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Neues Landesprüfungsamt für Lehrämter errichtet
Ministerin Löhrmann: Zentrale und zukunftssichere Einrichtung für die Lehrerausbildung in NRW
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Düsseldorf, 17. Februar 2014. Nordrhein-Westfalen hat ein neues
Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen. Es vereint die beiden bisherigen Landesprüfungsämter für Erste und Zweite Staatsprüfungen, die zusammengelegt werden.
Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Mit dem neuen Landesprüfungsamt für Lehrämter entsteht eine zukunftssichere zentrale Einrichtung für die Lehrerausbildung in
Nordrhein-Westfalen. Das Landesprüfungsamt begleitet alle wichtigen Etappen: Von der Gewinnung unseres künftigen Lehrernachwuchses bis zum Abschluss der
Lehrerausbildung.“
Mit der Zusammenlegung der beiden bisherigen Landesprüfungsämter wird auch der Lehrerausbildungsreform von 2009 Rechnung getragen, in deren Zuge an allen
lehrerausbildenden Hochschulen die Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse erfolgte. Die bisherige Erste Staatsprüfung läuft aus und wird vom Masterabschluss ersetzt. Die neue abschließende Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes tritt künftig an die Stelle der Zweiten Staatsprüfung.
Zu den Aufgaben des Landesprüfungsamtes gehören unter anderem die
Qualitätssicherung und Entwicklung in der Lehrerausbildung, die Durchführung der Ersten Staatsprüfungen (auslaufend), sowie Leistungen im Rahmen der Anerkennung von außerhalb NRWs erworbenen inländischen oder ausländischen
Lehramtsqualifikationen. Eine weitere Zuständigkeit liegt in der Durchführung von Sondermaßnahmen und Qualifikationserweiterungen zur Lehrkräftegewinnung. Dies
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ist gerade mit Blick auf die Berufskollegs ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Lehrkräfteversorgung.
Das neue Landesprüfungsamt hat seinen Sitz in Dortmund und unterhält nach Auslauf der Ersten Staatsprüfungen Außenstellen in Essen, Köln, Münster, Paderborn und Siegen.
Ministerin Löhrmann: „Die Zusammenlegung der bisherig eigenständigen Einrichtungen zu einem neuen Landesprüfungsamt verspricht deutliche
Synergieeffekte, ermöglicht Stellenreduzierungen und ist damit auch ein Beitrag zur Verwaltungsstrukturreform.“