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RECHNUNG 2019 VORANSCHLAG 2021

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Gemeinde

STEINEN

Gemeindeversammlungen Freitag, 27. November 2020, 20.15 Uhr, in der Gemeindeturnhalle, Steinen

Urnenabstimmung Sonntag, 7. März 2021

VORANSCHLAG 2021

RECHNUNG 2019

(2)

Inhalt

Besuchen Sie uns im Internet auf www.steinen.ch

Einladung und Traktanden 3

Erläuterungen zu den Gemeindeversammlungen 3 Zwei Gemeindeversammlungen am gleichen Abend 3 Schutzkonzept Gemeindeversammlung 3 Verabschiedung 3

Traktanden Rechnung 2019 4

Traktanden Voranschlag 2021 5

Vorwort des Gemeindepräsidenten 6

Bericht des Säckelmeisters 7

Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2) 8

Erläuterungen zu HRM2 8

Überblick Voranschlag 2021 9

Gesamtbeurteilung und Antrag Gemeinderat 9

Bericht und Antrag der 10

Rechnungsprüfungskommission

Gesamtübersicht 2021 – 2024 11

Wesentliche Abweichungen 12

Erfolgsrechnung 2021 – 2024 14

Gestufter Erfolgsausweis 14

Zusammenzug Erfolgsrechnung nach Funktionen 15 Erfolgsrechnung 16

Investitionsrechnung 2021 – 2024 24 Zusammenzug Investitionsrechnung nach Funktionen 24 Investitionsrechnung 25

Kennzahlen 2021 – 2024 26

Feuerwehrersatzabgabe 27 Verfahren bei der Behandlung von 28 Einbürgerungsgesuchen an der

Gemeindeversammlung

Traktandum 4 29

Einbürgerung von Frau Magdalena Marjanovic-Andric 29

Traktandum 5 30

Einbürgerung von Herrn Krunoslav Andric 30 Die Gemeindeorganisation in Zahlen 31

(3)

Einladung und Traktanden

Erläuterungen zu den Gemeindeversammlungen

Zwei Gemeindeversammlungen am gleichen Abend

Aufgrund der ausserordentlichen Lage zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus musste die Gemeindeversammlung vom 3. April 2020 verschoben werden. Damit konnte auch die Rechnung 2019 der Gemeinde Steinen nicht von der Ver- sammlung abgenommen werden. Am 7. April 2020 beschloss der Regierungsrat Massnahmen zur Regelung der politischen Rechte. Zur Genehmigung der Jahresrechnung 2019 hielt er fest, dass diese an der nächsten Gemeindeversammlung oder an derselben Versammlung wie der Voranschlag 2021 verabschiedet werden kann.

Der Gemeinderat entschied am 21. April 2020, die verschobene Gemeindeversammlung vom 3. April 2020 im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 durchzuführen und die Rechnung 2019 an diesem Abend vorzulegen. An diesem Abend wird über das ebenfalls verschobene Sachgeschäft «Festsetzung der Gewässerräume innerhalb der Bauzone inklusive Baureglementsänderungen» beraten. Die bereits im März 2020 in alle Steiner Haushalte zugestellte Botschaft zur Ge- meindeversammlung vom 3. April 2020 behielt ihre Gültigkeit.

Am 27. November 2020 wird es somit zur speziellen Situation kommen, dass am gleichen Abend gleich zwei Gemeindever- sammlungen nacheinander durchgeführt werden. Zuerst wird die wegen des Coronavirus verschobene ordentliche Gemeinde- versammlung vom 3. April 2020 zur Rechnung 2019 durchgeführt. Danach findet die ordentliche Gemeindeversammlung zum Voranschlag 2021 statt.

Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020

Das nachfolgende Konzept kommt der Pflicht gemäss der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Be- kämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 bei der Durchführung von Veranstaltungen nach. Das Konzept basiert auf den geltenden Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt der Druckfreigabe der Gemeindeversammlungsbotschaft vom 19. Ok- tober 2020. Allfällige Änderungen des Konzepts, die sich aus neu erlassenen Vorschriften ergeben, werden auf der Homepage der Gemeinde Steinen aufgeführt.

1. Die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung werden gebeten, sich rechtzeitig in der Gemeindeturn- halle einzufinden. Türöffnung ist ab 19.45 Uhr.

2. Beim Eingang sowie im Eingangsbereich wird durch Bodenmarkierungen auf den einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 Metern hingewiesen.

3. Beim Eingang stehen Händedesinfektionsstationen zur Verfügung.

4. Die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung müssen eine Schutzmaske tragen. Es besteht eine generelle Maskentragpflicht.

5. Es wird eine Eingangskontrolle eingerichtet. Vor dem Betreten des Versammlungslokals müssen die Besucherinnen und Besucher ihre Kontaktangaben (Vorname, Name, Adresse und Telefonnummer) bekanntgeben (Contact Tracing, Kontaktpersonennachverfolgung). Die Kontaktangaben werden registriert.

6. Aufgrund des Tragens der Schutzmasken darf der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen unter- schritten werden. Alle Besucherinnen und Besucher werden jedoch bei der Sitzplatzwahl gebeten, einen möglichst grossen Abstand einzuhalten. Dabei sind die Anweisungen des anwesenden Gemeindepersonals zu befolgen.

7. Beim Ausgang stehen für die Entsorgung der Schutzmasken genügend Abfalleimer zur Verfügung.

8. Beim Eingang zur Gemeindeturnhalle werden die wesentlichen Bestimmungen des Schutzkonzepts mit Plakaten vermittelt.

9. Der Gemeindepräsident und der Gemeindeschreiber stellen die Umsetzung des Schutzkonzepts sicher.

Verabschiedung

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung werden die im Frühjahr zurückgetretenen Gemeinderats- und Behördenmit- glieder verabschiedet. Es sind dies Gemeindepräsident Robert Schuler, Gemeinde-Vizepräsident Marco Lüönd, Säckel- meister Alfons Müller, Gemeinderat Remo Di Clemente und Gemeinderat Martin Kaufmann. Weiter werden auch Renate Bieri (Rechnungsprüfungskommission) und Thomas Steiger (Vermittler Stellvertreter) verabschiedet. Der Gemeinderat freut sich, wenn Sie mit Ihrer Teilnahme an der Gemeindeversammlung den zurückgetretenen Behördenmitgliedern die Ehre erweisen. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation findet im Anschluss kein Apéro statt.

(4)

Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung

vom Freitag, 27. November 2020, 20.15 Uhr, Gemeindeturnhalle, Steinen

Traktanden (Rechnung 2019)

Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:

1. Eröffnung durch den Gemeindepräsidenten 2. Wahl von drei Stimmenzählern

3. Vorlage von Nachkrediten

Dem Gemeinderat werden zulasten der Laufenden Rechnung 2019 Nachkredite von CHF 602’858.68 eingeräumt.

4. Vorlage der Jahresrechnung für das Jahr 2019

4.1 Die Laufende Rechnung für das Jahr 2019 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 920’453.23 sei zu genehmigen;

4.2 Die Investitionsrechnung für das Jahr 2019 mit Investitionen von CHF 6’812.20 sei zu genehmigen.

Traktanden, die der Urnenabstimmung unterliegen:

5. Festsetzung der Gewässerräume innerhalb der Bauzone inklusive Baureglementsänderungen

Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen, soweit erforderlich, während den Schalteröffnungszeiten bei der Ge- meindekanzlei zur Einsicht auf. Die Rechnung wurde an alle Haushaltungen verteilt. Weitere Exemplare können am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner werden zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich ein- geladen.

Steinen, 19. Oktober 2020 Gemeinderat Steinen

Paul Betschart, Gemeindepräsident André Abegg, Gemeindeschreiber

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Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung

vom Freitag, 27. November 2020, 20.15 Uhr, Gemeindeturnhalle, Steinen

Traktanden (Voranschlag 2021)

Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:

1. Eröffnung durch den Gemeindepräsidenten 2. Wahl von drei Stimmenzählern

3. Vorlage des Voranschlages für das Jahr 2021

3.1 Der Voranschlag der Erfolgsrechnung für das Jahr 2021 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1’509’176 sei zu genehmigen;

3.2 Der Voranschlag der Investitionsrechnung für das Jahr 2021 mit Nettoinvestitionen von CHF 1’187’000 sei zu genehmigen;

3.3 Der Steuerfuss für das Jahr 2021 wird auf 170 Prozent einer Einheit (wie im Vorjahr) festgesetzt;

3.4 Vom Finanzplan 2022 – 2024 sei Kenntnis zu nehmen.

4. Einbürgerungsgesuch von Frau Magdalena Marjanovic-Andric 5. Einbürgerungsgesuch von Herrn Krunoslav Andric

Die Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen, soweit erforderlich, während den Schalteröffnungszeiten bei der Ge- meindekanzlei zur Einsicht auf. Der Voranschlag wird an alle Haushaltungen verteilt. Weitere Exemplare können am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner werden zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung herzlich ein- geladen.

Steinen, 19. Oktober 2020 Gemeinderat Steinen

Paul Betschart, Gemeindepräsident André Abegg, Gemeindeschreiber

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Vorwort des Gemeindepräsidenten

Paul Betschart Gemeindepräsident

Liebe Mitbürgerinnen Liebe Mitbürger

Das etwas andere Jahr

Corona, Lockdown, Covid-19, Pande- mie – Begriffe, von denen vor einem Jahr noch niemand sprach, begleiten uns heute fast täglich! Wer hätte je ge- dacht, dass eine Gemeindever- sammlung nicht abgehalten werden könnte? Wer hätte je gedacht, dass fünf neue Gemeinderäte/innen gewählt wer- den und diese ihr Amt fast unbemerkt antreten, fast ohne vorherige Kontakte zur Bevölkerung. Vor einem Jahr für alle undenkbar – heute Realität.

Doch der Reihe nach: Ende 2019, An- fang 2020 erreichen uns die ersten Infor- mationen über ein sich schnell ver- breitendes aggressives Virus im asiatischen Raum. Erste Fälle erreichen Europa. Die Schweiz ist auch betroffen.

Die Krankheit breitet sich bei uns eben- falls schnell aus. Ende Februar stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epi- demiegesetz ein. Und Mitte März 2020 kommt der grosse Lockdown. Es wird die höchste Gefahrenstufe gemäss Epi- demiegesetz erklärt. Der Lockdown ist Tatsache und wir stecken mitten in einer

«ausserordentlichen Lage». Es gilt Not-

rer Gemeinde. Sitzungen werden auf ein Minimum gekürzt. Veranstaltungen (wie z.B. die Gemeindeversammlung) wer- den total gestrichen.

Doch im Hintergrund wurde aktiv weiter- gearbeitet. Das Tagesgeschäft der Ge- meinde wurde aufrechterhalten. Wichti- ge Entscheidungen wurden getroffen und wenn nötig Themen umgesetzt. Die Suche nach neuen Gemeinderats- kandidaten/innen ging unvermindert weiter. So konnte im Verlauf des Monats April eine Liste mit vier neuen Ge- meinderätinnen und Gemeinderäten in- klusive meine Wenigkeit als neuer Präsi- dent der Bevölkerung vorgeschlagen werden. Die Wahlen konnten unter spe- ziellen Bedingungen durchgeführt wer- den. Die vorgeschlagenen Kandidatin- nen und Kandidaten erhielten von Ihnen das Vertrauen und wurden mit sehr guten Resultaten gewählt. Das neue

«Kabinett» war fast komplett. Kurz dar- auf konnte auch noch das Amt des Säckelmeisters durch eine stille Wahl neu besetzt werden.

Die abtretenden Räte konnten bis heute nicht wie gewohnt/gewünscht ehrend verabschiedet werden, was ich persön- lich sehr bedaure. Ich möchte die Ge- legenheit hiermit nutzen, den ab-

den fünf neu gewählten und den drei bisherigen Gemeinderatsmitgliedern in die Legislatur 2020/22 aufbrechen.

Nebst den neuen Mitgliedern wurden di- verse Kommissionen ebenfalls neu be- stellt. Der Einstieg für die Neuen ist  – egal in welcher Funktion – wie das ganze Jahr schon eine spezielle Geschichte.

Es freut mich sehr zu beobachten, wie sich die Neuen zusehends in ihre Res- sorts einarbeiten und mit vollem Elan ihre neuen Aufgaben angehen. Wichtig ist aber auch, dass sich die bisherigen Ratsmitglieder weiterhin aktiv einbringen und die Einführung der neuen Mitglieder mit ihrer Erfahrung unterstützen. In die- ser Phase ist es für uns umso wertvoller, auf eine gut funktionierende und stabile Verwaltung zurückgreifen zu können.

Ihre Unterstützung erleichtert manch schwierigen Start, wofür ich sehr dank- bar bin.

Zum Schluss danke ich allen, die mir ihr Vertrauen für diese anspruchsvolle Auf- gabe geschenkt haben. Es ist mir ein grosses Bedürfnis, geschätzte Steine- rinnen und Steiner, zusammen mit Ihnen und meinen Gemeinderats- kolleginnen und Gemeinderatskollegen im Konsens Lösungen zu finden, die für die Allgemeinheit und das Wohl unserer schönen Gemeinde von Nutzen sind.

(7)

Bericht des Säckelmeisters

Roger Landtwing Säckelmeister

Liebe Mitbürgerinnen Liebe Mitbürger

Wir haben ein bewegtes und in vielen Teilen unerwartetes 2020 hinter uns.

Covid-19 ist allgegenwärtig und beein- flusst unser aller Leben.

Aus finanzieller Sicht hat Steinen Glück im Unglück. Unsere Struktur mit vor- wiegend natürlichen Steuerzahlern hilft uns, die Rechnung 2020 ohne grosse Auswirkungen abzuschliessen. Die Herausforderungen finanzieller Natur warten in der Zukunft auf uns. Wir müs- sen, je nach Entwicklung, mit ver- minderten Steuereinnahmen und ver- änderten Rahmenbedingungen im Finanzausgleich rechnen.

Genauso wie wir unsere Einnahmen nur bedingt steuern können, sind wir den gesellschaftlichen Entwicklungen und den gebundenen Ausgaben, die uns vom Kanton vorgegeben werden, aus- geliefert. Wie sich die Kosten im Gesund-

heitswesen, bei den Ergänzungs- leistungen, in der Pflegefinanzierung, bei den Prämienverbilligungen, im Sozial- und Asylwesen usw. entwickeln, vermag heute niemand vorauszusagen.

Was wir aber wissen: Den vom Regierungsrat vorgestellten und an- gepriesenen Bericht «Finanzen 2020»

müssen wir genau unter die Lupe neh- men. Die in diesem Bericht vorgestellten neuen Indikatoren, mit welchen der Mechanismus des Innerkantonalen Finanzausgleichs angepasst werden soll, verheisst für die Gemeinde Steinen nämlich nichts Gutes. Unsere Ge- meinde würde zu den grossen Ver- lierern zählen und gegenüber heute rund 0.9 Mio. Franken jährlich weniger Finanzausgleich erhalten, während- dessen die jetzt schon steuer- günstigsten Gemeinden in unserem Kanton mehr Finanzausgleichs- zahlungen erhalten würden. Statt die Unterschiede zwischen den Steuer- belastungen der Gemeinden zu ver-

kleinern – was das eigentliche Ziel eines gerechten und effizienten inner- kantonalen Finanzausgleichs wäre und bisher auch immer postuliert wurde –, würden die Steuerunterschiede noch weiter ansteigen. Dies kann nicht das Ziel sein. Das in der vorliegenden Form vorgestellte Reformmodell lehnt der Gemeinderat Steinen deshalb ent- schieden ab.

Was wir selbst steuern können, ist die Realisierung unserer geplanten Projek- te, die wir mit Bedacht, der nötigen Seriosität und Geduld angehen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben gilt unser Augenmerk dem Wohlergehen der Be- völkerung, der Entwicklung der Ge- meinde – und nicht zu vergessen – ge- sunden Finanzen. Bleiben auch Sie gesund!

Ihr Säckelmeister Roger Landtwing

(8)

Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2) Erläuterungen

1. Einleitung

Mit dem Ziel einer möglichst harmonisierten Rechnungs- legung in allen Kantonen und Gemeinden hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) im Januar 2008 das Handbuch «Harmonisiertes Rechnungsmodell für die Kantone und Gemeinden HRM2»

verabschiedet. Bei der Ausarbeitung orientierte sich die FDK unter anderem an den International Public Sector Standards (IPSAS), hat jedoch verschiedene Erleichterungen vor- gesehen. Das Handbuch HRM2 ersetzt die Fachempfehlungen FDK aus dem Jahr 1981 (HRM1) und enthält 20 Fach- empfehlungen zur öffentlichen Rechnungslegung sowie einen neuen Kontenrahmen.

2. Ausgangslage

Die Schwyzer Bezirke und Gemeinden erhalten per 1. Januar 2021 neue – auf HRM2 abgestimmte – Rechnungslegungs- vorschriften. Der Kantonsrat hat mit Beschluss vom 30. Mai 2018 das neue Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Ge- meinden verabschiedet (SRSZ 153.100). Das Gesetz regelt die Steuerung der Finanzen, die Ausgaben und deren Be- willigung sowie die Rechnungslegung und kommt mit dem vorliegenden Voranschlag und Finanzplan erstmals zur An- wendung.

3. Steigerung von Informationsgehalt und Transparenz in der Rechnungslegung

Mit den neuen Rechnungslegungsvorschriften soll den Be- hörden, aber auch der Öffentlichkeit ein klares und wahrheits- getreues Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage vermittelt werden. Im Sinne einer allgemeinen Zielsetzung soll damit der Grundsatz der «true and fair view»

in der Rechnungslegung verfolgt werden. Die Rechnungs- legung richtet sich nach HRM2, welches einen neuen Konten- plan, die konsequente Anwendung der periodengerechten Abgrenzungen und transparentere Bilanzierungs- und Be- wertungsgrundsätze vorsieht.

4. Neuerungen im Voranschlag und Finanzplan Mit HRM2 werden im Wesentlichen die folgenden Neuerun- gen beim Voranschlag und Finanzplan eingeführt:

Die Jahresrechnung orientiert sich an den Bezeichnungen der Privatwirtschaft mit Erfolgsrechnung und Bilanz.

Die Erfolgsrechnung wird neu dreistufig dargestellt (be- triebliches Ergebnis, Finanzergebnis und ausserordent- liches Ergebnis).

Die Konten gliedern sich nach Aufgaben (funktionale Glie- derung) und innerhalb diesen nach dem Kontenrahmen des harmonisierten Rechnungsmodells. In der ordent- lichen Darstellung werden Hauptkonten zusammen- gefasst.

Die Finanzplanjahre werden tabellarisch dem zu ge- nehmigenden Voranschlag gegenübergestellt und in einem umfassenden Finanzplan dargestellt.

Für die Beurteilung der Finanzlage sind Finanzkennzahlen definiert, die sowohl für die interne Führung, für Kapital- geber, für die Finanzstatistik (Bund) wie auch für die Öffentlichkeit und Politik verständlich sind.

HRM2 schafft erstmals einen einheitlichen Kontenrahmen über sämtliche Stufen (Bund, Kantone, Bezirke, Ge- meinden).

5. Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanz

Buchhalterische Auswirkungen werden sich in Bewertungs- anpassungen (Bewertung des Finanzvermögens zum Ver- kehrswert, Bereinigungen und Umgliederungen im Finanz- und Verwaltungsvermögen, Periodenabgrenzungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen) im Rahmen der Eröffnungsbilanz nach HRM2 per 1. Januar 2021 ergeben.

Diese liegen in der Natur des Wechsels der Rechnungslegung und haben keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2)

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Überblick Voranschlag 2021

Gesamtbeurteilung und Antrag Gemeinderat

Bei einem Gesamtaufwand von CHF 13’629’913 und einem Gesamtertrag von CHF 12’120’737 sieht der Voranschlag 2021 einen Aufwandüberschuss von CHF 1’509’176 vor. Die Nettoinvestitionen betragen CHF 1’187’000.

Finanz- und wirtschaftspolitische Eckdaten

Steinen hat sich erfreulich entwickelt, die Bevölkerungszahl ist gestiegen und damit auch die Steuereinnahmen. Die Aus- wirkungen von Covid-19 auf die Finanzen und die politische Entwicklung sind schwer abzuschätzen. Wir stützen uns bei unseren Prognosen auf die Angaben des Kantons.

Kommentar zur finanziellen Entwicklung

Wie in Punkt 5 bereits erwähnt, verlangt die Einführung von HRM2 unter anderem Bewertungsanpassungen (Bewertung des Finanzvermögens zum Verkehrswert), Bereinigungen und Umgliederungen im Finanz- und Verwaltungsvermögen, Periodenabgrenzungen, Rückstellungen und Rechnungsab- grenzungen.

Für die Gemeinde Steinen heisst das, dass die Liegenschaft

«Musigträff» neu bewertet wurde und per 1. Januar 2021 zum Verkehrswert in das Verwaltungsvermögen umgegliedert wird. Die Gebäude der «Camenzind-Liegenschaft» (inklusive Grundstücke) werden bis auf das Wohnhaus mit Arztpraxis ebenfalls in das Verwaltungsvermögen umgegliedert. Die Neubewertung der Liegenschaften zum Verkehrswert sowie die Umgliederung in das Verwaltungsvermögen führt einer- seits zu einer Erhöhung des Eigenkapitals von rund 3.5 Mio.

Franken und andererseits zu höheren Abschreibungen von rund CHF 200’000. Für die Projekte «Sanierung Schiessan- lage Mühlacher» und «Anpassungen Fusswegnetz 1. Etappe»

kann mit Subventionen gerechnet werden. Wie hoch diese ausfallen werden, ist zurzeit noch unklar.

Der Systemwechsel zu HRM2 verursacht auch in der In- vestitionsrechnung Änderungen. Die bisherige Praxis basiert auf der Klärung der Frage, ob eine Investition werterhaltend oder wertvermehrend ist. Nun wird nicht mehr unterschieden, ob werterhaltend oder wertvermehrend, massgebend für die Buchung in die Investitionsrechnung oder in die Erfolgs- rechnung ist der Betrag. Investitionen bis CHF 75’000 werden der Erfolgsrechnung, darüber liegende der Investitions- rechnung belastet.

Die laufenden Projekte beeinflussen die Investitionsrechnung:

Infolge Einsprachen verzögerte sich der Baubeginn der Asylunterkunft. Somit musste für das Jahr 2021 ein Betrag von CHF 710’000 budgetiert werden.

Ersatzbeschaffungen und Sanierungen, die höher als CHF 75’000 ausfallen, werden in der Investitionsrechnung dargestellt. Dies betrifft z.B. die Bereiche Strassen, Was- ser und Abwasser.

Die Projekte «Baukredit für die Aufwertung und Neu- gestaltung Entsorgungsstelle auf der Camenzind-Liegen- schaft» und «Baukredit für die Sanierung des Camenzind- Ökonomiegebäudes inklusive Nebengebäude (Remise)»

werden zurückgestellt.

Zukünftige Investitionen: Energetische Sanierung der Schulliegenschaften, Ersatz Pinzgauer der Feuerwehr

Überblick Voranschlag 2021

Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt

a. den Voranschlag der Erfolgsrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1’509’176 zu genehmigen;

b. den Voranschlag der Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von CHF 1’187’000 zu genehmigen;

c. den Steuerfuss für das Jahr 2021 auf 170 Prozent einer Einheit festzusetzen;

d. den Finanzplan zur Kenntnisnahme.

(10)

Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Als Rechnungsprüfungskommission haben wir gemäss §§ 50 und 51 des Finanzhaushaltgesetzes für die Bezirke und Ge- meinden den Voranschlag 2021 (Erfolgsrechnung, In- vestitionsrechnung) als Bestandteil des Finanzplanes 2021 – 2024 inklusive Steuerfuss für das Voranschlagsjahr be- urteilt.

Gemäss unserer Beurteilung entsprechen der Finanzplan sowie der Voranschlag den gesetzlichen Bestimmungen. Die aufgezeigte Entwicklung der Gemeinde erachten wir als ver- tretbar.

Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Wir beantragen, den vorliegenden Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss von CHF 1’509’176 inklusive einem Steuer- fuss von 170 Prozent einer Einheit sowie Nettoinvestitionen von CHF 1’187’000 zu genehmigen.

Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Steinen Rene Deck, Präsident

Pia Gisler, Aktuarin Mario Niederberger Markus Zuber

(11)

Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

ERFOLGSRECHNUNG

Total Betrieblicher Aufwand 13’488’393 13’434’283 13’641’904 13’827’946

Total Betrieblicher Ertrag -11’816’117 -11’907’673 -11’954’868 -12’006’182

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 1’672’276 1’526’610 1’687’036 1’821’764

Finanzaufwand 141’520 217’759 242’788 294’253

Finanzertrag -304’620 -304’620 -304’620 -304’620

Ergebnis aus Finanzierung -163’100 -86’861 -61’832 -10’367

Operatives Ergebnis 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397

Ausserordentlicher Aufwand 0 0 0 0

Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0 0

Ausserordentliches Ergebnis 0 0 0 0

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397

Total Aufwand 13’629’913 13’652’042 13’884’692 14’122’199

Total Ertrag -12’120’737 -12’212’293 -12’259’488 -12’310’802

INVESTITIONSRECHNUNG

Total Investitionsausgaben 1’337’000 3’328’000 1’800’000 3’200’000

Total Investitionseinnahmen -150’000 -150’000 -150’000 -150’000

Nettoinvestitionen 1’187’000 3’178’000 1’650’000 3’050’000

«+»: Aufwand, Defizit, Verschlechterung «-»: Ertrag, Überschuss, Verbesserung Zahlen können Rundungsdifferenzen aufweisen

Gesamtübersicht 2021 – 2024

(12)

Konto-

nummer Bezeichnung Voranschlag

Vorjahr Voranschlag

2021 Abweichung Wesentliche Ursache der Abweichung

0210 Finanz und Steuerverwaltung

3118.00 Immaterielle Anlagen 54’000.00 -54’000.00 Umstellung auf HRM2 im 2020.

0220 Allgemeine Dienste, übrige

3010.00 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals 208’420.00 295’000.00 86’580.00 Erhöhung der Stellenprozente

3118.00 Immaterielle Anlagen 55’000.00 55’000.00 Einführung Geschäftsverwaltungsprogramm / Digitalisierungsprojekte

0294 Altes Zeughaus - Asylunterkunft

3300.00 Planmässige Abschreibungen Sachanlagen 144’300.00 69’250.00 -75’050.00 Tiefere Abschreibungen aufgrund der Verschiebung des Baubeginns sowie des Wechsels von degressiver auf lineare Abschreibung.

4920.00 Pacht, Mieten, Benützungskosten 52’800.00 52’800.00 Interne Verrechnung der Mieten Asylunterkunft (1/2 Jahr) ab Juli 2021.

2170 Schulliegenschaften

3144.00 Unterhalt Hochbauten, Gebäude 214’000.00 101’200.00 -112’800.00 Die Sanierung der Fenster der Liegenschaft Musigträff konnte im Jahr 2020 nicht durchgeführt werden. Nach HRM2 muss die Investition im Budgetjahr 2021 in der Investitionsrechnung dargestellt werden.

3300.00 Planmässige Abschreibungen Sachanlagen 192’250.00 362’410.00 170’160.00 Die Liegenschaft Musigträff wurde neu bewertet und vom Finanzvermögen ins Verwaltungs- vermögen umgegliedert, was höhere Abschreibungen der Schulliegenschaften zur Folge hat.

2190 Schulleitung

3010.00 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals 31’300.00 140’100.00 108’800.00 Die Lohnkosten der Schul- und Teamleitung wurden von der Funktion 2120 Primarschule in die Funktion 2190 Schulleitung umgegliedert.

2200 Sonderschulen

3631.00 Beiträge an Kantone und Konkordate 683’200.00 425’300.00 -257’900.00 Weniger Sonderschüler im Jahr 2021.

4120 Pflegefinanzierung

3631.00 Beiträge an Kantone und Konkordate 335’717.00 427’361.00 91’644.00 Vorgabe Kanton

4210 Ambulante Krankenpflege

3635.00 Beiträge an private Unternehmungen 206’562.00 290’000.00 83’438.00 Zunahme der Restfinanzierungen an Spitex, Lungenliga etc.in den Jahren 2019 und 2020.

Wesentliche Abweichungen

(13)

Konto-

nummer Bezeichnung Voranschlag

Vorjahr Voranschlag

2021 Abweichung Wesentliche Ursache der Abweichung

5730 Asylwesen

3119.00 Übrige nicht aktivierbare Anlagen 60’000.00 60’000.00 Anschaffung Inventar / Mobiliar für die neue Asylunterkunft im Jahr 2021.

3637.20 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe an

ausländische Staatsangehörige 520’000.00 250’000.00 -270’000.00 Bis die Asylunterkunft im Zeughaus bezugsbereit ist, müssen weniger Asylsuchende

aufgenommen werden.

3920.00 Pacht, Mieten, Benützungskosten 29’000.00 81’800.00 52’800.00 Im Jahr 2021 zusätzliche interne Verrechnung der Mieten Asylunterkunft - Zeughaus ab Juli 2021.

4631.00 Beiträge von Kantonen und Konkordaten 350’000.00 250’000.00 -100’000.00 Tiefere Rückerstattungen, da weniger Personen aufgenommen werden müssen, bis die Asylunterkunft bezugsbereit ist.

4637.20 Rückerstattungen für ausländische

Staatsangehörige 69’500.00 15’000.00 -54’500.00 Tiefere Rückerstattungen, da weniger Personen aufgenommen werden müssen, bis die Asylunterkunft bezugsbereit ist.

6150 Gemeinde- / Bezirksstrassen

3141.00 Unterhalt Strassen 250’000.00 181’000.00 -69’000.00 Sanierungsprojekte, die höher als CHF 75'000 ausfallen, müssen nach HRM2 in der Investitionsrechnung verbucht werden.

7200 Abwasserbeseitigung

3143.00 Unterhalt übrige Tiefbauten 150’000.00 10’000.00 -140’000.00 Sanierungsprojekte, die höher als CHF 75'000 ausfallen, müssen nach HRM2 in der Investitionsrechnung verbucht werden.

7900 Raumordnung

3130.00 Dienstleistungen Dritter 105’000.00 40’000.00 -65’000.00 Projekte, die höher als CHF 75'000 ausfallen, müssen nach HRM2 in der Investitionsrechnung verbucht werden.

9100 Steuern

4000.10 Einkommenssteuern natürliche Personen

früherer Jahre 154’000.00 213’890.00 59’890.00 Die Bevölkerungszunahme führt zu höheren Steuereinnahmen.

9300 Finanz- und Lastenausgleich

4621.50 Normaufwandausgleich 1’164’700.00 801’900.00 -362’800.00 Vorgabe Kanton

(14)

Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

30 Personalaufwand 5’644’600 5’738’976 5’784’400 5’837’924

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 3’050’060 2’515’830 2’601’930 2’635’580

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 666’309 823’904 913’240 913’237

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen im FK 500 500 500 500

36 Transferaufwand 3’767’614 3’792’632 3’907’024 4’029’534

37 Durchlaufende Beiträge 0 0 0 0

39 Interne Verrechnungen 403’450 465’600 465’600 465’600

90 Abschluss Spezialfinanzierung und Fonds im EK -44’140 96’841 -30’790 -54’429

Total Betrieblicher Aufwand 13’488’393 13’434’283 13’641’904 13’827’946

40 Fiskalertrag -4’960’440 -5’007’446 -5’054’641 -5’105’955

41 Regalien und Konzessionen -142’000 -142’000 -142’000 -142’000

42 Entgelte -1’437’550 -1’442’550 -1’442’550 -1’442’550

43 Verschiedene Erträge 0 0 0 0

45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen im FK -3’500 -3’500 -3’500 -3’500

46 Transferertrag -4’869’177 -4’846’577 -4’846’577 -4’846’577

47 Durchlaufende Beiträge 0 0 0 0

49 Interne Verrechnungen -403’450 -465’600 -465’600 -465’600

Total Betrieblicher Ertrag -11’816’117 -11’907’673 -11’954’868 -12’006’182

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 1’672’276 1’526’610 1’687’036 1’821’764

34 Finanzaufwand 141’520 217’759 242’788 294’253

44 Finanzertrag -304’620 -304’620 -304’620 -304’620

Ergebnis aus Finanzierung -163’100 -86’861 -61’832 -10’367

Operatives Ergebnis 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397

38 Ausserordentlicher Aufwand 0 0 0 0

48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0 0

Ausserordentliches Ergebnis 0 0 0 0

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397

Erfolgsrechnung 2021 – 2024

Gestufter Erfolgsausweis

Erfolgsrechnung 2021 – 2024

(15)

Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1’657’654 1’643’362 1’595’220 1’604’043

1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT 217’700 231’584 252’796 255’129

2 BILDUNG 4’829’048 4’949’594 4’985’254 5’117’568

3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT 137’900 98’900 97’900 98’900

4 GESUNDHEIT 736’811 763’803 790’795 817’787

5 SOZIALE SICHERHEIT 2’085’053 2’112’214 2’227’963 2’249’444

6 VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 483’180 397’179 399’829 398’478

7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 390’120 253’920 309’320 307’020

8 VOLKSWIRTSCHAFT -124’750 -124’750 -124’750 -124’750

9 FINANZEN UND STEUERN -8’903’540 -8’886’057 -8’909’123 -8’912’222

Ertragsüberschuss (-) / Aufwandüberschuss (+) 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397

Zusammenzug Erfolgsrechnung nach Funktionen

(16)

Nr. Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

E Erfolgsrechnung 1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397

0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 1’657’654 1’643’362 1’595’220 1’604’043

01 Legislative und Exekutive 337’070 327’470 324’870 327’070

0110 Legislative 48’800 51’200 50’600 50’800

30 Personalaufwand 8’600 10’600 10’100 10’100

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 40’200 40’600 40’500 40’700

0120 Exekutive 288’270 276’270 274’270 276’270

30 Personalaufwand 209’770 209’770 209’770 209’770

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 78’500 66’500 64’500 66’500

02 Allgemeine Dienste 1’320’584 1’315’892 1’270’350 1’276’973

0210 Finanz- und Steuerverwaltung 210’160 204’532 206’822 209’138

30 Personalaufwand 218’560 220’732 222’922 225’138

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 55’200 47’400 47’500 47’600

39 Interne Verrechnungen 5’000 5’000 5’000 5’000

42 Entgelte -10’000 -10’000 -10’000 -10’000

46 Transferertrag -31’000 -31’000 -31’000 -31’000

49 Interne Verrechnungen -27’600 -27’600 -27’600 -27’600

0220 Allgemeine Dienste, übrige 623’390 577’102 575’249 581’433

30 Personalaufwand 364’790 370’802 368’849 374’933

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 253’600 201’300 201’400 201’500

39 Interne Verrechnungen 5’000 5’000 5’000 5’000

0221 Bauverwaltung 311’440 305’190 308’975 312’800

30 Personalaufwand 390’240 393’990 397’775 401’600

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 82’000 72’000 72’000 72’000

39 Interne Verrechnungen 11’000 11’000 11’000 11’000

42 Entgelte -50’000 -50’000 -50’000 -50’000

49 Interne Verrechnungen -121’800 -121’800 -121’800 -121’800

0290 Gemeindehaus 60’395 59’043 58’244 57’093

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 27’200 27’200 27’200 27’200

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 57’195 57’193 57’194 57’193

39 Interne Verrechnungen 8’400 7’050 6’250 5’100

49 Interne Verrechnungen -32’400 -32’400 -32’400 -32’400

0291 Altes Zeughaus 10’865 10’562 10’362 10’062

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 15’100 15’100 15’100 15’100

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 19’315 19’312 19’312 19’312

39 Interne Verrechnungen 1’650 1’350 1’150 850

49 Interne Verrechnungen -25’200 -25’200 -25’200 -25’200

Erfolgsrechnung

(17)

Nr. Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

0293 Camenzind - Lagerhaus (Abriss) 9’734 46’665

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 9’334 46’665

39 Interne Verrechnungen 400

0294 Altes Zeughaus - Asylunterkunft 60’100 5’151 4’201 2’201

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 29’900 29’900 29’900 29’900

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 69’250 69’251 69’251 69’251

39 Interne Verrechnungen 13’750 11’800 10’850 8’850

49 Interne Verrechnungen -52’800 -105’800 -105’800 -105’800

1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND

SICHERHEIT 217’700 231’584 252’796 255’129

12 Rechtssprechung 6’600 6’600 6’600 6’600

1200 Rechtssprechung 6’600 6’600 6’600 6’600

30 Personalaufwand 6’400 6’400 6’400 6’400

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 2’000 2’000 2’000 2’000

42 Entgelte -1’800 -1’800 -1’800 -1’800

14 Allgemeines Rechtswesen 218’670 217’044 238’556 240’289

1400 Allgemeines Rechtswesen 198’250 200’144 221’056 222’989

30 Personalaufwand 190’850 192’744 194’656 196’589

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 24’900 24’900 43’900 43’900

36 Transferaufwand -16’200 -16’200 -16’200 -16’200

39 Interne Verrechnungen 5’000 5’000 5’000 5’000

42 Entgelte -6’300 -6’300 -6’300 -6’300

1403 Betreibungswesen 13’500 13’500 13’500 13’500

36 Transferaufwand 13’500 13’500 13’500 13’500

1405 Zivilstandsamt 8’400 5’900 6’500 6’300

36 Transferaufwand 8’400 5’900 6’500 6’300

1406 Markt-/Wirtschaftwesen -1’480 -2’500 -2’500 -2’500

30 Personalaufwand 3’020 2’000 2’000 2’000

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 19’000 19’000 19’000 19’000

36 Transferaufwand 1’000 1’000 1’000 1’000

39 Interne Verrechnungen 1’500 1’500 1’500 1’500

42 Entgelte -10’000 -10’000 -10’000 -10’000

44 Finanzertrag -16’000 -16’000 -16’000 -16’000

15 Feuerwehr 1500 Feuerwehr

30 Personalaufwand 56’500 56’505 56’510 56’515

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 160’440 117’100 117’100 117’100

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 80’000 80’000

34 Finanzaufwand 1’000 1’000 1’000 1’000

39 Interne Verrechnungen 25’200 25’200 27’600 26’750

42 Entgelte -247’000 -247’000 -247’000 -247’000

44 Finanzertrag -800 -800 -800 -800

46 Transferertrag -8’500 -8’500 -8’500 -8’500

9 Abschluss Erfolgsrechnung 13’160 56’495 -25’910 -25’065

(18)

Nr. Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

16 Verteidigung -7’570 7’940 7’640 8’240

1610 Militärische Verteidigung 2’000 25’870 25’570 24’920

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 20’120 20’120 20’120

36 Transferaufwand 2’000 2’000 2’000 2’000

39 Interne Verrechnungen 3’750 3’450 2’800

1620 Zivilschutz -23’700 -23’700 -23’700 -23’700

30 Personalaufwand 6’650 6’650 6’650 6’650

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 12’150 12’150 12’150 12’150

44 Finanzertrag -38’000 -38’000 -38’000 -38’000

45 Entnahmen aus Fonds und

Spezialfinanzierungen -3’500 -3’500 -3’500 -3’500

46 Transferertrag -1’000 -1’000 -1’000 -1’000

1621 Sanitätsdienstliches

Ersteinsatzelement (SEE) 14’130 5’770 5’770 7’020

30 Personalaufwand 8’710 8’710 8’710 8’710

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 14’220 5’860 5’860 7’110

39 Interne Verrechnungen 1’200 1’200 1’200 1’200

46 Transferertrag -10’000 -10’000 -10’000 -10’000

2 BILDUNG 4’829’048 4’949’594 4’985’254 5’117’568

21 Obligatorische Schule 4’356’748 4’477’294 4’512’954 4’570’568

2110 Kindergarten 357’910 411’953 415’330 417’810

30 Personalaufwand 457’280 509’453 512’830 515’310

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 7’730 7’500 7’500 7’500

46 Transferertrag -107’100 -105’000 -105’000 -105’000

2120 Primarstufe 2’538’590 2’584’776 2’610’112 2’635’701

30 Personalaufwand 2’538’540 2’563’626 2’588’962 2’614’551

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 371’150 371’750 371’750 371’750

36 Transferaufwand

42 Entgelte -600 -600 -600 -600

46 Transferertrag -370’500 -350’000 -350’000 -350’000

2140 Musikschulen 177’443 181’031 184’654 188’316

30 Personalaufwand 362’120 365’708 369’331 372’993

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 14’600 14’600 14’600 14’600

39 Interne Verrechnungen 8’400 8’400 8’400 8’400

42 Entgelte -148’800 -148’800 -148’800 -148’800

46 Transferertrag -58’877 -58’877 -58’877 -58’877

2170 Schulliegenschaften 982’975 1’000’537 1’001’674 1’025’344

30 Personalaufwand 321’240 324’396 327’583 330’803

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 374’425 392’525 392’525 397’525

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 362’410 362’416 362’416 362’416

39 Interne Verrechnungen 27’300 23’600 21’550 37’000

42 Entgelte -50’000 -50’000 -50’000 -50’000

44 Finanzertrag -20’400 -20’400 -20’400 -20’400

49 Interne Verrechnungen -32’000 -32’000 -32’000 -32’000

(19)

Nr. Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

2191 Obligatorische Schule, n.a.g. 91’550 92’023 92’500 92’983

30 Personalaufwand 47’700 48’173 48’650 49’133

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 43’550 43’550 43’550 43’550

36 Transferaufwand 300 300 300 300

22 Sonderschulen 472’300 472’300 472’300 547’000

2200 Sonderschulen 472’300 472’300 472’300 547’000

36 Transferaufwand 472’300 472’300 472’300 547’000

3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT 137’900 98’900 97’900 98’900

31 Kulturerbe 15’300 15’300 15’300 15’300

3120 Denkmalpflege und Heimatschutz 15’300 15’300 15’300 15’300

30 Personalaufwand 900 900 900 900

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 15’400 15’400 15’400 15’400

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 500 500 500 500

42 Entgelte -500 -500 -500 -500

44 Finanzertrag -1’000 -1’000 -1’000 -1’000

32 Kultur, übrige 48’150 34’150 33’150 34’150

3220 Musik und Theater 9’350 9’350 9’350 9’350

36 Transferaufwand 9’350 9’350 9’350 9’350

3290 Kultur, n.a.g. 38’800 24’800 23’800 24’800

36 Transferaufwand 38’800 24’800 23’800 24’800

34 Sport und Freizeit 54’450 49’450 49’450 49’450

3410 Sport 32’750 30’750 30’750 30’750

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 26’450 24’450 24’450 24’450

36 Transferaufwand 6’500 6’500 6’500 6’500

44 Finanzertrag -200 -200 -200 -200

3420 Freizeit 21’700 18’700 18’700 18’700

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 17’650 14’650 14’650 14’650

36 Transferaufwand 8’050 8’050 8’050 8’050

42 Entgelte -2’000 -2’000 -2’000 -2’000

46 Transferertrag -2’000 -2’000 -2’000 -2’000

35 Kirchen und religiöse Angelegenheiten 20’000

3500 Kirchen und religiöse Angelegenheiten 20’000

36 Transferaufwand 20’000

4 GESUNDHEIT 736’811 763’803 790’795 817’787

41 Spitäler, Kranken- und Pflegeheime 427’361 454’352 481’343 508’334

4120 Pflegefinanzierung 427’361 454’352 481’343 508’334

36 Transferaufwand 427’361 454’352 481’343 508’334

42 Ambulante Krankenpflege 290’000 290’000 290’000 290’000

4210 Ambulante Krankenpflege 290’000 290’000 290’000 290’000

36 Transferaufwand 290’000 290’000 290’000 290’000

(20)

Nr. Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

43 Gesundheitsprävention 19’450 19’451 19’452 19’453

4320 Krankheitsbekämpfung, übrige 200 200 200 200

36 Transferaufwand 200 200 200 200

4330 Schulgesundheitsdienst 19’250 19’251 19’252 19’253

30 Personalaufwand 3’000 3’001 3’002 3’003

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 16’250 16’250 16’250 16’250

5 SOZIALE SICHERHEIT 2’085’053 2’112’214 2’227’963 2’249’444

51 Krankheit und Unfall 256’741 265’526 273’961 281’609

5120 Prämienverbilligungen 256’741 265’526 273’961 281’609

36 Transferaufwand 256’741 265’526 273’961 281’609

52 Invalidität 168’150 173’820 179’770 182’620

5220 Ergänzungsleistungen IV 168’150 173’820 179’770 182’620

36 Transferaufwand 168’150 173’820 179’770 182’620

53 Alter + Hinterlassene 560’462 579’534 599’450 608’971

5310 Alters- + Hinterlassenenversicherung

AHV -2’400 -2’400 -2’400 -2’400

46 Transferertrag -2’400 -2’400 -2’400 -2’400

5320 Ergänzungsleistungen AHV 562’862 581’934 601’850 611’371

36 Transferaufwand 562’862 581’934 601’850 611’371

54 Familie und Jugend 27’600 27’600 27’600 27’600

5430 Alimentenbevorschussung und

-inkasso 12’000 12’000 12’000 12’000

36 Transferaufwand 20’000 20’000 20’000 20’000

46 Transferertrag -8’000 -8’000 -8’000 -8’000

5440 Jugendschutz 15’600 15’600 15’600 15’600

30 Personalaufwand 600 600 600 600

36 Transferaufwand 15’000 15’000 15’000 15’000

57 Sozialhilfe und Asylwesen 1’072’100 1’065’734 1’147’182 1’148’644

5720 Gesetzliche wirtschaftliche Hilfe 490’000 490’000 490’000 490’000

36 Transferaufwand 520’000 520’000 520’000 520’000

46 Transferertrag -30’000 -30’000 -30’000 -30’000

5730 Asylwesen 319’100 338’893 419’492 420’097

30 Personalaufwand 61’100 60’893 61’492 62’097

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 196’200 163’200 193’200 193’200

36 Transferaufwand 250’000 250’000 300’000 300’000

39 Interne Verrechnungen 81’800 134’800 134’800 134’800

42 Entgelte -5’000 -5’000 -5’000 -5’000

46 Transferertrag -265’000 -265’000 -265’000 -265’000

(21)

Nr. Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

6 VERKEHR UND

NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 483’180 397’179 399’829 398’478

61 Strassenverkehr 255’980 168’979 168’129 166’778

6150 Gemeinde-/Bezirksstrassen 294’980 207’979 207’129 205’778

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 222’750 132’750 132’750 132’750

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 74’780 78’379 78’379 78’378

39 Interne Verrechnungen 94’250 93’650 92’800 91’450

46 Transferertrag -93’800 -93’800 -93’800 -93’800

49 Interne Verrechnungen -3’000 -3’000 -3’000 -3’000

6151 Parkplätze -39’000 -39’000 -39’000 -39’000

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 1’000 1’000 1’000 1’000

44 Finanzertrag -40’000 -40’000 -40’000 -40’000

62 Öffentlicher Verkehr 227’200 228’200 231’700 231’700

6210 Bahninfrastruktur 3’000 3’000 3’000 3’000

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 3’000 3’000 3’000 3’000

6220 Regional- und Agglomerationsverkehr 224’200 225’200 228’700 228’700

30 Personalaufwand 1’200 1’200 1’200 1’200

36 Transferaufwand 223’000 224’000 227’500 227’500

7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 390’120 253’920 309’320 307’020

71 Wasserversorgung 7101 Wasserwerk

30 Personalaufwand 83’850 84’668 85’494 86’328

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 279’250 199’250 244’250 269’250

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 7’950 10’946 10’946 10’946

36 Transferaufwand 22’000 22’000 22’000 22’000

39 Interne Verrechnungen 22’500 23’050 22’850 22’350

42 Entgelte -453’500 -453’500 -453’500 -453’500

9 Abschluss Erfolgsrechnung 37’950 113’586 67’960 42’626

72 Abwasserbeseitigung 7200 Abwasserbeseitigung

30 Personalaufwand 5’060

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 55’565 52’565 52’565 52’565

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 4’375 9’125 9’125 9’125

36 Transferaufwand 290’000 290’000 290’000 290’000

39 Interne Verrechnungen 16’750 18’050 17’850 17’400

42 Entgelte -285’000 -285’000 -285’000 -285’000

9 Abschluss Erfolgsrechnung -86’750 -84’740 -84’540 -84’090

73 Abfallwirtschaft 7300 Abfallwirtschaft

30 Personalaufwand 3’000 3’000 3’000 3’000

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 149’700 121’700 121’700 121’700

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 4’500 15’500 15’500 15’500

39 Interne Verrechnungen 18’700 20’700 20’500 20’100

42 Entgelte -152’000 -157’000 -157’000 -157’000

49 Interne Verrechnungen -15’400 -15’400 -15’400 -15’400

9 Abschluss Erfolgsrechnung -8’500 11’500 11’700 12’100

(22)

Nr. Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

74 Verbauungen 5’420 5’271 5’221 5’071

7410 Gewässerverbauungen 5’420 5’271 5’221 5’071

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 3’970 3’971 3’971 3’971

36 Transferaufwand 300 300 300 300

39 Interne Verrechnungen 1’150 1’000 950 800

75 Arten- und Landschaftsschutz 2’500 2’500 2’500 2’500

7500 Arten- und Landschaftsschutz 2’500 2’500 2’500 2’500

36 Transferaufwand 2’500 2’500 2’500 2’500

77 Übriger Umweltschutz 90’700 87’199 80’899 80’349

7710 Friedhof und Bestattung 57’250 53’749 47’449 46’899

30 Personalaufwand 4’040 4’040 4’040 4’040

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 23’050 20’050 14’050 14’050

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 21’560 21’559 21’559 21’559

36 Transferaufwand 17’000 17’000 17’000 17’000

39 Interne Verrechnungen 6’100 5’600 5’300 4’750

42 Entgelte -14’500 -14’500 -14’500 -14’500

7790 Umweltschutz, n.a.g. 33’450 33’450 33’450 33’450

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 6’000 6’000 6’000 6’000

36 Transferaufwand 12’500 12’500 12’500 12’500

39 Interne Verrechnungen 15’000 15’000 15’000 15’000

42 Entgelte -50 -50 -50 -50

79 Raumordnung 291’500 158’950 220’700 219’100

7900 Raumordnung 291’500 158’950 220’700 219’100

30 Personalaufwand 15’000 12’000 12’000 12’000

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 275’800 128’500 128’500 128’500

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 15’800 71’800 71’800

39 Interne Verrechnungen 1’200 3’150 8’900 7’300

42 Entgelte -500 -500 -500 -500

8 VOLKSWIRTSCHAFT -124’750 -124’750 -124’750 -124’750

81 Landwirtschaft

8130 Produktionsverbesserungen Vieh 36 Transferaufwand

84 Tourismus 1’000 1’000 1’000 1’000

8400 Tourismus 1’000 1’000 1’000 1’000

36 Transferaufwand 1’000 1’000 1’000 1’000

85 Industrie, Gewerbe, Handel 16’250 16’250 16’250 16’250

8500 Industrie, Gewerbe, Handel 16’250 16’250 16’250 16’250

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 8’250 8’250 8’250 8’250

(23)

Nr. Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

9 FINANZEN UND STEUERN -8’903’540 -8’886’057 -8’909’123 -8’912’222

91 Steuern -4’940’140 -4’987’146 -5’034’341 -5’085’655

9100 Steuern -4’940’140 -4’987’146 -5’034’341 -5’085’655

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 50’000 50’000 50’000 50’000

34 Finanzaufwand 13’000 13’000 13’000 13’000

40 Fiskalertrag -4’960’440 -5’007’446 -5’054’641 -5’105’955

46 Transferertrag -42’700 -42’700 -42’700 -42’700

93 Finanz- und Lastenausgleich -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000

9300 Finanz- und Lastenausgleich -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000

46 Transferertrag -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000 -3’396’000

95 Ertragsanteile, übrige -442’300 -442’300 -442’300 -442’300

9500 Ertragsanteile, übrige, ohne

Zweckbindung -442’300 -442’300 -442’300 -442’300

46 Transferertrag -442’300 -442’300 -442’300 -442’300

96 Vermögens- und Schuldenverwaltung -125’100 -60’611 -36’482 11’733

9610 Zinsen -92’400 -25’311 -282 51’183

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 3’000 3’000 3’000 3’000

34 Finanzaufwand 99’250 175’489 200’518 251’983

44 Finanzertrag -101’400 -101’400 -101’400 -101’400

49 Interne Verrechnungen -93’250 -102’400 -102’400 -102’400

9630 Gutsbetrieb -2’800 -2’800 -2’800 -2’800

44 Finanzertrag -2’800 -2’800 -2’800 -2’800

9631 Liegenschaft Hirschen -6’700 -7’900 -8’300 -9’800

34 Finanzaufwand 23’900 23’900 23’900 23’900

39 Interne Verrechnungen 11’900 10’700 10’300 8’800

44 Finanzertrag -42’500 -42’500 -42’500 -42’500

9633 Liegenschaft Camenzind -23’200 -24’600 -25’100 -26’850

34 Finanzaufwand 4’370 4’370 4’370 4’370

39 Interne Verrechnungen 13’950 12’550 12’050 10’300

44 Finanzertrag -41’520 -41’520 -41’520 -41’520

(24)

Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 710’000 1’550’000

1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT 503’000 400’000

2 BILDUNG 87’000 200’000 200’000 3’200’000

3 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT

4 GESUNDHEIT

5 SOZIALE SICHERHEIT

6 VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 80’000 90’000

7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 310’000 835’000 1’050’000 -150’000

8 VOLKSWIRTSCHAFT

9 FINANZEN UND STEUERN

I Nettoinvestitionen 1’187’000 3’178’000 1’650’000 3’050’000

Investitionsrechnung 2021 – 2024

Zusammenzug Investitionsrechnung nach Funktionen

Investitionsrechnung 2021 – 2024

(25)

Nr. Bezeichnung Rechnung

2019 Budget

2020 Budget

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024

I Investitionsrechnung 1’187’000 3’178’000 1’650’000 3’050’000

0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 710’000 1’550’000

02 Allgemeine Dienste 710’000 1’550’000

0290 Verwaltungsliegenschaften, n.a.g. 710’000 1’550’000

50 Sachanlagen 710’000 1’550’000

1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND

SICHERHEIT 503’000 400’000

15 Feuerwehr 400’000

1500 Feuerwehr 400’000

50 Sachanlagen 400’000

16 Verteidigung 503’000

1610 Militärische Verteidigung 503’000

50 Sachanlagen 503’000

2 BILDUNG 87’000 200’000 200’000 3’200’000

21 Obligatorische Schule 87’000 200’000 200’000 3’200’000

2170 Schulliegenschaften 87’000 200’000 200’000 3’200’000

50 Sachanlagen 87’000 200’000 200’000 3’200’000

6 VERKEHR UND

NACHRICHTENÜBERMITTLUNG 80’000 90’000

61 Strassenverkehr 80’000 90’000

6150 Gemeinde-/Bezirksstrassen 80’000 90’000

50 Sachanlagen 80’000 90’000

7 UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 310’000 835’000 1’050’000 -150’000

71 Wasserversorgung 40’000 70’000 -50’000 -50’000

7101 Wasserwerk 40’000 70’000 -50’000 -50’000

50 Sachanlagen 90’000 120’000

63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung -50’000 -50’000 -50’000 -50’000

72 Abwasserbeseitigung 75’000 90’000 -100’000 -100’000

7200 Abwasserbeseitigung 75’000 90’000 -100’000 -100’000

50 Sachanlagen 175’000 190’000

63 Investitionsbeiträge für eigene Rechnung -100’000 -100’000 -100’000 -100’000

73 Abfallwirtschaft 275’000

7300 Abfallwirtschaft 275’000

50 Sachanlagen 275’000

79 Raumordnung 195’000 400’000 1’200’000

7900 Raumordnung 195’000 400’000 1’200’000

50 Sachanlagen 195’000 400’000 1’200’000

Investitionsrechnung

Investitionsrechnung

(26)

Entwicklung Rechnung

2019 Voranschlag

2020 Voranschlag

2021 Finanzplan

2022 Finanzplan

2023 Finanzplan 2024 Ertragsüberschuss (-) / Aufwandsüberschuss (+)

Eigenkapital (+) / Bilanzfehlbetrag (-)

Finanzierungsüberschuss (-) / Finanzierungsfehlbetrag (+) Nettoschuld (+) / Nettovermögen (-)

Richtwerte

1’509’176 1’439’749 1’625’204 1’811’397

2’077’007 3’700’004 2’395’754 4’005’589

Nettoschuld I pro Einwohner Diese Kennzahl hat nur beschränkte Aussagekraft, da es eher auf die Finanzkraft der Einwohner und nicht auf ihre Anzahl ankommt.

< 0 CHF keine 0–1’000 CHF geringe 1’001–2’500 CHF mittlere 2501–5’000 CHF sehr hohe

> 5’000 CHF hohe Verschuldung

Nettoverschuldungsquotient Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der Fiskalerträge, bzw. wie viele Jahrestranchen erforderlich wären, um die Nettoschulden abzutragen.

< 100 % gut 100–150 % genügend

> 150 % schlecht

Selbstfinanzierungsgrad Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der Nettoinvestitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden kann.

> 100 % ideal 80–100 % gut bis

50–80 % vertretbar problematisch

< 50 % ungenügend

-74.98 % -16.43 % -45.20 % -31.33 %

Selbstfinanzierungsanteil Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil des Ertrages zur Finanzierung der Investitionen aufgewendet werden kann.

> 20 % gut 10–20 % mittel

< 10 % schlecht

-7.60 % -4.44 % -6.32 % -8.07 %

Zinsbelastungsanteil Die Kennzahl sagt aus, welcher Anteil des «verfügbaren Einkommens» durch den Zinsaufwand gebunden ist. Je tiefer der Wert, desto grösser der Handlungsspielraum.

0–4 % gut 4–9 % genügend

> 9 % schlecht

-1.39 % -0.74 % -0.52 % -0.09 %

Kapitaldienstanteil Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, wie stark der laufende Ertrag durch den Zinsendienst und die Abschreibungen (=

Kapitaldienst) belastet ist. Ein hoher Anteil weist auf einen enger werdenden finanziellen Spielraum hin.

< 5 % geringe Belastung 5–15 % tragbare Belastung

> 15 % hohe Belastung

4.29 % 6.27 % 7.22 % 7.62 %

Investitionsanteil

Diese Kennzahl zeigt die Aktivität im Bereich der Investitionen im Verhältnis zu den

Gesamtausgaben.

< 10 % schwach 10–20 % mittel 20–30 % stark

> 30 % sehr stark

9.59 % 21.34 % 12.56 % 20.00 %

Kennzahlen 2021 – 2024

keine Berechnung, da Eigenkapital / Bilanzfehlbetrag ab 1.1.21 neu berechnet wird

keine Berechnung, da Nettoschuld / Nettovermögen ab 1.1.21 neu berechnet wird

keine Berechnung, da Kennzahl auf Bilanzwerte nach HRM2 aufbaut

keine Berechnung, da Kennzahl auf Bilanzwerte nach HRM2 aufbaut

(27)

Feuerwehrersatzabgabe

Die Gemeinden erheben von den Feuerwehrpflichtigen, die in der Wohnsitzgemeinde keinen Feuerwehrdienst leisten, eine Ersatzabgabe (§ 38 Feuerschutzgesetz, SRSZ 530.110). Der Ertrag der Ersatzabgabe und der Entschädigung aus den Ein- sätzen der Feuerwehr sind zweckgebunden zu verwenden.

Der Ertrag hat unter Berücksichtigung der Kantonsbeiträge

und unter Vorbehalt besonderer Haushaltsvorschriften für die Gemeinden den Gesamtaufwand zu decken. Der Gemeinde- rat legt die Sätze der Ersatzabgabe im Rahmen dieser Vor- gaben fest.

Ordentlich besteuerte Personen

Die Ersatzabgabe wird nach dem steuerbaren Einkommen bemessen (§ 39 Feuerschutzgesetz) und zusammen mit der Steuerrechnung erhoben.

Gegen die Veranlagung der Ersatzabgabe kann innerhalb von 20 Tagen seit Zustellung der Steuerrechnung Einsprache an den Gemeinderat erhoben werden (§ 41 Abs. 2 und 3 Feuer- schutzgesetz).

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2012 setzte der Gemeinderat die Ersatzabgabe mit Wirkung ab 1. Januar 2013 wie folgt fest:

Quellensteuerpflichtige Personen

Die Gemeinde erhebt ab dem 1. Januar 2018 für Ersatz- pflichtige, die der Besteuerung an der Quelle unterliegen, neu ebenfalls eine Ersatzabgabe. Die Fakturierung erfolgt auf Basis der Daten der kantonalen Steuerverwaltung.

Bemessungsgrundlage für die Ersatzabgabe bildet das Bruttoeinkommen der Quellensteuerpflichtigen, welches um einen Faktor reduziert wird. Die Grundtaxe wird analog der ordentlich Steuerpflichtigen auf CHF 90.00 festgelegt.

Das Gemeindekassieramt ist für die Fakturierung mit gleich- zeitiger Veranlagung zuständig.

Gegen die Veranlagung der Ersatzabgabe kann innerhalb von 20 Tagen seit Zustellung der Steuerrechnung Einsprache an den Gemeinderat erhoben werden (§ 41 Abs. 2 und 3 Feuer- schutzgesetz).

Mit Beschluss vom 15. Mai 2017 hat der Gemeinderat die Ersatzabgabe mit Wirkung ab 1. Januar 2018 wie folgt fest- gesetzt:

Tabelle für ordentlich besteuerte Personen steuerbares Einkommen Ersatzabgabe in CHF

bis 15’000 = pauschal CHF 90.00 15’100 bis 59’900 = 60 Rappen je CHF 100.00

des steuerbaren Einkommens

ab 60’000 pauschal CHF 360.00

Tabelle für Quellensteuerpflichtige

Bruttoeinkommen Ersatzabgabe in CHF

bis 15’000 = pauschal CHF 90.00 15’100 bis 59’900 = 60 Rappen je CHF 100.00

des steuerbaren Einkommens

ab 60’000 pauschal CHF 360.00

(28)

Verfahren bei der Behandlung von Einbürgerungsgesuchen an der Gemeindeversammlung

Massgeblich sind das kantonale Bürgerrechtsgesetz vom 20. April 2011 (kBüG, SRSZ 110.100) und die dazugehörige kantonale Bürgerrechtsverordnung vom 5. Juni 2012 (kBüV, SRSZ 110.111).

Der Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts kann durch Beschluss der Gemeindeversammlung oder in der Gemeindeordnung der Gemeindeversammlung über- tragen werden (§ 11, Abs. 1 kBüG, SRSZ 110.100). Ist die Ge- meindeversammlung zur Erteilung des Gemeindebürger- rechts zuständig, so stellt die Einbürgerungskommission dem Gemeinderat Antrag (§ 10 Abs. 3 kBüG). In der Gemeinde Steinen ist die Gemeindeversammlung für den Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig (Volks- abstimmung vom 9. Juni 2013).

Die Gemeindeversammlung entscheidet in offener Ab- stimmung über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts, so- fern nicht geheime Abstimmung beschlossen wird (§ 11 Abs. 2 kBüG). Der Antrag des Gemeinderates zu einem Ein- bürgerungsgesuch gilt als angenommen, wenn aus der Ver- sammlungsmitte nicht ein begründeter Gegenantrag gestellt wird (§ 11 Abs. 3 kBüG). Dabei gilt es einige wichtige Grund- sätze zu beachten.

1. Ohne ausdrücklichen Gegenantrag wird über ein Gesuch nicht abgestimmt; der Antrag des Gemeinderates gilt als angenommen. Wird ein Gegenantrag eingereicht und die- ser als zulässig erklärt, so ist an der Gemeindever- sammlung darüber mit offenem Handmehr zu entscheiden, ausser es wird dem Antrag auf geheime Abstimmung zu- gestimmt.

2. Zulässig sind folgende Anträge:

2.1 Antrag auf Rückweisung oder Verschiebung eines einzelnen Gesuchs, wenn dies klar und konkret mit dem Auftrag zu weiteren Abklärungen/Erhebungen begründet wird;

2.2 Trennung eines Geschäftes, indem aus triftigen Gründen, z.B. über eine Familie, nicht als Ganzes, sondern individuell abgestimmt werden soll, wobei für eine solche Trennung triftige Gründe vorgebracht

3. Unzulässig und nicht zur Abstimmung zu bringen sind folgende Anträge:

3.1 Nichteintretensantrag;

3.2 unbegründeter Ablehnungsantrag, der bloss auf Ab- lehnung lautet;

3.3 Antrag mit allgemeiner Begründung, die nicht kon- kret auf ein einzelnes Gesuch Bezug nimmt;

3.4 Antrag, es sei über alle Einbürgerungsgesuche gesamthaft abzustimmen;

3.5 Antrag, es sei an der Gemeindeversammlung ohne gültigen Gegenantrag geheim abzustimmen oder das Gesuch an eine Urnenabstimmung zu über- weisen.

4. Rückzug des Geschäftes

Werden in einem Ablehnungsantrag Gründe vorgebracht, zu denen sich ein Gesuchsteller bisher nicht äussern konn- te und zu denen sich auch der gemeinderätliche Sprecher nicht äussern kann, so hat der Gesuchsteller Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieses kann ihm jedoch nicht in der Ge- meindeversammlung gewährt werden. In solchen Fällen zieht der Gemeinderat das Gesuch zu weiteren Ab- klärungen und zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zu- rück.

Der Bürgerrechtsbewerber wird sich vor der Behandlung sei- nes Gesuches persönlich der Gemeindeversammlung vor- stellen. Direkte Fragen an ihn sind jedoch nicht zugelassen.

Der Gemeinderat appelliert an die Versammlungsteilnehmer, dem Gesuchsteller ein hohes Mass an Respekt entgegenzu- bringen und damit eine rechtsstaatlich faire Behandlung des Gesuches zu gewährleisten. Diskriminierende, rassistische und ehrverletzende Wortmeldungen werden nicht zugelassen.

Verfahren bei der Behandlung von

Einbürgerungsgesuchen an der

Gemeindeversammlung

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