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Die Hemmung der Verjährung

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Die Hemmung der Verjährung

JOSIANNE MAGNIN

LUZERN, 29. OKTOBER 2019

(2)

Agenda

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

3. Änderung und Ergänzung der Hemmungsgründe im revidierten Recht

4. Fazit

(3)

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

Hemmung der Verjährung

(4)

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

Hemmung der Verjährung

Anlaufshemmung

Verjährung beginnt nicht…

(5)

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

Hemmung der Verjährung

Hemmung

Fortlaufshemmung

Verjährung steht

still…

(6)

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

Hemmung der Verjährung

Anlaufshemmung

Verjährung beginnt nicht…

Fortlaufshemmung Verjährung steht still…

Ablaufshemmung

(7)

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

Ablaufshemmung

???

Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede (Art. 2 Abs. 2 ZGB)

Voraussetzungen:

 Bestimmtes Verhalten des Schuldners lässt Gläubiger berechtigterweise darauf vertrauen, dass auf Verjährungseinrede verzichtet wird

Absolute Ausnahmefälle!

Unzureichend: Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen, Augenschein im Hinblick auf Gutachten

 Schuldner erhebt Verjährungseinrede

Rechtsfolge: Kurze Nachfrist für verjährungsunterbrechende Handlung.

(8)

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

Ablaufshemmung

 Unterbrechung durch simple Betreibung

 Verjährungseinredeverzichtserklärung

 Hemmung während Vergleichsgesprächen vereinbaren

Beschränkter Anwendungsbereich

Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede (Art. 2 Abs. 2 ZGB)

(9)

Agenda

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

3. Änderung und Ergänzung der Hemmungsgründe im revidierten Recht

4. Fazit

(10)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

A) Art. 134 Abs. 1 OR

faktische / rechtliche Situation Durchsetzung der Forderung

unzumutbar / unmöglich

Gläubiger gehemmt

Verjährung gehemmt

(11)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

A) Art. 134 Abs. 1 OR

 keine Privilegierung für mündige Kinder

 Ausnahme: Lidlohn nach Art. 334/334bis ZGB (keine Verjährung, Geltendmachung grds. nach dem Tode des Schuldners)

(12)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

A) Art. 134 Abs. 1 OR

 persönliche Beziehung zur vorsorgebeauftragten Person zentral

 separater Stillstandsgrund für Forderungen gegen KESB

(13)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

A) Art. 134 Abs. 1 OR

 nicht relevant: Güterstand; faktische Trennung

 Entstehung / Fälligkeit / Durchsetzbarkeit der Forderungen wird von Verjährungshemmung nicht beeinflusst

(14)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

A) Art. 134 Abs. 1 OR

 Schutzbedürftigkeit «aus Gründen des Familienfriedens»

 nicht relevant: Arbeit im Haushalt oder in anderem Gewerbe

(15)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

A) Art. 134 Abs. 1 OR

(16)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

B) Spezialbestimmungen

 Fehlende Kenntnis des Geschädigten = Hemmungsgrund

(17)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

B) Spezialbestimmungen

 Hängiges Verfahren = Hemmungsgrund

(18)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

B) Spezialbestimmungen

 Verfahrenseinstellung i.V.m. Konkurs = Hemmungsgrund

(19)

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

B) Spezialbestimmungen

 Laufende Dauermassnahme = Hemmungsgrund

(20)

Agenda

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht 3. Änderung und Ergänzung der

Hemmungsgründe im revidierten Recht

4. Fazit

(21)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 nOR

Geltendes Recht:

Revidiertes Recht:

 Kodifizierung der Rechtsprechung

 subjektive bzw. persönliche Umstände des Gläubigers, welche ihn an einer Klage hindern, führen nicht zu einer Hemmung

(22)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 nOR

Geltendes Recht:

Revidiertes Recht:

 «Gericht» gemäss Art. 30 BV sowie Art. 6 Ziff. 1 EMRK

(23)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 7 nOR

Geltendes Recht:

(24)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR

 formelle Arten der Streitbeilegung (Mediation etc.)

 informelle Arten der Streitbeilegung (direkte Gespräche unter den Parteien etc.)

(25)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR

 Keine «automatische» Hemmung bei Vergleichsgesprächen!

 Schriftliche Vereinbarung (i.S.v. Art. 13 OR) notwendig

 gilt nur zwischen den unterzeichnenden Parteien

(26)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR

 Botschaft empfiehlt: Beginn und Ende der Hemmung festlegen

 Fragwürdig!

o Art. 129 OR

o gemäss Gesetzeswortlaut keine vollständige Parteiautonomie betr.

Beginn und Ende der Hemmung

(27)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR

(28)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR

(29)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR

(30)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR

(31)

3. Hemmungsgründe im revidierten Recht

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR

Potential:

 Bereits bei Begründung des Rechtsverhältnisses (im Grundvertrag) Verjährungshemmung vorsehen

 Kombination mit Streitbeilegungsklauseln (Verpflichtung zu aussergerichtlichen Vergleichsgesprächen, Mediation etc.)

(32)

Agenda

1. Begrifflichkeiten und Wirkung

2. Hemmungsgründe im geltenden Recht

3. Änderung und Ergänzung der Hemmungsgründe im revidierten Recht

4. Fazit

(33)

4. Fazit

Zentrale Neuerung:

Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR

 Chance und Risiko zugleich – auch für Anwälte ein (Haftungs-)Risiko!

 Im Zweifelsfall: Verjährungseinredeverzichtserklärung abschliessen und regelmässig erneuern.

 Potential: Im Grundvertrag (vor Eintritt der

Rechtsstreitigkeit) Verjährungshemmung vereinbaren,

allenfalls kombiniert mit Streitbeilegungsklausel.

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