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Faunistische Standortuntersuchung in der Wartenberger Feldmark (Land Berlin)

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Academic year: 2022

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Faunistische Standortuntersuchung in der Wartenberger Feldmark (Land Berlin)

Auftraggeber:

BA Lichtenberg

Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt, Verkehr Amt für Umwelt und Natur

Alt Friedrichsfelde 60 10360 Berlin

Auftragnehmer:

Dipl. Biol. Tobias Teige

Büro für faunistisch-ökologische Fachgutachten Goldsternweg 34

D-12524 Berlin Tel.: 030/6721753 mobil: 01795275860 E-Mail: t.teige@web.de

Bearbeiter:

Dipl.-Biol. Tobias Teige Jens Scharon

Winfried Otto

Version: 1.0 20.10.2010

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. Aufgabenstellung: ... 1

2. Untersuchungsgebiet: ... 1

3. Erfassungsmethoden: ... 2

3.1. Erfassungsmethoden Avifauna ... 2

3.2. Erfassungsmethoden Fledermäuse ... 2

3.3. Erfassungsmethoden Zauneidechse (Lacerta agilis) ... 4

4. Ergebnisse und Bewertung: ... 5

4.1. Avifauna ... 5

4.1.1. Bewertung Ergebnisse Avifauna ... 11

4.2. Fledermausfauna ... 13

4.2.1. Bewertung Ergebnisse Fledermausfauna ... 15

4.2. Herpetofauna, Zauneidechse (Lacerta agilis) ... 16

5. Literatur ... 17

6. Anhang ... 19

(3)

1. Aufgabenstellung:

Im Jahr 2010 erfolgte im Bereich des Landschaftsparks Wartenberg im Bezirk Lichtenberg eine faunistische Erfassung im Hinblick auf das Vorkommen und die Nutzung des Gebietes durch Brutvögeln, Nahrungsgästen, Fledermäusen und Zauneidechse. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für den Pflege- und Entwicklungsplan des geplanten Landschaftsschutzgebietes dienen.

Im Zuge der Durchführungen von möglichen Eingriffen auf dem Gelände sind im Vorfeld die Belange von besonders und streng geschützten Tierarten im Planungsgebiet zu berücksichtigen. Die rechtliche Grundlagen für die Berücksichtigung der Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse (FFH-Arten, Rote Liste Arten), ergeben sich aus den für sie geltenden hohen nationalen und internationalen Schutzstatus 1, 2, 3.

2. Untersuchungsgebiet:

Die Wartenberger Feldmark erstreckt sich am nördlichen Rand des Bezirks Lichtenberg, zwischen der von Plattenbauten geprägten Stadtkante im Süden und der Landesgrenze nach Brandenburg im Norden.

Es handelt sich um eine stark strukturierte, von einer Vielzahl Landschaftselementen gegliederte Offenlandschaft, die vorwiegend landwirtschaftlich genutzt wird. Nach einer intensiven Nutzung zur Gemüseproduktion bis Anfang der 1990iger Jahre wurde mit der Entwicklung einer attraktiven durch Landwirtschaft geprägten Erholungslandschaft, vor allem für die Bewohner der angrenzenden Plattenbaugebiete begonnen. Ursprüngliche Landschaftselemente sind die Ahornallee, die die Feldflur in Nord-Süd-Richtung durchzieht, die heute als Geschützte Landschaftsbestandteile gesicherten Gebiete Luch Margaretenhöhe, das Wildschutzgebiet Margaretenhöhe Nord, mehrere Hybrid- Pappelreihen zur Reduzierung der Bodenerosion und Austrocknung der Ackerflächen, sowie nicht mehr genutzte Wassersammelbecken bzw. noch verbliebene Wälle im Süden und Osten des Untersuchungsgebietes (UG).

Bei dem Luch Margaretenhöhe handelt es sich um ein Schilfröhricht, das in Teilbereichen noch Wasser führt und von Hybrid-Pappeln umgeben ist. Das GLB Wildschutzgebiet Margaretenhöhe Nord ist ein typisches Feldgehölz. Seit Anfang der 1990iger Jahre fanden umfangreiche Maßnahmen zur Aufwertung der Fläche statt. Der im Süden, entlang der Stadtkante verlaufende Hechtgraben wurde renaturiert und im Randbereich wurden verschiedene Flächen für Freizeitaktivitäten gestaltet. Im südlichen Bereich sind größere Flächen mit Hochstaudenfluren vorhanden, die im Spätsommer gemäht werden. Innerhalb der Wartenberger Feldflur wurde ein umfangreiches Wegenetz aus befestigten (u.a. zur Nutzung als Skaterstrecken) und unbefestigten Wegen angelegt. Entlang der Wege wurden häufig Baumreihen und Hecken angepflanzt, die im Untersuchungsjahr teilweise eine hohe Deckung aufwiesen. Historisch vorhandene Gräben, die zu Zeiten der Nutzung des UG als Rieselfelder zur Abwasserverrieselung verrohrt wurden, wurden geöffnet und durch neue Gräben ergänzt. Entlang der Gräben sind häufig breitere Säume aus Gras- und Krautfluren und abschnittsweise Hecken ausgebildet.

Der zentrale und nördliche Bereich wird vorwiegend ackerbaulich sowie als Weide für Extensivrinder genutzt. Innerhalb der Landwirtschaftsflächen wurden in größeren Bereichen Laubgehölze aufgeforstet, um sogenannte Waldfraktale zu entwickeln. In den

1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV): Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten in der Fassung vom 16.02.2005, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Neufassung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege 29.07.2009 (BGBI S 2542).

2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBL. I, S.

2542)

3 EG-Vogelschutzrichtlinie: Richtlinie 79/ 409/ EGW des Rates vom 2. April zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. (ABL. EG Nr.

L 103 vom 25.4.1979 S.1) zuletzt geändert durch Richtlinie 97/ 49 EG der Kommission vom 29.7.1997 (Abl. EG Nr. L 223 vom 13.8.1997 S. 8)

(4)

Weideflächen wurden zusätzlich gegatterte Baumgruppen angepflanzt. Im Osten wurde eine Obstwiese angelegt. Innerhalb dieser Aufforstungsfläche sind neben den Gehölzen deckungsreiche Krautfluren aufgewachsen. Im Norden führen mehrere Hochspannungsleitungen über das Gebiet.

3. Erfassungsmethoden:

3.1. Erfassungsmethoden Avifauna

Die Erfassung der Brutvögel und der Nahrungsgäste erfolgte zwischen März und August 2010. Es wurden 10 Begehungen des Untersuchungsgebiets durchgeführt. Die Brutvogeldichte wurde mit den allgemein anerkannten Revierkartierungsmethoden ermittelt (Südbeck et al. Hrsg. 2005). Es wurden alle revieranzeigenden Merkmale und Verhaltensweisen wie singende Männchen, futtertragende Altvögel, bettelnde Jungtiere, Nistmaterial tragende Altvögel, Nester, Revierstreitigkeiten, Balz und Paarungsverhalten u.

a. systematisch erfasst. Die aufgenommenen Daten wurden in Tageskarten eingetragen, aus denen dann am Ende der Untersuchung die Revierdaten ermittelt werden konnten.

Die Methode der Revierkartierung wird zur Ermittlung der Siedlungsdichte von Brutvögeln am häufigsten angewandt. Die Ergebnisse können statistisch aufgearbeitet werden und somit eine Vergleichbarkeit mit ähnlichen Lebensräumen ermöglichen.

Dabei ist zu beachten, dass die festgestellten Reviere nicht unbedingt mit den tatsächlichen Brutrevieren übereinstimmen müssen, da auch unverpaarte Männchen mit erfasst werden.

Durch die Heterogenität, d.h. der Vielfalt verschiedenster Biotoptypen auf engstem Raum im Untersuchungsgebiet, ist ein direkter Vergleich mit anderen Gebieten nur schwer möglich. Trotzdem kann eingeschätzt werden, dass durch die geringe Größe und gute Begehbarkeit der Fläche die Untersuchungsergebnisse den Artenbestand und die avifaunistische Wertigkeit der Fläche gut widerspiegeln.

Die Untersuchung der Avifauna hatte die Ermittlung des Brutvogelvorkommens insgesamt, sowie die Erfassung der Siedlungsdichte (Revierkartierung) für ausgewählte Vogelarten (nach BNatSchG und EU- Vogelschutzrichtlinie streng geschützte Arten, Arten der Roten Liste, Arten mit langjährig genutzten Niststätten, wie z.B. „Höhlenbrüter“) zum Inhalt.

3.2. Erfassungsmethoden Fledermäuse

Zur Erfassung der Fledermausfauna wurde das Gebiet zwischen Mai und September 2010 insgesamt 6 mal begangen um die das Gebiet nutzenden Fledermausarten festzustellen und ob sich im Baumbestand Sommer- oder potentielle Winterquartiere von Fledermäusen befinden.

Mit Hilfe der abendlichen Kartierung sollten möglichst alle Fledermausarten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ihre Quartiere verlassen, erfasst werden. Diese Form der Kartierung ermöglicht das Auffinden von Tieren beim Schwärmen am Quartier, unmittelbar nach dem Ausflug. Dieselbe Möglichkeit der Feststellung gibt es in den frühen Morgenstunden, kurz vor dem Einfliegen.

Dämmerungs- und Nachtuntersuchungen wurden mit Hilfe eines Fledermausdetektors (Pettersson D 240x) durchgeführt. Im Suchflug sind die Ortungslaute der Fledermäuse meist artspezifisch, so dass aufgrund von Ruf und Flugbild einige Arten zu identifizieren sind. Außerdem können Soziallaute, die beim Schwärmen auftreten, festgestellt werden.

Aufgenommene Fledermausrufe (Aufnahmegerät: Minidisc – Rekorder SONY MZ – R700PC) wurden am Computer mit Hilfe von spezieller Software (Software: Pettersson Batsound 3.3, Bestimmungsliteratur: Skiba, 2003) ausgewertet. Es wurde darauf geachtet, dass nur Aufnahmen zur Auswertung kamen, die von Tieren gemacht wurden, die sich im freien Luftraum (in einigen Metern Entfernung zur nächsten Struktur) befanden. Weiterhin

(5)

wurde ein starker Halogen - Scheinwerfer zur visuellen Artansprache genutzt. Daneben wurde der „Batcorder“ der Firma ecoops eingesetzt. Das Gerät ermöglicht eine Aufzeichnung von Fledermausaktivitäten am Standort und eine Software gestützte Auswertung hinsichtlich der aufgezeichneten Arten. Die Artauswertung wird anhand von Referenzdateien durchgeführt und gibt prozentuale Wahrscheinlichkeiten zu determinierten Arten aus.

Ein Auffinden von Einzeltieren in z.B. Baumhöhlen ist ohne aufwendige, technische Untersuchungsmethoden (z.B. Telemetrie) kaum möglich. Ausnahmen sind Balzquartiere von z.B. Abendsegler- oder Zwergfledermausmännchen (Pipistrellus pipistrellus), die relativ einfach durch Verhören und Einsatz von Fledermausdetektoren festgestellt werden können.

Bei Begehungen am Tag wurde das Gebiet auf geeignete Quartiermöglichkeiten (Sommer- und Winterquartiere) untersucht.

Es erfolgte eine Bewertung der Aktivitätsdaten, die aus der Langzeiterfassung mittels

„Batcorder“ ermittelt wurden, sowie eine Funktionsraumbewertung, die sich aus vorhandenen Quartieren, Flugrouten, Jagdgebieten und den Aktivitätsklassen zusammensetzt.

Die Aktivitätsdaten (= Anzahl der Kontakte je Stunde) wurden berechnet und der

Mittelwert, dem die registrierten Aktivitäten aus allen Begehungen zu Grunde liegen stellt das Maß dar, dass für die Klasseneinteilung herangezogen wurde. Diese erfolgte anhand der Einteilung in 5 Klassen (Tabelle 2).

Tabelle 1: Aktivitätsklassen, Bewertungsschema der ermittelten Aktivitätsdaten

Überflugaktivitäten je Stunde

(gemittelt) Aktivitätsklasse Klassenbezeichnung

0 – 1,0 I sehr gering

1,1 – 2,0 II gering

2,1 – 5,0 III mittel

5,1 – 10,0 IV hoch

> 10 V sehr hoch

Tabelle 2: Funktionsraumbewertung:

Bewertungskriterien und Bewertungsstufen (5) bezüglich Fledermausvorkommen für das Untersuchungsgebiet (Flugroute: regelmäßig genutzte Bereich für Flüge zum oder vom Jagdgebiet, bejagte Bereiche im Jagdgebiet).

Parameter Funktionsraumbewertung Quartiernachweise (Wochenstubenquartiere,

Winterquartiere, Paarungsquartiere):

von Arten der „FFH-Richtlinie Anhang II und/oder Arten, die in der Roten Liste Berlins in den Kategorien 1 und 2 geführt sind,

Winterquartiere von mehr als 3 regelmäßig überwinternden Fledermausarten oder, mehr als 40 Individuen

Flugrouten:

von mindestens 4 Fledermausarten (Gefährdungsgrad nicht berücksichtigt),

Jagdgebiete:

mindestens 4 Fledermausarten und Einstufung in Aktivitätsklasse V

Kategorie 5 sehr hohe Wertigkeit

(6)

Quartiernachweise (Wochenstubenquartiere, Winterquartiere, Paarungsquartiere):

alle Arten, mit Ausnahme der Arten der Kategorie 5, Winterquartiere von bis zu 3 regelmäßig überwinternden Fledermausarten oder, mehr als 8 Individuen

Flugrouten:

von mindestens 3 Fledermausarten (Gefährdungsgrad nicht berücksichtigt),

Jagdgebiete:

mindestens 3 Fledermausarten oder Einstufung in Aktivitätsklasse IV und V

Kategorie 4 hohe Wertigkeit

Quartiernachweise (Einzelquartiere, Winterquartiere, Paarungsquartiere):

Einzeltiere aller Arten Flugrouten:

von mindestens 2 Fledermausarten (Gefährdungsgrad nicht berücksichtigt),

Jagdgebiete:

mindestens 1 Fledermausarten oder Einstufung in Aktivitätsklasse III

Kategorie 3 mittlere Wertigkeit

Jagdgebiet oder Flugrouten:

von mindestens einer Fledermausart oder Einstufung in Aktivitätsklasse II

Kategorie 2 geringe Wertigkeit Flächen mit unregelmäßigen Überflügen einzelner Tiere Kategorie 1

unbedeutend bis sehr geringe Wertigkeit

3.3. Erfassungsmethoden Zauneidechse (Lacerta agilis)

Im Zuge der Begehungen zur Untersuchung von Avi- und Fledermausfauna wurden auch Beobachtungen zum Vorkommen der Zauneidechse mit aufgenommen. Es wurde jedoch keine systematische Untersuchung durchgeführt. Besondere Aufmerksamkeit wurde auf Saum- und Böschungsbereiche gerichtet. Geeignete Versteckmöglichkeiten, wie z. B.

Holzstücke oder Stein/Schutt, wurden auf Zauneidechsen untersucht (Hachtel et al. 2009).

Zauneidechsen besiedeln, als wärmeliebende Reptilien, trockene, sonnenexponierte Lebensräume. In geeigneten Lebensräumen wichtige Strukturelemente sind Versteckmöglichkeiten, Plätze zum Sonnen, geeignete Eiablageplätze und geeignete Überwinterungsverstecke. Die Paarung beginnt Mitte April, die Eiablage findet zwischen Ende Mai und Ende Juli statt. Anfang September beginnt der Rückzug erwachsener Tiere in ihre Winterquartiere. Populationen der Zauneidechse sind oft klein und umfassen 10-20, teilweise weniger als 10 Tiere. Zauneidechsenvorkommen sind häufig zufällig und ungleichmäßig in der Fläche verteilt und die Verteilung im Lebensraum kann von Jahr zu Jahr etwas unterschiedlich sein, ausschlaggebend hierfür ist die strukturelle Vielfalt der Habitatausstattung (Blanke 2004, Yablokov et al. 1980). Abwanderungsdistanzen der Zauneidechse liegen zwischen 0 m und 1200 m, es können auch Entfernungen von bis zu 4000 m überwunden werden. Meist sind die Abwanderungsdistanzen sehr gering, so dass Yablokov et al. schätzen, dass 70 % der Zauneidechsen sich nicht weiter als 30 m von ihrem Schlupfort entfernen.

(7)

4. Ergebnisse und Bewertung:

4.1. Avifauna

Eine systematische Auflistung aller im UG erfassten Brutvogelarten enthält Tabelle 3. Sie gibt eine Übersicht der nachgewiesenen Vogelarten, die in eine Gefährdungskategorie der Roten Liste des Landes Berlin (B) und/oder Deutschlands eingestuft wurden, die in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) gesondert erwähnt werden und/oder in Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (EU) aufgeführt werden.

Tabelle 3: Gesamtartenliste der im Untersuchungszeitraum nachgewiesenen Brutvogelarten mit Schutzstatus und Status des Nachweises (B: Brutnachweis, BV:

Brutverdacht, NG: Nahrungsgäste oder Durchzügler)

nach § 7 (2) Nr. 13 & 14 BNatSchG streng geschützt Art RL B RL D Status

Nr. 11 a) (EG) Nr.

338/97 Anhang A

BArtSchV Anlage 1 Spalte 3

V-RL

(79/409 EWG) Anhang 1 Amsel

(Turdus merula) - - B

Bachstelze

(Motacilla alba) - - NG

Baumpieper

(Anthus trivialis) - V NG

Bergfink

(Fringilla montifringilla) - - NG Blaumeise

(Parus caeruleus) - - B

Blessralle

(Fulica atra) - - B

Bluthänfling

(Carduelis cannabina) - V B Braunkehlchen

(Saxicola rubetra) 3 3 B

Buchfink

(Fringilla coelebs) - - NG

Buntspecht

(Dendrocopos major) - - B

Dorngrasmücke

(Sylvia communis) V - B

Eichelhäher

(Garrulus glandarius) - - NG

Elster

(Pica pica) - - B

Fasan

(Phasianus colchicus) - - B Feldlerche

(Alauda arvensis) V 3 B

Feldsperling

(Passer montanus) V V B

Feldschwirl

(Locustella naevia) - V B

Fitis

(Phylloscopus trochilus) - - B Gartengrasmücke

(Sylvia borin) V - B

Gelbspötter

(Hippolais icterina) V - B

(8)

nach § 7 (2) Nr. 13 & 14 BNatSchG streng geschützt Art RL B RL D Status

Nr. 11 a) (EG) Nr.

338/97 Anhang A

BArtSchV Anlage 1 Spalte 3

V-RL

(79/409 EWG) Anhang 1 Girlitz

(Serinus serinus) V - NG

Goldammer

(Emberica citrinella) - - B Grauammer

(Emberica calandra) 3 3 B x

Grauschnäpper

(Muscicapa striata) - - NG

Grünfink

(Carduelis chloris) - - B

Grünspecht

(Picus viridis) V - B x

Habicht

(Accipiter gentilis) - NG x

Hausrotschwanz

(Phoenicurus ochruros) - - NG Haussperling

(Passer domesticus) - - NG

Klappergrasmücke

(Sylvia curruca) - - B

Kleiber

(Sitta europea) - - NG

Kohlmeise

(Parus major) - - B

Kolkrabe

(Corvus corax) - NG

Kuckuck

(Cuculus canorus) V V B

Mauersegler

(Apus apus) - - NG

Mäusebussard

(Buteo buteo) - - B x

Mönchsgrasmücke

(Sylvia atricapilla) - - B Nachtigall

(Luscinia megarhynchos) - - B Nebelkrähe

(Corvus c. cornix) - - B

Neuntöter

(Lanius collurio) - - B x

Pirol

(Oriolus oriolus) 3 V B

Ringeltaube

(Collumba palumbus) - - B

Rohrammer

(Emberica schoeniclus) - - B Rohrweihe

(Circus aeruginosus) - NG x

Rotmilan

(Milvus milvus) - NG x

Rotkehlchen

(Erithacus rubecola) - - NG

Schafstelze

(Motacilla flava) V - B

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nach § 7 (2) Nr. 13 & 14 BNatSchG streng geschützt Art RL B RL D Status

Nr. 11 a) (EG) Nr.

338/97 Anhang A

BArtSchV Anlage 1 Spalte 3

V-RL

(79/409 EWG) Anhang 1 Schwanzmeise

(Aegithalos caudatus) - - B Schwarzkehlchen

(Saxicola rubicola) - V B

Schwarzmilan

(Milvus migrans) - NG x

Singdrossel

(Turdus philomelos) - - B

Sperbergrasmücke

(Sylvia nisoria) - - B x

Star

(Sturnus vulgaris) - - B

Steinschmätzer

(Oenanthe oenanthe) 2 2 NG x

Stieglitz

(Carduelis carduelis) - - B Sumpfrohrsänger

(Acrocephalus palustris) V - B Teichralle

(Gallinula chloropus) - V B x

Teichrohrsänger

(Acrocephalus scirpaceus) - - B Turmfalke

(Falco tunninculus) - - NG x

Wachtel

(Coturnix coturnix) - - B

Wendehals

(Jynx torquilla) 2 NG

Zaunkönig

(Troglodytes troglodytes) - - NG Zilpzalp

(Phylloscopus collybita) - - B 63 Arten

1 x 2 3 x 3 10 x V

2 x 2 3 x 3 8 x V

42 B

20 NG - 13 Arten 1 Art

Gefährdungskategorien der Roten Liste (RL):

Rote Listen werden insbesondere für die Beurteilung der ökologischen Qualität eines Biotops oder Landschaftsbestandteils eingesetzt.

Nach Bezzel et al. setzen Roten Listen Prioritäten für den Schutz einzelner Arten bzw.

deren Lebensräume (Bezzel in Richards et al. 2001).

0 ausgestorben oder verschollen, 1 vom Aussterben bedroht

selten, mit starkem Rückgang, mehr oder minder isolierte Vorkommen davon im Untersuchungsgebiet nachgewiesen:,

2 stark gefährdet

starker Rückgang, von absehbaren und erkannten Risikofaktoren bedroht, davon im Untersuchungsgebiet nachgewiesen: Steinschmätzer und Wendehals,

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3 gefährdet

regional kleine oder sehr kleine, regional zurückgehende Bestände, bedroht von bestehenden oder absehbaren Eingriffen,

davon im Untersuchungsgebiet nachgewiesen: Braunkehlchen, Feldlerche, Pirol, V Arten der Vorwarnliste Die Vorwarnliste ist keine Kategorie der Roten Liste!

noch keine aktuelle Gefährdung erkennbar, aber Befürchtung, dass diese Arten innerhalb der nächsten 10 Jahre gefährdet sein werden, da bestehende Bestände allgemein oder regional merklich zurückgehen,

davon im Untersuchungsgebiet nachgewiesen: Baumpieper, Dorngrasmücke, Feldsperling, Gartengrasmücke, Gelbspötter, Girlitz, Grünspecht, Kuckuck, Schwarzkehlchen, Sumpfrohrsänger, Teichralle, Wiesenschafstelze.

R Extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion Rechtsgrundlagen:

§ 44 Absatz 1 BNatSchG verbietet:

1. wildlebenden Tieren der besonders geschützte Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

Nach § 44 Absatz 5 liegt bei den betroffenen Tierarten des Anhang IV der FFH-RL und den betroffenen europäischen Vogelarten ein Verstoß gegen die Verbote des Absatzes 1 Nr. 1 und 3 dann nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich können hierzu auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.

„Besonders geschützte Arten“ nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG

− Arten der Anhänge A und B der EG-Verordnung Nr. 338/97 (EU-ArtSchVO)

− Arten der Anlage I Spalte 2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO)

− Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

− Europäische Vogelarten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (V-RL)

„Streng geschützte Arten“ nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG

− Arten des Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 (EU-ArtSchVO)

(11)

− Arten der Anlage I Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO)

− Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie

„Prioritäre Arten“

Arten, für deren Erhaltung der Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zukommt (Artikel 1h der FFH-RL) und die im Anhang II der FFH-RL mit einem * gekennzeichnet sind. In der VS-RL nicht benannt, so dass dieser Begriff nicht auf Vogelarten anwendbar ist.

Vogelschutzrichtlinie:

Die Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) enthält Vorgaben zum Schutz der Vögel selbst, wie auch zum Schutz ihrer Lebensräume. Für die Arten nach Anhang 1 V-RL sind besondere Schutzmaßnahmen für ihre Lebensräume zu ergreifen, um das Überleben und die Vermehrung in ihren Lebensräumen zu sichern.

davon im Untersuchungsgebiet nachgewiesen: .Neuntöter Bestandsentwicklung/Trend

Unter Bestandsentwicklung wird der langfristige Trend der jeweiligen Art in Berlin nach Angaben aus WITT (2003) angegeben. Die Einstufung erfolgte:

0 = Bestand stabil oder Trend innerhalb ± 20%, +1 = Trend zwischen +20% und +50%,

+2 = Trend > +50%

-1 = Trend zwischen -20% und -50%,

-2 = Trend < -50%, jeweils mit Bezug auf 25 Jahre

Tabelle 4: Revierzahlen der im Untersuchungszeitraum nachgewiesenen Brutvogelarten mit Bestandsentwicklung (Trend) der letzten Jahre nach Witt (2003)

(B: Brutvogel, BV: Brutverdacht, EG: Eingriffsbereich, B: Bodenbrüter, F: Freibrüter (Gebüsch- od. Baumbrüter), G: baut geschlossenes Nest im Freien, H: Höhlenbrüter (Baumhöhlen oder an Gebäuden), Hhö: Halbhöhlenbrüter (Bäume oder Gebäude), sM:

singende Männchen, Trend:+ Zunahme, = ohne Tendenz, - Abnahme)

Art Status bevorzugter Neststandort

Anzahl Reviere

Trend langfristig Amsel

(Turdus merula) B F 13-15 0

Blaumeise

(Parus caeruleus) B H 1-5 +1

Blessralle

(Fulica atra) B F 1 0

Bluthänfling

(Carduelis cannabina) B F 7 0

Braunkehlchen

(Saxicola rubetra) B B 6-8 -1

Buntspecht

(Dendrocopos major) B H 1 0

Dorngrasmücke

(Sylvia communis) B F 33-39 -1

Elster

(Pica pica) B F 3 +2

Fasan

(Phasianus colchicus) B B 8-9 -1

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Art Status bevorzugter

Neststandort Anzahl

Reviere Trend langfristig Feldlerche

(Alauda arvensis) B B 16-18 -1

Feldsperling

(Passer montanus) B H 8-9 -1

Feldschwirl

(Locustella naevia) B F 5-8 0

Fitis

(Phylloscopus trochilus) B B, G 4-5 0 Gartengrasmücke

(Sylvia borin) B F 4-7 -1

Gelbspötter

(Hippolais icterina) B F 10-18 -1

Goldammer

(Emberica citrinella) B F 22-25 +1

Grauammer

(Emberica calandra) B B 15-16 +2

Grünfink

(Carduelis chloris) B F 5 +1

Grünspecht

(Picus viridis) B H 1 -1

Klappergrasmücke

(Sylvia curruca) B F 3-4 0

Kohlmeise

(Parus major) B H 4 +1

Kuckuck

(Cuculus canorus) B Brutschmarotzer 1 -1 Mäusebussard

(Buteo buteo) B F 1 +2

Mönchsgrasmücke

(Sylvia atricapilla) B F 13-15 +1

Nachtigall

(Luscinia megarhynchos) B B, F 18-21 0 Nebelkrähe

(Corvus c. cornix) B F 4 +2

Neuntöter

(Lanius collurio) B F 13 +1

Pirol

(Oriolus oriolus) B F 1 -2

Ringeltaube

(Collumba palumbus) B F 1 +1

Rohrammer

(Emberica schoeniclus) B F 4-5 0

Schafstelze

(Motacilla flava) B B 4 -1

Schwanzmeise

(Aegithalos caudatus) B F 1 0

Schwarzkehlchen

(Saxicola rubicola) B B 4 +2

Singdrossel

(Turdus philomelos) B F 1 +1

Sperbergrasmücke

(Sylvia nisoria) B B, F 9-12 +2

Star

(Sturnus vulgaris) B H 8-11 0

Stieglitz

(Carduelis carduelis) B F 10-12 +2

Sumpfrohrsänger

(Acrocephalus palustris) B F 36-62 -1

(13)

Art Status bevorzugter

Neststandort Anzahl

Reviere Trend langfristig Teichralle

(Gallinula chloropus) B F 3 +1

Teichrohrsänger

(Acrocephalus scirpaceus) B F 7-8 0

Wachtel

(Coturnix coturnix) B B 2-3 +1

Zilpzalp

(Phylloscopus collybita) B B, G 1 0

4.1.1. Bewertung Ergebnisse Avifauna

Im Jahr 2010 wurden in der Wartenberger Feldmark auf ca. 210 ha 43 Brutvogelarten in 312-392 Revieren erfasst (Tabelle 4). Das waren 312 B- und C-Reviere (wahrscheinliche und sichere Brutreviere) und weitere 80 A-Reviere, die ein mögliches Brüten in dem entsprechenden Revier (nach dem artspezifischen Stichtag) betreffen.

Zum Artenspektrum gehörten mit Neuntöter (13 Rev.) und Sperbergrasmücke (12 Rev.) zwei Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL). Sie kommen in Berlin gemeinsam und in ähnlich guten Beständen nur noch im Hobrechtswald (300 ha) auf den ehemaligen Rieselfeldern (2006: 18 Rev. Sperbergrasmücke + 54 Rev. Neuntöter) und schon in geringerer Anzahl im NSG Gosener Wiesen (2009: 2 Rev. Sperbergrasmücke + 15 Rev. Neuntöter) vor.

Die Verbreitung der beiden Anhang I-Arten sowie der drei in der Roten Liste Berlins aufgeführten Arten wird in der Karte 1 gezeigt.

Drei Arten aus der Roten Liste Berlins der Kategorie 3 (gefährdet) wurden im Gebiet nachgewiesen. Das war einmal der Pirol, der in einem Paar in den Pappeln am GLB Luch Margaretenhöhe vorkam. Bedeutsamer war allerdings das recht zahlreiche Brutvorkommen von Braunkehlchen mit 8 Rev. und der Grauammer mit 16 Rev. Beide Arten kommen mit einer ähnlich hohen Brutdichte nur noch im NSG Falkenberger Rieselfelder in Berlin vor.

Beim Braunkehlchen beträgt der Anteil am Berliner Brutbestand 10-20 %. Der Brutbestand der Grauammer hat im Berliner Nordosten im letzten Jahrzehnt stark zugenommen. Der auf die Wartenberger Feldmark entfallende Anteil könnte bei 40 % liegen.

Von den Arten der Kategorie V (Vorwarnliste) der Roten Liste Berlins konnten 9 im Untersuchungsgebiet nachgewiesen und ihre Verbreitung quantitativ dokumentiert werden (Karte 2 + 3). Diese Arten sind nicht in ihrem Bestand gefährdet; sie weisen aber einen Bestandsrückgang auf. Zu ihnen gehören mit dem Sumpfrohrsänger und der Dorngrasmücke die beiden Arten, die andererseits in der Häufigkeitstabelle aller Brutvogelarten in der Wartenberger Feldmark ganz oben stehen mit 62 bzw. 39 Revieren.

Allein diese beiden Arten haben einen Anteil von 25 % am gesamten Brutbestand im Untersuchungsgebiet. Diese beiden Arten brüten bodennah in der Kraut- und Staudenschicht, die größtenteils in den eingezäunten Fraktalen zu finden ist. Dicht besiedelt war auch der Bereich zwischen Hechtgraben und dem asphaltierten Querweg.

Hier wurde während der Brutzeit gemäht, wodurch die Fortpflanzung der dort ansässigen Paare verhindert wurde. Relativ hoch war die Anzahl der Feldlerchenreviere. Die Art versuchte überall dort zu brüten, wo die Vegetation niedrig blieb, so z.B. im Waldfraktal 6.

Auf den Getreidefeldern war die Reproduktion dieser Art sicher nur eingeschränkt erfolgreich.

Genau 50 % aller erfassten Reviere lagen in den 8 Waldfraktalen, davon wiederum 20%

allein in dem relativ großen Waldfraktal 2. Hier soll ein Eichen-Buchenmischwald entstehen. Die Bäume sind gut gewachsen und haben Strauchhöhe erreicht. Im gesamten Gelände hat sich die Goldrute ausgebreitet. Für verschiedene Gebüschbrüter ist diese Anpflanzung gegenwärtig ein optimales Bruthabitat.

(14)

Relativ artenreich war das Waldfraktal 6, wo die Pflanzreihen sehr lückenhaft waren und doch Bodenstellen mit niedriger Vegetation vorhanden waren. Am Schälingsgraben war nur im Bereich des Waldfraktals 5 ein Teichrallenrevier gefunden worden.

Die Streuobstwiese war kaum besiedelt, lediglich ein Grauammer- und ein Neuntöterrevier (Nest in großem Brombeerstrauch) wurden registriert. Zahlreiche Bäume sind recht verkümmert, so dass selbst Stieglitze nicht nachgewiesen wurden.

Als besonders artenreich war der GLB Luch Margaretenhöhe. In den Pappeln brüteten Mäusebussard, Nebelkrähe, Star und Buntspecht, im Luch selbst Teich-, Sumpfrohrsänger, Teich- und Blessralle. Dazu kamen verschiedene Gebüschbrüter am Rande. Ein Rohrweihen-Männchen hielt während der ganzen Saison ein Revier besetzt, balzte wiederholt, fand aber kein Weibchen.

Brutmöglichkeiten boten auch die Hecken insbesondere im Norden. An der Ahornallee brüteten in den alten Bäumen Star, Feldsperling und Nebelkrähe und an den frisch gepflanzten Ahornbäumen mehrere Stieglitze.

Man kann auf jeden Fall einschätzen, dass diese hohe Artenvielfalt in der normalen Agrarlandschaft nicht anzutreffen ist. Das ist besonders bemerkenswert, da dieses Gebiet stark von Besuchern frequentiert wird, von denen aber kein direkter (negativer) Einfluss auf die Brutansiedlungen ausging. Anders sieht es da mit den „Pflegemaßnahmen“ im Gebiet zur Brutzeit aus, wodurch zahlreiche besetzte Reviere (von Sumpfrohrsänger und Feldschwirl) und damit sicher auch deren Nester beseitigt wurden.

Als Nahrungsgäste waren im Untersuchungsgebiet an Großvögeln Habicht, Rot- und Schwarzmilan, Turmfalke und Kolkrabe (Brut im Umspannwerk) anwesend. Dazu kamen z.B. Girlitz, Rotkehlchen, und Bachstelze aus den angrenzenden Siedlungen bzw.

Kleingärten.

Als Durchzügler wurden im Beobachtungszeitraum zweimal Wendehals (Rote-Liste-Kat.

„stark gefährdet“), Baumpieper, Bergfinken, Grauschnäpper und Hausrotschwanz festgestellt. Über fast 4 Wochen lang waren Steinschmätzer (max. 6 Ind.) im Gebiet. Sie gehören in Berlin ebenfalls zu den stark gefährdeten Vogelarten. Die grüne Wartenberger Feldmark ist aber kein geeignetes Bruthabitat für diese Art.

Im Jahr 2010 konnten 42 Vogelarten nachgewiesen werden, die die Fläche als Brutgebiet nutzten oder für die Brutverdacht bestand (Tabelle 4). Das entspricht 23,6 % der in Berlin (178, Witt 2003) brütenden Vogelarten.

Um die Wertigkeit des Bestandes für die Avifauna darzustellen, wurden die Bestandstrends der einzelnen Arten betrachtet. Bei 17 Arten (40,5 %) ist ein positiver Bestandstrend in Berlin zu beobachten, 13 Arten (30,9 %) zeigen eine gleich bleibende Tendenz der Bestände in Berlin und bei 12 Arten (28,6%) sind die Bestände rückläufig.

Ein Vergleich mit anderen Flächen bietet sich nicht an, da das Artenspektrum je nach Lage zur Umgebung, Struktur und Nutzung des Geländes sehr unterschiedlich ausfällt. Die schnelle Veränderung der Gesamtsituation in Gebieten, durch menschliche Aktivitäten, führt zu instabilen Verhältnissen in der Brutvogelfauna.

Soweit die Beräumung von Vegetationsbeständen und der Beseitigung von Bäumen zur Durchführung von notwendigen Maßnahmen unabdingbar ist, sind diese Handlungen nur unter der Bedingung zulässig, dass damit einhergehend weder aktuell belegte Nester so genannter freibrütender Vögel zerstört werden oder die Tiere selbst zu Schaden kommen noch ein ggf. aktuelles Aufzuchtgeschehen durch die Arbeiten derart gestört wird, dass die Altvögel die Jungenaufzucht aufgeben. Die gleichen Vorgaben bestehen bei der Sanierung oder bei Abbrucharbeiten bestehender Gebäudesubstanz.

Soweit Vegetationsbestände als Schutzgehölz für noch nicht selbständige Jungvögel und damit als besonders geschützte Lebensstätte im Sinne der Zugriffsverbote des §44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG fungieren, sind diese bis zur Selbständigkeit der Jungvögel im Bestand zu belassen.

(15)

Um die Einhaltung der Bedingungen während der Brutsaison zu gewährleisten, dürfen die Niststätten sowie Vegetationsbestände oder Bäume erst nach vorheriger Kontrolle durch eine nachweislich fachkundige Person entfernt werden.

4.2. Fledermausfauna

Im Verlauf der Untersuchung konnten 3 Fledermausarten festgestellt werden, die das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgebiet nutzen. Ein direkter Quartiernachweis konnte nicht erbracht werden.

In Tabelle 5 sind die nachgewiesenen Fledermausarten mit dem jeweiligen Schutzstatus der Arten aufgeführt.

Alle heimischen Fledermausarten zählen zu den „besonders geschützten Tierarten“ (§7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG), zudem fallen sie sämtlich in die Kategorie „streng geschützt“ (Nr. 14). Sie dürfen daher weder getötet oder gefangen, noch dürfen ihre „Fortpflanzungs- und Lebensstätten“ beschädigt oder zerstört werden (§44 Abs. 1). Von diesen Verboten kann gemäß § 45 Abs.1 BNatSchG Befreiung gewährt werden.

Mit dem Beitritt Deutschlands in das internationale „Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa“, einem Regionalabkommen im Rahmen der „Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten“, verpflichtete man sich 1993 u.a. in Artikel III zum Artenschutz Quartier- und Habitatschutz und zusätzlichen Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten. Die Flora – Fauna – Habitat – Richtlinie (FFH), zum Schutz und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume wild lebender Tiere, trat 1992 in der Europäischen Gemeinschaft in Kraft. Ziele sind hier, die Ausweisung besonderer Schutzgebiete (FFH – Gebiete) und der Schutz der in Anhang IV (alle Fledermausarten) vor Verfolgung, Schutz der Quartiere und absichtlicher Störung.

Aufgrund der Situation der Fledermäuse in Deutschland und der Verpflichtungen zu deren Schutz, lässt sich die Forderung ableiten, Fledermäuse bei Eingriffsvorhaben, die erhebliche Beeinträchtigungen dieser Tiergruppe erwarten lassen, in verstärktem Maße zu berücksichtigen.

Tabelle 5: Fledermausarten im Untersuchungsgebiet mit Schutzstatus und Art des Nachweises, Gebietsstatus. fett: Arten, die im Bereich des Untersuchungsraumes nachgewiesen wurden, (D: Detektornachweis, E: Einzelfund, N: Netzfang, S:

Sichtnachweis, Q: Quartier, QV: Quartierverdacht) (Altenkamp et al.1, 2005, BfN, 20092).

Art RL B1 RL D2 FFH-

Anhang Nachweis Gebietsstatus Zwergfledermaus

(Pipistrellus pipistrellus) 3 - IV D, S, Q Jagdgebiet Abendsegler

(Nyctalus noctula) 3 V IV D, S Überflug, Jagdgebiet Breitflügelfledermaus

(Eptesicus serotinus) 3 Gefährdung unbekannten

Ausmaßes IV D Jagdgebiet

Nachfolgend sollen die festgestellten Arten kurz betrachtet, der Status des Vorkommens im UG dargestellt und kurz analysiert werden.

Zwergfledermaus, Pipistrellus pipistrellus (SCHREBER, 1774) Quartiere:

Zwergfledermäuse sind im menschlichen Siedlungsraum häufig anzutreffen. Wälder und Parkanlagen werden ebenfalls als Lebensraum genutzt. Die Art ist vorrangig Spaltenbewohner an Gebäuden, aber auch Baumhöhlen und Fledermauskästen werden

(16)

besiedelt. Winterquartiere sind aus Gebäuden, Kellern, Bunkern und Bäumen bekannt (Taake & Vierhaus, 2004).

Aktionsraum, Jagdgebiete, Nahrung:

Jagdgebiete befinden sich in menschlichen Siedlungen, Wäldern und Parkanlagen.

Wichtigstes Landschaftselement stellen alte Baumbestände mit geringem Kronenschluss dar. Ebenfalls bejagt werden kleinere und größere Stillgewässer und Flüsse mit höherer Ufervegetation (Bäume, Büsche). Die Nahrung besteht hauptsächlich aus Zuckmücken (Chironomidae), Schmetterlingen (Lepidoptera) und Fliegen (Diptera).

Die Flughöhe der Zwergfledermäuse ist sehr variabel und richtet sich nach Höhe der Vegetation. Sie orientieren sich an linearen Landschaftselementen (Verboom & Huitena, 1997) und meiden offene ausgeräumte Landschaften. Es werden Flugrouten entlang von Hecken und Bäumen regelmäßig genutzt. Jagdgebiet und Quartier können bis 5 km voneinander entfernt sein (Swift & Racy, 1985).

Vorkommen im Untersuchungsgebiet: Regelmäßig konnten, verteilt über das gesamte Untersuchungsgebiet, einzelne Tiere jagend/überfliegend nachgewiesen werden. Die Tiere jagten arttypisch kleinflächig an Strukturen entlang von Baumreihen und insbesondere am westlichen Rand, im Bereich des Luchs Margaretenhöhe. Daneben konnten Zwergfledermäuse häufig am südlichen und südwestlichen Rand beobachtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich im angrenzenden Gebäudebestand Quartiere der Zwergfledermaus befinden und sich daher häufiger Zwergfledermäuse im Bereich der unmittelbar angrenzenden Flächen aufhalten und jagen.

Abendsegler, Nyctalus noctula (SCHREBER, 1774) Quartiere:

Die Wochenstuben und Sommerquartiere des Abendseglers befinden sich häufig in Baumhöhlen. Innerhalb Deutschlands wurden Wochenstuben auch in Spaltenquartieren an Gebäuden und Fledermauskästen gefunden. Als Winterquartiere dienen Baumhöhlen, Gebäude und Fledermauskästen.

Aktionsraum, Jagdgebiete, Nahrung:

Als Jagdgebiete werden insektenreiche, offene hindernisfreie Flächen genutzt.

Hauptsächlich werden Gewässer bejagt. Ebenfalls genutzt werden Acker, Wiesen, Brachen, Straßenlaternen und Straßen. Die Jagdgebiete werden traditionell genutzt. Die Abschätzung des Aktionsraums ist schwierig, da mühelos Entfernungen von mehr als 10 km zwischen Quartier und Jagdgebiet liegen können. Bei der Jagd über Straßen und an Waldrändern können die Tiere sehr tief fliegen, was zu Kollisionen mit Kraftfahrzeugen führen kann. Zur Jagd werden Höhenbereiche von wenigen Metern bis weit über 100 m genutzt.

Hauptnahrung liefern kleine und mittelgroße Fluginsekten (Gebhard & Bogdanowicz, 2004).

Vorkommen im Untersuchungsgebiet: Der Abendsegler ist in Berlin und Brandenburg neben der Zwergfledermaus die häufigste Fledermausart und besiedelt Sommers wie Winters, hauptsächlich Habitate mit ausreichend altem Baumbestand (z.B. Wälder, Parks, etc.). Regelmäßig konnten Abendsegler beobachtet werden, die das Untersuchungsgebiet bejagten oder überflogen. Bäume mit potentiellen Quartieren (Baumhöhlen, Faulhöhlen) sind im Untersuchungsgebiet zwar vorhanden, aber es konnte bislang kein Quartier des Abendseglers festgestellt werden. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die potentiellen Quartierstrukturen im Baumbestand, insbesondere der Ahornallee, von Abendseglern

(17)

genutzt werden können. Insbesondere zu Zug- und Paarungszeiten erhöht sich der Quartierbedarf des Abendseglers stark. Weiterhin nehmen im Berliner Raum in den letzten Jahren die Überwinterungen des Abendseglers in Baumquartieren zu.

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus (SCHREBER, 1774) Quartiere:

Die Breitflügelfledermaus gilt als Kulturfolger. Sommer- und Winterquartiere sind eng an den menschlichen Siedlungsraum gebunden. Die Quartiere liegen häufig versteckt auf Dachböden, in Zwischenwänden, in Rollladenkästen, hinter Fensterläden oder Wandverkleidungen. Über Winterquartiere ist wenig bekannt. Es werden Tiere in

unterirdischen Höhlen und Kellern, aber auch in Spaltenquartieren an Häusern, in unmittelbarer Nähe der Sommerquartiere gefunden.

Aktionsraum, Jagdgebiete, Nahrung:

Streckenflüge finden häufig an Leitlinien wie z. B. Gehölzstrukturen statt. Bejagt werden hauptsächlich Offenland, halboffene Landschaften und zu geringen Anteil Wälder. Der Aktionsraum liegt zwischen 13 und 33 km2 (Robinson & Stebbings, 1997b). In lichten Wäldern wird hauptsächlich unterhalb des Kronendaches gejagt. Auf Offenflächen liegt die Flughöhe zwischen 3 – 10 m, über Straße wird häufig auch unter 3 m Höhe gejagt.

Auch Bereiche unter und über Straßenlaternen nutzen Breiflügelfledermäuse zur Jagd. Die Nahrung setzt sich aus Käfern, Schmetterlingen und Fliegen zusammen.

Vorkommen im Untersuchungsgebiet: Nachweise einzelner jagender Breitflügelfledermäuse konnten auf der Untersuchungsfläche erzielt werden. Wie die Zwergfledermaus, bejagten einzelne Breitflügelfledermäuse hauptsächlich die westlichen Randbereiche des Gebietes. Vereinzelt konnten Breitflügelfledermäuse auch am südlichen Rand und im Bereich der Rinderhaltung festgestellt werden, einem typischen Jagdgebiet der Art. Quartiere werden, wie bei der Zwergfledermaus, im Gebäudebestand der südlich angrenzenden Wohnblockbebauung vermutet. Winter- oder Wochenstubenquartiere im Baumbestand sind eher nicht zu erwarten. Einzelquartiere in Übergangszeiten (Frühjahr, Herbst) können sich aber auch in Bäumen des Untersuchungsgebietes befinden.

Die Breitflügelfledermaus ist in Berlin mit hoher Wahrscheinlichkeit flächendeckend vorhanden, aber bei weitem nicht so häufig wie z.B. die Zwergfledermaus.

4.2.1. Bewertung Ergebnisse Fledermausfauna

Die Ergebnisse zeigen, dass das Gebiet und die unmittelbar anschließenden Flächen in erster Linie als Nahrungshabitat gelten. Die unterschiedlichen Habitatstrukturen bieten hier gute Bedingungen in Bezug auf Produktion von Nahrungsinsekten, Erreichbarkeit von offenen Wasserflächen und geeignete Jagdgebiete. Direkte Quartiernachweise gelangen im nicht, Quartierpotential im älteren Baumbestand (siehe auch Höhlenbrüter) ist aber vorhanden (Karte 5). Die nachgewiesenen Arten stellen einen typischen Querschnitt der in Berlin und im Berliner Umland häufigen Arten dar. Neben den oben genannten und im Zuge der Untersuchung nachgewiesenen Arten sind aus dem Umfeld des Untersuchungsgebietes Nachweise folgender Arten bekannt (Tabelle 6), die das Untersuchungsgebiet als Jagd- und/oder Quartiergebiet nutzen können oder es zu Zugzeiten wahrscheinlich überfliegen. Die Angaben beziehen sich auf eigene Datenerhebungen zur Fledermausfauna Berlins.

(18)

Tabelle 6: Fledermausarten, die im Umfeld des Untersuchungsgebietes nachgewiesen sind, mit Schutzstatus. (Altenkamp et al.1, 2005, BfN, 20092).

Art RL B1 RL D2 FFH- Anhang Wasserfledermaus

(Myotis daubentonii) 2 - IV Kleiner Abendsegler

(Nyctalus leisleri) R D IV Zweifarbfledermaus

(Vespertilio murinus) 2 D IV Rauhhautfledermaus

(Pipistrellus nathusii) 3 - IV Braunes Langohr

(Plecotus auritus) 3 V IV

4.2. Herpetofauna, Zauneidechse (Lacerta agilis)

Im Untersuchungsgebiet konnten an mehreren Bereich Zauneidechsen festgestellt werden (Karte 5). Die Beobachtungen beziehen sich auf Nachweise von adulten Männchen und Weibchen. Gerade die Bereiche der Beobachtung bieten gute Bedingungen für die Zauneidechse. Hier sind Versteckmöglichkeiten, Eiablageplätze und Überwinterungsmöglichkeiten vorhanden. Die Gesamtgröße der Population einzuschätzen ist schwierig und war nicht Ziel dieser Untersuchung.

Schutzstatus und Gefährdung

Art BNat SchG BArt

SchV FFH RL Bln RL BB RL D

Zauneidechse (Lacerta viridis) S S IV 3 2 3

S / b streng geschützt / besonders geschützt nach BNatSchG / BArtSchV

* / II / IV prioritäre Art nach FFH-Richtlinie / Anhang II Art bzw. Anhang IV Art der FFH-Richtlinie 1, 2, 3 Kategorien der Roten Listen - 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet

(Kühnel, Krone & Bühler 2005)

Es wird auf der Fläche von mehreren stabilen Zauneidechsenpopulationen ausgegangen, deren Individuenzahl durch die Größe der geeigneten Fläche beschränkt ist. Das gesamte Gelände bietet aber deutlich mehr geeigneten Lebensraum in dem Zauneidechsen zu erwarten sind. Eine Ausbreitung oder Habitatverbund der vorhandenen Zauneidechsenpopulationen ist durch die zahlreichen linienhaften Elemente, wie z.B.

Wegränder, Grabenränder, Gewässerränder, Baum- und Strauchreihen etc. gegeben.

Hinsichtlich der Sicherstellung des günstigen Erhaltungszustandes der lokalen Zauneidechsenpopulation wäre es u. a. sinnvoll, wenn ein entsprechender Lebensraum erhalten bleibt, d.h., dass in Bezug auf Zauneidechsenvorkommen z. B geeignete Strukturverbesserungen durchgeführt werden und darauf geachtet wird, dass lichte, strukturreiche Trockenflächen und das Mosaik aus Gras- und Krautflächen mit kleinen offenen Sandstellen und Gebüschreihen erhalten bleibt.

(19)

5. Literatur

ABBO (2001): Die Vogelwelt von Brandenburg und Berlin. Verlag Natur & Text.

Altenkamp, A., Kallasch, C., Klawitter, J., Krauß, M., Köhler, D., Rosenau, S., Teige, T. (2005): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin.

In:Saure, C. & Kielhorn, K-H. (Hrsg.) Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin – Zusammenfassung und Bilanz -, CD-Rom Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz.

BArtSchV (2005): Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) vom 16. Februar 2005, BGBl. I S. 258, 896, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Juli 2009 (BGBl. S. 2542).

Blanke, I. (2010): Die Zauneidechse. Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7, Laurenti-Verlag: 176.

BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege) in der Fassung vom 29. Juli 2009.

Gebhard, J. & Bogdanowicz, W. (2004): Nyctalus noctula – Großer Abendsegler.

Niethammer, J. & Krapp, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas, Bd. 4: Fledertiere, Teil II: Chiroptera II (Vespertilionidae 2, Molossidae, Nycteridae), Aula-Verlag, Wiebelsheim: 607 – 694.

Hachtel, Schlüpmann, Thiesmeier & Wedding (2009): Methoden der Feldherpetologie, Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie 15

Hachtel, M., Schmidt, P., Brocksieper, U. & C. Roeder (2009): Erfassung von Reptilien – eine Übersicht über den Einsatz künstlicher Verstecke (KV) und die Kombination mit anderen Methoden, in Hachtel, Schlüpmann, Thiesmeier & Wedding (2009): Methoden der Feldherpetologie, Supplement der Zeitschrift für Feldherpetologie 15, 85-134.

Kühnel, K-D., Krone, A. & A. Biehler (2005): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien und Reptilien von Berlin (Bearbeitungsstand Dezember 2003). In:Saure, C. &

Kielhorn, K-H. (Hrsg.) Rote Listen der gefährdeten Pflanzen und Tiere von Berlin – Zusammenfassung und Bilanz -, CD-Rom Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz.

Meining, H., Boye, P., & R. Hutterer (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere Deutschlands. Stand Oktober 2008. in BFN (Hrsg. 2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und biologische Vielfalt 70 (1): 115-153.

Meschede, A., & Heller, K.-G. (2000): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern. Schriftenr. Landschaftspfl. Naturschutz 66: 374S.

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22. 07.1992, S.

7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S.368) – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)

(20)

Robinson, M.S. & Stebbings, R.E. (1997): Home range and habitat use by the serotine bat (Eptesicus serotinus) in England. J.Zool. 247: 117 – 136.

Schiemenz, H. & R. Günther (1994): Verbreitungsatlas der Amphibien und Reptilien Ostdeutschlands. – Natur & Text Verlag, Rangsdorf, 143 pp.

SIMON, M., HÜTTENBÜGEL, S., SMIT-VIERGUTZ, J. (2004): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Dörfern und Städten. Schriftenr. Landschaftspfl. Naturschutz 76: 275S.

Südbeck, P. Bauer, H-G., Boschert, M., Boye, P. & W. Knief (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands 4. Fassung, 30. November 2007, Berichte zum Vogelschutz (44):

23-81.

Swift, P. A. & Racy, S. M. (1985): Feeding ecology of Pipistrellus pipistrellus during pragnancy and lactation. I. Foraging behaviour. J. of Animal Ecology, 54: 205 – 215.

Taake, K.-H. & Vierhaus, H. (2004): Pipistrellus pipistrellus – Zwergfledermaus.

Niethammer, J. & Krapp, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas, Bd. 4: Fledertiere, Teil II: Chiroptera II (Vespertilionidae 2, Molossidae, Nycteridae), Aula-Verlag, Wiebelsheim: 761 – 814.

Verboom, B. & Huitma, H. (1997): The importance of linear landscape elements for the pipistrelle, Pipistrellus pipistrellus, and serotine bat, Eptesicus serotinus. Landscape ecology 12 (2): 117 – 125.

Vogelschutzrichtlinien (VRL) – Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Abl. EG Nr. L 103), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG der Kommission vom 29.07.1997(Abl. EG Nr. L 223).

Witt, K. (2003): Rote Liste und Liste der Brutvögel von Berlin. Berl. Ornithol. Ber. 13;

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Yablokow, A. V., Baranov, A. S. & A. S. Rozanov (1980): Popoulation structure, geographic variation and microphylensis of the sand lizard (). In Hecht, M. , Steere, W.C.

& B. Wallace (eds.): Evolutionary Biology 12: 91-127.

(21)

6. Anhang

Kartendokumentation:

Karte 1: Brutvogelreviere, Arten der RL Berlins oder des Anhang 1 der VSchRl Karte 2/1: Brutvogelreviere, Arten der Vorwarnliste Berlin Teil 1

Karte 2/2: Brutvogelreviere, Arten der Vorwarnliste Berlin Teil 2

Karte 3/1: Brutvogelreviere weitere Arten Teil 1 Karte 3/2: Brutvogelreviere weitere Arten Teil 2 Karte 4: Fledermaus- und Zauneidechsennachweise

(22)

0 50 100 150 200 250m Legende:

Grenze des Untersuchungsraumes (UR)

Faunistische Standortuntersuchung Wartenberger Feldmark

(Berlin)

Auftragnehmer:

Auftraggeber:

angefertigt von: Tobias Teige am: 16.10.2010 Dipl.-Biol. Tobias Teige Büro für faunistisch-ökologische Fachgutachten

Goldsternweg 34 12524 Berlin Tel.: +49306721753 e-mail: t.teige@web.de P Pirol

BA Lichtenberg von Berlin Amt für Umwelt und Natur Alt Friedrichsfelde 60 10360 Berlin Gr Grauammer

Kartennummer: 1

- Brutvogelreviere -

N Neuntöter

Bk Braunkehlchen

Arten der RL Berlins und des Anhang 1 der VSchRl

Sperbergrasmücke Sgm

Gr

Gr

Gr

Gr

Gr Gr

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(23)

0 50 100 150 200 250m Legende:

Grenze des Untersuchungsraumes (UR)

Faunistische Standortuntersuchung Wartenberger Feldmark

(Berlin)

Auftragnehmer:

Auftraggeber:

angefertigt von: Tobias Teige am: 16.10.2010 Dipl.-Biol. Tobias Teige Büro für faunistisch-ökologische Fachgutachten

Goldsternweg 34 12524 Berlin Tel.: +49306721753 e-mail: t.teige@web.de Fe Feldsperling

BA Lichtenberg von Berlin Amt für Umwelt und Natur Alt Friedrichsfelde 60 10360 Berlin Gg Gartengrasmücke Kartennummer: 2/1

- Brutvogelreviere -

Fl

Dg Dorngrasmücke

Arten der Vorwarnliste Berlins

Feldlerche Grünspecht

Gg Gg Gg

Gg

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Gg Fe Fe

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Fe Fe

Fe Fe

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Fe Gg

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(24)

0 50 100 150 200 250m Legende:

Grenze des Untersuchungsraumes (UR)

Faunistische Standortuntersuchung Wartenberger Feldmark

(Berlin)

Auftragnehmer:

Auftraggeber:

angefertigt von: Tobias Teige am: 16.10.2010 Dipl.-Biol. Tobias Teige Büro für faunistisch-ökologische Fachgutachten

Goldsternweg 34 12524 Berlin Tel.: +49306721753 e-mail: t.teige@web.de Gp Gelbspötter

Su Sumpfrohrsänger

BA Lichtenberg von Berlin Amt für Umwelt und Natur Alt Friedrichsfelde 60 10360 Berlin Kartennummer: 2/2

- Brutvogelreviere -

St

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Arten der Vorwarnliste Berlins

Schafstelze

Ku

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St St

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