Die Hemmung der Verjährung
JOSIANNE MAGNIN
LUZERN, 29. OKTOBER 2019
Agenda
1. Begrifflichkeiten und Wirkung
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
3. Änderung und Ergänzung der Hemmungsgründe im revidierten Recht
4. Fazit
1. Begrifflichkeiten und Wirkung
Hemmung der Verjährung
1. Begrifflichkeiten und Wirkung
Hemmung der Verjährung
Anlaufshemmung
Verjährung beginnt nicht…
1. Begrifflichkeiten und Wirkung
Hemmung der Verjährung
Hemmung
Fortlaufshemmung
Verjährung steht
still…
1. Begrifflichkeiten und Wirkung
Hemmung der Verjährung
Anlaufshemmung
Verjährung beginnt nicht…
Fortlaufshemmung Verjährung steht still…
Ablaufshemmung
1. Begrifflichkeiten und Wirkung
Ablaufshemmung
???
Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
Voraussetzungen:
Bestimmtes Verhalten des Schuldners lässt Gläubiger berechtigterweise darauf vertrauen, dass auf Verjährungseinrede verzichtet wird
Absolute Ausnahmefälle!
Unzureichend: Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen, Augenschein im Hinblick auf Gutachten
Schuldner erhebt Verjährungseinrede
Rechtsfolge: Kurze Nachfrist für verjährungsunterbrechende Handlung.
1. Begrifflichkeiten und Wirkung
Ablaufshemmung
Unterbrechung durch simple Betreibung
Verjährungseinredeverzichtserklärung
Hemmung während Vergleichsgesprächen vereinbaren
Beschränkter Anwendungsbereich
Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
Agenda
1. Begrifflichkeiten und Wirkung
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
3. Änderung und Ergänzung der Hemmungsgründe im revidierten Recht
4. Fazit
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
A) Art. 134 Abs. 1 OR
faktische / rechtliche Situation Durchsetzung der Forderung
unzumutbar / unmöglich
Gläubiger gehemmt
Verjährung gehemmt
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
A) Art. 134 Abs. 1 OR
keine Privilegierung für mündige Kinder
Ausnahme: Lidlohn nach Art. 334/334bis ZGB (keine Verjährung, Geltendmachung grds. nach dem Tode des Schuldners)
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
A) Art. 134 Abs. 1 OR
persönliche Beziehung zur vorsorgebeauftragten Person zentral
separater Stillstandsgrund für Forderungen gegen KESB
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
A) Art. 134 Abs. 1 OR
nicht relevant: Güterstand; faktische Trennung
Entstehung / Fälligkeit / Durchsetzbarkeit der Forderungen wird von Verjährungshemmung nicht beeinflusst
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
A) Art. 134 Abs. 1 OR
Schutzbedürftigkeit «aus Gründen des Familienfriedens»
nicht relevant: Arbeit im Haushalt oder in anderem Gewerbe
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
A) Art. 134 Abs. 1 OR
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
B) Spezialbestimmungen
Fehlende Kenntnis des Geschädigten = Hemmungsgrund
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
B) Spezialbestimmungen
Hängiges Verfahren = Hemmungsgrund
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
B) Spezialbestimmungen
Verfahrenseinstellung i.V.m. Konkurs = Hemmungsgrund
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht
B) Spezialbestimmungen
Laufende Dauermassnahme = Hemmungsgrund
Agenda
1. Begrifflichkeiten und Wirkung
2. Hemmungsgründe im geltenden Recht 3. Änderung und Ergänzung der
Hemmungsgründe im revidierten Recht
4. Fazit
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 nOR
Geltendes Recht:
Revidiertes Recht:
Kodifizierung der Rechtsprechung
subjektive bzw. persönliche Umstände des Gläubigers, welche ihn an einer Klage hindern, führen nicht zu einer Hemmung
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 nOR
Geltendes Recht:
Revidiertes Recht:
«Gericht» gemäss Art. 30 BV sowie Art. 6 Ziff. 1 EMRK
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 7 nOR
Geltendes Recht:
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR
formelle Arten der Streitbeilegung (Mediation etc.)
informelle Arten der Streitbeilegung (direkte Gespräche unter den Parteien etc.)
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR
Keine «automatische» Hemmung bei Vergleichsgesprächen!
Schriftliche Vereinbarung (i.S.v. Art. 13 OR) notwendig
gilt nur zwischen den unterzeichnenden Parteien
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR
Botschaft empfiehlt: Beginn und Ende der Hemmung festlegen
Fragwürdig!
o Art. 129 OR
o gemäss Gesetzeswortlaut keine vollständige Parteiautonomie betr.
Beginn und Ende der Hemmung
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR
3. Hemmungsgründe im revidierten Recht
Art. 134 Abs. 1 Ziff. 8 nOR
Potential:
Bereits bei Begründung des Rechtsverhältnisses (im Grundvertrag) Verjährungshemmung vorsehen
Kombination mit Streitbeilegungsklauseln (Verpflichtung zu aussergerichtlichen Vergleichsgesprächen, Mediation etc.)