• Keine Ergebnisse gefunden

A. Entwicklung des Europäischen Vollstreckungsrechts 3

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "A. Entwicklung des Europäischen Vollstreckungsrechts 3"

Copied!
23
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsübersicht

A. Entwicklung des Europäischen Vollstreckungsrechts 3 I. Europäische Regelungen für die Vollstreckung: Die E u G W O 3 II. Anwendungsbereich und Vorteile des Europäischen

Vollstreckungstitels 14 III. Neuere Errungenschaften des Europäischen Prozessrechts:

Der EU-Zahlungsbefehl und das Bagatellverfahren 25 IV. Ausblick: Ein gemeinsames Zivilpro2essrecht für Europa? 47 B. Vollstreckung in einzelnen Staaten 55 I. Frankreich (Durquet-Turek) 55 II. Italien (Gnmpe) 102 III. Österreich (Ulbricht) 151 IV. Polen (Kçsek) 198 V. Schweiz (Ulbricht) 253 VI. Slowakei (Giese) 302 VII. Tschechische Republik (Giese) 337 VIII. Türkei (Rumpf) 361

Bibliografische Informationen

http://d-nb.info/1008692557 digitalisiert durch

(2)

A. Entwicklung des Europäischen Vollstreckungsrechts (Nardone) 3 I. Europäische Regelungen für die Vollstreckung: Die E u G W O 3 1. Einführung 3 2. Allgemeinrechtlicher Rahmen der Anerkennung und

Vollstreckung im europäischen Zivilprozessrecht 3 3. Vollstreckung nach der E u G W O - Überblick 6 a) Gegenstand der Anerkenntnis 6 b) Keine Anhörung des Schuldners 6 c) Beschränkung der Förmlichkeiten 6 d) Rechtsbehelfe 7 e) Vollstreckbarkeit 8 f) Ordre Public 8 g) Fehlendes rechtliches Gehör bei

Verfahrenseinleitung 10 aa) Zustellung des verfahrenseinleitenden

Schriftstücks 10 bb) Nichtausschöpfen von Rechtsbehelfen 11 h) Unvereinbare Entscheidungen gemäß Art. 34 Nr.

3 und 4 E u G W O 12 i) Anerkennungszuständigkeit 12 4. Fazit 13 II. Anwendungsbereich und Vorteile des Europäischen

Vollstreckungstitels 14 1. Regelungsinhalt 14 a) Anwendungsbereich 14 b) Nationale Entscheidungen aufweiche die

EuVTVO Anwendung findet 14 c) Voraussetzungen der Bestätigung als

Europäischen Vollstreckungstitel (EuVT) 15 aa) Verbraucherschutz 16 bb) Mindestanforderungen an die Zustellung 17

vn

(3)

INHALTSVERZEICHNIS

cc) Vollstreckung aus Vergleichen und

öffentlichen Urkunden 19 d) Bestätigungsverfahren- Abschaffung des

Exequaturs 19 e) Rechtsbehelfe 19 2. DerEuVTinderZPO 21 3. Vorteile des Europäischen Vollstreckungstitels 24 III. Neuere Errungenschaften des Europäischen Prozessrechts:

Der EU-Zahlungsbefehl und das Bagatellverfahren 25 1. Der EU-Zahlungsbefehl 25 a) Einleitung und Anwendungsbereich 25 b) Verfahren 26 aa) Zuständigkeit 27 bb) Verfahrensbesonderheiten 28 cc) Gerichtliche Prüfung des Antrags 30 c) Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls 31 d) Rechtmittel des Schuldners gegen den

Europäischen Zahlungsbefehl 32 e) Vollstreckbarerklärung des EU-Zahlungsbefehls 33 f) Die Vollstreckung aus dem EU-Zahlungsbefehl 33 2. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen 34 a) Anwendungsbereich 34 b) Die Durchführung des Bagatellverfahrens 35 c) Begünstigung grenzüberschreitender

Grundfreiheiten 39 d) Praktikabilität 40 e) Zur Umsetzung des Bagatellverfahrens

in der ZPO 44 f) Bewertung 46 IV. Ausblick: Ein gemeinsames Zivilprozessrecht für Europa? 47 1. Auswirkungen auf die Europäische Integration 47 2. Ansätze für ein Europäisches Zwangsvollstreckungsrecht 47 a) Grenzüberschreitende Kontensperrung 48 b) Grenzüberschreitende Vermögenstransparenz 49 3. Endziel: Die Abschaffung des Exequaturs 50 VIII

(4)

B. Vollstreckung in einzelnen Staaten 55 I. Frankreich 55

1. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung deutscher Titel in Frankreich (Exequaturverfahren) 55 a) Anwendbare Rechtsnormen 55 b) Intertemporales Recht 56 c) Das Anerkennungsverfahren für gerichtliche

Titel (Urteile, gerichtliche Vergleiche und

Vollstreckungsbescheide) 57 aa) Sachliche und örtliche Zuständigkeit 57 bb) Formale Anforderungen an den Antrag auf

Anerkennung 58 cc) Materielle Anforderungen 60 dd) Der Beschluss über die Anerkennung und

Vollstreckbarkeit 62 d) Das Anerkennungsverfahren für notarielle

Urkunden 62 aa) Notarielle Urkunde, die vor dem 01.01.2005

beurkundet wurde 63 bb) Notarielle Urkunde, die nach dem 01.01.2005

beurkundet wurde 63 2. Rechtsmittel 64 a) Rechtsbehelfsfristen/zuständiges Gericht 64 b) Prüfungsmaßstab 65 c) Kassation 65 d) Rechtskraftzeugnis 66 3. Vollstreckung 66 a) Vollstreckungsorgane 66 aa) Vollstreckungsrichter 66 bb) Gerichtsvollzieher 67 b) Vorläufige Sicherungsmaßnahmen 68 aa) Allgemeine Voraussetzungen 68 bb) Einzelne vorläufige Maßnahmen 69 cc) Gültigkeitsdauer der vorläufigen

Maßnahmen 76

ix

(5)

TNHAT.TSVF.R7.F.TCHNTS

c) Mobiliarvollstreckung 76 aa) Unpfändbare bewegliche Sachen und

Forderungen 76 bb) Pfändung von beweglichen materiellen

Gegenständen 79 cc) Pfändung von Forderungen und Ansprüchen 82 dd) Der Einfluss eines Überschuldungsverfahrens

auf die Pfändung von Gehaltsansprüchen 86 d) Immobiliarzwangsvollstreckung 87

aa) Das allgemeine Recht der

Immobiliarzwangsvollstreckung 87 bb) Sonderfall: Zwangsversteigerung von

Immobilien in den Departements 57, 67

und 68 (Elsass-Lothringen) 94 4. Deutsche Titel und eine französische Insolvenz 95 a) Forderungsanmeldung 96 b) Beendigung der Vollstreckungsmaßnahmen 97 5. Praktische Hinweise 98 a) Dauer der Verfahren/Vollstreckung 98 b) Informationsgewinnung 98 c) Kosten 100 aa) Gerichtskosten 100 bb) Anwaltskosten 100 cc) Gerichtsvollzieherkosten 100 II. Italien 102

1. Nutzung des eigenen deutschen Titels zur Vollstreckung in Italien 102 a) Deutsche Vollstreckungstitel 102

aa) Antrag, örtliche und sachliche Zuständigkeit, Anwaltszwang 102 bb) Original oder beglaubigte Abschrift des

Vollstreckungstitels 103 cc) Übersetzung 103 dd) Vollstreckbarkeitserklärung, Zustellung 103 ee) Rechtsmittel 103 b) Italienische Vollstreckungstitel 104

(6)

aa) Italienischer Mahnbescheid (decreto

ingiuntivo gem. Art. 633 ff c.p.c.) 104 bb) Italienische Wechsel, Schecks und

Bankschecks 106 cc) Sonstige Vollstreckungstitel 106 c) Vollstreckungsklausel 107 2. Vollstteckungsvoraussetzungen 107 a) Leistungsaufforderung (im Folgenden Precetto) 107 b) Zustellung 108 aa) Zustellender 108 bb) Formen der Zustellung 108 cc) Ort der Zustellung 109 dd) Unauffindbarkeit oder Verweigerung der

Annahme 109 ee) Zustellung an Personen mit unbekanntem

Wohnsitz, Aufenthaltsort 110 c) Rechtsfolgen der Zustellung des

Vollstreckungstitels und des Precetto 110 3. Zuständige Behörden und Vollstreckungsorgane 110 i) Sachliche Zuständigkeit 110 b) Örtliche Zuständigkeit 111.

4. Zulässigkeit und Umfang der Vollstreckung 111 a) Überblick 111 b) Form der Pfändung 112 aa) Aufforderung (ingiunzione) 112 bb) Aufforderung an den Schuldner zur Wahl

eines Domizils 112 cc) Beschreibung der zu pfändenden Sachen 113 dd) Hinweis an den Schuldner über die

Umwandlung der gepfändeten Sachen und Forderungen in Geld 113 ee) Unwirksamkeit der Pfändung 114 ff) Wirkungen der Pfändung 114 gg) Beitritt weiterer Gläubiger 115 c) Besondere Befugnisse des Gerichtsvollziehers

bei der Pfändung 116

XI

(7)

INHALTSVERZEICHNIS

aa) Aufforderung an den Schuldner zur Abgabe einer Erklärung über sein Vermögen 116 bb) Anfrage des Gerichtsvollziehers bei

öffentlichen Datenbanken

und Finanzbehörden 116 cc) Einsicht in die Buchhaltungsunterlagen 117 d) Pfändung von beweglichen Sachen 117 aa) Gegenstand 117 bb) Verfahren 117 cc) Wahl der zu pfandenden Gegenstände 119 dd) Unpfändbare und beschränkt pfandbare

Sachen 119 ee) Angabe des voraussichdichen

Verkaufserlöses der gepfändeten Sache 120 ff) Die Verwahrung der gepfändeten

Gegenstände 120 gg) Zuweisung und Verkauf 121 hh) Verteilung des erzielten Erlöses 122 e) Die Pfändung von unbeweglichen Sachen 123 aa) Gegenstand der Pfändung 123 bb) Verfahren 123 cc) Verwahrung der gepfändeten

unbeweglichen Sache 124 dd) Verkauf der gepfändeten unbeweglichen

Sache ohne Versteigerung 125 ee) Verkauf durch Versteigerung, gerichtliche

Verwaltung 127 ff) Zuweisung 127 gg) Verteilung des Erlöses 128 f) Pfändung bei Dritten 128 aa) Gegenstand 128 bb) Verfahren 129 cc) Unpfändbare Forderungen 130 dd) Verwahrung 130 ee) Pflichten des Dritten 130 ff) Zuweisung und Verkauf 131

XII

(8)

g) Vollstreckung zur Herausgabe von beweglichen und unbeweglichen Sachen 132 aa) Das Verfahren auf Herausgabe von

beweglichen Sachen 132 bb) Das Verfahren auf Herausgabe (Räumung)

von unbeweglichen Sachen 132 h) Vollstreckung zur Erwirkung von Handlungen

oder Unterlassungen 133 i) Die Vollstreckung in Gesellschaftsanteile 134 aa) GmbH-Anteile 134 bb) Aktien 134 cc) Anteile in Personengesellschaften 135 j) Sicherungsverfahren 135 aa) Gegenstand 135 bb) Verfahren 136 cc) Ausländisches Gericht, Schiedsgericht 136 k) Eintragung einer gerichdichen Hypothek

(ipoteca giudiziale) aufgrund eines Urteils oder sonstigen Vollstreckungstitels 137

aa) Urteile, Mahnbescheide 137 bb) Ausländische Urteile 137 cc) Schiedssprüche 137 dd) Wirkung der Hypothek 138 ee) Recherchen 138 ff) Steuern 138 1) Widerspruchsklagen im Vollstreckungsverfahren 138 aa) Widerspruchsklage gegen die Vollstreckung 138 bb) Widerspruchsklage gegen die

Vollstreckungshandlungen 139 cc) Widerspruch des Dritten gegen die

Vollstreckung 140 m) Einzelzwangsvollstreckung und

Insolvenzverfahren 141 aa) Wirkungen des Insolvenzverfahrens 141 bb) Ausnahme 141 cc) Forderungsanmeldung 141 dd) Anfechtungsklagen 141 xin

(9)

INHALTSVERZEICHNIS

5. Informationsgewinnung 143 a) Handelsregister (registro delle imprese) 143 b) Agenzia del Territorio, Grundbuch, Kataster 144 c) KFZ-Zulassungsstelle (PRA - Pubblico Registro

Automobilisrico) 144 d) Detekteien 144 e) Einwohnermeldeamt (ufficio anagrafe) 144 f) GerichtsvoMeher 144 6. Wirtschaftlichkeit, Verfahrensdauer 145 a) Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten 145 b) Beispiele für Rechtsanwaltsgebühren und

Gerichtskosten 145 aa) Leistungsaufforderung (precetto) aufgrund

c) d)

eines Urteils

bb) Pfändung in bewegliche Sachen cc) Pfändung in unbewegliche Sachen dd) Pfändung bei Dritten

ee) Sicherstellungsbeschlagnahme ff) Vollstreckungsklauselerteilung für ein

ausländisches Urteil

Registersteuer (imposta di registro) Verfahrensdauer

Praxishinweise für eine erfolgreiche Vollstreckung

146 146 146 146 147 147 147 148 148 7.

a) Kenntnisstand über das Vermögen des

Schuldners 148 b) Die Zwangsvollstreckung in Forderungen des

Schuldners gegenüber Dritten 149 c) Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche

Vermögen 149 d) Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche

Vermögen 149 e) Die Sicherungsbeschlagnahme 150 f) Beitritt zu einem laufenden

Vbllstreckungsverfahren 150 8. Fazit 150

XIV

(10)

III. Österreich 151 1. Selbst bei der Zwangsvollstreckung in Österreich gibt es

sprachliche Hürden zu nehmen 151 2. Ohne Anerkennungsverfahren geht es auch in Österreich

nicht 152 a) Relativ unproblematisch: Die Anerkennung des

Titels in einem besonderen Verfahren 152 b) Der Titel lautet noch auf DM oder eine andere

Währung 154 3. Vollstreckungsvoraussetzungen 155

a) Lässt sich die Zwangsvollstreckung bereits in

Deutschland in die Wege leiten? 155 aa) Was die österreichische Rechtsprechung

dazu sagt 155 bb) Wie es in der Praxis aussieht 156 b) Neue Wege bei der Zustellung:

Die Veröffentlichung im Internet 157 c) Wann die Einschaltung eines Rechtsanwalts

unumgänglich ist 158 d) Konkurs und Ausgleich - unter welchen

Voraussetzungen eine Exekution ausscheidet 158 4. Zuständige Behörden und Vollstreckungsorgane 159

a) Bei wem ist der Antrag auf Vollstreckung zu

stellen? 159 aa) Ohne Antrag geht es nicht 159 bb) Das Bewilligungsverfahren 160 cc) So geht es schnellen Das vereinfachte

Bewilligungsverfahren 160 b) Wer ist für welche Aufgaben im Rahmen der

Vollstreckung zuständig? 161 c) Das Gericht entscheidet über den Einsatz des

Gerichtsvollziehers 162 d) Die Form des Exekutionsantrags — mit dem

Formular geht es leichter 162 5. Zulässigkeit und Umfang der Vollstreckung 163 a) Die Fahrnisexekution 163

xv

(11)

INHALTSVERZEICHNIS

aa) Die Kombination mehrerer Exekutionsmittel ist zulässig 164 bb) Die Entstehung des Pfandrechts und dessen

Erlöschen 164 cc) Nicht alles ist pfändbar - unpfandbare und

unentbehrliche Sachen 165 dd) Mehrere Wege zur Verwertung der gepfändeten

b)

c)

d)

e) f) g)

Gegenstände

ee) Das Verteilungsverfahren — wann ein Verteilungstermin notwendig ist Die Exekution auf (Geld-)forderungen

aa) Voraussetzungen bb) Der Exekutionsantrag

cc) Wie sich ein unbekannter Drittschuldner ausfindig machen lässt

dd) Die Pfändung und Verwertung ee) Die Drittschuldnererklärung ff) Unpfandbare Forderungen gg) Beschränkt pfändbare Forderungen hh) Auch das gibt es: Verschleiertes Entgelt Die Berechnung des unpfändbaren Betrages:

das Existenzminimum

Was bei der Zusammenrechnung zu beachten ist Mit Einschränkung möglich:

die Kontenpfändung

Die Abgabe des Vermögensverzeichnisses geschieht von Amts wegen

Was bei der Exekution auf unbewegliche Sachen (Liegenschaftsexekution) zu beachten ist

aa) Einschränkungen bei der Liegenschaftsexekution

bb) Die zwangsweise Pfandrechtsbegründung (Zwangshypothek)

cc) Die Zwangsverwaltung dd) Die Zwangsversteigerung

166

167 168 168 169 169 170 171 172 173 175 175 177 177 178 179 179 179 180 181 h) Welche Rechtsmittel dem Verpflichteten zur

Verfügung stehen 184

XVT

(12)

aa) Verschiedene Rechtsmittel im Rahmen der Exekution 184 bb) Klagen im Zusammenhang mit der

Exekution 185 6. Informationsgewinnung 186

a) Was sich alles über das Internet in Erfahrung

bringen lässt 186 b) Das Grundbuch 186 c) Das Firmenbuch 187 d) Die Ediktsdatei 188 e) Das Schuldnerverzeichnis oder die § 73a EO-

Abfrage (Geschäftsbehelfe) 188 f) Das Einwohnermeldeamt 189 g) Die zentrale (KFZ-)Zulassungsevidenz 190 h) Detekteien, die weiterhelfen können 191 7. Wirtschaftlichkeit 191 a) Dauer des Verfahrens 191 b) Was die Beauftragung des Gerichtsvollziehers

und die Einschaltung eines Rechtsanwalts kostet 193 c) Macht eine Exekution unter wirtschaftlichen

Gesichtspunkten Sinn? 195 8. Praxishinweise für die erfolgreiche Vollstreckung 196

a) Wie sich die Exekution aus einem ausländischen Titel schneller in die Wege leiten lässt 196 b) Wie sich Kosten sparen lassen 196 IV. Polen 198 1. Nutzung des eigenen (deutschen) Titels 198

a) Voraussetzungen der Nutzung des eigenen (deutschen) Titels bei Einleitung des

Zwangsvollstreckungsverfahrens in Polen 198 aa) Vorschriften, welche für die Anerkennung

und Vollstreckbarerklärung maßgebend sind 198 bb) Grundsätze des Verfahrens in Sachen

der Vollstreckbarerklärung und der

Anerkennung 200

XVII

(13)

INHALTSVERZEICHNIS

b) Eigene (deutsche) Titel, welche in Polen vollstreckbar sind, ohne Notwendigkeit der Einleitung des Verfahrens über die

Vollstreckbarkeitserklärung (kein Exequatur) 201 aa) Arten der Titel 201 bb) Notwendigkeit der Einleitung des

Klauselverfahrens 202 cc) Rechtsmittel 204 c) Eigene (deutsche) Titel, welche in Polen erst

nach der Einleitung des Verfahrens der Vollstreckbarerklärung vollstreckbar sind

(Exequatur) 206 aa) Einleitung des Verfahrens 206 bb) Rechtsmittel 208 d) Währungsproblematik 209 2. Vollstreckungsvoraussetzungen 210

a) Verpflichtung zur Bestellung des

Zustellungsbevollmächtigten 210 b) Zustellung an die Vollstreckungsorgane 211 c) Zustellung an die Parteien 212 d) Kollision des Gerichtsverfahrens mit dem

Verwaltungsverfahren 213 e) Kollision des gerichtlichen oder

verwaltungsrechtlichen Vollstreckungsverfahrens mit dem Insolvenzverfahren 214

aa) Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Möglichkeit einer Vergleichsschließung 214 bb) Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der

Liquidation des Schuldnervermögens 216 3. Zuständige Behörden und Vollstreckungsorgane 216 a) Vollstreckungsorgane 216 b) Die örtliche Zuständigkeit der

Vollstreckungsorgane 217 c) Freie Wahl des Gerichtsvollziehers möglich 217 d) Der Antrag auf die Einleitung des

Zwangsvollstreckungsverfahrens 218

XVIII

(14)

4. Zulassigkeit und Umfang der Vollstreckung

a)

b)

c) d)

e)

f)

g)

Gesetzliche Grundlagen Art und Wiese der Vollstreckung

aa) bewegliche Vermögensgegenstände bb) Arbeitsvergütung

cc) Bankkonten dd) Immobilien

ee) sonstige Forderungen ff) sonstige Vermögensrechte gg) Seeschiffe

Unpfändbare Gegenstände

Rechtsmittel des Vollstreckungsschuldners und der Dritten

aa) Die Vollstreckungsabwehrklage gem.

Art. 840 KPC

bb) Die Vollstreckungsabwehrklage gem.

Art 840

3

KPC (Verweigerung der Vollstreckung)

cc) Drittwiderspruchklage

Rechtsmittel gegen den Gerichtsvollzieher aa) Erinnerung gegen die Maßnahmen des

Gerichtsvollziehers

bb) Aufsichtsmaßnahmen des Gerichts cc) Beschwerde gegen die lange Dauer des

Verfahrens Andere Rechtsmittel

aa) Einwendungen gegen den Verteilungsplan bb) Beschwerden

Die Aussetzung und Einstellung des Verfahrens aa) Die Aussetzung des Verfahrens

bb) Die Einstellung des Verfahrens 5. Informationsgewinnung

a) b)

Grundlagen der Berechtigung zur Informationsgewinnung

Hilfreiche Institutionen zur Informationsgewinnung

221 221 221 221 223 225 226 227 228 229 230 231 231

233 234 235 235 236 236 237 237 237 238 238 240 241 241 241

XIX

(15)

INHALTSVERZEICHNIS

aa) Wydzia<y ewidencji ludnoxi i dowodów

osobistych (Einwohnermeldeamt) 242 bb) Urz,d Stanu Cywilnego, abgekürzt USC

(Standesamt) 242 cc) Zaklad Ubezpieczeñ Spolecznych, abgekürzt

ZUS, (Sozialversicherungsbehörde) 242 dd) Wydzialy Geodezji, Kartografii, Katastru i

Gospodarki Nieruchomosciami (Abteilungen für Geodäsie, Kartografie, Kataster und

Immobilienverwaltung) 243 ee) Wydzialy Kswg Wieczystych (Grundbuchamt) 243 ff) Centralna Ewidencja Pojazdów i Kierowców

abgekürzt CEPiK (Zentrales Verzeichnis der Fahrzeuge und der Fahrer) 243 gg) Krajowy Rejestr S^dowy, abgekürzt KRS

(der Handelsregister) 244 hh) Ewidencja Dzialalnosci Gospodarczej,

abgekürzt: EDG (Wirtschaftätigkeitsevidenz) 244 ii) andere 244 c) Die Ermittlung des Schuldnervermögens durch

den Gerichtsvollzieher auf Antrag des

Gläubigers 245 d) Die eidesstattliche Versicherung 245 6. Wirtschaftlichkeit 246 a) Kosten im Zwangsvollstreckungsverfahren 246 aa) die allgemeinen Grundlagen 246 bb) die Zwangsvollstreckungsgebühren 247 b) Gebühren der Rechtsanwälte 249 c) Die Dauer des Zwangsvollstreckungsverfahrens 249 7. Praxishinweise für eine erfolgreiche Vollstreckung 250 V. Schweiz 253 1. Die Schweiz geht andere Wege 253 2. An der Betreibung Beteiligte und Zuständigkeiten 254

XX

(16)

a) Weshalb sich ein Pfändungs- und

Überweisungsbeschluss in der Schweiz nicht

zustellen lässt 254 b) Die Beteiligten im schweizerischen

Betreibungsverfahren 254 c) Welche Betreibungsarten in Betracht kommen 255 d) Welches Betreibungsamt zuständig ist 256

aa) Wonach sich der ordentliche Betreibungsort richtet 256 bb) Die besonderen Betreibungsorte 257 cc) Wie sich das zuständige Betreibungsamt ganz

leicht finden lässt 257 3. Das Betreibungsverfahren im Einzelnen 258 a) Das Betreibungsbegehren als einleitender Schritt 258 aa) Ohne Antrag geht es nicht 258 bb) Wenn der Gläubiger seinen Sitz im Ausland

hat oder die Forderung auf eine ausländische Währung lautet 258 cc) Die Zinsen und Kosten 259 dd) Kurz und knapp - der Forderungsgrund 259 ee) Pfandgesicherte Forderungen 260 ff) Ohne Kostenvorschuss geht es nicht 260 b) Fristen, Betreibungsferien und Rechtsstillstand 260 c) Was uns bekannt vorkommt — der

Zahlungsbefehl 261 aa) Der Zahlungsbefehl - mehr als eine

Zahlungsaufforderung 261 bb) Die Zustellung an die Beteiligten 262 4. Was das Verfahren zum Stillstand bringt - der

Rechtsvorschlag 263 a) Was unter einem Rechtsvorschlag zu verstehen

ist und welche Auswirkungen er hat 263 b) Wie man einen Rechtsvorschlag beseitigen kann 264 c) Weshalb an dieser Stelle ein Vollstreckungstitel

von Bedeutung ist 264

XXI

(17)

INHALTSVERZEICHNIS

aa) " Der Unterschied zwischen der definitiven und provisorischen Rechtsöffnung 264 bb) Weshalb die Exequatur erst im Rahmen der

Rechtsöffnung eine Rolle spielt 265 cc) Was mit einer provisorischen Rechtsöffnung

erreicht werden kann 268 dd) Wann nur noch der ordentliche Prozessweg

hilft 270 d) Bei der Betreibung eines Ehegatten sind

Besonderheiten zu beachten 270 5. Wie es weitergeht — erst mit dem Fortsetzungsbegehren

wird die Pfändung in die Wege geleitet 272 a) Ohne Fortsetzungsbegehren geht es nicht 272 aa) Achtung Fristen 272 bb) Wie man das Fortsetzungsbegehren in Gang

setzt 272 b) Was im Pfändungsverfahren zu beachten ist 273

aa) Welche Rechte und Pflichten Gläubigern wie Schuldner durch die Pfändung auferlegt werden 273 bb) Die Betreibungsreihenfolge 274 cc) Pfändbares und Unpfändbares 275 dd) Beschränkt Pfändbares 276 c) Wie das pfändbare Einkommen zu ermitteln ist 277 aa) »Das« Existenzminimum gibt es nicht 277 bb) Wie das Einkommen des Ehepartners zu

berücksichtigen ist 279 cc) Auch das ist anders — der Schuldner liefert

den pfändbaren Betrag ab 279 d) Ansprüche aus Lebensversicherungen sind

grundsätzlich pfändbar 280 6. Die Verwertung 281 a) Ohne Verwertungsbegehren keine Verwertung 281 b) Das Betreibungsamt ist für die Verwertung

zuständig 281 aa) Versteigerung und freihändiger Verkauf 282

XXII

(18)

bb) Die Forderungsüberweisung 282 cc) Die Verwertung von Grundstücken 282 dd) Was bei einem Faustpfandrecht zu

beachten ist 285 ee) Sicherung von Forderungen aus Vermietung

und Verpachtung von Geschäftsräumen 286 c) Wann der Gläubiger endlich zu seinem Geld

kommt - die Verteilung 286 d) Der Abschluss des Vollstreckungsverfahrens —

Quittung und Verlustschein 287 aa) Der Schuldner erhält die Quittung,

der Gläubiger den Verlustschein 287 bb) Was fängt man mit einem Verlustschein an? 287 e) Welche Verteidigungsstrategien dem Betriebenen

zur Verfügung stehen 288 aa) Einreden und Einwendungen im Rahmen

der Rechtsöffnung 289 bb) Unter welchen Voraussetzungen die

Aufhebung oder Einstellung der Betreibung begehrt werden kann 289 cc) Feststellungsklage 290 dd) Was mit dem Widerspruchsverfahren

bewirkt werden kann 290 7. Welche Informationsquellen zur Verfügung stehen 291

a) Die Schweiz verfügt über ein zentrales

Handelsregister 291 b) Ein zentrales Grundbuch gibt es nicht 292 c) Was sich durch eine Betreibungsauskunft in

Erfahrung bringen lässt 292 d) Die Schweiz hat ihre Einwohner im Blick - die

Einwohnerkontrolle (Einwohnermeldeamt) 293 e) Die Umzugsdatenbank der Schweizerischen Post 295 f) Wann nur noch eine Recherche in einem

Datenpool hilft 295 8. Ob sich die Betreibung lohnt, hängt von einer Reihe von

Faktoren ab 296

xxm

(19)

INHALTSVERZEICHNIS

a) Monate oder gar Jahre — die Dauer des

Verfahrens 296 b) Was kostet ein Betreibungsverfahren 296 aa) Die Betreibungskosten sind einheitlich 296 bb) Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes

wird des teuer 298 cc) Die Alternative: Die Beauftragung der

Handelskammer Deutschland - Schweiz

mit dem Inkassodienst in der Schweiz 298 c) Lohnt sich die Betreibung überhaupt? 299 9. Praxishinweise für die erfolgreiche Vollstreckung 300 a) Lässt sich das Betreibungsverfahren abkürzen? 300 b) Das Betreibungsamt bestimmt, was gepfändet

wird 300 VI. Slowakei

1.

2.

3.

4.

Nutzung des eigenen deutschen Titels Vollstreckungsvoraussetzungen

a) b) c) d) e)

Vollstreckungs titel Zustellung

Vollstreckbarerklärung bzw. Bestätigung der Vollstreckbarkeit

Antrag

Kollision mit einem Insolvenzverfahren Zuständige Behörden und Vollstreckungsorgane Zulässigkeit und Umfang der Vollstreckung

a)

b)

Verfahrensablauf aa) Antrag (§ 38 VO)

bb) Benachrichtigung über den Beginn der Vollstreckung (§ 47 VO)

cc) Einspruch gegen die Vollstreckung (§ 50 VO)

dd) Vollstreckungsbefehl (§ 52 VO) Vollstreckungs arten

aa) Vollstreckung aufgrund von Geldforderungen

302 302 302 302 302 303 303 304 304 305 305 305 305 305 306 306 306

XXIV

(20)

bb) Vollstreckung aufgrund anderer

Forderungen 325 c) Rechtsbehelfe des Vollstreckungsgegners 329 aa) Einspruch 329 bb) Auslösung von Sachen aus der

Vollstreckung 330 cc) Widerspruch im Verteilungsverfahren 331 dd) Einspruch gegen die Erteilung des Zuschlags

bei Versteigerung von Immobilien 331 ee) Einspruch gegen die Verteilung des Erlöses

bei der Versteigerung von Immobilien 331 ff) Begutachtung der Verteilung des Erlöses 332 gg) Beschwerde gegen Kosten der

Vollstreckung 332 5. Informationsgewinnung 333 6. Wirtschaftlichkeit 333 a) Vollstreckung aufgrund von Geldforderungen 334 b) Vollstreckung aufgrund anderer als

Geldforderungen 334 c) Ersatz für erbrachte Leistungen und

Zeitaufwand 334 d) Vorschuss 335 7. Praxishinweise für die erfolgreiche Vollstreckung 335 VII. Tschechische Repubük 337 1. Nutzung des eigenen deutschen Titels 337 a) Vollstreckung mittels eigener (deutscher) Titel 337 b) Vollstreckung deutscher Schiedssprüche 339 c) Realisierung von Unterhaltsforderungen 340 d) Währungsproblematik 340 2. Vollstreckung eines tschechischen Titels:

Vollstreckungsvoraussetzungen und

Vollstreckungsorgane 341 a) Gerichtliches Vollstreckungsverfahren 341 aa) Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen 341 bb) Vollstreckungsarten 343

XXV

(21)

INHALTSVERZEICHNIS

b) Die Vollstreckung mittels Exekutor 353 c) Die außergerichtliche Zwangsvollstreckung 354

aa) Versteigerungsvoraussetzungen und

—verfahren 355 bb) Kollision von Versteigerungen 357 3. Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung 357 a) Rechtsbehelfe des Vollstreckungsschuldners 357

aa) »Vollstreckungsabwehrklage«

(opozicni spor) 357 bb) Klage gegen die Vollstreckungsanordnung

( impugnacni spor) 358 cc) Aufschub der Vollstreckung aus Gründen

der Billigkeit, § 266 Abs. 1 Z P O 358 b) Rechtsbehelfe Dritter 358 4. Kollision mit einem Insolvenzverfahren 358 5. Informationsgewinnung 358 6. Wirtschaftlichkeit 359 7. Praxishinweise für die erfolgreiche Vollstreckung 360 VIII. Türkei 361 1. Türkisches Recht allgemein 361 2. Gerichtssystem 362 3. Nutzung des eigenen (deutschen) Titels 364 a) Rechtsgrundlagen 364 b) Vollstreckbarerklärung und Anerkennung 365 c) Antragstellung 365 d) Voraussetzungen der Vollstreckbarkeit 366 e) Unzuständigkeitsrüge 367 f) Exkurs: Anderweitige Rechtshängigkeit 367 g) Vollstreckbarkeit von Kostenentscheidungen 368 4. Einleitung der Zwangsvollstreckung 369 a) Einführung 369 b) Vollstreckungsvoraussetzungen 369 c) Zwangsvollstreckung ohne Titel 370 aa) Allgemein 370

XXVI

(22)

5.

6.

d)

e)

f)

bb) Antrag

cc) Erlass des Zahlungsbefehls dd) Einspruch

ee) »Aufhebung des Einspruchs« — Übergang ins ordentliche Verfahren

ff) Entschädigungspflicht

Zwangsvollstreckung mit Titel (aus Urteilen) aa) Allgemein

bb) »Urteil«

cc) Beginn der Zwangsvollstreckung dd) Vorläufige Vollstreckbarkeit

ee) Zwangsvollstreckung in in unbewegliches Vermögen

ff) Erzwingung eines Verhaltens gg) Sorge- und Umgangsrecht Zustellung

aa) Zustellformen bb) Frisdauf

cc) Internationale Zustellung Verjährung

Zuständige Behörden und Vollstreckungsorgane a)

b) c)

Vollstreckungs amt Vollstreckungsgericht Vollstreckungsbehörden und Gerichtsstandsklausel

Zulässigkeit und Umfang der Vollstreckung a)

b) c)

Vollstreckungshindernisse

Eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse

Pfändung aa) Verfahren

bb) Pfändbare Gegenstände cc) Eigentumsrechte Dritter dd) Lohnpfändung

ee) Kontenp fandung ff) Pfändungsfreiheit

370 371 371 372 372 373 373 373 373 374 374 374 374 375 375 375 375 376 376 376 376 376 377 377 377 377 377 378 378 378 379 379

xxvn

(23)

INHALTSVERZEICHNIS

7

8.

9.

10.

d)

e) í) g)

h)

Verwertung aa) Antrag

bb) Zwangsversteigerungsverfahren Zwangsvollstreckung bei Forderungen in fremder Währung

Wertersatzvollstreckung

Vorläufige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aa) Allgemein

bb) Einstweilige Verfügung cc) Arrest

Ende der Zwangsvollstreckung Rechtsmittel

a) b)

Beschwerde Revision Informationsgewinnung Wirtschaftlichkeit

a) b) c) d) e)

Allgemein

Kosten des Exequaturverfahrens

Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens Anwaltskosten

Prozesskostenhilfe

Praxishinweise für die erfolgreiche Vollstreckung

380 380 380 382 382 383 383 383 383 384 385 385 386 386 387 387 387 388 388 389 389

XXVIII

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Ziel des Erweiterungscurriculums Geschichte an der Universität Wien ist es, Studierenden, die nicht das Bachelorstudium Geschichte studieren, folgende

• Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse aus Literatur- / Kulturwissenschaft einer oder mehrerer slawischer Literaturen unter Berücksichtigung jener des Tschechischen und

Weiters haben die Studierenden im dritten Studienabschnitt als begleitende Lehrveranstaltung zur Anfertigung der Diplomarbeit Wahlpflichtfächer im Ausmaß von 15 Semesterstunden aus

Loi du 26 mars 2002 sur le pilotage des finances et des prestations (LFP), article 46, article 48, alinéa 2, lettre a et article 50, alinéas 1 et 3 Introduction d'un

Der Regierungsrat ist indessen der Auffassung, dass sich seine künftigen Strategien und Massnahmen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft des Kantons Bern und zur

Schnittholzverkaufspreise ungenügend angepasst: neueste Ergebnisse der BIGA-Statistik über die Schnittholzpreise. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit,

1 Organisationsplan auf Vorschlag der Dekanin, des Dekans oder des Zentrumsleiters und nach Anhörung des Senats, der Studienvertretungen und der Fakultätskonferenz

Für die Verpflichtung der Universität gegenüber den StipendiatInnen wurde eine Rückstellung in Höhe des Vermögens gebildet, welche jährlich angepasst wird.. Sonstige