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Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung Querschnittleistungen

Bericht

Arbeitslosigkeit 15- bis 24-Jährige

Der folgende Bericht beschreibt die Situation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Jahr 2020.

Inhaltsverzeichnis

1 Junge Arbeitnehmende im Schweizer Arbeitsmarkt ... 3

1.1 Entwicklung im Jahr 2020 ... 4

1.2 Internationaler Vergleich ... 5

2 Gründe für die Arbeitslosigkeit ... 5

3 Massnahmen der Arbeitslosenversicherung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ... 6

3.1 Jugendliche ohne abgeschlossene nachobligatorische Ausbildung auf Sekundarstufe II (Übergang 1)... 6

3.2 Junge Erwachsene mit einer abgeschlossenen nachobligatorischen Ausbildung auf Sekundarstufe II (Übergang 2) ... 6

3.3 Massnahmen gegen die Folgen der Covid-19 Krise ... 7

4 Rechtliche Grundlagen ... 8

5 Ausblick ... 9

6 Anhang I: Tabellen und Grafiken ... 11

7 Anhang II: Frequently Asked Questions (FAQ) ... 20

8 Links ... 22

(2)

Tabelle 1: Überblick Arbeitslosenzahlen

Jahreswerte Anteile

(in %) Verän- derun- gen (in

%) 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2020 2019

- 2020 Ø Registrierte

Arbeitslose 136'524 136'764 142'810 149'317 143'142 118'103 106'932 145'720 100 36.3 Arbeitslosen-

quote

3.21 3.0 3.2 3.3 3.1 2.5 2.3 3.1 0.8*

Ø Arbeitslose

15-24-jährige 18'906 18'067 18'774 18'831 17'001 13'227 11'771 16’799 42.7 Frauen:

15-19-jährige 1'926 1'798 1'885 1'872 1'718 1'372 1'169 1’423 1.0 21.7 20-24-jährige 6'641 6'230 6'360 6'325 5'742 4'513 3'922 5’677 3.9 44.8 15-24-jährige 8'567 8'028 8'246 8'197 7'460 5'885 5'091 7’100 4.9 39.5 Männer:

15-19-jährige 2'501 2'437 2'546 2'511 2'308 1'870 1'676 2’079 1.4 24.0 20-24-jährige 7'838 7'603 7‘983 8'123 7'233 5'472 5'004 7’620 5.2 52.3 15-24-jährige 10'340 10'040 10'528 10'634 9'541 7'343 6'680 9’699 6.7 45.2 Arbeitslosen-

quote:

15-24-jährige

3.41 3.3 3.4 3.4 3.2 2.5 2.2 3.2 1.0*

Ø: Durchschnitt; *: in Prozentpunkten; ¹: Volkszählung 2010 (vom 2014 bis 2016 3-Jahres-Datenpooling 2012- 2014; ab 2017 3-Jahres-Datenpooling 2015 - 2017). Quelle: SECO.

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1 Junge Arbeitnehmende im Schweizer Arbeitsmarkt

In der Schweiz findet eine demografische Alterung statt, die sich in den nächsten Jahren ver- schärfen dürfte. Die Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf den Arbeits- markt drängen, dürfte sich in Zukunft verringern. Finden Unternehmen nicht mehr genügend Personal, kann dies zu negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen führen.

Diese Entwicklung kommt den Jugendlichen entgegen, da sich ihre Situation auf dem Arbeits- markt dadurch verbessert. Trotzdem wird es weiterhin Jugendarbeitslosigkeit geben – sei es friktionell oder konjunkturell. Gerade die Covid-19 Krise zeigte, wie empfindlich die Jugendar- beitslosigkeit auf Konjunkturschwankungen reagiert. 2020 erhöhte sich die Jugendarbeitslo- sigkeit um 45,5 Prozent, von allen Altersklassen die grösste Zunahme. Speziell für die einzel- nen Betroffenen, aber auch für die Wirtschaft und Gesellschaft als Ganzes kann Jugendarbeitslosigkeit negative Folgen haben. Somit ist und bleibt die Bekämpfung der Ar- beitslosigkeit bei den Jugendlichen (15-19) und jungen Erwachsenen (20-24) ein wichtiges gesellschaftliches und politisches Anliegen.1

Die (Wieder-)Eingliederung von arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Arbeitsmarkt ist eine wichtige Aufgabe der Arbeitsmarktbehörden, insbesondere der öffentli- chen Arbeitsvermittlung. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) verfügt dazu über zahlreiche In- strumente, die sie im Zuge der Covid-19 Krise noch ausgebaut hat (siehe Kapitel 4: Massnah- men der ALV). Die Berufsbildungsbehörden spielen ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Prävention und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, da das Risiko arbeitslos zu werden sich mit steigendem Bildungsniveau verkleinert.

Somit zielen die Bestrebungen des Bundes gegen die Jugendarbeitslosigkeit darauf hin, die Jugendlichen zumindest zu einem nachobligatorischen Abschluss auf Sekundarstufe II - meist in Form eines Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder eines Berufsattests (EBA) - und danach in eine erste berufliche Anstellung zu führen. Dazu haben sich Bund und Kantone das Ziel ge- setzt, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen.

Betrachtet man die Jugendlichen, die ihre ganze Schulzeit in der Schweiz verbracht haben, ist dieses Ziel bereits erreicht.

Eine Stärke des schweizerischen Berufsbildungssystems, das der Jugendarbeitslosigkeit vor- beugt, ist ihr «dualer» Charakter. Eine Ausbildung in einer Berufsfachschule wird durch eine praktische Ausbildung im Betrieb ergänzt. Somit ist eine «Arbeitsmarktnähe» garantiert, die den Jugendlichen den Übertritt von der Berufsbildung in den Arbeitsmarkt erleichtert. Dies ist die überwiegende Form der Berufsbildung. Nebst der dualen Ausbildung in einem Betrieb kann eine berufliche Grundbildung (Berufslehre) auch in einem schulisch organisierten Angebot wie einer Lehrwerkstätte oder Handelsmittelschule absolviert werden.2 Im Zuge der Covid-19 Krise unterstützte die ALV spezifisch Ausbildungsbetriebe und Lernende, um die Vorteile des schweizerischen Berufsbildungssystems zu erhalten (siehe Kapitel 4: Massnahmen der ALV).

Damit Jugendarbeitslosigkeit verringert und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenge- wirkt werden kann, ist ein gutes Matching zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage zentral.

Dazu sollten sich die Ausbildung und die Berufswahl der Jugendlichen möglichst nahe an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes orientieren.

1 In diesem Bericht wird für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene der Begriff Jugendarbeitslosigkeit ver- wendet. Dieser schliesst beide Alterskategorien (15-19- und 20-24-Jährige) ein.

2 Quelle: SBFI

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In der Schweiz sind junge Arbeitnehmende grundsätzlich gut in den Arbeitsmarkt integriert.

Sie befinden sich jedoch häufiger als ältere in relativ instabilen Arbeitsverhältnissen. Jugend- liche und junge Erwachsene sind besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten stärker dem Ri- siko von Arbeitslosigkeit ausgesetzt. Bei einer Verbesserung der Wirtschaftslage sinkt dann die Jugendarbeitslosigkeit überproportional und sehr rasch (vgl. Grafik 2 im Anhang).

Jugendarbeitslosigkeit ist auch überdurchschnittlich stark von saisonalen Einflüssen betroffen, da im Sommer zahlreiche Schülerinnen und Schüler, Studierende und Lernende ihre Ausbil- dung beenden. Dies führt jeweils zu einem saisonalen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit, weil nicht alle nach Ende der Ausbildung sofort eine Stelle finden oder in ihrem Ausbildungsbetrieb bleiben können. Im Verlauf des Herbstes gibt es in der Regel einen weiteren leichten Anstieg, bevor sich die Jugendarbeitslosigkeit im Winter wieder stabilisiert und bis im darauffolgenden Sommer wieder reduziert (vgl. Grafik 3 im Anhang).

1.1 Entwicklung im Jahr 2020

Damit das durchschnittliche Niveau der Jugendarbeitslosigkeit berechnet werden kann, müs- sen Jahreswerte und lange Perioden betrachtet werden. So wird sichergestellt, dass konjunk- turelle und saisonale Einflüsse neutralisiert werden. Für die Periode 1992-2020 ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Arbeitslosenzahl von 20’7093 für 15- bis 24-Jährige. In der Regel werden Jüngere zwar schneller arbeitslos, finden aber auch rascher wieder eine Stelle. Dies wird durch die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit der 15- bis 24-Jährigen bestätigt.

Im Jahr 2020 betrug sie 3,2 Monate4, verglichen mit 5,2 Monaten5 für die anderen Alterskate- gorien.

Der Anteil jüngerer Personen an der gesamten Arbeitslosenzahl lag für das Jahr 2020 bei 11,5 Prozent. Dieser Anteil hat 2020 leicht zugenommen, bewegt sich aber noch immer auf einem tiefen Niveau (+ 0,5 Prozentpunkte, vgl. Grafik 4 im Anhang). Das tiefe Niveau, welches mit Ausnahme des Jahres 2020 durch einem Abwärtstrend entstand, kann auf die demografi- sche Alterung zurückgeführt werden. Die Alterung übt auf dem Arbeitsmarkt einen positiven Effekt auf die Jugendlichen aus.

Die oben erwähnte Konjunktursensibilität zeigt sich auch in der aktuellen Covid-19 Krise: Die Jugendarbeitslosigkeit stieg zu Beginn der Krise im Frühjahr um ca. 1,0 Prozentpunkte an, rascher als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Danach verbesserte sich die Situation für Jugend- liche überdurchschnittlich. Per Juni 2021 liegt die Jugendarbeitslosenquote mit 2,2 Prozent unter dem Durchschnitt von 2,8 Prozent.

Die Erwerbsquote der Jugendlichen und jungen Erwachsenen liegt laut Schweizerischer Ar- beitskräfteerhebung (SAKE) im Jahr 2020 bei 65,0 Prozent und die Erwerbstätigenquote6 bei 59,4 Prozent, was im internationalen Vergleich hoch ist (vgl. Grafik 5 und Grafik 6 im Anhang).

Der Indikator NEET (Not in Education, Employment or Training) zeigt Jugendliche und junge Erwachsene (15- bis 29-Jährige), die weder erwerbstätig noch in Ausbildung sind. Sie sind entweder erwerbslos gemäss ILO oder zählen zu den „Nichterwerbspersonen“ – zum Beispiel auf Grund familiärer Verpflichtungen, Arbeitsunfähigkeit, Rekrutenschule, usw. Der NEET-

3 Quelle: SECO

4 Quelle: SECO

5 Quelle: SECO

6 Die Erwerbstätigenquote beruht auf erwerbstätigen Personen, die Erwerbsquote auf Erwerbspersonen. Als Er- werbspersonen gelten die erwerbstätigen und die erwerbslosen Personen zusammen. Erwerbspersonen werden mit dem Arbeitsangebot gleichgesetzt, womit die Erwerbsquote der Partizipationsrate am Arbeitsmarkt entspricht.

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Anteil in Prozent der 15- bis 29-Jährigen ist seit 2010 tendenziell gesunken. 2020 gab es einen leichten Anstieg um 0,1 Prozentpunkte im NEET-Anteil auf 6,3 Prozent. Dies weist auf die gute Situation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen hin (vgl. Grafik 7 im Anhang).

1.2 Internationaler Vergleich

Wie bereits im zweiten Kapitel dargelegt, nimmt die Schweiz bei der Erwerbsbeteiligung im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz ein (vgl. Grafik 5 und Grafik 6 im Anhang). Die Erwerbsquote sowie die Erwerbstätigenquote haben den dritthöchsten Wert im internationalen Vergleich und werden nur von Island und den Niederlanden übertroffen. Auch die tiefe Er- werbslosenquote belegt die international hervorragende Situation der Jugendlichen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt (vgl. Grafik 8 im Anhang). Die positiven Resultate erklären sich in erster Linie durch die beruflich gute Qualifikation der Jugendlichen sowie durch das duale Bil- dungssystem. Im Jahr 2017 lag die Quote der Erstabschlüsse auf der Sekundarstufe II bis zum 25. Altersjahr bei 91,2 Prozent. Diese Quote misst den Anteil Jugendlicher, die nach dem Ende der obligatorischen Schule in der Schweiz bis zum 25. Altersjahr einen Erstabschluss auf der Sekundarstufe II in der Schweiz absolviert haben.7

2 Gründe für die Arbeitslosigkeit

Die Jugendarbeitslosigkeit unterscheidet sich von der Arbeitslosigkeit anderer Altersklassen dadurch, dass diese häufiger eine spezifische Übergangsproblematik darstellt. Die Jugendli- chen durchlaufen zwei Übergänge: Der Übergang 1 betrifft in der Regel Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren und bezeichnet den Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung.8 Der Übergang 2 betrifft in der Regel Jugendliche im Alter von 20 bis 24 Jahre und bezeichnet den anschliessenden Wechsel von der Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt.

Diese Übergangsproblematik verstärkt das Arbeitslosenrisiko strukturell, da die Jugendlichen ihre erste Arbeitsstelle suchen. Sie wurden nicht wie ältere Stellensuchende bereits in den Arbeitsmarkt integriert und haben entsprechend weniger praktische Erfahrung als ältere Stel- lensuchende.

Bei konjunkturellen Schwankungen reagiert die Arbeitslosenquote der Jugendlichen und jun- gen Erwachsenen empfindlicher als jene der Älteren. Bei Wirtschaftseinbrüchen steigt ihre Arbeitslosenquote stärker an, sie verringert sich im Aufschwung wiederum ebenfalls stärker als bei älteren Personen. Dies ist dadurch bedingt, dass die Unternehmen bei einem Ab- schwung in der Regel zuerst niemanden mehr einstellen, bevor sie mit Entlassungen begin- nen. Ein weiterer Grund für die höhere Konjunkturempfindlichkeit der Jugendarbeitslosen- quote ist, dass jüngere Arbeitnehmende sich öfters in befristeten Arbeitsverhältnissen als ältere befinden. Die Gefahr, bei einem Stellenabbau freigestellt zu werden, ist entsprechend höher, da befristete Arbeitsverträge beim Abschwung seltener verlängert werden.9 Somit ha- ben die Jugendliche bei einer Phase des Abschwungs weniger Chancen, sich in den Arbeits- markt zu integrieren.

7 BFS – LABB, 2018.

8 In der Schweiz nehmen zwei Drittel der Jugendlichen nach Abschluss der obligatorischen Schule eine berufsbil- dende Ausbildung auf. (Quelle: SBFI)

9 In Zeiten schwacher Konjunktur verfahren die Unternehmen oft nach dem Prinzip «last in - first out», d.h. es wird zuerst denjenigen gekündigt, die zuletzt eingestellt wurden. Dadurch bleibt das Know-how im Unternehmen.

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3 Massnahmen der Arbeitslosenversicherung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu begünstigen, verfügt die Arbeitslosenversicherung (ALV) über zahlreiche Instrumente wie arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) und insbeson- dere Berufspraktika. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) verfolgt bei den arbeitslosen Jugend- lichen und jungen Erwachsenen differenzierte Strategien, je nachdem, in welcher Phase des beruflichen Integrationsprozesses sie sich befinden. Es können zwei Hauptzielgruppen unter- schieden werden:

3.1 Jugendliche ohne abgeschlossene nachobligatorische Ausbildung auf Sekundarstufe II (Übergang 1)

Eines der Ziele der ALV ist die rasche Integration in den Arbeitsmarkt. Würde dieses Ziel bei Jugendlichen ohne abgeschlossene nachobligatorische Ausbildung konsequent angewandt, müssten diese unqualifizierte Arbeitsstellen suchen. Dies würde jedoch dem bildungspoliti- schen Ziel von Bund und Kantonen sowie dem anderen Ziel der ALV, nämlich die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt, zuwiderlaufen (siehe dazu die Erläuterungen in der Aus- gangslage). Daher gelten in der ALV bei der Betreuung dieser Jugendlichen folgende Grunds- ätze:

• Für die Unterstützung im Übergang 1 ist in erster Linie die Berufsbildung zuständig. Die Berufsbildung verfügt diesbezüglich über geeignete Instrumente (z.B. Case Management Berufsbildung; vgl. Tabelle 4 im Anhang).

• Im Übergang 1 können sich Schulabgängerinnen und Schulabgänger bei der ALV anmel- den. Die ALV bietet für diese Zielgruppe Unterstützungsmassnahmen an. Ziel dieser Mas- snahmen ist, die Jugendlichen zu einer beruflichen Ausbildung zu führen. Zu diesem Zweck bietet die ALV subsidiär zu den Massnahmen der Berufsbildung Motivationssemes- ter (SEMO) an.

Motivationssemester

Die SEMO sind Programme der ALV für stellenlose Jugendliche ohne abgeschlossene beruf- liche Grundbildung. Ziel ist es, den Teilnehmenden die verschiedenen Möglichkeiten der Be- rufsbildung aufzuzeigen, ihre Sozialkompetenzen im Hinblick auf die Integration in den Arbeits- markt zu verbessern und ihnen zu einer Lehrstelle zu verhelfen. Inhaltlich bestehen SEMO aus einer Standortbestimmung inklusive Coaching (bei Bedarf), einem Bildungsteil zum Schliessen schulischer Lücken sowie einem praktischen Teil in Massnahme eigenen Werk- stätten oder in externen Einsatzbetrieben. Die genauen Inhalte werden durch die zuständigen Kantone festgelegt.

Die SEMO dauern im Normalfall sechs Monate und können als einzige arbeitsmarktliche Mas- snahme (AMM) von Schulabgängerinnen und Schulabgängern auch während einer Wartezeit besucht werden. Bei entsprechendem Anspruch erhalten die Teilnehmenden einen finanziel- len Unterstützungsbeitrag oder ein Taggeld von der ALV.

3.2 Junge Erwachsene mit einer abgeschlossenen nachobligatorischen Ausbildung auf Sekundarstufe II (Übergang 2)

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer nachobligatorischen Ausbildung sind junge Erwach- sene fachlich gut auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereitet. Der Grund für eine erschwerte Eingliederung in den Arbeitsmarkt liegt hier oft bei der fehlenden Berufserfahrung. Daher zie- len die Massnahmen der ALV für diese Zielgruppe überwiegend darauf ab, ihnen eine prakti- sche Erfahrung im Arbeitsmarkt zu ermöglichen und sie mit potenziellen Arbeitgebenden zu

(7)

vernetzen. In einigen Fällen können auch ergänzende Bildungsmassnahmen sinnvoll sein. Es ist jedoch nicht Aufgabe der ALV, Zweitausbildungen zu finanzieren.

Die Umsetzung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und die Bereitstellung be- darfsgerechter AMM liegen in der Kompetenz der Kantone. Diese verfügen meist über eine kantonale Strategie zur beruflichen Integration von Jugendlichen, welche auch die Partner der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) miteinbezieht und sich nach den regionalen Gege- benheiten richtet.

Folgende AMM richten sich speziell an junge Erwachsene im Übergang 2:

Berufspraktika

Berufspraktika der ALV sind praktische Arbeiten im ersten Arbeitsmarkt. Sie können in privaten Firmen, öffentlichen Unternehmen oder Verwaltungen absolviert werden. Berufspraktika bie- ten insbesondere jungen Erwachsenen nach einer abgeschlossenen Ausbildung eine optimale Gelegenheit, ihr erlerntes Wissen praktisch anzuwenden, dadurch zusätzliche berufliche Er- fahrungen zu sammeln und ein berufliches Kontaktnetz aufzubauen.

Die Berufspraktika der ALV dauern je nach Bedarf bis zu sechs Monate und müssen jederzeit zugunsten einer Festanstellung abgebrochen werden. Während den Berufspraktika erhalten die Teilnehmenden ein Taggeld. Davon übernimmt der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent, während die ALV die restlichen maximal 75 Prozent trägt.

Die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin bietet ebenfalls Berufspraktika der ALV an.

Praxisfirmen

Praxisfirmen, im AVIG als «Übungsfirmen» bezeichnet, sind Handelsfirmen, die eine authen- tische KMU abbilden und entsprechend funktional aufgebaut sind (Direktion, Sekretariat, Buchhaltung, Personalwesen, Einkauf/Verkauf, Marketing etc.). Allerdings werden die Pro- dukte nur fiktiv zwischen den verschiedenen Praxisfirmen im In- und Ausland gehandelt, und es findet auch kein echter Geldfluss statt. Ziel ist es, den Teilnehmenden nach dem Prinzip

«learning by doing» in einem praxisnahen Umfeld praktische Erfahrungen zu vermitteln und ihre Fach- und Sozialkompetenzen zu vertiefen. Praxisfirmen sind insbesondere für Lehrab- gängerinnen und Lehrabgänger im kaufmännischen Bereich geeignet.

Der Besuch einer Praxisfirma kann bis zu sechs Monate dauern und muss jederzeit zugunsten einer Festanstellung abgebrochen werden. Anspruchsberechtigte Teilnehmende erhalten während dem Besuch der Massnahme Taggelder.

3.3 Massnahmen gegen die Folgen der Covid-19 Krise

Um steigender Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken, stellt die ALV den kantonalen Durchfüh- rungsstellen bei zunehmender Anzahl Stellensuchenden zusätzliche Mittel zur Verfügung. So können Arbeitssuchende bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt auch während einer Krise wie der Covid-19 Krise kompetent beraten und unterstützt werden.

Aufgrund der Pandemie gab es 2020/2021 zeitweise gewisse Einschränkungen zur Nutzung der AMM (z.B. Verbot von Präsenzunterricht). Einige AMM wurden in der Folge vorübergehend alternativ durchgeführt (z.B. Online-Schulungen, Homeoffice etc.) oder mussten geschlossen werden. Um speziell die Situation der Jugendlichen in der Covid-19 Krise zu verbessern, ergriff die ALV ab März 2020 zusätzliche Massnahmen. Der Fokus liegt darauf, eine Ausbildung zu finden, abzuschliessen und danach erste Berufserfahrung zu sammeln.

Übergang 1

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• Die ALV ermöglicht Unternehmen in Kurzarbeit neue Auszubildende einzustellen.

Ohne diese Regelung dürften Unternehmen in Kurzarbeit keine neuen Personen ein- stellen.

• Ausbildnerinnen und Ausbildner, welche wegen Arbeitsausfall in Kurzarbeit sind, kön- nen trotzdem ihre Auszubildenden betreuen. Ohne diese Massnahme dürften Ausbil- derinnen und Ausbildner keine Arbeitsstunden leisten während dem Bezug von Kurz- arbeit, sodass Auszubildende ohne Unterstützung im Betrieb wären.

• Um die Arbeitslosigkeit von Auszubildenden zu verhindern, gewährte die ALV den Aus- zubildenden von März bis Mai 2020 ohne spezifische Bedingungen Kurzarbeit sowie von Januar bis September 2021 Kurzarbeit unter drei spezifische Bedingungen. Die drei Bedingungen im 2021 waren wie folgt: Die Ausbildung muss fortgesetzt werden, das Unternehmen muss auf behördliche Anordnung geschlossen oder seine Haupttä- tigkeit verboten sein, und das Unternehmen darf keine andere Unterstützung für die Zahlung der Löhne der Auszubildenden erhalten. Diese Bestimmungen sind in Artikel 4 der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung festgelegt.

Übergang 2

• Ausbildungsbetriebe können Auszubildende nach Beendigung ihrer Ausbildung weiter- beschäftigen, auch wenn der Betrieb Kurzarbeitsentschädigung bezieht. Dies ermög- licht es Jugendlichen, während der Covid-19 Krise erste Berufserfahrungen zu sam- meln.

• Die ALV finanziert einen Teil der privat-öffentlichen Partnerschaft «Check your Chance», welche Jugendliche im Übergang 1 und 2 unterstützt. Die Partnerschaft soll die Prävention von Jugendarbeitslosigkeit sowie die Integration von stellenlosen Ju- gendlichen auf den Arbeitsmarkt unterstützen.

• Die Bezugsdauer für Taggelder wurde von März bis August 2020 um 120 Tage sowie zwischen März und Mai 2021 um 66 Tage verlängert. Von der längeren Bezugsdauer profitieren insbesondere Jugendliche sowie Schul-, Lehr- und Studienabgängerinnen und -abgänger, die von Gesetzes wegen unterdurchschnittliche Taggeldbezugsdauern haben. Diese Massnahmen unterstützen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und verhindern Aussteuerungen.

• Die Kurzarbeitsentschädigung wurde von Januar bis September 2021 auf Befristete und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen ausgeweitet. Da- von profitieren insbesondere Jugendliche, die öfter in solchen Anstellungsverhältnissen arbeiten.

4 Rechtliche Grundlagen

Regelungen betreffend die Unterstützung arbeitsloser Jugendlicher und junger Erwachsener im Rahmen der ALV gibt es auf Bundesebene und in kantonalen Gesetzen. Auf Bundesebene finden sich die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) sowie in der entsprechenden Verordnung (AVIV). Um auf die aktuelle Krise zu reagie- ren, wurde mit dem Covid-19-Gesetz der gesetzliche Rahmen erweitert.

Mit der jüngsten Teilrevision des AVIG traten 2011 Änderungen in Kraft, welche insbesondere Jugendlichen betreffen. Hier sind die wichtigsten Anpassungen aufgeführt:

Bezugsdauer

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In der ALV hängen die Leistungen von der Beitragsdauer und vom Alter der Versicherten ab (vgl. Tabelle 2 im Anhang). Arbeitslose bis zum zurückgelegten 25. Altersjahr und ohne Un- terhaltspflicht gegenüber Kindern haben mit einer Beitragszeit von 12-24 Monaten Anspruch auf maximal 200 Taggelder. Personen, die von der Beitragszeit befreit sind (zum Beispiel we- gen einer Schulausbildung) haben auf maximal 90 Taggelder Anspruch. Wie in Kapitel 3.3 erwähnt, wurde die Bezugsdauer im Zuge der Covid-19 Krise verlängert.

Wartezeit

Sämtliche Schul- und Studienabgängerinnen und -abgänger, die noch keine Beiträge bezahlt haben, sind in der Schweiz - im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern - gegen Arbeits- losigkeit versichert und haben – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf Taggelder der ALV. Sie müssen jedoch vor dem Taggeldbezug eine Wartezeit von 120 Tagen überbrücken und aktiv eine Stelle suchen. Während der Wartezeit können Schulabgän- gerinnen und -abgänger ein SEMO besuchen. In Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit können ar- beitslose Jugendliche mit mangelnder Berufserfahrung während der Wartezeit ebenfalls Ein- arbeitungszuschüsse (EAZ) erhalten oder ein Berufspraktikum absolvieren.

Zumutbarkeit

Versicherten Personen bis zum zurückgelegten 30. Altersjahr wird von Beginn der Arbeitslo- sigkeit an zugemutet, auch Stellen ausserhalb ihrer bisherigen Tätigkeit anzunehmen.10 Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) entscheiden im konkreten Einzelfall, ob eine Ar- beitsstelle zumutbar ist oder nicht.

5 Ausblick

Die COVID-19 Krise führte ab März 2020 bei allen Altersgruppen zu einem sprunghaften An- stieg der Arbeitslosigkeit, wobei Jugendliche überproportional betroffen waren. Die Jugend- arbeitslosigkeit kam im Jahr 2020 schliesslich bei 3,2 Prozent und damit einen Prozentpunkt höher als noch 2019 zu liegen (2,2 Prozent). Damit nahm die Arbeitslosigkeit bei den Ju- gendlichen im Vergleich zu den anderen Altersgruppen am meisten zu (Grafik 2).

Diese jährliche Betrachtung verdeckt allerdings die überdurchschnittliche Erholung der Ju- gendarbeitslosigkeit. Der Erholung begann im Herbst 2020 und verstärkte sich mit den Lo- ckerungen der Covid-19 Massnahmen im Frühjahr 2021 weiter. Seit Juli 2021 steigt die Ju- gendarbeitslosigkeit wieder leicht an. Dabei handelt es sich um den üblichen saisonalen Anstieg, da zahlreiche Schüler/innen, Studierende und Lernende ihre Ausbildung beenden und auf Stellensuche sind (Grafik 3). Im August 2021 lag die Jugendarbeitslosigkeit mit 2,6 Prozent schliesslich beinahe auf dem Niveau von August 2019 (2,5 Prozent) (Grafik 1).

Zum Vergleich: Die Arbeitslosenquote insgesamt war mit 2,7 Prozent im August 2021 noch deutlich von ihrem Vorkrisenwert entfernt (August 2019: 2,1 Prozent).

Auf dem Lehrstellenmarkt präsentiert sich im Sommer 2021 eine stabile Situation. Bis Ende Juni 2021 wurden etwas mehr Lehrverträge abgeschlossen als im Vorjahresmonat, zudem gibt es noch offene Lehrstellen mit Lehrbeginn 2021. Um Lernende vor Arbeitslosigkeit zu schützen, stand ihnen von März bis Mai 2020 ohne spezifische Bedingungen sowie von Januar bis September 2021 unter gewissen Bedingungen Kurzarbeitsentschädigung zu.

Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wird weiterhin genau beobachtet. Die Task Force «Per- spektive Berufslehre 2020», welche im Mai 2020 lanciert wurde, verfolgt den Lehrstellenmarkt

10 AVIG-Praxis ALE/B286a

(10)

sowie die Situation von Lehrabgänger/innen. Bei Bedarf kann sie frühzeitig Massnahmen vor- schlagen. Die ALV verfügt mit der Kurzarbeitsentschädigung und den AMM über bewährte Instrumente, um die Konsequenzen der Covid-19 Krise abzufedern.

(11)

6 Anhang I: Tabellen und Grafiken

Tabelle 2: Höchstzahl an Taggelder nach Art. 27 AVIG

Beitragszeit

(in Monaten) Alter/ Unterhalts-

pflicht Bedingung Taggelder

12 bis 24 Bis 25 ohne Unter-

haltspflicht 200

12 bis < 18 Ab 25 260¹

12 bis < 18 Unterhaltspflicht 260¹

18 bis 24 Ab 25 400¹

18 bis 24 Unterhaltspflicht 400¹

22 bis 24 Ab 55 520¹

22 bis 24 Ab 25 Bezug einer IV-Rente, die einem

IV-Grad von mind. 40% entspricht 520¹ 22 bis 24 Mit Unterhaltspflicht Bezug einer IV-Rente, die einem

IV-Grad von mind. 40% entspricht 520¹

Beitragsbefreit 90

¹ In diesen Versichertenkategorien kann der Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder erhöht werden, wenn die versicherte Person 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden ist und die Vermittlung all- gemein oder aus Gründen des Arbeitsmarktes unmöglich oder stark erschwert ist. Quelle: SECO

(12)

Tabelle 3 Arbeitslosenquote nach Altersgruppen

ALQ Total ALQ 15-24 ALQ 25-49 ALQ 50+

1992 2.5 3.0 2.7 1.8

1993 4.5 4.9 4.8 3.5

1994 4.7 4.7 4.9 4.2

1995 4.2 3.9 4.4 3.9

1996 4.7 4.3 5.0 4.2

1997 5.2 4.7 5.5 4.7

1998 3.9 3.3 4.1 3.7

1999 2.7 2.2 2.9 2.7

2000 1.8 1.8 1.9 1.6

2001 1.7 1.8 1.8 1.4

2002 2.5 3.0 2.7 2.0

2003 3.7 4.7 3.8 2.8

2004 3.9 5.1 3.9 3.0

2005 3.8 5.1 3.7 3.1

2006 3.3 4.3 3.3 2.9

2007 2.8 3.3 2.8 2.5

2008 2.6 3.0 2.6 2.3

2009 3.7 4.6 3.7 3.1

2010 3.5 4.3 3.7 2.8

2011 2.8 3.2 3.0 2.4

2012 2.9 3.2 3.1 2.4

2013 3.2 3.4 3.4 2.6

*2014 3.0 3.3 3.3 2.5

*2015 3.2 3.4 3.4 2.6

*2016 3.3 3.4 3.6 2.8

*2017 3.1 3.2 3.3 2.8

*2018 2.5 2.5 2.7 2.4

*2019 2.3 2.2 2.5 2.2

*2020 3.1 3.2 3.4 2.9

VZ 1990: 1990 -1999; VZ 2000: 2000 - 2009; neue VZ: ab 2010

* Für die Berechnung der Arbeitslosenquoten (Arbeitslose dividiert durch Erwerbspersonen) wurden die vom Bun- desamt für Statistik ermittelten Erwerbspersonenzahlen aktualisiert. Alle Arbeitslosenquoten ab 2014 bis 2016 beruhen auf den Erwerbspersonenzahlen gemäss Pooling 2012-2014. Ab 2017 beruhen sie auf dem 3-Jahres- Datenpooling 2015 – 2017. Zudem wird ab 2017 die Altersklasse «50-64 Jahre» anstelle von «50+» aufgeführt.

Quelle: SECO

(13)

Tabelle 4: Massnahmen der Berufsbildung am Übergang 1 Generelle Massnahmen

Berufsinformation und -beratung: Die kantonalen Berufsberatungen unterstützen die Jugendli- chen in enger Zusammenarbeit mit den Schulen bei der Berufswahl und der Suche nach einer Lehr- stelle. (www.adressen.sdbb.ch)

Lehrstellennachweis: Im Lehrstellennachweis LENA werden offene Lehrstellen publiziert. Lehr- stellen, die von den Unternehmen gemeldet werden, können nach verschiedenen Kriterien gesucht werden. (www.berufsberatung.ch -> Lehrstellensuche)

Nahtstellenbarometer: Umfrage bei Betrieben und Jugendlichen, zweimal jährlich.

(www.sbfi.admin.ch/barometer)

Aufbau von Lehrbetriebsverbünden: Die Schaffung von Lehrbetriebsverbünden erlaubt es vor- wiegend kleinen oder spezialisierten Betrieben, die alleine keine vollumfängliche berufliche Grund- bildung anbieten können, im Verbund mit einem oder mehreren anderen Betrieben Lernende aus- zubilden. (www.lbv.berufsbildung.ch)

Brückenangebote: Brückenangebote richten sich an Jugendliche, für die der Einstieg in eine be- rufliche Grundbildung aus sozialen oder schulischen Gründen noch nicht möglich ist oder die noch keine Lehrstelle gefunden haben. Neben der Aufarbeitung von schulischen, sprachlichen oder an- deren Defiziten erfolgt eine Einführung in die berufliche Praxis. Die erlangte Qualifizierung erhöht die Chancen bei der Lehrstellensuche.

Lehrstellenförderung: Die kantonalen Berufsbildungsämter sind mit den Verhältnissen in den Re- gionen vertraut und pflegen den Kontakt mit den Unternehmen vor Ort. Lehrstellenförderinnen und - förderer treten direkt mit den Unternehmen in Kontakt, um sie zu motivieren, Lehrstellen zu schaffen und Lernende auszubilden.

Coaching und Mentoring: Mit Coaching- und Mentoring-Angeboten werden Jugendliche schon während der obligatorischen Schulzeit individuell auf dem Weg zu einer nachobligatorischen Ausbil- dung begleitet. Dabei geht es beispielsweise um die Förderung berufsrelevanter sowie sozialer Kompetenzen oder die Optimierung der Bewerbungsunterlagen.Die Projekte und Programme wer- den neben den Kantonen auch von Organisationen der Arbeitswelt und privaten Organisationen ge- tragen.

Spezifische Massnahmen für Jugendliche mit Schwierigkeiten (Übergang 1 und während beruflicher Grundbildung)

Vermittlungsangebote: Mit den Vermittlungsangeboten werden gezielt Jugendliche mit geeigneten Betrieben in Kontakt gebracht. Die Massnahmen der Vermittlungsangebote greifen vor allem gegen Ende des letzten Schuljahres.

Individuelle Begleitung: Die individuelle Begleitung bietet Jugendlichen, deren Lernerfolg beein- trächtigt ist, eine umfassende Unterstützung. Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse und soziales Umfeld werden einbezogen. Gesetzlichen Anspruch auf individuelle Begleitung haben Lernende der zweijährigen beruflichen Grundbildung.

Das Case Management Berufsbildung (CM BB): Im Zentrum des Case Management Berufsbil- dung stehen die Unterstützung mehrfach gefährdeter Jugendlicher sowie die Effizienz- und Effekti- vitätssteigerung der eingesetzten Massnahmen. Das Case Management Berufsbildung ist ein struk- turiertes Verfahren: Eine fallführende Stelle sorgt über institutionelle Grenzen hinweg für ein planmässiges und koordiniertes Vorgehen bei der Betreuung der Jugendlichen.

(www.sbfi.admin.ch/cmbb)

Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (EBA): Eine berufliche Grundbil- dung mit EBA ermöglicht überwiegend praktisch begabten Jugendlichen einen anerkannten Ab- schluss mit einem eigenständigen Berufsprofil. Sie öffnet den Zugang zu einer 3- oder 4-jährigen beruflichen Grundbildung mit EFZ.

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Covid-19 Massnahmen

Diverse Projekte von Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA):

www.taskforce2020.ch

Quelle: SBFI

Tabelle 5: Entwicklung der arbeitsmarktlichen Massnahmen 2011-2021

Quelle: SECO

Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

(Prognose) Motivationssemester 5'187 5'548 5'872 6'163 6'623 6'814 7'036 6'947 6'899 6'208 8'232 Total Übergang 1 5'447 5'187 5'548 5'872 6'163 6'623 6'814 7'036 6'947 6'899 6'208 Berufspraktika 1'828 1'701 1'800 1'779 1'751 1'742 1'607 1'543 1'171 1'054 749 Praxisfirmen 2'565 2'441 2'242 1'895 2'011 2'135 1'996 2'037 1'893 1'578 2'388 Total Übergang 2 4'393 4'142 4'042 3'674 3'762 3'877 3'603 3'580 3'064 2'632 3'137

Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

(Budget) Motivationssemester 69.0 65.5 68.4 72.8 73.0 78.4 72.5 72.6 71.9 79.0 84.6 Total Übergang 1 69.0 65.5 68.4 72.8 73.0 78.4 72.5 72.6 71.9 79.0 84.6

Berufspraktika 2.9 3.2 3.2 3.3 2.9 3.2 3.0 3.0 2.4 2.1 0.5

Praxisfirmen 21.8 19.9 15.3 13.5 13.8 15.9 14.4 15.1 13.7 14.7 16.1

Total Übergang 2 24.7 23.1 18.5 16.8 16.7 19.1 17.4 18.1 16.1 16.8 16.6 Anzahl Personen

Übergang 1 (SchulabgängerInnen)

Übergang 2 (LehrabgängerInnen) Übergang 2 (LehrabgängerInnen)

Kosten in Mio. CHF Übergang 1 (SchulabgängerInnen)

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Grafik 1: Jugendliche Arbeitslose 15-24 – Jährige (2020 im Vergleich zu Vorjahren)

Quelle: SECO

Grafik 2: Zeitreihe Arbeitslosenquote (ALQ) nach Altersgruppe

In den Jahren 2004/2005 fiel die Jugendarbeitslosigkeit aufgrund des Lehrstellenmangels höher aus. In den Jah- ren 2009-2011 war unter anderem die Finanzkrise Treiber der steigenden Jugendarbeitslosigkeit. Für die Quoten der Grafik 2 vgl. Tabelle 3. Quelle: SECO

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Grafik 3: Zeitreihe jugendliche Arbeitslose 15-24 - Jährige

Quelle: SECO

Grafik 4: Anteil der Arbeitslosen nach Altersgruppen am Total derArbeitslosen

Quelle: SECO

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Grafik 5: Erwerbsquoten 15-24-Jährige (internationaler Vergleich, 2020)

Quelle: Eurostat

Grafik 6: Erwerbstätigenquoten 15-24-Jährige (internationaler Vergleich, 2020)

Quelle: Eurostat

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Grafik 7: NEET-Anteil (in % der 15- bis 29-Jährigen)

Quelle: BFS (SAKE)

Grafik 8: Erwerbslosenquote 15-24-Jährige gemäss ILO (int. Vergleich, 2020)

Quelle: Eurostat

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Grafik 9: Arbeitslosen- und Erwerbslosenquoten 15-24-Jährige (2004-2020)

Um eine lange Zeitreihe aufrechtzuerhalten, wurden 2017 zwei Korrekturen für die Jahre 1991 bis 2009 ange- bracht: Eine Revision bei der Gewichtung der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) für die Jahre zwi- schen 2010 und 2016 hatte zur Folge, dass die Anzahl Erwerbslose gemäss ILO zunahm. Um einen Bruch zu vermeiden, wurde die Erwerbslosigkeit in der gleichen Grössenordnung angehoben. Quelle: BFS, SECO (jeweils 2. Quartal).

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7 Anhang II: Frequently Asked Questions (FAQ) 1. Wie hilft die ALV jungen Arbeitslosen?

Jugendliche sind zwar häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als ältere Personen, finden dafür aber auch schneller eine neue Stelle. Dieser Tatsache trägt das AVIG Rechnung. So haben junge Personen ohne Arbeit eine zusätzliche Wartezeit zu bestehen und können weniger lange Taggelder beziehen. Aus diesem Grund profitierten insbesondere jugendliche Arbeitslose, als während der Covid-19 Krise die Taggeldbezugsdauer für alle ALV-Leistungsbezügerinnen und -bezüger verlängert wurde.

Den Jugendlichen stehen zahlreiche Beratungs- und Vermittlungsangebote sowie arbeits- marktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung, wie etwa Berufspraktika oder Kurse. Durch diese Massnahmen wird ihre rasche und dauerhafte (Wieder-) Eingliede- rung in den Arbeitsmarkt wirksam unterstützt. Zusätzlich finanziert die ALV Projekte zum Mo- nitoring des Lehrstellenmarkts, um schnell auf Änderungen reagieren zu können und Arbeits- losigkeit zu verhindern.

2. Um Taggelder von der ALV beziehen zu können, müssen junge Personen, die nach dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit oder ihrer universitären Ausbildung keine Arbeit finden, eine Wartezeit von 120 Tagen bestehen. Weshalb diese Diskriminierung?

Haben Jugendliche gerade erst die obligatorische Schule abgeschlossen, so haben sie in der Regel noch keine Beiträge an die ALV geleistet. Deshalb ist es gerechtfertigt, sie anders zu behandeln als Personen, die bereits gearbeitet und somit Beiträge geleistet haben.

Junge Erwachsene, die ihre Beitragszeit während der Lehre oder im Rahmen von Nebenjobs während dem Studium erfüllt haben, müssen hingegen wie alle anderen Versicherten nur die normale Wartezeit von in der Regel fünf Tagen bestehen. Bei hoher Arbeitslosigkeit können junge Erwachsene, die ihr Studium beendet, aber noch keine Beiträge an die ALV geleistet haben, während der 120-tägigen Wartezeit ein Berufspraktikum absolvieren. Sind sie auch danach noch arbeitslos, so haben sie Anrecht auf 90 Taggelder. In den Nachbarländern sind solche Leistungen für Studienabgängerinnen und -abgänger, die keine Versicherungsbeiträge geleistet haben, in dieser Form nicht vorhanden.

3. Weshalb gibt es offene Lehrstellen und trotzdem arbeitslose Jugendliche? Könnten die offenen Lehrstellen nicht mit arbeitslosen Jugendlichen besetzt werden?

Die Bedürfnisse der Arbeitgebenden und die Fähigkeiten und Motivation der Jugendlichen stimmen nicht immer überein.

Der Bund kann und will die Arbeitgebenden nicht dazu zwingen, offene Lehrstellen mit unge- eigneten Kandidaten zu besetzen. Ebenfalls kann und will der Bund die Jugendlichen nicht dazu zwingen, Berufsausbildungen anzutreten, die nicht ihren Fähigkeiten und ihrer Motivation entsprechen.

Ein staatlicher Eingriff würde zu falschen Ausbildungen, dadurch zu erhöhten Lehrabbrüchen, zu einer höheren Erwerbslosigkeit und damit zu einem ineffizienten Einsatz von Ressourcen in der Berufsbildung führen.

Ein weiterer Grund für diese Diskrepanz besteht in den geografischen Unterschieden: Für ei- nen Jugendlichen im Kanton Genf kann es aus sprachlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich sein, eine Lehrstelle im Kanton St. Gallen anzunehmen.

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Bundes- und Kantonsmassnahmen zielen nicht darauf ab, ein «Matching» zwischen den Ju- gendlichen und den Arbeitgebenden zu erzwingen, sondern es so weit als möglich zu erleich- tern. Der Entscheid, ob es zum Abschluss eines Lehrvertrages kommt, liegt bei den Arbeitge- benden und Jugendlichen selber.

4. Weshalb gibt es unterschiedliche Zahlen zur Arbeitslosigkeit bzw. Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz?

Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) vom Bundesamt für Statistik (BFS) zeigt, wie viele Personen im Rahmen einer Stichprobenerhebung angeben, auf der Suche nach einer Lehr- oder Arbeitsstelle zu sein.

In dieser Statistik enthalten sind auch jene Jugendlichen, welche Zwischenlösungen der Be- rufsbildung absolvieren, aber nicht bei der ALV angemeldet sind.

Die Arbeitslosenzahlen des SECO enthalten alle Personen, welche arbeitslos und bei einem RAV angemeldet sind.

In der SECO-Statistik nicht enthalten sind jene Jugendlichen, die nicht bei einem RAV ange- meldet sind und beispielsweise eine Zwischenlösung der Berufsbildung wie ein Brückenange- bot oder ein zehntes Schuljahr absolvieren oder eine private Zwischenlösung finden wie bei- spielsweise einen Sprachaufenthalt.

Die SAKE-Statistik vom BFS und die SECO-Statistik sind als ergänzend zu betrachten.

5. Weshalb ist die SAKE-Erwerbslosenquote höher als die SECO-Arbeitslosenquote?

Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist der Unterschied zwischen der SECO- und der BFS-Statistik besonders gross (vgl. Grafik 9). Als Grund wird vermutet, dass sich jugendliche Erwerbslose seltener bei einem RAV anmelden als ältere.

Hauptgrund dafür ist, dass ein Teil der Jugendlichen keine Ansprüche bei der ALV geltend machen kann. Dies gilt bspw. für Personen, die sich in einer Ausbildung befinden (und bspw.

einen Nebenerwerb mit einem kleinen Pensum suchen). Zudem melden sich Bildungsabgän- ger, welche 120 Wartetage zu bestehen haben, bevor Sie 90 Taggelder erhalten können, nicht zwingend beim RAV an.

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8 Links ALV und AMM:

www.arbeit.swiss

Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA):

www.vsaa.ch

Arbeitsintegration Schweiz:

www.arbeitsintegrationschweiz.ch Helvartis (Praxisfirmenzentrale):

www.helvartis.ch/de

Arbeitsmarktbeobachtung Ostschweiz, Aargau, Zug und Zürich (AMOSA):

www.amosa.net

Berufsinformation und –beratung:

www.adressen.sdbb.ch Lehrstellennachweis:

www.berufsberatung.ch Aufbau von Lehrbetrieben:

www.lbv.berufsbildung.ch

Case Management Berufsbildung:

www.sbfi.admin.ch/cmbb

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