Gemeinde
STEINEN
Gemeindeversammlungen Freitag, 27. November 2020, 20.15 Uhr, in der Gemeindeturnhalle, Steinen
Urnenabstimmung Sonntag, 7. März 2021
VORANSCHLAG 2021
RECHNUNG 2019
Inhalt
Besuchen Sie uns im Internet auf www.steinen.ch
Einladung und Traktanden 3
Erläuterungen zu den Gemeindeversammlungen 3 Zwei Gemeindeversammlungen am gleichen Abend 3 Schutzkonzept Gemeindeversammlung 3 Verabschiedung 3
Traktanden Rechnung 2019 4
Traktanden Voranschlag 2021 5
Vorwort des Gemeindepräsidenten 6
Bericht des Säckelmeisters 7
Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2) 8
Erläuterungen zu HRM2 8
Überblick Voranschlag 2021 9
Gesamtbeurteilung und Antrag Gemeinderat 9
Bericht und Antrag der 10
Rechnungsprüfungskommission
Gesamtübersicht 2021 – 2024 11
Wesentliche Abweichungen 12
Erfolgsrechnung 2021 – 2024 14
Gestufter Erfolgsausweis 14
Zusammenzug Erfolgsrechnung nach Funktionen 15 Erfolgsrechnung 16
Investitionsrechnung 2021 – 2024 24 Zusammenzug Investitionsrechnung nach Funktionen 24 Investitionsrechnung 25
Kennzahlen 2021 – 2024 26
Feuerwehrersatzabgabe 27 Verfahren bei der Behandlung von 28 Einbürgerungsgesuchen an der
Gemeindeversammlung
Traktandum 4 29
Einbürgerung von Frau Magdalena Marjanovic-Andric 29
Traktandum 5 30
Einbürgerung von Herrn Krunoslav Andric 30 Die Gemeindeorganisation in Zahlen 31
Einladung und Traktanden
Erläuterungen zu den Gemeindeversammlungen
Zwei Gemeindeversammlungen am gleichen Abend
Aufgrund der ausserordentlichen Lage zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus musste die Gemeindeversammlung vom 3. April 2020 verschoben werden. Damit konnte auch die Rechnung 2019 der Gemeinde Steinen nicht von der Ver- sammlung abgenommen werden. Am 7. April 2020 beschloss der Regierungsrat Massnahmen zur Regelung der politischen Rechte. Zur Genehmigung der Jahresrechnung 2019 hielt er fest, dass diese an der nächsten Gemeindeversammlung oder an derselben Versammlung wie der Voranschlag 2021 verabschiedet werden kann.
Der Gemeinderat entschied am 21. April 2020, die verschobene Gemeindeversammlung vom 3. April 2020 im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 durchzuführen und die Rechnung 2019 an diesem Abend vorzulegen. An diesem Abend wird über das ebenfalls verschobene Sachgeschäft «Festsetzung der Gewässerräume innerhalb der Bauzone inklusive Baureglementsänderungen» beraten. Die bereits im März 2020 in alle Steiner Haushalte zugestellte Botschaft zur Ge- meindeversammlung vom 3. April 2020 behielt ihre Gültigkeit.
Am 27. November 2020 wird es somit zur speziellen Situation kommen, dass am gleichen Abend gleich zwei Gemeindever- sammlungen nacheinander durchgeführt werden. Zuerst wird die wegen des Coronavirus verschobene ordentliche Gemeinde- versammlung vom 3. April 2020 zur Rechnung 2019 durchgeführt. Danach findet die ordentliche Gemeindeversammlung zum Voranschlag 2021 statt.
Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020
Das nachfolgende Konzept kommt der Pflicht gemäss der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Be- kämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 bei der Durchführung von Veranstaltungen nach. Das Konzept basiert auf den geltenden Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Druckfreigabe der Gemeindeversammlungsbotschaft vom 19. Ok- tober 2020. Allfällige Änderungen des Konzepts, die sich aus neu erlassenen Vorschriften ergeben, werden auf der Homepage der Gemeinde Steinen aufgeführt.
1. Die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung werden gebeten, sich rechtzeitig in der Gemeindeturn- halle einzufinden. Türöffnung ist ab 19.45 Uhr.
2. Beim Eingang sowie im Eingangsbereich wird durch Bodenmarkierungen auf den einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 Metern hingewiesen.
3. Beim Eingang stehen Händedesinfektionsstationen zur Verfügung.
4. Die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung müssen eine Schutzmaske tragen. Es besteht eine generelle Maskentragpflicht.
5. Es wird eine Eingangskontrolle eingerichtet. Vor dem Betreten des Versammlungslokals müssen die Besucherinnen und Besucher ihre Kontaktangaben (Vorname, Name, Adresse und Telefonnummer) bekanntgeben (Contact Tracing, Kontaktpersonennachverfolgung). Die Kontaktangaben werden registriert.
6. Aufgrund des Tragens der Schutzmasken darf der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen unter- schritten werden. Alle Besucherinnen und Besucher werden jedoch bei der Sitzplatzwahl gebeten, einen möglichst grossen Abstand einzuhalten. Dabei sind die Anweisungen des anwesenden Gemeindepersonals zu befolgen.
7. Beim Ausgang stehen für die Entsorgung der Schutzmasken genügend Abfalleimer zur Verfügung.
8. Beim Eingang zur Gemeindeturnhalle werden die wesentlichen Bestimmungen des Schutzkonzepts mit Plakaten vermittelt.
9. Der Gemeindepräsident und der Gemeindeschreiber stellen die Umsetzung des Schutzkonzepts sicher.
Verabschiedung
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung werden die im Frühjahr zurückgetretenen Gemeinderats- und Behördenmit- glieder verabschiedet. Es sind dies Gemeindepräsident Robert Schuler, Gemeinde-Vizepräsident Marco Lüönd, Säckel- meister Alfons Müller, Gemeinderat Remo Di Clemente und Gemeinderat Martin Kaufmann. Weiter werden auch Renate Bieri (Rechnungsprüfungskommission) und Thomas Steiger (Vermittler Stellvertreter) verabschiedet. Der Gemeinderat freut sich, wenn Sie mit Ihrer Teilnahme an der Gemeindeversammlung den zurückgetretenen Behördenmitgliedern die Ehre erweisen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation findet im Anschluss kein Apéro statt.
Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung
vom Freitag, 27. November 2020, 20.15 Uhr, Gemeindeturnhalle, Steinen
Traktanden (Rechnung 2019)
Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:
1. Eröffnung durch den Gemeindepräsidenten 2. Wahl von drei Stimmenzählern
3. Vorlage von Nachkrediten
Dem Gemeinderat werden zulasten der Laufenden Rechnung 2019 Nachkredite von CHF 602’858.68 eingeräumt.
4. Vorlage der Jahresrechnung für das Jahr 2019
4.1 Die Laufende Rechnung für das Jahr 2019 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 920’453.23 sei zu genehmigen;
4.2 Die Investitionsrechnung für das Jahr 2019 mit Investitionen von CHF 6’812.20 sei zu genehmigen.
Traktanden, die der Urnenabstimmung unterliegen:
5. Festsetzung der Gewässerräume innerhalb der Bauzone inklusive Baureglementsänderungen
Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen, soweit erforderlich, während den Schalteröffnungszeiten bei der Ge- meindekanzlei zur Einsicht auf. Die Rechnung wurde an alle Haushaltungen verteilt. Weitere Exemplare können am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner werden zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich ein- geladen.
Steinen, 19. Oktober 2020 Gemeinderat Steinen
Paul Betschart, Gemeindepräsident André Abegg, Gemeindeschreiber
Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung
vom Freitag, 27. November 2020, 20.15 Uhr, Gemeindeturnhalle, Steinen
Traktanden (Voranschlag 2021)
Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:
1. Eröffnung durch den Gemeindepräsidenten 2. Wahl von drei Stimmenzählern
3. Vorlage des Voranschlages für das Jahr 2021
3.1 Der Voranschlag der Erfolgsrechnung für das Jahr 2021 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1’509’176 sei zu genehmigen;
3.2 Der Voranschlag der Investitionsrechnung für das Jahr 2021 mit Nettoinvestitionen von CHF 1’187’000 sei zu genehmigen;
3.3 Der Steuerfuss für das Jahr 2021 wird auf 170 Prozent einer Einheit (wie im Vorjahr) festgesetzt;
3.4 Vom Finanzplan 2022 – 2024 sei Kenntnis zu nehmen.
4. Einbürgerungsgesuch von Frau Magdalena Marjanovic-Andric 5. Einbürgerungsgesuch von Herrn Krunoslav Andric
Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen, soweit erforderlich, während den Schalteröffnungszeiten bei der Ge- meindekanzlei zur Einsicht auf. Der Voranschlag wird an alle Haushaltungen verteilt. Weitere Exemplare können am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner werden zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich ein- geladen.
Steinen, 19. Oktober 2020 Gemeinderat Steinen
Paul Betschart, Gemeindepräsident André Abegg, Gemeindeschreiber
Vorwort des Gemeindepräsidenten
Paul Betschart Gemeindepräsident
Liebe Mitbürgerinnen Liebe Mitbürger
Das etwas andere Jahr
Corona, Lockdown, Covid-19, Pande- mie – Begriffe, von denen vor einem Jahr noch niemand sprach, begleiten uns heute fast täglich! Wer hätte je ge- dacht, dass eine Gemeindever- sammlung nicht abgehalten werden könnte? Wer hätte je gedacht, dass fünf neue Gemeinderäte/innen gewählt wer- den und diese ihr Amt fast unbemerkt antreten, fast ohne vorherige Kontakte zur Bevölkerung. Vor einem Jahr für alle undenkbar – heute Realität.
Doch der Reihe nach: Ende 2019, An- fang 2020 erreichen uns die ersten Infor- mationen über ein sich schnell ver- breitendes aggressives Virus im asiatischen Raum. Erste Fälle erreichen Europa. Die Schweiz ist auch betroffen.
Die Krankheit breitet sich bei uns eben- falls schnell aus. Ende Februar stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epi- demiegesetz ein. Und Mitte März 2020 kommt der grosse Lockdown. Es wird die höchste Gefahrenstufe gemäss Epi- demiegesetz erklärt. Der Lockdown ist Tatsache und wir stecken mitten in einer
«ausserordentlichen Lage». Es gilt Not-
rer Gemeinde. Sitzungen werden auf ein Minimum gekürzt. Veranstaltungen (wie z.B. die Gemeindeversammlung) wer- den total gestrichen.
Doch im Hintergrund wurde aktiv weiter- gearbeitet. Das Tagesgeschäft der Ge- meinde wurde aufrechterhalten. Wichti- ge Entscheidungen wurden getroffen und wenn nötig Themen umgesetzt. Die Suche nach neuen Gemeinderats- kandidaten/innen ging unvermindert weiter. So konnte im Verlauf des Monats April eine Liste mit vier neuen Ge- meinderätinnen und Gemeinderäten in- klusive meine Wenigkeit als neuer Präsi- dent der Bevölkerung vorgeschlagen werden. Die Wahlen konnten unter spe- ziellen Bedingungen durchgeführt wer- den. Die vorgeschlagenen Kandidatin- nen und Kandidaten erhielten von Ihnen das Vertrauen und wurden mit sehr guten Resultaten gewählt. Das neue
«Kabinett» war fast komplett. Kurz dar- auf konnte auch noch das Amt des Säckelmeisters durch eine stille Wahl neu besetzt werden.
Die abtretenden Räte konnten bis heute nicht wie gewohnt/gewünscht ehrend verabschiedet werden, was ich persön- lich sehr bedaure. Ich möchte die Ge- legenheit hiermit nutzen, den ab-
den fünf neu gewählten und den drei bisherigen Gemeinderatsmitgliedern in die Legislatur 2020/22 aufbrechen.
Nebst den neuen Mitgliedern wurden di- verse Kommissionen ebenfalls neu be- stellt. Der Einstieg für die Neuen ist – egal in welcher Funktion – wie das ganze Jahr schon eine spezielle Geschichte.
Es freut mich sehr zu beobachten, wie sich die Neuen zusehends in ihre Res- sorts einarbeiten und mit vollem Elan ihre neuen Aufgaben angehen. Wichtig ist aber auch, dass sich die bisherigen Ratsmitglieder weiterhin aktiv einbringen und die Einführung der neuen Mitglieder mit ihrer Erfahrung unterstützen. In die- ser Phase ist es für uns umso wertvoller, auf eine gut funktionierende und stabile Verwaltung zurückgreifen zu können.
Ihre Unterstützung erleichtert manch schwierigen Start, wofür ich sehr dank- bar bin.
Zum Schluss danke ich allen, die mir ihr Vertrauen für diese anspruchsvolle Auf- gabe geschenkt haben. Es ist mir ein grosses Bedürfnis, geschätzte Steine- rinnen und Steiner, zusammen mit Ihnen und meinen Gemeinderats- kolleginnen und Gemeinderatskollegen im Konsens Lösungen zu finden, die für die Allgemeinheit und das Wohl unserer schönen Gemeinde von Nutzen sind.
Bericht des Säckelmeisters
Roger Landtwing Säckelmeister
Liebe Mitbürgerinnen Liebe Mitbürger
Wir haben ein bewegtes und in vielen Teilen unerwartetes 2020 hinter uns.
Covid-19 ist allgegenwärtig und beein- flusst unser aller Leben.
Aus finanzieller Sicht hat Steinen Glück im Unglück. Unsere Struktur mit vor- wiegend natürlichen Steuerzahlern hilft uns, die Rechnung 2020 ohne grosse Auswirkungen abzuschliessen. Die Herausforderungen finanzieller Natur warten in der Zukunft auf uns. Wir müs- sen, je nach Entwicklung, mit ver- minderten Steuereinnahmen und ver- änderten Rahmenbedingungen im Finanzausgleich rechnen.
Genauso wie wir unsere Einnahmen nur bedingt steuern können, sind wir den gesellschaftlichen Entwicklungen und den gebundenen Ausgaben, die uns vom Kanton vorgegeben werden, aus- geliefert. Wie sich die Kosten im Gesund-
heitswesen, bei den Ergänzungs- leistungen, in der Pflegefinanzierung, bei den Prämienverbilligungen, im Sozial- und Asylwesen usw. entwickeln, vermag heute niemand vorauszusagen.
Was wir aber wissen: Den vom Regierungsrat vorgestellten und an- gepriesenen Bericht «Finanzen 2020»
müssen wir genau unter die Lupe neh- men. Die in diesem Bericht vorgestellten neuen Indikatoren, mit welchen der Mechanismus des Innerkantonalen Finanzausgleichs angepasst werden soll, verheisst für die Gemeinde Steinen nämlich nichts Gutes. Unsere Ge- meinde würde zu den grossen Ver- lierern zählen und gegenüber heute rund 0.9 Mio. Franken jährlich weniger Finanzausgleich erhalten, während- dessen die jetzt schon steuer- günstigsten Gemeinden in unserem Kanton mehr Finanzausgleichs- zahlungen erhalten würden. Statt die Unterschiede zwischen den Steuer- belastungen der Gemeinden zu ver-
kleinern – was das eigentliche Ziel eines gerechten und effizienten inner- kantonalen Finanzausgleichs wäre und bisher auch immer postuliert wurde –, würden die Steuerunterschiede noch weiter ansteigen. Dies kann nicht das Ziel sein. Das in der vorliegenden Form vorgestellte Reformmodell lehnt der Gemeinderat Steinen deshalb ent- schieden ab.
Was wir selbst steuern können, ist die Realisierung unserer geplanten Projek- te, die wir mit Bedacht, der nötigen Seriosität und Geduld angehen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben gilt unser Augenmerk dem Wohlergehen der Be- völkerung, der Entwicklung der Ge- meinde – und nicht zu vergessen – ge- sunden Finanzen. Bleiben auch Sie gesund!
Ihr Säckelmeister Roger Landtwing
Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2) Erläuterungen
1. Einleitung
Mit dem Ziel einer möglichst harmonisierten Rechnungs- legung in allen Kantonen und Gemeinden hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) im Januar 2008 das Handbuch «Harmonisiertes Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden HRM2»
verabschiedet. Bei der Ausarbeitung orientierte sich die FDK unter anderem an den International Public Sector Standards (IPSAS), hat jedoch verschiedene Erleichterungen vor- gesehen. Das Handbuch HRM2 ersetzt die Fachempfehlungen FDK aus dem Jahr 1981 (HRM1) und enthält 20 Fach- empfehlungen zur öffentlichen Rechnungslegung sowie einen neuen Kontenrahmen.
2. Ausgangslage
Die Schwyzer Bezirke und Gemeinden erhalten per 1. Januar 2021 neue – auf HRM2 abgestimmte – Rechnungslegungs- vorschriften. Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 30. Mai 2018 das neue Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Ge- meinden verabschiedet (SRSZ 153.100). Das Gesetz regelt die Steuerung der Finanzen, die Ausgaben und deren Be- willigung sowie die Rechnungslegung und kommt mit dem vorliegenden Voranschlag und Finanzplan erstmals zur An- wendung.
3. Steigerung von Informationsgehalt und Transparenz in der Rechnungslegung
Mit den neuen Rechnungslegungsvorschriften soll den Be- hörden, aber auch der Öffentlichkeit ein klares und wahrheits- getreues Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage vermittelt werden. Im Sinne einer allgemeinen Zielsetzung soll damit der Grundsatz der «true and fair view»
in der Rechnungslegung verfolgt werden. Die Rechnungs- legung richtet sich nach HRM2, welches einen neuen Konten- plan, die konsequente Anwendung der periodengerechten Abgrenzungen und transparentere Bilanzierungs- und Be- wertungsgrundsätze vorsieht.
4. Neuerungen im Voranschlag und Finanzplan Mit HRM2 werden im Wesentlichen die folgenden Neuerun- gen beim Voranschlag und Finanzplan eingeführt:
Die Jahresrechnung orientiert sich an den Bezeichnungen der Privatwirtschaft mit Erfolgsrechnung und Bilanz.
Die Erfolgsrechnung wird neu dreistufig dargestellt (be- triebliches Ergebnis, Finanzergebnis und ausserordent- liches Ergebnis).
Die Konten gliedern sich nach Aufgaben (funktionale Glie- derung) und innerhalb diesen nach dem Kontenrahmen des harmonisierten Rechnungsmodells. In der ordent- lichen Darstellung werden Hauptkonten zusammen- gefasst.
Die Finanzplanjahre werden tabellarisch dem zu ge- nehmigenden Voranschlag gegenübergestellt und in einem umfassenden Finanzplan dargestellt.
Für die Beurteilung der Finanzlage sind Finanzkennzahlen definiert, die sowohl für die interne Führung, für Kapital- geber, für die Finanzstatistik (Bund) wie auch für die Öffentlichkeit und Politik verständlich sind.
HRM2 schafft erstmals einen einheitlichen Kontenrahmen über sämtliche Stufen (Bund, Kantone, Bezirke, Ge- meinden).
5. Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz
Buchhalterische Auswirkungen werden sich in Bewertungs- anpassungen (Bewertung des Finanzvermögens zum Ver- kehrswert, Bereinigungen und Umgliederungen im Finanz- und Verwaltungsvermögen, Periodenabgrenzungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen) im Rahmen der Eröffnungsbilanz nach HRM2 per 1. Januar 2021 ergeben.
Diese liegen in der Natur des Wechsels der Rechnungslegung und haben keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2)
Überblick Voranschlag 2021
Gesamtbeurteilung und Antrag Gemeinderat
Bei einem Gesamtaufwand von CHF 13’629’913 und einem Gesamtertrag von CHF 12’120’737 sieht der Voranschlag 2021 einen Aufwandüberschuss von CHF 1’509’176 vor. Die Nettoinvestitionen betragen CHF 1’187’000.
Finanz- und wirtschaftspolitische Eckdaten
Steinen hat sich erfreulich entwickelt, die Bevölkerungszahl ist gestiegen und damit auch die Steuereinnahmen. Die Aus- wirkungen von Covid-19 auf die Finanzen und die politische Entwicklung sind schwer abzuschätzen. Wir stützen uns bei unseren Prognosen auf die Angaben des Kantons.
Kommentar zur finanziellen Entwicklung
Wie in Punkt 5 bereits erwähnt, verlangt die Einführung von HRM2 unter anderem Bewertungsanpassungen (Bewertung des Finanzvermögens zum Verkehrswert), Bereinigungen und Umgliederungen im Finanz- und Verwaltungsvermögen, Periodenabgrenzungen, Rückstellungen und Rechnungsab- grenzungen.
Für die Gemeinde Steinen heisst das, dass die Liegenschaft
«Musigträff» neu bewertet wurde und per 1. Januar 2021 zum Verkehrswert in das Verwaltungsvermögen umgegliedert wird. Die Gebäude der «Camenzind-Liegenschaft» (inklusive Grundstücke) werden bis auf das Wohnhaus mit Arztpraxis ebenfalls in das Verwaltungsvermögen umgegliedert. Die Neubewertung der Liegenschaften zum Verkehrswert sowie die Umgliederung in das Verwaltungsvermögen führt einer- seits zu einer Erhöhung des Eigenkapitals von rund 3.5 Mio.
Franken und andererseits zu höheren Abschreibungen von rund CHF 200’000. Für die Projekte «Sanierung Schiessan- lage Mühlacher» und «Anpassungen Fusswegnetz 1. Etappe»
kann mit Subventionen gerechnet werden. Wie hoch diese ausfallen werden, ist zurzeit noch unklar.
Der Systemwechsel zu HRM2 verursacht auch in der In- vestitionsrechnung Änderungen. Die bisherige Praxis basiert auf der Klärung der Frage, ob eine Investition werterhaltend oder wertvermehrend ist. Nun wird nicht mehr unterschieden, ob werterhaltend oder wertvermehrend, massgebend für die Buchung in die Investitionsrechnung oder in die Erfolgs- rechnung ist der Betrag. Investitionen bis CHF 75’000 werden der Erfolgsrechnung, darüber liegende der Investitions- rechnung belastet.
Die laufenden Projekte beeinflussen die Investitionsrechnung:
Infolge Einsprachen verzögerte sich der Baubeginn der Asylunterkunft. Somit musste für das Jahr 2021 ein Betrag von CHF 710’000 budgetiert werden.
Ersatzbeschaffungen und Sanierungen, die höher als CHF 75’000 ausfallen, werden in der Investitionsrechnung dargestellt. Dies betrifft z.B. die Bereiche Strassen, Was- ser und Abwasser.
Die Projekte «Baukredit für die Aufwertung und Neu- gestaltung Entsorgungsstelle auf der Camenzind-Liegen- schaft» und «Baukredit für die Sanierung des Camenzind- Ökonomiegebäudes inklusive Nebengebäude (Remise)»
werden zurückgestellt.
Zukünftige Investitionen: Energetische Sanierung der Schulliegenschaften, Ersatz Pinzgauer der Feuerwehr
Überblick Voranschlag 2021
Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt
a. den Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1’509’176 zu genehmigen;
b. den Voranschlag der Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von CHF 1’187’000 zu genehmigen;
c. den Steuerfuss für das Jahr 2021 auf 170 Prozent einer Einheit festzusetzen;
d. den Finanzplan zur Kenntnisnahme.
Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Als Rechnungsprüfungskommission haben wir gemäss §§ 50 und 51 des Finanzhaushaltgesetzes für die Bezirke und Ge- meinden den Voranschlag 2021 (Erfolgsrechnung, In- vestitionsrechnung) als Bestandteil des Finanzplanes 2021 – 2024 inklusive Steuerfuss für das Voranschlagsjahr be- urteilt.
Gemäss unserer Beurteilung entsprechen der Finanzplan sowie der Voranschlag den gesetzlichen Bestimmungen. Die aufgezeigte Entwicklung der Gemeinde erachten wir als ver- tretbar.
Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Wir beantragen, den vorliegenden Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1’509’176 inklusive einem Steuer- fuss von 170 Prozent einer Einheit sowie Nettoinvestitionen von CHF 1’187’000 zu genehmigen.
Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Steinen Rene Deck, Präsident
Pia Gisler, Aktuarin Mario Niederberger Markus Zuber
Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
ERFOLGSRECHNUNG
Total Betrieblicher Aufwand 13’488’393 13’434’283 13’641’904 13’827’946
Total Betrieblicher Ertrag -11’816’117 -11’907’673 -11’954’868 -12’006’182
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 1’672’276 1’526’610 1’687’036 1’821’764
Finanzaufwand 141’520 217’759 242’788 294’253
Finanzertrag -304’620 -304’620 -304’620 -304’620
Ergebnis aus Finanzierung -163’100 -86’861 -61’832 -10’367
Operatives Ergebnis 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397
Ausserordentlicher Aufwand 0 0 0 0
Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0 0
Ausserordentliches Ergebnis 0 0 0 0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397
Total Aufwand 13’629’913 13’652’042 13’884’692 14’122’199
Total Ertrag -12’120’737 -12’212’293 -12’259’488 -12’310’802
INVESTITIONSRECHNUNG
Total Investitionsausgaben 1’337’000 3’328’000 1’800’000 3’200’000
Total Investitionseinnahmen -150’000 -150’000 -150’000 -150’000
Nettoinvestitionen 1’187’000 3’178’000 1’650’000 3’050’000
«+»: Aufwand, Defizit, Verschlechterung «-»: Ertrag, Überschuss, Verbesserung Zahlen können Rundungsdifferenzen aufweisen
Gesamtübersicht 2021 – 2024
Konto-
nummer Bezeichnung Voranschlag
Vorjahr Voranschlag
2021 Abweichung Wesentliche Ursache der Abweichung
0210 Finanz und Steuerverwaltung
3118.00 Immaterielle Anlagen 54’000.00 -54’000.00 Umstellung auf HRM2 im 2020.
0220 Allgemeine Dienste, übrige
3010.00 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals 208’420.00 295’000.00 86’580.00 Erhöhung der Stellenprozente
3118.00 Immaterielle Anlagen 55’000.00 55’000.00 Einführung Geschäftsverwaltungsprogramm / Digitalisierungsprojekte
0294 Altes Zeughaus - Asylunterkunft
3300.00 Planmässige Abschreibungen Sachanlagen 144’300.00 69’250.00 -75’050.00 Tiefere Abschreibungen aufgrund der Verschiebung des Baubeginns sowie des Wechsels von degressiver auf lineare Abschreibung.
4920.00 Pacht, Mieten, Benützungskosten 52’800.00 52’800.00 Interne Verrechnung der Mieten Asylunterkunft (1/2 Jahr) ab Juli 2021.
2170 Schulliegenschaften
3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 214’000.00 101’200.00 -112’800.00 Die Sanierung der Fenster der Liegenschaft Musigträff konnte im Jahr 2020 nicht durchgeführt werden. Nach HRM2 muss die Investition im Budgetjahr 2021 in der Investitionsrechnung dargestellt werden.
3300.00 Planmässige Abschreibungen Sachanlagen 192’250.00 362’410.00 170’160.00 Die Liegenschaft Musigträff wurde neu bewertet und vom Finanzvermögen ins Verwaltungs- vermögen umgegliedert, was höhere Abschreibungen der Schulliegenschaften zur Folge hat.
2190 Schulleitung
3010.00 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals 31’300.00 140’100.00 108’800.00 Die Lohnkosten der Schul- und Teamleitung wurden von der Funktion 2120 Primarschule in die Funktion 2190 Schulleitung umgegliedert.
2200 Sonderschulen
3631.00 Beiträge an Kantone und Konkordate 683’200.00 425’300.00 -257’900.00 Weniger Sonderschüler im Jahr 2021.
4120 Pflegefinanzierung
3631.00 Beiträge an Kantone und Konkordate 335’717.00 427’361.00 91’644.00 Vorgabe Kanton
4210 Ambulante Krankenpflege
3635.00 Beiträge an private Unternehmungen 206’562.00 290’000.00 83’438.00 Zunahme der Restfinanzierungen an Spitex, Lungenliga etc.in den Jahren 2019 und 2020.
Wesentliche Abweichungen
Konto-
nummer Bezeichnung Voranschlag
Vorjahr Voranschlag
2021 Abweichung Wesentliche Ursache der Abweichung
5730 Asylwesen
3119.00 Übrige nicht aktivierbare Anlagen 60’000.00 60’000.00 Anschaffung Inventar / Mobiliar für die neue Asylunterkunft im Jahr 2021.
3637.20 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an
ausländische Staatsangehörige 520’000.00 250’000.00 -270’000.00 Bis die Asylunterkunft im Zeughaus bezugsbereit ist, müssen weniger Asylsuchende
aufgenommen werden.
3920.00 Pacht, Mieten, Benützungskosten 29’000.00 81’800.00 52’800.00 Im Jahr 2021 zusätzliche interne Verrechnung der Mieten Asylunterkunft - Zeughaus ab Juli 2021.
4631.00 Beiträge von Kantonen und Konkordaten 350’000.00 250’000.00 -100’000.00 Tiefere Rückerstattungen, da weniger Personen aufgenommen werden müssen, bis die Asylunterkunft bezugsbereit ist.
4637.20 Rückerstattungen für ausländische
Staatsangehörige 69’500.00 15’000.00 -54’500.00 Tiefere Rückerstattungen, da weniger Personen aufgenommen werden müssen, bis die Asylunterkunft bezugsbereit ist.
6150 Gemeinde- / Bezirksstrassen
3141.00 Unterhalt Strassen 250’000.00 181’000.00 -69’000.00 Sanierungsprojekte, die höher als CHF 75'000 ausfallen, müssen nach HRM2 in der Investitionsrechnung verbucht werden.
7200 Abwasserbeseitigung
3143.00 Unterhalt übrige Tiefbauten 150’000.00 10’000.00 -140’000.00 Sanierungsprojekte, die höher als CHF 75'000 ausfallen, müssen nach HRM2 in der Investitionsrechnung verbucht werden.
7900 Raumordnung
3130.00 Dienstleistungen Dritter 105’000.00 40’000.00 -65’000.00 Projekte, die höher als CHF 75'000 ausfallen, müssen nach HRM2 in der Investitionsrechnung verbucht werden.
9100 Steuern
4000.10 Einkommenssteuern natürliche Personen
früherer Jahre 154’000.00 213’890.00 59’890.00 Die Bevölkerungszunahme führt zu höheren Steuereinnahmen.
9300 Finanz- und Lastenausgleich
4621.50 Normaufwandausgleich 1’164’700.00 801’900.00 -362’800.00 Vorgabe Kanton
Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
30 Personalaufwand 5’644’600 5’738’976 5’784’400 5’837’924
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 3’050’060 2’515’830 2’601’930 2’635’580
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 666’309 823’904 913’240 913’237
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen im FK 500 500 500 500
36 Transferaufwand 3’767’614 3’792’632 3’907’024 4’029’534
37 Durchlaufende Beiträge 0 0 0 0
39 Interne Verrechnungen 403’450 465’600 465’600 465’600
90 Abschluss Spezialfinanzierung und Fonds im EK -44’140 96’841 -30’790 -54’429
Total Betrieblicher Aufwand 13’488’393 13’434’283 13’641’904 13’827’946
40 Fiskalertrag -4’960’440 -5’007’446 -5’054’641 -5’105’955
41 Regalien und Konzessionen -142’000 -142’000 -142’000 -142’000
42 Entgelte -1’437’550 -1’442’550 -1’442’550 -1’442’550
43 Verschiedene Erträge 0 0 0 0
45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen im FK -3’500 -3’500 -3’500 -3’500
46 Transferertrag -4’869’177 -4’846’577 -4’846’577 -4’846’577
47 Durchlaufende Beiträge 0 0 0 0
49 Interne Verrechnungen -403’450 -465’600 -465’600 -465’600
Total Betrieblicher Ertrag -11’816’117 -11’907’673 -11’954’868 -12’006’182
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 1’672’276 1’526’610 1’687’036 1’821’764
34 Finanzaufwand 141’520 217’759 242’788 294’253
44 Finanzertrag -304’620 -304’620 -304’620 -304’620
Ergebnis aus Finanzierung -163’100 -86’861 -61’832 -10’367
Operatives Ergebnis 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397
38 Ausserordentlicher Aufwand 0 0 0 0
48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0 0
Ausserordentliches Ergebnis 0 0 0 0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397
Erfolgsrechnung 2021 – 2024
Gestufter Erfolgsausweis
Erfolgsrechnung 2021 – 2024
Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1’657’654 1’643’362 1’595’220 1’604’043
1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT 217’700 231’584 252’796 255’129
2 BILDUNG 4’829’048 4’949’594 4’985’254 5’117’568
3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT 137’900 98’900 97’900 98’900
4 GESUNDHEIT 736’811 763’803 790’795 817’787
5 SOZIALE SICHERHEIT 2’085’053 2’112’214 2’227’963 2’249’444
6 VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 483’180 397’179 399’829 398’478
7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 390’120 253’920 309’320 307’020
8 VOLKSWIRTSCHAFT -124’750 -124’750 -124’750 -124’750
9 FINANZEN UND STEUERN -8’903’540 -8’886’057 -8’909’123 -8’912’222
Ertragsüberschuss (-) / Aufwandüberschuss (+) 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397
Zusammenzug Erfolgsrechnung nach Funktionen
Nr. Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
E Erfolgsrechnung 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397
0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1’657’654 1’643’362 1’595’220 1’604’043
01 Legislative und Exekutive 337’070 327’470 324’870 327’070
0110 Legislative 48’800 51’200 50’600 50’800
30 Personalaufwand 8’600 10’600 10’100 10’100
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 40’200 40’600 40’500 40’700
0120 Exekutive 288’270 276’270 274’270 276’270
30 Personalaufwand 209’770 209’770 209’770 209’770
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 78’500 66’500 64’500 66’500
02 Allgemeine Dienste 1’320’584 1’315’892 1’270’350 1’276’973
0210 Finanz- und Steuerverwaltung 210’160 204’532 206’822 209’138
30 Personalaufwand 218’560 220’732 222’922 225’138
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 55’200 47’400 47’500 47’600
39 Interne Verrechnungen 5’000 5’000 5’000 5’000
42 Entgelte -10’000 -10’000 -10’000 -10’000
46 Transferertrag -31’000 -31’000 -31’000 -31’000
49 Interne Verrechnungen -27’600 -27’600 -27’600 -27’600
0220 Allgemeine Dienste, übrige 623’390 577’102 575’249 581’433
30 Personalaufwand 364’790 370’802 368’849 374’933
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 253’600 201’300 201’400 201’500
39 Interne Verrechnungen 5’000 5’000 5’000 5’000
0221 Bauverwaltung 311’440 305’190 308’975 312’800
30 Personalaufwand 390’240 393’990 397’775 401’600
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 82’000 72’000 72’000 72’000
39 Interne Verrechnungen 11’000 11’000 11’000 11’000
42 Entgelte -50’000 -50’000 -50’000 -50’000
49 Interne Verrechnungen -121’800 -121’800 -121’800 -121’800
0290 Gemeindehaus 60’395 59’043 58’244 57’093
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 27’200 27’200 27’200 27’200
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 57’195 57’193 57’194 57’193
39 Interne Verrechnungen 8’400 7’050 6’250 5’100
49 Interne Verrechnungen -32’400 -32’400 -32’400 -32’400
0291 Altes Zeughaus 10’865 10’562 10’362 10’062
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 15’100 15’100 15’100 15’100
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 19’315 19’312 19’312 19’312
39 Interne Verrechnungen 1’650 1’350 1’150 850
49 Interne Verrechnungen -25’200 -25’200 -25’200 -25’200
Erfolgsrechnung
Nr. Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
0293 Camenzind - Lagerhaus (Abriss) 9’734 46’665
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 9’334 46’665
39 Interne Verrechnungen 400
0294 Altes Zeughaus - Asylunterkunft 60’100 5’151 4’201 2’201
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 29’900 29’900 29’900 29’900
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 69’250 69’251 69’251 69’251
39 Interne Verrechnungen 13’750 11’800 10’850 8’850
49 Interne Verrechnungen -52’800 -105’800 -105’800 -105’800
1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND
SICHERHEIT 217’700 231’584 252’796 255’129
12 Rechtssprechung 6’600 6’600 6’600 6’600
1200 Rechtssprechung 6’600 6’600 6’600 6’600
30 Personalaufwand 6’400 6’400 6’400 6’400
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 2’000 2’000 2’000 2’000
42 Entgelte -1’800 -1’800 -1’800 -1’800
14 Allgemeines Rechtswesen 218’670 217’044 238’556 240’289
1400 Allgemeines Rechtswesen 198’250 200’144 221’056 222’989
30 Personalaufwand 190’850 192’744 194’656 196’589
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 24’900 24’900 43’900 43’900
36 Transferaufwand -16’200 -16’200 -16’200 -16’200
39 Interne Verrechnungen 5’000 5’000 5’000 5’000
42 Entgelte -6’300 -6’300 -6’300 -6’300
1403 Betreibungswesen 13’500 13’500 13’500 13’500
36 Transferaufwand 13’500 13’500 13’500 13’500
1405 Zivilstandsamt 8’400 5’900 6’500 6’300
36 Transferaufwand 8’400 5’900 6’500 6’300
1406 Markt-/Wirtschaftwesen -1’480 -2’500 -2’500 -2’500
30 Personalaufwand 3’020 2’000 2’000 2’000
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 19’000 19’000 19’000 19’000
36 Transferaufwand 1’000 1’000 1’000 1’000
39 Interne Verrechnungen 1’500 1’500 1’500 1’500
42 Entgelte -10’000 -10’000 -10’000 -10’000
44 Finanzertrag -16’000 -16’000 -16’000 -16’000
15 Feuerwehr 1500 Feuerwehr
30 Personalaufwand 56’500 56’505 56’510 56’515
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 160’440 117’100 117’100 117’100
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 80’000 80’000
34 Finanzaufwand 1’000 1’000 1’000 1’000
39 Interne Verrechnungen 25’200 25’200 27’600 26’750
42 Entgelte -247’000 -247’000 -247’000 -247’000
44 Finanzertrag -800 -800 -800 -800
46 Transferertrag -8’500 -8’500 -8’500 -8’500
9 Abschluss Erfolgsrechnung 13’160 56’495 -25’910 -25’065
Nr. Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
16 Verteidigung -7’570 7’940 7’640 8’240
1610 Militärische Verteidigung 2’000 25’870 25’570 24’920
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 20’120 20’120 20’120
36 Transferaufwand 2’000 2’000 2’000 2’000
39 Interne Verrechnungen 3’750 3’450 2’800
1620 Zivilschutz -23’700 -23’700 -23’700 -23’700
30 Personalaufwand 6’650 6’650 6’650 6’650
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 12’150 12’150 12’150 12’150
44 Finanzertrag -38’000 -38’000 -38’000 -38’000
45 Entnahmen aus Fonds und
Spezialfinanzierungen -3’500 -3’500 -3’500 -3’500
46 Transferertrag -1’000 -1’000 -1’000 -1’000
1621 Sanitätsdienstliches
Ersteinsatzelement (SEE) 14’130 5’770 5’770 7’020
30 Personalaufwand 8’710 8’710 8’710 8’710
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 14’220 5’860 5’860 7’110
39 Interne Verrechnungen 1’200 1’200 1’200 1’200
46 Transferertrag -10’000 -10’000 -10’000 -10’000
2 BILDUNG 4’829’048 4’949’594 4’985’254 5’117’568
21 Obligatorische Schule 4’356’748 4’477’294 4’512’954 4’570’568
2110 Kindergarten 357’910 411’953 415’330 417’810
30 Personalaufwand 457’280 509’453 512’830 515’310
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 7’730 7’500 7’500 7’500
46 Transferertrag -107’100 -105’000 -105’000 -105’000
2120 Primarstufe 2’538’590 2’584’776 2’610’112 2’635’701
30 Personalaufwand 2’538’540 2’563’626 2’588’962 2’614’551
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 371’150 371’750 371’750 371’750
36 Transferaufwand
42 Entgelte -600 -600 -600 -600
46 Transferertrag -370’500 -350’000 -350’000 -350’000
2140 Musikschulen 177’443 181’031 184’654 188’316
30 Personalaufwand 362’120 365’708 369’331 372’993
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 14’600 14’600 14’600 14’600
39 Interne Verrechnungen 8’400 8’400 8’400 8’400
42 Entgelte -148’800 -148’800 -148’800 -148’800
46 Transferertrag -58’877 -58’877 -58’877 -58’877
2170 Schulliegenschaften 982’975 1’000’537 1’001’674 1’025’344
30 Personalaufwand 321’240 324’396 327’583 330’803
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 374’425 392’525 392’525 397’525
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 362’410 362’416 362’416 362’416
39 Interne Verrechnungen 27’300 23’600 21’550 37’000
42 Entgelte -50’000 -50’000 -50’000 -50’000
44 Finanzertrag -20’400 -20’400 -20’400 -20’400
49 Interne Verrechnungen -32’000 -32’000 -32’000 -32’000
Nr. Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
2191 Obligatorische Schule, n.a.g. 91’550 92’023 92’500 92’983
30 Personalaufwand 47’700 48’173 48’650 49’133
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 43’550 43’550 43’550 43’550
36 Transferaufwand 300 300 300 300
22 Sonderschulen 472’300 472’300 472’300 547’000
2200 Sonderschulen 472’300 472’300 472’300 547’000
36 Transferaufwand 472’300 472’300 472’300 547’000
3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT 137’900 98’900 97’900 98’900
31 Kulturerbe 15’300 15’300 15’300 15’300
3120 Denkmalpflege und Heimatschutz 15’300 15’300 15’300 15’300
30 Personalaufwand 900 900 900 900
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 15’400 15’400 15’400 15’400
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 500 500 500 500
42 Entgelte -500 -500 -500 -500
44 Finanzertrag -1’000 -1’000 -1’000 -1’000
32 Kultur, übrige 48’150 34’150 33’150 34’150
3220 Musik und Theater 9’350 9’350 9’350 9’350
36 Transferaufwand 9’350 9’350 9’350 9’350
3290 Kultur, n.a.g. 38’800 24’800 23’800 24’800
36 Transferaufwand 38’800 24’800 23’800 24’800
34 Sport und Freizeit 54’450 49’450 49’450 49’450
3410 Sport 32’750 30’750 30’750 30’750
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 26’450 24’450 24’450 24’450
36 Transferaufwand 6’500 6’500 6’500 6’500
44 Finanzertrag -200 -200 -200 -200
3420 Freizeit 21’700 18’700 18’700 18’700
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 17’650 14’650 14’650 14’650
36 Transferaufwand 8’050 8’050 8’050 8’050
42 Entgelte -2’000 -2’000 -2’000 -2’000
46 Transferertrag -2’000 -2’000 -2’000 -2’000
35 Kirchen und religiöse Angelegenheiten 20’000
3500 Kirchen und religiöse Angelegenheiten 20’000
36 Transferaufwand 20’000
4 GESUNDHEIT 736’811 763’803 790’795 817’787
41 Spitäler, Kranken- und Pflegeheime 427’361 454’352 481’343 508’334
4120 Pflegefinanzierung 427’361 454’352 481’343 508’334
36 Transferaufwand 427’361 454’352 481’343 508’334
42 Ambulante Krankenpflege 290’000 290’000 290’000 290’000
4210 Ambulante Krankenpflege 290’000 290’000 290’000 290’000
36 Transferaufwand 290’000 290’000 290’000 290’000
Nr. Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
43 Gesundheitsprävention 19’450 19’451 19’452 19’453
4320 Krankheitsbekämpfung, übrige 200 200 200 200
36 Transferaufwand 200 200 200 200
4330 Schulgesundheitsdienst 19’250 19’251 19’252 19’253
30 Personalaufwand 3’000 3’001 3’002 3’003
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 16’250 16’250 16’250 16’250
5 SOZIALE SICHERHEIT 2’085’053 2’112’214 2’227’963 2’249’444
51 Krankheit und Unfall 256’741 265’526 273’961 281’609
5120 Prämienverbilligungen 256’741 265’526 273’961 281’609
36 Transferaufwand 256’741 265’526 273’961 281’609
52 Invalidität 168’150 173’820 179’770 182’620
5220 Ergänzungsleistungen IV 168’150 173’820 179’770 182’620
36 Transferaufwand 168’150 173’820 179’770 182’620
53 Alter + Hinterlassene 560’462 579’534 599’450 608’971
5310 Alters- + Hinterlassenenversicherung
AHV -2’400 -2’400 -2’400 -2’400
46 Transferertrag -2’400 -2’400 -2’400 -2’400
5320 Ergänzungsleistungen AHV 562’862 581’934 601’850 611’371
36 Transferaufwand 562’862 581’934 601’850 611’371
54 Familie und Jugend 27’600 27’600 27’600 27’600
5430 Alimentenbevorschussung und
-inkasso 12’000 12’000 12’000 12’000
36 Transferaufwand 20’000 20’000 20’000 20’000
46 Transferertrag -8’000 -8’000 -8’000 -8’000
5440 Jugendschutz 15’600 15’600 15’600 15’600
30 Personalaufwand 600 600 600 600
36 Transferaufwand 15’000 15’000 15’000 15’000
57 Sozialhilfe und Asylwesen 1’072’100 1’065’734 1’147’182 1’148’644
5720 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe 490’000 490’000 490’000 490’000
36 Transferaufwand 520’000 520’000 520’000 520’000
46 Transferertrag -30’000 -30’000 -30’000 -30’000
5730 Asylwesen 319’100 338’893 419’492 420’097
30 Personalaufwand 61’100 60’893 61’492 62’097
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 196’200 163’200 193’200 193’200
36 Transferaufwand 250’000 250’000 300’000 300’000
39 Interne Verrechnungen 81’800 134’800 134’800 134’800
42 Entgelte -5’000 -5’000 -5’000 -5’000
46 Transferertrag -265’000 -265’000 -265’000 -265’000
Nr. Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
6 VERKEHR UND
NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 483’180 397’179 399’829 398’478
61 Strassenverkehr 255’980 168’979 168’129 166’778
6150 Gemeinde-/Bezirksstrassen 294’980 207’979 207’129 205’778
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 222’750 132’750 132’750 132’750
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 74’780 78’379 78’379 78’378
39 Interne Verrechnungen 94’250 93’650 92’800 91’450
46 Transferertrag -93’800 -93’800 -93’800 -93’800
49 Interne Verrechnungen -3’000 -3’000 -3’000 -3’000
6151 Parkplätze -39’000 -39’000 -39’000 -39’000
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 1’000 1’000 1’000 1’000
44 Finanzertrag -40’000 -40’000 -40’000 -40’000
62 Öffentlicher Verkehr 227’200 228’200 231’700 231’700
6210 Bahninfrastruktur 3’000 3’000 3’000 3’000
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 3’000 3’000 3’000 3’000
6220 Regional- und Agglomerationsverkehr 224’200 225’200 228’700 228’700
30 Personalaufwand 1’200 1’200 1’200 1’200
36 Transferaufwand 223’000 224’000 227’500 227’500
7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 390’120 253’920 309’320 307’020
71 Wasserversorgung 7101 Wasserwerk
30 Personalaufwand 83’850 84’668 85’494 86’328
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 279’250 199’250 244’250 269’250
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 7’950 10’946 10’946 10’946
36 Transferaufwand 22’000 22’000 22’000 22’000
39 Interne Verrechnungen 22’500 23’050 22’850 22’350
42 Entgelte -453’500 -453’500 -453’500 -453’500
9 Abschluss Erfolgsrechnung 37’950 113’586 67’960 42’626
72 Abwasserbeseitigung 7200 Abwasserbeseitigung
30 Personalaufwand 5’060
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 55’565 52’565 52’565 52’565
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 4’375 9’125 9’125 9’125
36 Transferaufwand 290’000 290’000 290’000 290’000
39 Interne Verrechnungen 16’750 18’050 17’850 17’400
42 Entgelte -285’000 -285’000 -285’000 -285’000
9 Abschluss Erfolgsrechnung -86’750 -84’740 -84’540 -84’090
73 Abfallwirtschaft 7300 Abfallwirtschaft
30 Personalaufwand 3’000 3’000 3’000 3’000
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 149’700 121’700 121’700 121’700
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 4’500 15’500 15’500 15’500
39 Interne Verrechnungen 18’700 20’700 20’500 20’100
42 Entgelte -152’000 -157’000 -157’000 -157’000
49 Interne Verrechnungen -15’400 -15’400 -15’400 -15’400
9 Abschluss Erfolgsrechnung -8’500 11’500 11’700 12’100
Nr. Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
74 Verbauungen 5’420 5’271 5’221 5’071
7410 Gewässerverbauungen 5’420 5’271 5’221 5’071
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 3’970 3’971 3’971 3’971
36 Transferaufwand 300 300 300 300
39 Interne Verrechnungen 1’150 1’000 950 800
75 Arten- und Landschaftsschutz 2’500 2’500 2’500 2’500
7500 Arten- und Landschaftsschutz 2’500 2’500 2’500 2’500
36 Transferaufwand 2’500 2’500 2’500 2’500
77 Übriger Umweltschutz 90’700 87’199 80’899 80’349
7710 Friedhof und Bestattung 57’250 53’749 47’449 46’899
30 Personalaufwand 4’040 4’040 4’040 4’040
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 23’050 20’050 14’050 14’050
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 21’560 21’559 21’559 21’559
36 Transferaufwand 17’000 17’000 17’000 17’000
39 Interne Verrechnungen 6’100 5’600 5’300 4’750
42 Entgelte -14’500 -14’500 -14’500 -14’500
7790 Umweltschutz, n.a.g. 33’450 33’450 33’450 33’450
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 6’000 6’000 6’000 6’000
36 Transferaufwand 12’500 12’500 12’500 12’500
39 Interne Verrechnungen 15’000 15’000 15’000 15’000
42 Entgelte -50 -50 -50 -50
79 Raumordnung 291’500 158’950 220’700 219’100
7900 Raumordnung 291’500 158’950 220’700 219’100
30 Personalaufwand 15’000 12’000 12’000 12’000
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 275’800 128’500 128’500 128’500
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 15’800 71’800 71’800
39 Interne Verrechnungen 1’200 3’150 8’900 7’300
42 Entgelte -500 -500 -500 -500
8 VOLKSWIRTSCHAFT -124’750 -124’750 -124’750 -124’750
81 Landwirtschaft
8130 Produktionsverbesserungen Vieh 36 Transferaufwand
84 Tourismus 1’000 1’000 1’000 1’000
8400 Tourismus 1’000 1’000 1’000 1’000
36 Transferaufwand 1’000 1’000 1’000 1’000
85 Industrie, Gewerbe, Handel 16’250 16’250 16’250 16’250
8500 Industrie, Gewerbe, Handel 16’250 16’250 16’250 16’250
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 8’250 8’250 8’250 8’250
Nr. Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
9 FINANZEN UND STEUERN -8’903’540 -8’886’057 -8’909’123 -8’912’222
91 Steuern -4’940’140 -4’987’146 -5’034’341 -5’085’655
9100 Steuern -4’940’140 -4’987’146 -5’034’341 -5’085’655
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 50’000 50’000 50’000 50’000
34 Finanzaufwand 13’000 13’000 13’000 13’000
40 Fiskalertrag -4’960’440 -5’007’446 -5’054’641 -5’105’955
46 Transferertrag -42’700 -42’700 -42’700 -42’700
93 Finanz- und Lastenausgleich -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000
9300 Finanz- und Lastenausgleich -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000
46 Transferertrag -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000
95 Ertragsanteile, übrige -442’300 -442’300 -442’300 -442’300
9500 Ertragsanteile, übrige, ohne
Zweckbindung -442’300 -442’300 -442’300 -442’300
46 Transferertrag -442’300 -442’300 -442’300 -442’300
96 Vermögens- und Schuldenverwaltung -125’100 -60’611 -36’482 11’733
9610 Zinsen -92’400 -25’311 -282 51’183
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 3’000 3’000 3’000 3’000
34 Finanzaufwand 99’250 175’489 200’518 251’983
44 Finanzertrag -101’400 -101’400 -101’400 -101’400
49 Interne Verrechnungen -93’250 -102’400 -102’400 -102’400
9630 Gutsbetrieb -2’800 -2’800 -2’800 -2’800
44 Finanzertrag -2’800 -2’800 -2’800 -2’800
9631 Liegenschaft Hirschen -6’700 -7’900 -8’300 -9’800
34 Finanzaufwand 23’900 23’900 23’900 23’900
39 Interne Verrechnungen 11’900 10’700 10’300 8’800
44 Finanzertrag -42’500 -42’500 -42’500 -42’500
9633 Liegenschaft Camenzind -23’200 -24’600 -25’100 -26’850
34 Finanzaufwand 4’370 4’370 4’370 4’370
39 Interne Verrechnungen 13’950 12’550 12’050 10’300
44 Finanzertrag -41’520 -41’520 -41’520 -41’520
Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 710’000 1’550’000
1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT 503’000 400’000
2 BILDUNG 87’000 200’000 200’000 3’200’000
3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT
4 GESUNDHEIT
5 SOZIALE SICHERHEIT
6 VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 80’000 90’000
7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 310’000 835’000 1’050’000 -150’000
8 VOLKSWIRTSCHAFT
9 FINANZEN UND STEUERN
I Nettoinvestitionen 1’187’000 3’178’000 1’650’000 3’050’000
Investitionsrechnung 2021 – 2024
Zusammenzug Investitionsrechnung nach Funktionen
Investitionsrechnung 2021 – 2024
Nr. Bezeichnung Rechnung
2019 Budget
2020 Budget
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024
I Investitionsrechnung 1’187’000 3’178’000 1’650’000 3’050’000
0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 710’000 1’550’000
02 Allgemeine Dienste 710’000 1’550’000
0290 Verwaltungsliegenschaften, n.a.g. 710’000 1’550’000
50 Sachanlagen 710’000 1’550’000
1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND
SICHERHEIT 503’000 400’000
15 Feuerwehr 400’000
1500 Feuerwehr 400’000
50 Sachanlagen 400’000
16 Verteidigung 503’000
1610 Militärische Verteidigung 503’000
50 Sachanlagen 503’000
2 BILDUNG 87’000 200’000 200’000 3’200’000
21 Obligatorische Schule 87’000 200’000 200’000 3’200’000
2170 Schulliegenschaften 87’000 200’000 200’000 3’200’000
50 Sachanlagen 87’000 200’000 200’000 3’200’000
6 VERKEHR UND
NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 80’000 90’000
61 Strassenverkehr 80’000 90’000
6150 Gemeinde-/Bezirksstrassen 80’000 90’000
50 Sachanlagen 80’000 90’000
7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 310’000 835’000 1’050’000 -150’000
71 Wasserversorgung 40’000 70’000 -50’000 -50’000
7101 Wasserwerk 40’000 70’000 -50’000 -50’000
50 Sachanlagen 90’000 120’000
63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung -50’000 -50’000 -50’000 -50’000
72 Abwasserbeseitigung 75’000 90’000 -100’000 -100’000
7200 Abwasserbeseitigung 75’000 90’000 -100’000 -100’000
50 Sachanlagen 175’000 190’000
63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung -100’000 -100’000 -100’000 -100’000
73 Abfallwirtschaft 275’000
7300 Abfallwirtschaft 275’000
50 Sachanlagen 275’000
79 Raumordnung 195’000 400’000 1’200’000
7900 Raumordnung 195’000 400’000 1’200’000
50 Sachanlagen 195’000 400’000 1’200’000
Investitionsrechnung
Investitionsrechnung
Entwicklung Rechnung
2019 Voranschlag
2020 Voranschlag
2021 Finanzplan
2022 Finanzplan
2023 Finanzplan 2024 Ertragsüberschuss (-) / Aufwandsüberschuss (+)
Eigenkapital (+) / Bilanzfehlbetrag (-)
Finanzierungsüberschuss (-) / Finanzierungsfehlbetrag (+) Nettoschuld (+) / Nettovermögen (-)
Richtwerte
1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397
2’077’007 3’700’004 2’395’754 4’005’589
Nettoschuld I pro Einwohner Diese Kennzahl hat nur beschränkte Aussagekraft, da es eher auf die Finanzkraft der Einwohner und nicht auf ihre Anzahl ankommt.
< 0 CHF keine 0–1’000 CHF geringe 1’001–2’500 CHF mittlere 2501–5’000 CHF sehr hohe
> 5’000 CHF hohe Verschuldung
Nettoverschuldungsquotient Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der Fiskalerträge, bzw. wie viele Jahrestranchen erforderlich wären, um die Nettoschulden abzutragen.
< 100 % gut 100–150 % genügend
> 150 % schlecht
Selbstfinanzierungsgrad Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann.
> 100 % ideal 80–100 % gut bis
50–80 % vertretbar problematisch
< 50 % ungenügend
-74.98 % -16.43 % -45.20 % -31.33 %
Selbstfinanzierungsanteil Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil des Ertrages zur Finanzierung der Investitionen aufgewendet werden kann.
> 20 % gut 10–20 % mittel
< 10 % schlecht
-7.60 % -4.44 % -6.32 % -8.07 %
Zinsbelastungsanteil Die Kennzahl sagt aus, welcher Anteil des «verfügbaren Einkommens» durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum.
0–4 % gut 4–9 % genügend
> 9 % schlecht
-1.39 % -0.74 % -0.52 % -0.09 %
Kapitaldienstanteil Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=
Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin.
< 5 % geringe Belastung 5–15 % tragbare Belastung
> 15 % hohe Belastung
4.29 % 6.27 % 7.22 % 7.62 %
Investitionsanteil
Diese Kennzahl zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen im Verhältnis zu den
Gesamtausgaben.
< 10 % schwach 10–20 % mittel 20–30 % stark
> 30 % sehr stark
9.59 % 21.34 % 12.56 % 20.00 %
Kennzahlen 2021 – 2024
keine Berechnung, da Eigenkapital / Bilanzfehlbetrag ab 1.1.21 neu berechnet wird
keine Berechnung, da Nettoschuld / Nettovermögen ab 1.1.21 neu berechnet wird
keine Berechnung, da Kennzahl auf Bilanzwerte nach HRM2 aufbaut
keine Berechnung, da Kennzahl auf Bilanzwerte nach HRM2 aufbaut
Feuerwehrersatzabgabe
Die Gemeinden erheben von den Feuerwehrpflichtigen, die in der Wohnsitzgemeinde keinen Feuerwehrdienst leisten, eine Ersatzabgabe (§ 38 Feuerschutzgesetz, SRSZ 530.110). Der Ertrag der Ersatzabgabe und der Entschädigung aus den Ein- sätzen der Feuerwehr sind zweckgebunden zu verwenden.
Der Ertrag hat unter Berücksichtigung der Kantonsbeiträge
und unter Vorbehalt besonderer Haushaltsvorschriften für die Gemeinden den Gesamtaufwand zu decken. Der Gemeinde- rat legt die Sätze der Ersatzabgabe im Rahmen dieser Vor- gaben fest.
Ordentlich besteuerte Personen
Die Ersatzabgabe wird nach dem steuerbaren Einkommen bemessen (§ 39 Feuerschutzgesetz) und zusammen mit der Steuerrechnung erhoben.
Gegen die Veranlagung der Ersatzabgabe kann innerhalb von 20 Tagen seit Zustellung der Steuerrechnung Einsprache an den Gemeinderat erhoben werden (§ 41 Abs. 2 und 3 Feuer- schutzgesetz).
Mit Beschluss vom 29. Oktober 2012 setzte der Gemeinderat die Ersatzabgabe mit Wirkung ab 1. Januar 2013 wie folgt fest:
Quellensteuerpflichtige Personen
Die Gemeinde erhebt ab dem 1. Januar 2018 für Ersatz- pflichtige, die der Besteuerung an der Quelle unterliegen, neu ebenfalls eine Ersatzabgabe. Die Fakturierung erfolgt auf Basis der Daten der kantonalen Steuerverwaltung.
Bemessungsgrundlage für die Ersatzabgabe bildet das Bruttoeinkommen der Quellensteuerpflichtigen, welches um einen Faktor reduziert wird. Die Grundtaxe wird analog der ordentlich Steuerpflichtigen auf CHF 90.00 festgelegt.
Das Gemeindekassieramt ist für die Fakturierung mit gleich- zeitiger Veranlagung zuständig.
Gegen die Veranlagung der Ersatzabgabe kann innerhalb von 20 Tagen seit Zustellung der Steuerrechnung Einsprache an den Gemeinderat erhoben werden (§ 41 Abs. 2 und 3 Feuer- schutzgesetz).
Mit Beschluss vom 15. Mai 2017 hat der Gemeinderat die Ersatzabgabe mit Wirkung ab 1. Januar 2018 wie folgt fest- gesetzt:
Tabelle für ordentlich besteuerte Personen steuerbares Einkommen Ersatzabgabe in CHF
bis 15’000 = pauschal CHF 90.00 15’100 bis 59’900 = 60 Rappen je CHF 100.00
des steuerbaren Einkommens
ab 60’000 pauschal CHF 360.00
Tabelle für Quellensteuerpflichtige
Bruttoeinkommen Ersatzabgabe in CHF
bis 15’000 = pauschal CHF 90.00 15’100 bis 59’900 = 60 Rappen je CHF 100.00
des steuerbaren Einkommens
ab 60’000 pauschal CHF 360.00
Verfahren bei der Behandlung von Einbürgerungsgesuchen an der Gemeindeversammlung
Massgeblich sind das kantonale Bürgerrechtsgesetz vom 20. April 2011 (kBüG, SRSZ 110.100) und die dazugehörige kantonale Bürgerrechtsverordnung vom 5. Juni 2012 (kBüV, SRSZ 110.111).
Der Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts kann durch Beschluss der Gemeindeversammlung oder in der Gemeindeordnung der Gemeindeversammlung über- tragen werden (§ 11, Abs. 1 kBüG, SRSZ 110.100). Ist die Ge- meindeversammlung zur Erteilung des Gemeindebürger- rechts zuständig, so stellt die Einbürgerungskommission dem Gemeinderat Antrag (§ 10 Abs. 3 kBüG). In der Gemeinde Steinen ist die Gemeindeversammlung für den Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig (Volks- abstimmung vom 9. Juni 2013).
Die Gemeindeversammlung entscheidet in offener Ab- stimmung über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts, so- fern nicht geheime Abstimmung beschlossen wird (§ 11 Abs. 2 kBüG). Der Antrag des Gemeinderates zu einem Ein- bürgerungsgesuch gilt als angenommen, wenn aus der Ver- sammlungsmitte nicht ein begründeter Gegenantrag gestellt wird (§ 11 Abs. 3 kBüG). Dabei gilt es einige wichtige Grund- sätze zu beachten.
1. Ohne ausdrücklichen Gegenantrag wird über ein Gesuch nicht abgestimmt; der Antrag des Gemeinderates gilt als angenommen. Wird ein Gegenantrag eingereicht und die- ser als zulässig erklärt, so ist an der Gemeindever- sammlung darüber mit offenem Handmehr zu entscheiden, ausser es wird dem Antrag auf geheime Abstimmung zu- gestimmt.
2. Zulässig sind folgende Anträge:
2.1 Antrag auf Rückweisung oder Verschiebung eines einzelnen Gesuchs, wenn dies klar und konkret mit dem Auftrag zu weiteren Abklärungen/Erhebungen begründet wird;
2.2 Trennung eines Geschäftes, indem aus triftigen Gründen, z.B. über eine Familie, nicht als Ganzes, sondern individuell abgestimmt werden soll, wobei für eine solche Trennung triftige Gründe vorgebracht
3. Unzulässig und nicht zur Abstimmung zu bringen sind folgende Anträge:
3.1 Nichteintretensantrag;
3.2 unbegründeter Ablehnungsantrag, der bloss auf Ab- lehnung lautet;
3.3 Antrag mit allgemeiner Begründung, die nicht kon- kret auf ein einzelnes Gesuch Bezug nimmt;
3.4 Antrag, es sei über alle Einbürgerungsgesuche gesamthaft abzustimmen;
3.5 Antrag, es sei an der Gemeindeversammlung ohne gültigen Gegenantrag geheim abzustimmen oder das Gesuch an eine Urnenabstimmung zu über- weisen.
4. Rückzug des Geschäftes
Werden in einem Ablehnungsantrag Gründe vorgebracht, zu denen sich ein Gesuchsteller bisher nicht äussern konn- te und zu denen sich auch der gemeinderätliche Sprecher nicht äussern kann, so hat der Gesuchsteller Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieses kann ihm jedoch nicht in der Ge- meindeversammlung gewährt werden. In solchen Fällen zieht der Gemeinderat das Gesuch zu weiteren Ab- klärungen und zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zu- rück.
Der Bürgerrechtsbewerber wird sich vor der Behandlung sei- nes Gesuches persönlich der Gemeindeversammlung vor- stellen. Direkte Fragen an ihn sind jedoch nicht zugelassen.
Der Gemeinderat appelliert an die Versammlungsteilnehmer, dem Gesuchsteller ein hohes Mass an Respekt entgegenzu- bringen und damit eine rechtsstaatlich faire Behandlung des Gesuches zu gewährleisten. Diskriminierende, rassistische und ehrverletzende Wortmeldungen werden nicht zugelassen.