - 15

Zu 3 Einwohnerfragestunde Vorlage: GH/1247/2019 Es werden folgende Anfragen gestellt:

Frau Dr. Wanninger fragt, inwieweit die Möglich-keit besteht, im Teichtor eine Tempo – 30 – Zone festzulegen.

Herr Peetz antwortet, dass es grundsätzlich mög-lich ist, eine Tempo – 30 – Zone bei der Verkehrs-aufsicht des Kreises Plön zu beantragen.

Diesbezüglich gibt es seitens der Gemeinde noch keine Initiative.

Herr Pohl ergänzt, dass nach dem vorliegenden Verkehrsbericht die Straße Teichtor kein Unfall-schwerpunkt sei.

Zu 4 Einwände gegen die Abschrift der Nie-derschrift der öffentlichen / nichtöffentli-chen Sitzung am 17.04.2019

Vorlage: GH/1248/2019

Gegen die Abschrift der Niederschrift der öffentli-chen / nichtöffentliöffentli-chen Sitzung am 17.04.2019 werden keine Einwände erhoben.

Zu 5 Umbesetzung von Ausschüssen Vorlage: GH/1249/2019

Die CDU-Fraktion beantragt folgende Umbeset-zung in den Ausschüssen:

Wirtschafts- und Verkehrsausschuss

Gemeinde Heikendorf bisheriges ordentliches Mitglied: Harald Kohrt

neues ordentliches Mitglied: Tade Peetz Amtsausschuss

bisheriges stellvertretendes Mitglied

(für Hans-Herbert Pohl) Harald Kohrt neues stellvertretendes Mitglied

(für Hans-Herbert Pohl): Kathrin Güldenzoph

Die SPD-Fraktion beantragt folgende Umbeset-zung in den Ausschüssen:

Wirtschafts- und Verkehrsausschuss

neues stellvertretendes Mitglied Karla Schmerfeld Beschluss

Die Gemeindevertretung wählt gemäß § 46 GO Herrn Tade Peetz als ordentliches Mitglied in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss

und

Frau Kathrin Güldenzoph als stellvertretendes Mit-glied (für Hans-Herbert Pohl) in den Amtsaus-schuss

und

Frau Karla Schmerfeld als stellvertretendes Mit-glied in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss.

Beratungsergebnis:

Anwesend: 18

Dafür: 18

Dagegen: -

Enthaltung/en: - Zu 6 Mitteilungen

Vorlage: GH/1250/2019

Mitteilungen:

Herr Peetz teilt mit, dass eine Sonderbedarfszu-weisung in Höhe von 140.000 € für die Anschaf-fung eines Löschfahrzeuges LF 10 gewährt wurde.

Herr Peetz teilt mit, dass geplant ist, dass die Kin-dertagespflegestelle „Pädiko“ ihren Betrieb im Se-niorenzentrum „Haus Rehmgarten“ zum 01.12.2019 aufnimmt.

Zu 7 Wirtschafts- und Verkehrsangelegenhei-ten

Zu 7.1 Beratung und Beschlussfassung über das Deckensanierungsprogramm 2019 und die Ermächtigung des Bürgermeis-ters zur Auftragsvergabe des

Decken-sanierungsprogramms 2019 Vorlage: GH/1117/2019

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt:

Der ursprünglich gefasste Beschluss der Gemein-devertretung vom 12.12.2018 zur Deckensanie-rung (SanieDeckensanie-rung Arthur-Zabel-Weg) wird aufgehoben.

Im Haushaltsjahr 2019 wird keine Deckensanie-rungsmaßnahme durchgeführt. Die freien Haus-haltsmittel werden in das Jahr 2020 übertragen.

Im Jahr 2020 wird die Straße „Am Herrkamp“ sa-niert. Hierfür ist durch das Ing.-Büro Levsen eine Kostenberechnung zu erstellen. Die fehlenden Haushaltsmittel sind über die Haushaltsplanung 2020 bereit zu stellen.

Beratungsergebnis:

Anwesend: 18

Dafür: 18

Dagegen: -

Enthaltung/en: -

Zu 7.2 Beratung und Beschlussfassung für eine Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe zum Jahresvertrag der Instandsetzungsarbeiten von Ver-kehrsflächen von 2019 - 2022

Vorlage: GH/1122/2019

Beschluss

Das Angebot der Firma Barra, Heikendorf für den Jahresvertrag der Instandsetzungsarbeiten von Verkehrsflächen (2019 – 2022) ist anzunehmen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Jahres-vertrag für Instandsetzungsarbeiten von 2019 – 2022 zu erteilen.

Beratungsergebnis:

Anwesend: 18

Dafür: 18

Dagegen: -

Enthaltung/en: -

Zu 7.3 Bericht des Geschäftsführers der Ge-meindewerke Heikendorf zum aktuellen Stand der Hafenplanung

Vorlage: GH/1386/2019

Beschluss

Herr Lüdemann stellt die aktuelle Hafenplanung vor (siehe Anlage).

Gemeinde Heikendorf

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Zu 7.4 Beratung und Beschlussfassung zur Beteiligung am Bikesharing-System der KielRegion, hier: Vorschläge für Stand-orte der Bike-Stationen in der Ge-meinde Heikendorf

Vorlage: GH/1254/2019

Beschluss

Die Gemeindevertretung Heikendorf beschließt für das Projekt „Regionales Bikesharing“ als Stand-orte für die Fahrrad-Stationen in der Gemeinde Heikendorf:

1. Fähranleger Möltenort 2. Rathaus Heikendorf

Die Amtsverwaltung wird gebeten, diesbezüglich Kontakt mit dem Amt Probstei aufzunehmen.

Beratungsergebnis:

Anwesend: 18

Dafür: 16

Dagegen: -

Enthaltung/en: 2

Zu 8 Kultur-, Bildungs- und Sozialangelegen-heiten

Zu 8.1 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung für den Kin-der- und Jugendbeirat der Gemeinde Heikendorf

Vorlage: GH/1210/2019

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Heikendorf.

Zu 9 Bauangelegenheiten

Zu 9.1 Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur Aufstel-lung des Bebauungsplanes Nr. 86

"Überplanung der südlichen Ortsmitte -

für den Bereich Hindenburgstraße, Mühlenweg, Ludwigstraße, Rethdamm, Struckkoppel, Mühlenwiesen und teil-weise Teichtor"

Vorlage: GH/1109/2019

Beschluss

Es wird beschlossen:

Für den in der Anlage dargestellten Plangeltungs-bereich der Grundstücke

• alle Grundstücke nördlich und südlich anliegend zur Hindenburgstraße

• alle Grundstücke nördlich und südlich anliegend zum Mühlenweg

• alle Grundstücke östlich und westlich anliegend zur Ludwigstraße

• alle Grundstücke östlich und westlich anliegend zur Straße Rethdamm

• alle Grundstücke östlich und westlich anliegend zur Straße Struckkoppel

• die Grundstücke Nr. 1 bis einschl. Nr. 7 der Straße Mühlenwiesen

• alle Grundstücke östlich anliegend der Straße Teichtor beginnend von Nr. 25 bis einschl. Nr.

49 – nur ungerade Hausnummern

• alle Grundstücke westlich anliegend der Straße Teichtor beginnend von Nr. 26 bis einschl. Nr.

50 – nur gerade Hausnummern

wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85

"Überplanung der südlichen Ortsmitte - für den Bereich Hindenburgstraße, Mühlenweg, Ludwig-straße, Rethdamm, Struckkoppel, Mühlenwiesen und teilweise Teichtor"" beschlossen. Der Lage-plan des Geltungsbereiches ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

Planungsziel ist die Neufassung der städtebauli-chen Vorgaben für eine dem Ortscharakter ent-sprechende Entwicklung des Gebietes als Wohngebiet. Damit soll der Baugebietscharakter in seiner Kleinteiligkeit als verbindlich dokumen-tierter Planinhalt aufgenommen, bewertet und ent-wickelt werden. Durch den aufzustellenden Bebauungsplan soll erreicht werden, dass bereits eingetretene Störungen des Ortsbildes sich nicht weiter fortsetzen und langfristig reduziert werden.

Um dem bauplanungsrechtlichen Grundsatz des sparsamen Umganges mit Grund und Boden nachzukommen, sollen Höchstmaße zur Größe,

Gemeinde Heikendorf Breite und Tiefe der Baugrundstücke festgesetzt

werden. Um auch den Grad der künftigen Flä-chenversiegelung zu minimieren sind unter Be-rücksichtigung der vorhandenen Bebauungsstruktur Festsetzungen zur überbau-baren und nicht überbauüberbau-baren Grundstücksfläche in den Plan aufzunehmen.

Wesentlicher Inhalt dieser Planung sollen daher Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sein. Im Sinne der Bewahrung des Ortsbildes und eines guten Einfügens von Neubauten und bauli-chen Veränderungen in das Ortsbild sollen im Plangebiet im Rahmen der Festsetzung von örtli-chen Bauvorschriften gem. § 84 Landesbauord-nung Schleswig-Holstein die äußere Gestalt der baulichen Anlagen, der Form und der Material-und Farbgebung, sowie der nicht überbauten Grund-stücksflächen und der Stellplatzanlagen Festset-zungen getroffen werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Ge-meinden ist das Büro Guntram Blank, Architektur-büro für Stadtplanung, aus Kiel zu beauftragen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Auf-forderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in einer öffentlichen Versammlung durchgeführt werden.

Die verfahrensleitenden Beschlüsse werden auf den Bau- und Umweltausschuss delegiert.

Beratungsergebnis:

Anwesend: 16

Dafür: 16

Dagegen: -

Enthaltung/en: -

Zu 10 Haushaltsangelegenheiten

Zu 10.1 Beschluss über die über- und

außer-planmäßigen Aufwendungen und Aus-zahlungen des Haushaltsjahres 2018 Vorlage: GH/1171/2019

Beschluss

Die in der Anlage 1 und 2 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-lungen des Haushaltsjahres 2018 werden zur Kenntnis genommen.

Die folgenden über- und außerplanmäßige Auf-wendungen und Auszahlung werden genehmigt:

1.2.6.10/0003.7832000 in Höhe von 12.834,15 € 3.6.5.30.5457000 in Höhe von 9.273,17 € 3.6.5.70.5318000 in Höhe von 23.101,00 € 5.1.1.10.5431600 in Höhe von 5.691,93 € 5.4.1.10.5221000 in Höhe von 20.000,00 € 5.5.1.10.5012000 in Höhe von 5.227,96 € 5.7.1.10.5441000 in Höhe von 6.311,13 € 6.1.1.10.5341000 in Höhe von 87.296,00 € Beratungsergebnis:

Anwesend: 18

Dafür: 18

Dagegen: -

Enthaltung/en: -

Zu 10.2 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Bauleistungen für den Neubau des Kunstrasenplatzes sowie über die Gestaltung der Wegeführung Vorlage: GH/1119/2019

Beschluss

Die Gemeindevertretung fasst folgende Be-schlüsse:

1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge für den Neubau des Kunstrasenplatzes an den je-weils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Beratungsergebnis:

Anwesend: 18

Dafür: 13

Dagegen: 5

Enthaltung/en: -

2. Unter der Buchungsstelle 5.4.1.10 /0143.

7852000, Neubau Weg am Sportplatz, sind Aus-zahlungen in Höhe von 60.000,00 € außerplanmä-ßig einzuplanen. Die Einsparung erfolgt durch Minderausgaben unter der Buchungsstelle 2.1.8.20/0099.7851000, Schulneubau.

Gemeinde Heikendorf Beratungsergebnis:

Anwesend: 18

Dafür: 17

Dagegen: - Enthaltung/en: 1

3. Der Entwurfsplanung für die Neugestaltung des Weges am Sportplatz sowie über die Gestaltung der Zufahrt vom Krischansbarg wird zugestimmt.

Beratungsergebnis:

Anwesend 18

Dafür 18

Dagegen -

Enthaltungen - Zu 11 Anfragen

Vorlage: GH/1251/2019 Es werden folgende Anfragen gestellt:

Frau Wohlert fragt, wann mit der Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume auf dem Aldi/Edeka-Grundstück zu rechnen ist.

Herr Peetz wird die Angelegenheit prüfen.

Planungsstand Fischereihafen

Service

Da die Mitarbieter/innen der Verwaltung und des gemeindlichen Betriebshofes nicht regelmäßig alle öffentlichen Verkehrsflächen und gemeindlichen Einrichtungen abfahren können, bitten wir Sie als Mit-bürgerinnen und Mitbürger, festgestellte Mängel nachstehend einzutragen und diesen Vordruck an das Rathaus, Dorfplatz 2, zu leiten.

Für Ihre Aufmerksamkeit bedanken wir uns.

Im Dokument HEIKENDORFER ANZEIGER (Seite 56-63)