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Woche. Remseck. Aldingen, HocHberg, HocHdorf, AmtsblAtt der stadt remseck Am NeckAr. neckargröningen, neckarrems und PAttonville. Remseck ist schön!

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Academic year: 2022

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Remseck

Woche

Donnerstag • 26. März 2020

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Am t sbl A t t der s tA d t r emseck A m Neck A r Aldingen , Hoc H ber g , Hoc H dorf , n eck A rgr öningen , n eck A rrems und P At tonville

Diese AusgAbe erscheint Auch online

Liebe Remseckerinnen und Remsecker,

unter dem Motto „Remseck am Neckar vernetzt“

bietet die Stadt eine Plattform für alle Engagierten und Hilfesuchenden.

Ich bitte Sie sich zu melden, egal ob Sie helfen wollen oder Hilfe suchen.

(Weitere Informationen im Innenteil) (Weitere Informationen im Innenteil)

Gemeinsam meistern wir die Krise!

Ihr

Dirk Schönberger

Oberbürgermeister

Remseck ist schön!

Remseck ist schön!

Genießen Sie zur Abwechslung die Remsecker Gewässer abseits des Mündungsbereiches am Neckarstrand.

Die Remsecker Gewässer haben viele Kleinode zu bieten, wie hier zum Beipsiel der Tümpel beim Stämmegraben.

beim Stämmegraben.

Durch seine Topografie bietet Remseck von den Höhen an der Grenze

zu Oßweil bis Hochdorf wunderbare Ausblicke und man kann einsam und verlassen, abseits der Hauptspazierwege die Landschaft genießen.

Nützen Sie die Zeit und tanken Sie Kraft.

Nützen Sie die Zeit und tanken Sie Kraft.

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Zentraler ärztlicher Notfalldienst

Notfallpraxis Ludwigsburg,

Erlachhofstraße 1, 71640 Ludwigsburg, Tel. 116 117, Fax 07141 6430431 Mo., Di., Do. 18 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr, Mi. 13 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr, am Wochenende von Freitag 16 Uhr bis Mon- tag 8 Uhr sowie an Feiertagen durchge- hend geöffnet. Zu diesen Zeiten können Sie ohne Termin in die Notfallpraxis Lud- wigsburg kommen. Bitte bringen Sie Ihre Krankenversicherungskarte (KVK) mit.

In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte direkt die 112 an.

docdirekt – Kostenfreie Onlinesprech- stunde für gesetzlich Versicherte unter Tel. 0711 96589700 oder docdirekt.de Montag bis Freitag von 9 – 19 Uhr.

Augenärztlicher Bereitschaftsdienst

Der augenärztliche Bereitschaftsdienst kann unter der Telefonnummer 07141 99- 90 (Kreiskrankenhaus Ludwigsburg) oder 07141 19222 (DRK) erfragt werden.

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Der Sonntagsdienst der Zahnärzte ist beim zahnärztlichen Notdienst in Lud- wigsburg telefonisch unter der Nummer 0711 7877733 zu erfragen.

Krankenwagen rund um die Uhr

Rettungsleitstelle Ludwigsburg, Tel. 07141 19222

Kinderärztliche Notfallpraxis

Klinikum Ludwigsburg, Posilipostraße 4, 71640 Ludwigsburg

Die Kinderärztliche Notfallpraxis ist werk- tags von 18 – 8 Uhr des Folgetages und an den Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis 8 Uhr des nächsten Werkta- ges geöffnet für akute Erkrankungen und andere Notfälle.

Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr geschlossen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, die Ver- sichertenkarte muss mitgebracht werden.

Bereitschaftsdienst der Apotheken

Der Apothekennotdienst ist über die Tele- fonnummer 0800 0022833 (kostenfrei aus dem Festnetz) oder vom Handy 22833 (ohne Vorwahl, max. 69 ct./Min./SMS) zu erfragen.

Den aktuellen Notdienstplan finden Sie auch im Internet unter www.lak-bw.notdienst- portal.de oder unter www.aponet.de.

Bereitschaftswechsel ist täglich morgens um 8:30 Uhr.

NoTdiENsTE / sERvicE / ÖFFNUNgsZEiTEN

ALLER diENsTsTELLEN dER sTAdTvERwALTUNg

Tierärztlicher Notdienst für Kleintiere

Der Tierärztliche Notdienst ist zu erfragen über die Telefonnummer des Haustierarztes.

städtische Notdienste

Alle städtischen Gebäude:

Tel. 0151 16724321

Technische Dienste (früher: Bauhof):

Tel. 0151 12271101 Notdienst Eigenbetriebe wasser und Abwasser

Stadtwerke Wasserversorgung:

Tel. 0175 1605274 Stadtentwässerung

Abwasserentsorgung: Tel. 0170 2445756

grundbuchamt waiblingen

Amtsgericht Waiblingen,

Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen, Tel. 07151 1664-0,

E-Mail:

poststelle@gbawaiblingen.justiz.bwl.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 –12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr

Betreuungs- und Nachlassgericht

Amtsgericht Ludwigsburg,

Schillerstraße 12, 71638 Ludwigsburg, Tel. 07141 9434-0,

E-Mail:

poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de

Polizeiposten Remseck am Neckar

Tel. 07146 280820

Fachstelle für

wohnungssicherung

Offene Sprechstunde:

Mittwochs von 10 – 12 Uhr

Ort: Stadtverwaltung Remseck am Neckar, Verwaltungssitz Hochberg, Neckaraue 9 (Besprechungsraum 2. OG)

Kontakt: Handy 0176 36337574;

E-Mail:

elfi.lauer@wohnungslosenhilfe-lb.de

Öffnungszeiten der dienst- stellen der stadtverwaltung

Mo. bis Fr. 8 – 12 Uhr

Do. 15:30 – 18 Uhr

E-Mail: info@remseck.de Internet: www.remseck.de Bürgertelefon: 07146 289-110 ) Hauptverwaltung

Neckarrems, Fellbacher straße 2 Tel. 07146 289-0, Fax 07146 289-199 Bürgerbüro im Rathaus

Direktdurchwahl 289-142, 289-143, 289-173, 289-174

Mo., Do., Fr. 8 – 12 Uhr

Di. 7 – 14 Uhr

Mo. und Do. 15:30 – 18 Uhr standesamt, wohngeld

Mo., Di., Fr. 8 – 12 Uhr

Do. 8 – 12 Uhr

und 15:30 – 18 Uhr Allgemeine ordnung,

Ausländerbehörde, Bußgeldstelle Mo., Di., Fr. 8:30 – 12 Uhr Do. 8:30 – 12 Uhr und 15:30 – 18 Uhr Bürgeramt Pattonville

John-F.-Kennedy-Allee 19/4

Tel. 07141 284-530, Fax 07141 284-533 Mo., Mi., Fr. 8:30 – 12 Uhr

Di. 7:30 – 13 Uhr

Do. 8:30 – 12 Uhr

und 15 – 18 Uhr Fachbereich Bauverwaltung, stadtplanung

Hochberg, Neckaraue 9

Tel. 07146 289-624, Fax 07146 289-699 Fachbereich Finanzen

Neckargröningen, Keplerstraße 16 Tel. 07146 289-510, Fax 07146 289-599 Fachbereich Bildung,

Familie, soziales

Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/3 Tel. 07146 289-248, Fax 07146 289-188 Technische dienste

Aldingen, Neckarstraße 90

Tel. 07146 289-911, Fax 07146 289-949 Mo. bis Do. 7:30 – 12 Uhr

und 12:30 – 16 Uhr

Fr. 8:30 – 12 Uhr

Amtsblatt der stadt Remseck am Neckar Herausgeber: Stadt Remseck am Neckar, Fellbacher Straße 2, 71686 Remseck am Neckar, Tel. 07146 2890. Das Amtsblatt erscheint i. d. R.

wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.

verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen verlautbarungen und Mitteilungen:

Oberbürgermeister Dirk Schönberger, Fellbacher Straße 2, 71686 Remseck am Neckar

Redaktion: Philipp Weber, Tel. 07146 289-150, Fax 07146 289-199, E-Mail: amtsblatt@remseck.de, Internet: www.remseck.de.

Redaktionsschluss für den redaktionellen Teil:

Dienstag, 9 Uhr

verantwortlich für den Anzeigenteil und

„was sonst noch interessiert“:

Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt.

druck und verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax 07033 2048, Internet: www.nussbaum-medien.de.

Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de, Einzelversand nur gegen Bezahlung der viertel- jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.

vertrieb (Abonnement und Zustellung):

G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de,

Internet: www.gsvertrieb.de

iMPRE ss UM

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Aktuelles

Neue Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 22. März

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infek- tionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten seit Montag, den 23. März 2020.

Künftig ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Gemeinsam sind wir stark

Liebe Remseckerinnen und Remsecker,

ich möchte mich als Ihr Oberbürgermeister bei Ihnen bedanken.

Sie halten sich weit überwiegend an die neu erlassenen Regeln.

Sie haben verstanden, dass es nur so geht. Nur wenn alle gemein- sam an einem Strang ziehen und ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum herunterfahren kann die Ausbreitung des Virus ent- scheidend verlangsamt werden.

Deshalb danke ich Ihnen fürs zuhause bleiben, dass Sie sich nicht dazu hinreißen lassen sich in großen Gruppen draußen zu treffen, wenngleich das Wetter dazu einladen würde.

Ich möchte Sie dazu ermutigen damit weiterzumachen und nicht aufzuhören. Wir alle müssen die Verordnungen des Landes Ba- den-Württemberg hinnehmen und vor allem ernst nehmen!

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis.

Ihr Dirk Schönberger

Remseck am Neckar vernetzt

Unter dem Motto „Remseck am Neckar vernetzt“ bietet die Stadt sowohl Engagierten als auch Hilfesuchenden eine Plattform zur Kontaktaufnahme. Die neue Verordnung der Landesregierung ruft uns alle dazu auf soziale Kontakte auf das Nötigste zu be- schränken. Das ist der beste Schutz für jeden Einzelnen, wie auch für die Gemeinschaft.

Vor allem die Versorgung unserer älteren Bürgerinnen und Bür- gern, sowie die von betroffenen Personen der Risikogruppe liegt der Stadtverwaltung am Herzen. „Wir sind sehr froh darüber, dass so viele Remsecker Vereine und Dienstleister Ihre Unterstützung anbieten. Schließlich lässt sich die Situation nur gemeinsam meistern.“, so Oberbürgermeister Dirk Schönberger.

Die Stadtverwaltung möchte in Zusammenarbeit mit dem Bund der Selbstständigen (BDS) in Remseck am Neckar dazu beitragen, ein Netzwerk aufzubauen, damit Hilfesuchende wissen, an wen sie sich wenden können. Vereine und gemeinnützige Organisa- tionen, die gerne helfen möchten, dürfen sich an die Stabsstelle Bürgerbeteiligung, unter d.duerr@remseck.de wenden.

Systemrelevante Dienstleister, die Ihr Angebot in dieser erwei- tern um die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu gewährleisten, dürfen Kontakt mit der Stabsstelle Wirtschaftsför- derung unter nicolaus@remseck.de aufnehmen.

Auf einer eigens dafür eingerichteten Sonderseite „https://www.

stadt-remseck.de/Buergerbeteiligung/Remseck-am-Neckar-ver- netzt“ auf der städtischen Homepage wurde eine Liste mit allen Angeboten, Abhol- und Lieferdiensten sowie den Hofläden und Direktvermarkten eingerichtet. Diese Liste wird je nach Rückmel- dung kontinuierlich erweitert, sodass die Bürgerinnen und Bür- ger einen immer aktuellen Überblick vorfinden.

Ehrenamtliche kostenlose Angebote

• Einkaufsdienst „von Mensch zu Mensch“

für nicht mehr mobile Senioren und betroffene Risikogruppen Ansprechpartner ist Jürgen Bäthke, Tel. 07146 280-249

• Nachbarschaftshilfe der KjG (Katholische Junge Gemeinde) Einkaufsdienst: Ihre Bestellung kann per Telefon durchgege- ben werden, die Lebensmittel werden geliefert. Bezahlt wer- den kann bar oder per Überweisung.

Kontakt: Elisa Eiberger, Tel. 01522 3033713

• Nachbarschaftshilfe Aldingen TV Aldingen vs. Corona

Risikogruppen, z. B. Personen mit einer Vorerkrankung oder Immunschwäche und Personen 60+ werden hierbei für die Er- ledigung ihrer Einkäufe (oder anderen kleineren anfallenden Tätigkeiten) unterstützt, so dass diese nicht das Haus verlas- sen müssen und sich in Ansteckungsgefahr begeben!

Erreichen können Sie die Fußballer zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 01573 4536475 oder via E-Mail hilfe@tv-aldingen.de mit

den Ansprechpartnern Ömer Terzi & Thomas Hanold.

• Nachbarschaftshilfe Hochdorf

Hochdorfer Vereine helfen Hochdorfer*innen Einkäufe, Botengänge, Arztbesuche …

Melden Sie sich bitte unter 0163 6327392 oder hilfe@hochdorfer- vereine.de

• Nachbarschaftshilfe Pattonville weitere Infos folgen in Kürze

• Remseck Car www.remseck-car.de

Einkaufen für die Kranken, Älteren und Behinderten Telefon 07146 9799607

• Evangelisch-methodistische Kirche Bezirk Waiblingen-Hegnach und Remseck www.emk-remseck.de

Jederzeit erreichbar unter Tel. 07151 52510 oder per E-Mail remseck-neckarrems@emk.de

In welchem Fall können Sie sich melden?

- Wenn Sie einsam sind und eine/n Ansprechpartner/in suchen.

- Im Krankheitsfall. Dann vermitteln wir Hilfe.

- Wenn Sie Hilfe beim Einkaufen brauchen.

- Wenn Sie ein Gebetsanliegen haben.

• Ökumenische Gebetsinitiative Remseck www.gebetsinitiative-remseck.de

Kontakt: Matthias Meusel, Tel. 0170 5528579 (Mobilbox) - Gebets-Hotline

- Virtuelle Gebetszeiten (v. a. Gebet für die Stadt und das Land) - Praktische Nachbarschaftshilfe

Abhol- und Lieferdienste

• Restaurant Paradiso Aldingen

www.restaurant-paradiso.com I Tel. 07146 97285 täglich von 12 bis 14 und 17 bis 22 Uhr

Lieferung kostenfrei ab 20 Euro

Abholung auch zu regulären Öffnungszeiten möglich Kartenzahlung möglich

• sGibby foodtruck

unter www.sgibby.de/news gibt es ein Speisekarte geöffnet von 11 bis 20 Uhr Liefer- und Abholservice Tel. 0151 10111205

• Ristorante Adler Hochberg http://ristorante-adler.de

Das Restaurant hat von 11 bis 14.30 und von 17 bis 21.30 Uhr geöffnet.

Speisen zum Abholen Tel. 07146 43604

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• Eiscafé Dolce Gelato Hochberg

Pizza zum Abholen von Montag bis Freitag und Sonntag von 12 bis 18 Uhr, Samstag von 15 bis 20 Uhr

Tel. 07146 286641

• VfB Vereinsheim - Schöne Aussicht Neckarrems Montag bis Sonntag 11 bis 21 Uhr

Abholung, telefonische Bestellung unter 07146 2840193

• Bootshaus am Hechtkopf

https://bootshausamhechtkopf.net I Tel. 07146 2809990 Dienstag – Sonntag von 12 bis 20:30 Uhr Essen zum Mitnehmen

• Ristorante/Pizzeria Il Gioiello da Giovanna Pattonville https://www.ilgioiello-giovanna.de I Tel. 07141 9727717 Montag bis Sonntag 12 – 21 Uhr Abholung

Montag bis Sonntag 16 – 21 Uhr Lieferung (Mindesbestell- wert 15 Euro)

• Ankerstüble

https://ankerstueble-remseck.de

Montag bis Samstag 11.30 bis 14 Uhr und 17 bis 19.30 Uhr, Sonntag 11.30 bis 17 Uhr Essen zum Mitnehmen

telefonische Vorbestellung unter 07141 7977627 wünschenswert

• Kadir´s Chicken Ranch Tel. 0173 7140551

Neckarstraße 62 – 64 (EDEKA Parkplatz) Montag bis Samstag 10:30 – 18:30 Uhr Hofläden und Direktvermarkter

• Bauernhofladen Escher Aldingen www.bauernhofladen-escher.de

Montag – Freitag von 8 – 12:30 und 14:30 – 18 Uhr, Samstag von 8 – 12.30 Uhr

• Gärtnerei Bürkle Aldingen www.blumen-buerkle.de

Ab 50 Euro Einkaufswert kostenlose Lieferung. Unter 50 Euro werden 5 Euro berechnet.

Montag – Freitag von 8 – 17 Uhr, Samstag von 8 – 13 Uhr Bestellungen werden auch geliefert 07146 7453 oder 0174 3403701

• Bauern- und Geflügelhof Walker Aldingen https://gefluegelhof-walker.de

Montag 7:30 – 14 Uhr, Dienstag bis Freitag 7:30 – 18:30 Uhr, Samstag 7:30 – 16 Uhr

Tel.n 07146 90059

• Gärtnerei Schweizer Aldingen www.gaertnerei-schweizer.de

kostenlose Lieferung an Risikogruppen oder Bestellung von Abholkisten (auch in diese Kiste erhalten Sie Obst und Gemüse, das nicht von anderen Kunden berührt und einer Warenprobe unterzogen wurde)

Donnerstag bis Samstag

Tel. 07146 7434 oder 0171 2183837

• Hofladen Leutenecker Neckargröningen www.hof-leutenecker.de

Alle Speisen nur zum Mitnehmen

Obst und Gemüsesortiment im Hofladen aufgestockt.

Bestellungen auch telefonisch 07146 7214 oder per E-Mail Info@hof-leutenecker.de

Aktuelle Öffnungszeiten: Mittwoch – Freitag von 10 – 17 Uhr, Samstag von 9 – 14 Uhr und Sonntag 13 – 16 Uhr

• Hofladen Familie Klotz Neckargröningen Freitag 9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr geöffnet Tel. 0173 7978791 oder 07146 7199

• Hofladen Bauernhof Eppinger Neckarrems www.milch-automat.de

täglich geöffnet von 6 bis 22 Uhr Tel. 07146 9907310

• Hofladen und Gärtnerei Obergfäll Neckarrems www.erntefrische.de

Montag – Donnerstag von 8.30 – 13 Uhr und 15 – 18 Uhr, Freitag von 8.30 – 18 Uhr durchgehend, Samstag 8 – 14 Uhr Tel. 07146 810811

• Milchhof Blumhardt Neckarrems

http://milchhofblumhardt-lernenaufdembauernhof.de Hier gibt es eine Milchtankstelle – Gefäß bitte mitbringen geöffnet von 7 – 19 Uhr

Tel. 0173 6959219

• Blumenladen Geiger Hochdorf www.blumenladengeiger.de Obst & Gemüse sowie Feinkost

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12:30 und 15 bis 18 Uhr, Samstag von 8 – 12:30 Uhr

Tel. 07146 43764

• Mühle Noller Hochdorf

www.beweka.com/haendler/detail/joachim-noller-remseck.html Montag – Freitag von 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 13 Uhr, Mittwochnachmittag geschlossen

Tel. 07146 41949

• Der Sonnenhof – Hofladen www.dersonnenhof.com

Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag von 9 bis 19 Uhr

Tel. 0711 52087172

Lebensmittelhändler und sonstiges systemrelevante Dienstleister

• Metzgerei Berger – wie gewohnt geöffnet

• Olaf Osterwald Heizung & Sanitär – weiterhin erreichbar – Tel. 07146 91533

• Blumen Schmalzried – Laden geschlossen, Bestellung per E- Mail an blumenschmalzried@gmail.com oder telefonisch un- ter 0174 7045750 bis mittwochs 18 Uhr möglich. Auslieferung freitags von 11 – 14 Uhr an die Haustür.

• Gebäudedienstleistung Gungeilges & Schöffel – weiterhin erreichbar unter 07151 9658840

• Gartenpflege und Gartengestaltung Blatt und Blüte – wie gewohnt telefonisch erreichbar unter 07146 9900930

• Getränkeservice Kadenbach – wie gewohnt geöffnet, telefonisch erreichbar unter 07146 2809880

• Bäckerei Strohmaier – wie gewohnt geöffnet, Sitzflächen derzeit geschlossen

• Bäckerei Mildenberger – wie gewohnt geöffnet, Sitzflächen derzeit geschlossen, Hinweis: Mehrwegkaffeebecher und Mehrwegtüten werden derzeit nicht angenommen

• Auto Kranich – Werkstatt wie gewohnt geöffnet, Autoverkauf telefonisch oder per E-Mail, Tel. 07146 873770

• Fussbodentechnik Schwallach – geöffnet Dienstag bis Frei- tag von 11 – 18 Uhr und Samstag von 11 – 14 Uhr, Tel. 07146 990288

• Allianzvertretung Mora Estrada – telefonisch erreichbar 07146 891320

• Oberer Bäck – wie gewohnt geöffnet, Café geschlossen

• Mangel- und Bügelservice Luithardt – geöffnet Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 8.30 – 12.30 Uhr und Donnerstag von 16 – 19 Uhr, Lieferservice, Tel. 07146 5380826

• Paladin, Design und Werbemanufaktur – telefonisch er- reichbar unter 07146 2886010

• Elektro Ziegler – Laden geschlossen, Warenlieferung nach Hause möglich, Büro besetzt, Tel. 07146 29558

• Raumausstatter Wahlenmeier – Laden geschlossen, restlicher Betrieb läuft weiter, telefonisch erreichbar unter 07146 6575

• Objekt und Farbe Ekkehard Lenk – telefonisch erreichbar unter 07146 891420

• Lorit GmbH Fenster & Türen – Poppenweiler – arbeiten wie gehabt telefonisch erreichbar unter 07144 8866260

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Bücherschränke in Remseck am Neckar

Aufgrund der aktuellen Lage sind sehr viele Geschäfte geschlos- sen. Deshalb freut es uns umso mehr, dass Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, die bereits bestehenden Bücherschränke so gut an- nehmen.

Foto:

Haus Der Bürger Egal ob in Hochberg am Alexandrinen-Platz die umgebaute Te- lefonzelle, oder in Neckarrems der Bücherschrank am Haus am Remsufer. Ob Bücherregal am Wilhelmsplatz in Hochdorf oder in Pattonville im Zweckverband-Gebäude das offene Regal. Alle vier werden von Ihnen rege genutzt.

Deshalb hat sich die Stadt dazu entschlossen, einen weiteren out- door Bücherschrank in Aldingen zu installieren. Dieser ist jetzt rund um die Uhr bereit für das offene Bücherschrank-Konzept!

Er steht direkt auf dem Grünstreifen, am Haus der Bürger, in der Ne- ckarstraße 56. Er ist jederzeit erreichbar, auch wenn das Haus der Bürger geschlossen ist und wartet auf einen regen Büchertausch.

Der bestehende Bücherschrank im Gebäude bleibt erhalten.

Foto: Haus der Bürger In allen offenen Bücherschränken findet ein reger Austausch an Büchern statt.

Das Prinzip des offenen Bücherschranks hat sich über die Jahre bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich dort mit Lite-

ratur versorgen. Gut erhaltene Buchspenden sind gern gesehen, Altpapier dagegen weniger.

Die Bücherschränke sind bereit und warten nur noch auf Sie.

Gemeinderatssitzung vom 24. März verlegt

Aufgrund der neuen Verordnung des Landes Baden-Württem- berg vom 23. März die besagt, dass künftig der Aufenthalt im öf- fentlichen Raum nur alleine beziehungsweise maximal zu zweit und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern erlaub ist, hat sich die Stadtverwaltung mit dem Gemeinderat am Montag über die Sitzung beraten.

Das übergeordnete Ziel aller Corona-Verordnungen ist die Ver- langsamung der Verbreitung des Coronavirus durch Vermeidung aller Sozialkontakte, die nicht zwingend erforderlich sind. Aus diesem Grunde war die Durchführung der Gemeinderatssitzung am 24. März unter Abwägung aller Aspekte nicht mehr verhält- nismäßig.

Die geplanten Tagesordnungspunkte wurden analysiert und in drei Gruppen eingeteilt. Diese sind wie folgt:

1. Gegenstand wird auf die nächste Sitzung verschoben

2. Gegenstand wird über ein elektronisches Umlaufverfahren beschlossen

3. Gegenstand wird wegen der Dringlichkeit und Wichtigkeit formal über eine Eilentscheidung durch den Oberbürger- meister entschieden

Die nächsten Sitzungen sind Ende April geplant. Man wird sehen, wie sich die Situation bis dahin verhält und auf Basis der dann vorherrschenden Erkenntnissen entscheiden.

Fahrplananpassung der Linien 402 und 403

Aufgrund der aktuellen Lage haben Vertreter der GbR und der Verbundlandkreisen beschlossen, ab Donnerstag, 26.3.2020 ei- nen erweiterten Samstagsfahrplan einzuführen, welcher eine Grundmobilität der in den systemkritischen Berufen Beschäftig- ten sicherstellen soll.

Die detaillierten Pläne finden Sie auf der Homepage der Stadt un- ter: https://www.stadt-remseck.de/de/Aktuelles/Stadtnachrich- ten/Stadtnachricht?view=publish&item=article&id=2990 .

!! Anmeldung Waldwochen 2020 !!

Liebe Eltern,

danke für Ihr Verständnis für die kurzfristige Absage der Wald- wochen Anmeldung am 14. März 2020 und für das veränderte Vorgehen dieses Jahr.

Die Anmeldung für die Waldwochen findet dieses Jahr per E-Mail statt. Für eine vollständige Anmeldung benötigen wir die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung auf Seite 2, sowie die unterschriebene Information zur Datenerhebung auf Seite 3. Bitte füllen Sie beide Dokumente aus, scannen die- se ein (oder fotografieren diese mit dem Smartphone ab) und schicken die Anmeldung an jugendreferat@remseck.de.

Anmeldezeitraum: 29. März, 10 Uhr bis 30. März 14 Uhr.

Ausschließlich in diesem Zeitraum wird Ihre Anmeldung ent- gegengenommen!

Bitte beachten Sie, dass die Plätze für die Ferienaktion und für den Frühdienst begrenzt sind, die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang der E-Mail und nach Verfügbarkeit. Per E-Mail erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung oder die Bestätigung über einen Wartelistenplatz.

Das geänderte Anmeldeformular finden Sie auf der Home- page des Jugendreferates unter:

https://www.stadt-remseck.de/de/Kinder-Jugend- Bildung/Haus-der-Jugend/Veranstaltungen.

Ihr Team vom Jugendreferat Remseck

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Fahrradbörse auf dem Jugendgelände

Sammlung für Bau und Pflege von Soldaten- friedhöfen brachte 316,94 Euro

Zwei verheerende Weltkriege prägten die erste Hälfte des letzten Jahrhunderts.

In diesem Jahr jährt sich das Ende des 2. Weltkrieges zum 75.

Male. Seither leben wir hier in Mitteleuropa in einer historisch langen Friedenphase. Dies darf uns aber nicht darüber hinweg täuschen, dass Frieden keine Selbstverständlichkeit ist, sondern stets neu erarbeitet werden muss. Die seit einigen Jahren zuneh­

menden politischen Spannungen, der aufkeimende Nationalis­

mus, sowie die kriegerischen Auseinandersetzungen, auch am Rande Europas, bestätigen dies eindeutig.

Nichts mahnt so klar und deutlich gegen das Vergessen und für den Erhalt des Friedens wie ein Soldatengrab. Dazu leistet der Volks­

bund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. seit Jahrzehnten einen wichtigen aktiven Beitrag, indem sich etwa 2,8 Mio. Kriegstote auf 832 Kriegsgräberstätten in 46 Staaten in seiner Obhut befinden.

Seit der politischen Wende überführte der Volksbund mit Schwerpunkt in Osteuropa über 930.000 deutsche Gefallene auf neue Sammel friedhöfe. Im Jahr 2020 beabsichtigt der Volksbund ungefähr weitere 15.000 Gefallene zu ber gen und diese auf Fried­

höfen zu be stat ten.

Unsere gemeinnützige und humanitäre Organisation, die seit 1954 im Auftrag der Bundesregierung handelt, hat in all den Jah­

ren viel Hilfe und Solidarität erfah ren dürfen.

Wir freuen uns sehr, dass sich Bürgerinnen und Bürger aus Rems­

eck für die Kriegsgräbersammlung 2019 engagierten und anläss­

lich der Gedenkfeiern am Volkstrauertag in den Stadtteilen Al­

dingen, Hochberg, Hochdorf, Neckargröningen und Neckarrems ins gesamt 316,94 Euro gespendet haben. Dieser Spenden be trag wird dringend zur Finanzie rung der Bau­ und Pflegearbeiten be­

nötigt, denn der Volksbund finanziert sich zu ca. 2/3 aus Beiträ­

gen und Spendenmitteln.

Zu diesem sehr guten Ergebnis gratulieren wir herzlich!

Mit diesem Betrag können 31 Gräber ein ganzes Jahr lang ge­

pflegt werden. Der Volksbund und die Stadt Remseck danken allen Sammlern und Organisatoren für das erfolgreiche, ehren­

amtliche Enga gement. Besonderer Dank gebührt jedoch den spendenden Bürgerinnen und Bürgern, deren Gaben letztendlich das Sammelergebnis bilden.

Vorgezogener Redaktionsschluss

Wegen des Feiertags Karfreitag wird der Redaktionsschluss für die Ausgabe 15/2020 des Amtsblatts auf Montag, 6. April 2020, 9 Uhr, vorverlegt. Die Remseck Woche erscheint in die­

ser Woche bereits am Mittwoch, 8. April 2020. Die Redaktion bittet um Beachtung!

GÜLTIG: in allen Stadtbahnen und Bussen innerhalb von Remseck am Neckar → vvs.de

Kräftig sparen in Remseck am Neckar EinzelTagesTicket: 3 €

GruppenTagesTicket: 6 €

Ab 1.1.2020:

neues, günstiges StadtTicket

© Michael Fuchs

Remsputzete am 28. März abgesagt

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der Verordnung der Landesregierung Baden­Württemberg kann die Remsputzete am kommenden Samstag, den 28. März nicht stattfinden.

Wir bitten diese Umstände zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen Fritz Räuchle

Treffpunkt Remseck

Fachgruppe Kultur, Sport, Soziales - Tel. 07146 289-133, Fax 289-188, E-Mail: kultur@remseck.de

Karten erhalten Sie im Rathaus Neckarrems, bei allen reservix­

Vorverkaufsstellen und unter www.reservix.de. Kartenreser­

vierung: Zentrale im Rathaus Neckarrems, Tel. 07146 289­0, Fax 289­199, kultur@remseck.de. Der Kartenvorverkauf endet am

(7)

jeweiligen Tag vor der Veranstaltung um 18 Uhr. Aktuelle Infor- mationen zu den Veranstaltungen finden Sie auch auf der städti- schen Internetseite (www.remseck.de) sowie auf Facebook (Stadt Remseck am Neckar).

Kinospaß im März - ABGESAGT

Leider sind wir aufgrund der aktuellen Lage dazu gezwungen, das Kinomobil am heutigen Donnerstag, 26. März abzusagen.

Energieagentur Kreis Ludwigsburg

Bauberatung Energie (BBE) LEA Energieberatung nur telefonisch

im April 2020

Als Teil der Eindämmungsstrategie gegen die Ausbreitung des SARS-COV-2 und der durch den Virus ausgelösten Krank- heit COVID-19 sagt die Energieagentur Kreis Ludwigsburg (LEA) im April alle Beratungstermine im Kulturzentrum in Lud- wigsburg und in den Rathäusern der Mitgliedskommunen ab.

Es wird ein telefonisches Beratungsangebot eingerichtet.

LEA-Bauberatung ENERGIE TELEFON-BERATUNG Terminvereinbarung

Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V.

Tel. 07141 688930 / E-Mail: info@lea-lb.de Sprechzeiten der Ludwigsburger Energieagentur LEA e.V.

Vormittag: Dienstag bis Freitag von 9 - 12:30 Uhr Nachmittag: Dienstag und Mittwoch 14 - 17 Uhr +

Donnerstag 14 - 18:30 Uhr

Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Remseck am Neckar von Frau Kronmüller, Tel. 07146 289-634, sowie auf der Remsecker Homepage.

Wir laden Sie herzlich ein,

das Angebot der Energieagentur zu nutzen!

Weiterführende Informationen gibt es auf www.lea-lb.de.

Die Energieberatungen der Energieagentur Kreis Ludwigs- burg LEA e.V. werden in Kooperation mit der Verbraucherzen- trale Baden-Württemberg durchgeführt und vom Bundesmi- nisterium für Wirtschaft und Energie gefördert.

amtliches

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)

1

vom 17. März 2020

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:

Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen § 1 und Kindertagespflegestellen

(1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind

1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerun- terrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschul- förderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft,

2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke, 3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kinderta-

gespflege und

4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte so- wie Horte an der Schule untersagt.

(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen an nach

§ 28 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Würt- temberg anerkannten Heimen für Minderjährige, soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen sowie Sonderpäda- gogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen), Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-technischen Assistenten und Pharmazeu- tisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schü- lerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die Wei- terbildung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunk- ten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geis- tige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehand- lung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindli- chen Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist.

(3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 5 zulassen. Dasselbe gilt für das So- zialministerium in Bezug auf Gesundheitsberufeschulen und Schulen für Sozialwesen sowie für das Ministerium für Länd- lichen Raum und Verbraucherschutz im landwirtschaftlichen Bildungsbereich.

(4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schü- lerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten, und den Klas- senstufen 5 und 6 der auf der Grundschule aufbauenden Schu- len sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kinderta- gespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Allein- erziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus schwer- wiegenden Gründen an der Betreuung gehindert ist; die Ent- scheidung über die Zulassung einer solchen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder wird eine Notbe- treuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreu- ung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglich- keit zulässig. Bei dem gemeinsamen Verzehr von Speisen bei einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass

1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen und

2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindes- tens 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist.

Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstät- tenverordnung kann in der Notbetreuung abgewichen wer- den, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt möglich ist.

(5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder,

1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder stan- den, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch- Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet ein- gestuft wird, oder

(8)

3. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Tem- peratur aufweisen.

(6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere 1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)

bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informa- tionstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,

2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegeri- schen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in

§ 6 BSI-KritisV hinausgeht,

3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtun- gen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrich- tungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,

4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Ret- tungswesen einschließlich Katastrophenschutz,

5. Rundfunk und Presse,

6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr ein- gesetzt werden,

7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie 8. das Bestattungswesen.

(7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur lageangepasst festlegen.

(8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuch- te Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Be- tretungsverbote zu sorgen.

(9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- tigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen fest- zulegen und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen.

Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maß- nahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.

Hochschulen§ 2

(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits be- gonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unter- brochen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfun- gen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung.

Die Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Stu- dienleistungen erbringen können und zugleich die Studier- barkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Landesbibliotheken blei- ben bis 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Online-Dienste können für die wissenschaftliche Nutzung ge- öffnet bleiben.

(2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Unter- sagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Das Recht der zuständi- gen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infek- tionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.

Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen § 3 und sonstigen Ansammlungen

(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten. Die Untersagung nach Satz 1 gilt insbesondere für

1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie

2. Zusammenkünfte zur Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentli- chen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschuli- schen Bereich.

(3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs erforderlich ist. Ausgenommen von dem Verbot nach Absatz 2 sind außerdem Veranstaltungen und sonstige Ansammlun- gen, wenn deren teilnehmende Personen

1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder

2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

(4) Ausgenommen von Absatz 1 und 2 sind Veranstaltungen, Ansammlungen und Zusammenkünfte, die der Aufrechter- haltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dies sind insbesondere solche der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Notare sowie anderer Behörden, Stellen oder Einrich- tungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, die Letztgenannten, wenn sie der Aufrechterhaltung der öffentli- chen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vor- sorge dienen.

(5) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich untersagt. Das Kultusministerium kann Ausnahmen unter Auflagen zum In- fektionsschutz zulassen.

(6) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund un- ter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach den Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Auf- rechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder

2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist.

(7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- tigt, durch Rechtsverordnung die in den Absätzen 1 und 2 ge- nannte Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern und hierbei auch unterschiedliche Grenzen für Veranstaltungen in ge- schlossenen Räumen und unter freiem Himmel festzusetzen.

Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten§ 3a

(1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach RKI-Klassifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes Baden-Württemberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung sowie in besonders begründeten Härtefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) verboten.

(2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Be- trachtung geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäftigungsort, den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlieferung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der Fahrten, insbe- sondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.

(9)

(3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäfti- gungsort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbe- scheinigung der Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechti- gungsschein des Landes Baden-Württemberg zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum Zwecke der Berufsaus- übung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraftfahrzeug ist die Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen.

Schließung von Einrichtungen§ 4

(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020 untersagt:

1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,

2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akade- mien, Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Mu- sikschulen und Jugendkunstschulen,

3. Kinos,

4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,

5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstät- ten, insbesondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen,

6. Jugendhäuser,

7. öffentliche Bibliotheken,

8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielban- ken, Wettannahmestellen,

9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen, 10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdie-

len, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen, 11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbie-

ter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, 12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht

zu den in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, ins- besondere Outlet-Center,

13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze,

14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosme- tikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpfle- ge sowie Sonnenstudios,

15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmo- bilstellplätze; eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefäl- len, zu privaten Zwecken erfolgen und

16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr.

(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- tigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen.

(3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind ausgenommen:

1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke ein- schließlich Bäckereien, Metzgereien, Hofläden, mit Aus- nahme von reinen Wein- und Spirituosenhandlungen, 2. Wochenmärkte,

3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online- Handels,

4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten,

4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öffent- licher Einrichtungen, wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 entspre- chende Anwendung findet,

5. Ausgabestellen der Tafeln,

6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakusti- ker, Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege, 7. Tankstellen,

8. Poststellen, Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen,

9. Reinigungen und Waschsalons, 10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, 11. Raiffeisenmärkte,

12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und 13. der Großhandel.

Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortiments- teile, deren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft wer- den, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sorti- ments überwiegt, darf der erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Abtrennung möglich ist. Die Aus- nahme nach Satz 1 gilt nur dann, wenn die Einhaltung der erfor- derlichen Hygienestandards sichergestellt ist. Die Öffnung ist an allen Sonn- und Feiertagen beschränkt auf den Zeitraum von 12 bis 18 Uhr zulässig, sofern eine Öffnung der jeweiligen Einrich- tungen an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin schon nach sons- tigen Vorschriften zulässig ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen erlaubt. Das Wirtschaftsministerium wird ermächtigt, dazu Aufla- gen festzulegen.

(4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können in vollem Umfang ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1 genannt sind.

(aufgehoben)§ 5

Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen§ 6

(1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Hiervon ausgenom- men sind

1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fach- krankenhäuser für Gerontopsychiatrie,

2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie

3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.

(2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohnge- meinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betre- ten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Be- suchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können.

(3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zu- stimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen.

(4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu einer infizierten Person standen, und Personen mit Anzei- chen für Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter Tempe- ratur ist der Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Ein- richtungen untersagt. Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Aus- nahmen von Satz 2 dürfen nur in Notfällen gemacht werden.

Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.

(5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Perso- nen, denen nach Absatz 4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entschei- dung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderli- chen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.

(6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, bei- spielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Beglei- tung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.

(10)

(7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Um- feld von Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden, aufgrund einer erhöhten Ansteckungs- gefahr, insbesondere für die besonders betroffenen vulnerab- len Gruppen, einstweilen eingestellt. Zu den nach Satz 1 ein- gestellten Angeboten zählen insbesondere:

1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) wie a) Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend kogni-

tiven Einschränkungen, z.B. demenziell erkrankte pflegebe- dürftige Menschen) und

b) Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Freizeitausfahr- ten für behinderte und pflegebedürftige Menschen;

2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 SGB XI in Verbindung mit § 7 UstA-VO, soweit sie als Gruppenveranstaltung angelegt sind, und

3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI in Verbindung mit § 8 UstA-VO.

(8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- tigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS- Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern.

(9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zu- gangstüren, zu informieren.

Betretungsverbote§ 7

In den in § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 genannten Einrichtungen gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich einge- stellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder be- sonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Tempe- ratur zeigen.

(2) (aufgehoben)

Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz§ 8 Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnah- men zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachauf- sicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektions- schutzgesetz

zuständigen Ortspolizeibehörden aus.

Inkrafttreten§ 9

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 16. März 2020 au- ßer Kraft.

Außerkrafttreten§ 10

(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.

(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch- tigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.

Stuttgart, den 17. März 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Kretschmann

Strobl Sitzmann

Dr. Eisenmann Bauer

Untersteller Dr. Hoffmeister-Kraut

Lucha Hauk

Wolf Hermann

Erler

1 nichtamtliche konsolidierte Fassung nach Erlass der Zweiten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-

Verordnung vom 22. März 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter https://stm.baden- wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/lan- desregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung- des-coronavirus/ )

Renovierung der Wehrbrücke

Aufgrund von Renovierungsarbeiten wird die Wehrbrücke während der Os- terferien in der KW 15 (6. – 12.4.2020) oder als Ersatztermin in der KW 16 (13. – 19.4.2020) für den Kraftverkehr gesperrt.

Fußgänger können die Wehrbrücke weiterhin uneingeschränkt nutzen. Rad- fahrer müssen entlang der Baustelle ihr Fahrrad schieben. Eine Umleitung wird

über die Remstalstraße – Neckarbrücke ausgeschildert. Um das Ver- kehrsaufkommen zu entlasten bitten wir Sie, sofern möglich, bereits in Stuttgart die Hofener Brücke zur Querung zu nutzen.

Stellenausschreibung

Die Große Kreisstadt Remseck am Neckar (rund 26.600 Ein- wohner) steht für Vielfalt und Lebendigkeit, ist moderne Ar- beitgeberin und bietet viele spannende Berufe an.

Haben Sie Interesse an einem abwechslungsreichen Ar- beitsplatz? Dann sind Sie bei uns genau richtig und wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind folgende Stellen zu besetzen:

Stadtplaner (m/w/d) Verkehrsplaner (w/m/d)

Mitarbeiter im Sekretariat des Fachbereichs Finanzen (m/w/d)

Sachbearbeitung Beschaffungswesen und Digitalisierung (m/w/d)

Interessiert? Mehr Informationen zu diesen Stellenangeboten erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.remseck.de oder über den QR-Code. Bewerbungen per E-Mail erbitten wir ausschließlich als PDF-Datei an bewerbung@remseck.de.

Stadtverwaltung Remseck am Neckar Fachgruppe Personal

Postfach 1163,

71680 Remseck am Neckar

Fundsachen

Smartphone

Samsung, Fundort: Anlegestelle Neckargröningen hinter Wasen- straße, Funddatum: ca. Oktober 2019

Alle Fundsachen nachzufragen bzw. abzuholen im Bürgerbüro Remseck am Neckar, Tel. 07146 289-144

Verlorenes online suchen

Wer etwas verloren hat, kann nicht nur beim Fundbüro der Stadt Remseck am Neckar nachfragen, sondern auch online danach su- chen. Auf der städtischen Internetseit unter www.stadt-remseck.

de/fundbuero gelangt man zum elektronischen Fundbüro. Dort kann man auch nach Fundsachen suchen, die in Nachbargemein- den gefunden bzw. abgegeben wurden.

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Die Polizei informiert

Unbekannter entwendet Roller und verursacht Unfall

Wegen Diebstahls und Verkehrsunfallflucht ermittelt das Polizei- revier Kornwestheim seit Mittwoch, dem 11. März gegen einen noch unbekannten, vermutlich jugendlichen Täter, der in Patton- ville sein Unwesen trieb. Gegen 19:50 Uhr beobachteten Zeugen einen Rollerfahrer, der ohne Helm, jedoch mutmaßlich mit über- höhter Geschwindigkeit über den Parkplatz einer Schule und die John-F.-Kennedy-Allee in die Michiganstraße fuhr. Das Licht am Zweirad war darüber hinaus nicht eingeschaltet. Im Kreuzungs- bereich mit der Georgiastraße wollte ein 22 Jahre alter BMW- Lenker wenden. Zwischen dem PKW-Lenker und dem Rollerfah- rer kam es zu einem Zusammenstoß, worauf der Zweiradfahrer stürzte. Der Unbekannte rutschte nun mitsamt dem Roller einige Meter über die Straße und stieß gegen einen geparkten Ford.

Der Fahrer, der auf etwa 16 Jahre alt geschätzt wurde, circa 170 cm groß ist und seitlich rasierte, in der Mitte hochgestellte, helle Haare hat, stand anschließend auf und ergriff zu Fuß die Flucht.

Die durch die Zeugen alarmierten Beamten des Polizeireviers Kornwestheim führten Fahndungsmaßnahmen durch, konnten jedoch keinen Tatverdächtigen feststellen. Anhand der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der durch den Unfall kom- plett beschädigte Roller kurz zuvor im Washingtonring entwen- det worden war. Er hatte dort unter einem Carport gestanden.

Der beim Unfall entstandene Gesamtsachschaden wurde auf etwa 500 Euro geschätzt. Das Polizeirevier Kornwestheim, Tel.

07154 1313-0, bittet Zeugen, die weitere Hinweise geben kön- nen, sich zu melden.

feuerwehr

Jugendfeuerwehr

online unter www.jugendfeuerwehr-remseck.de Aktuelle Lage in der Jugendfeuerwehr

Die aktuelle Lage und die Entscheidung der Stadtverwaltung mit der Feuerwehrführung ist dafür verantwortlich, dass wir ab sofort und bis auf Weiteres keinen Übungsbetrieb und sonstige Veran- staltungen der Jugendfeuerwehr Remseck mehr durchführen können. Der Zugriff auf die Feuerwehrhäuser und die Gerätschaf- ten ist derzeit nur für den Einsatzfall freigegeben. Wir bitten hier um Verständnis.

Weitere Informationen werden wir auf unserer Homepage zur gegebener Zeit veröffentlichen. Bei Rückfragen steht Ihnen/Euch der Jugendwart gerne zur Verfügung.

Allen Jubilaren - auch denen, die hier nicht genannt wer- den wollen - gratulieren wir herzlich zum Geburtstag und wünschen für die Zukunft alles Gute!

ortsbüchereien

Schließung der Ortsbüchereien bis nach den Osterferien Liebe Nutzerinnen und Nutzer der Ortsbüchereien,

auch die Büchereien der Stadt Remseck am Neckar schließen sich den Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coro- navirus an. Dies bedeutet, dass die Ortsbüchereien Aldingen, Hochberg, Hochdorf, Neckargröningen und Neckarrems ab sofort bis zum Ende der Osterferien (Sonntag, 19.4.2020) ge- schlossen bleiben.

Die Leihfrist aller schon verliehenen Medien wird von uns bis zum 30.4.2020 verlängert. Medien, die bereits überfällig sind und für die schon Gebühren angefallen sind, werden nicht verlängert. Bis zum 30.4.2020 fallen jedoch auch hierfür keine zusätzlichen Ge- bühren an.

Sollten die Ortsbüchereien nicht, wie geplant, am 20.4.2020 wieder öffnen können, werden wir unsere Maßnahmen entspre- chend anpassen und Sie informieren.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Ortsbüchereileitungen

Ortsbücherei Pattonville

Geduldig

Foto: Susanne Schlier mussten wir auf unseren neuen Bastelschrank warten! Scheren und Buntstifte waren schon lange da. Dann war es soweit: Die Spedition lieferte das noch ausstehende Adventskalenderge- schenk der Volksbank Remseck, bei der wir uns herzlich für ihre

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Unterstützung bedanken! Zum Osterbasteln sollte er eingeweiht werden, doch leider hat es nicht sollen sein. Wir hoffen aber, dass wir das bald nachholen können und sich die Bücherei wieder mit Leben füllen darf. Bis dahin greifen Sie auf das Angebot des On- leiheverbundes Ludwigsburg zurück! Oder ein kleiner Tipp: Unter www.ohrka.de finden Sie kostenlose Hörspiele, Reportagen, etc.

für Kinder.

Ihre Ausleihfristen wurden bereits verlängert. Wer dennoch Me- dien zurückbringen möchte, kann dies über unseren Briefkasten tun, sofern die Medien hineinpassen und er nicht zu voll ist.

Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern für die ungewohn- te Situation alles Gute!

BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT

Aktion „Von Mensch zu Mensch – Fahrdienst“

Aufgrund der Einschränkungen wegen CORONA müssen wir den Fahrdienst auf unbestimmte Zeit aussetzen!

Ehrenamtlicher kostenloser Einkaufs-Fahrdienst für nicht mehr so mobile Senioren.

Sollten Sie jedoch unsere Hilfe für unbedingt notwendige Einkäufe benötigen, können Sie sich nach wie vor jeden Mitt- woch von 9 – 11 Uhr unter Tel. 07146 281-8016 melden. Wir erledigen dann in Absprache mit Ihnen Ihre Besorgungen und liefern die Ware bis an Ihre Haustür.

Foto: Fahrdienst

ÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT

Aktive 55plus

Remseck und drum herum – Wandern und erleben!

Unser Wander- und SpazierKlub Wanderfreunde Remseck Aktive 55plus macht notgedrungen eine Pause bis auf Weiteres we- gen der schlimmen Entwicklungen. Damit entfallen auf jeden Fall die geplante Spargelausfahrt ins Unterland und unser Wan- derausflug in den Naturpark Stromberg-Heuchelberg mit Besuch des Klosters Maulbronn. Wenn im Juni Aktivitäten wieder mög- lich sind, geht es auf WanderTour in den wunderschönen schwä- bischen Wald von Urbach aus über den Edelmannshof nach Rudersberg. In der Zwischenzeit hoffen wir, dass es nicht noch schlimmer wird, wie die Fachleute vorhersagen. Bitte haltet euch dringend an deren Empfehlungen!

Hoffnungslichtle

Wäre es nicht schön, jeden Abend ein Hoffnungslichtle ins Fens- ter zu stellen! Als Zeichen der Hoffnung auf bessere Zeiten, für Familien, die sich nun nicht mehr begegnen dürfen, für liebge- wonnene Menschen. Für alle, die von dieser schlimmen Krankheit befallen wurden oder mit großen Sorgen in die Zukunft blicken und viele Einschränkungen erdulden müssen.

Wir wünschen allen virenfreie Zeiten und damit viel Gesundheit und Wohlergehen.

Gudrun und Peter-Jürgen Gauß

Haus der Bürger

Aufgrund der aktuellen Situation bleibt das Haus der Bürger für Publikumsverkehr bis 19. April 2020 geschlos- sen.

Wer sich ehrenamtlich einbringen möchte, Fragen oder Anre- gungen hat oder wer einfach nur neugierig auf das Haus der Bürger und die dort stattfindenden Projekte und Veranstal- tungen ist, kann sich gerne melden: Tel. 07146 280-249, E-Mail:

haus-der-buerger@remseck.de oder stumm@remseck.de.

Wir unterstützen und begleiten Sie gerne bei der Suche nach geeigneten Angeboten oder auch der Umsetzung eigener Ideen.

Offener Treff für Kinder bis 3 Jahre und deren Eltern Jeden Dienstag von 10 – 12 Uhr im Haus der Bürger

Foto: Pixelio Möchten Sie zu Ihrem nächsten Arztbesuch ohne Kind gehen?

Planen Sie einen Friseurtermin und haben keinen Babysitter?

Oder möchten Sie sich einfach einmal mit der Freundin in aller Ruhe unterhalten?

Das neue Jahr 2020 hat begonnen. Wir vom Offenen Treff sind wieder aktiv.

Jeden Dienstag von 10 – 12 Uhr im Haus der Bürger in Aldingen.

Wir freuen uns auf die Kinder mit ihren

„großen“ Begleitern. Sie waren noch nicht da? Gerne begrüßen wir auch neue Gäste.

Schauen Sie doch einfach einmal vorbei. Wir erwarten Sie!

Lilo, Christa und Christine Literaturkreis

Foto: Literaturkreis Um die Verbreitung des Co-

ronavirus zu drosseln hat die Landesregierung eine Verord- nung erlassen, welche ab dem 18. März 2020 gilt. Dies betrifft auch den Literaturkreis und ist zu unserem eigenen Schutz gedacht. Sie werden rechtzeitig informiert, wann wir wieder mit dem Literaturkreis beginnen können. Weitere Infos: Walter

Dietz Tel. 07146 97479 und Haus der Bürger 07146 280249.

Nachbarschaftliche Tauschbörse Remseck

Absage Stammtisch und ReparaturTreff

Unser Stammtisch und der ReparaturTreff am Dienstag, 7. April werden aufgrund der momentanen Lage nicht stattfinden. Wir wünschen allen Mitgliedern in dieser nie dagewesenen Situation viel Gesundheit und starke Nerven!

Beispiel für einen Tauschvorgang

Immer wieder möchten wir an dieser Stelle auch Tauschvorgän- ge vorstellen. Unser Mitglied Renate S. wollte in ihrer Garage mit einem Gerätehalter Ordnung schaffen. Wolf K. montierte den Halter und nun freut sich Renate S. über eine ordentliche Gara- ge. Dies ist zwar kein sonderlich zeitaufwändiger Tauschvorgang, aber ein Mitglied konnte vom Können eines anderen profitieren und genau das ist Sinn unseres Tauschgedankens.

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So erreichen Sie uns

Alle Informationen der Nachbarschaftlichen Tauschbörse Rems- eck stehen auf unserer Homepage www.tauschboerse-remseck.

de. Auf der Seite „Aktuell“ finden Sie immer die derzeitigen News und unsere Bildergalerie. Über die Homepage kommen die Mit- glieder auch in das Cyclos-Programm. Telefonisch sind wir jeder- zeit für Sie unter 07146 5868 da. Per E-Mail erreichen Sie uns un- ter vorstand@tauschboerse-remseck.de

[AS]

Bürgerstiftung Remseck

PC-Lotsen Remseck Libe Mitbürger,

aus gegebenen Anlass bleibt die Dienstags-Sprechstunde der PC-Lotsen bis auf Weiteres geschlossen.

Wenn sich die Lage entspannt hat, melden wir uns wieder.

Bleiben Sie gesund!

ZTM Klaus D. Pogrzeba hilfe-2016@gmx.de

Schachgruppe der Bürgerstiftung

Der nächste Schachabend der Bürgerstiftung in Aldingen ist noch nicht absehbar..

Informationen geben aber trotzdem gerne:

Arthur Köhler, Tel. 07146 5781 Peter Reifschneider, Tel. 07146 821211 Gerald Winkler, Tel. 07146 20941

soziale dienste

AK Asyl Remseck e.V.

Kontaktadresse:

• Adresse: AK Asyl Remseck e.V., Postfach 3026, 71684 Remseck am Neckar

• Internet: www.ak-asyl-remseck.de

• Kontakt: info@ak-asyl-remseck.de

• Öffentlichkeitsarbeit: Helmut Gabler (Kontakt: info@ak-asyl-remseck.de)

• Mitarbeit: Stefanie Gutmann

(Kontakt: mitarbeit@ak-asyl-remseck.de)

• Spendenkonto: AK Asyl Remseck e. V., IBAN: DE23 6045 0050 0030 1688 64 Sachspenden

Aus organisatorischen Gründen können wir keine Sachspenden annehmen. Wir haben weder Lager- noch Transportkapazitäten.

Bekleidungsgegenstände, die Sie dem AK Asyl Remseck e.V. für die Geflüchteten spenden wollen, geben Sie bitte beim "Kleider- stüble" ab. Zwischen dem "Kleiderstüble" und dem AK Asyl Rem- seck e.V. besteht eine Kooperation.

Sofern seitens der Geflüchteten andere Sachspenden benötigt werden, werden wir im Amtsblatt bei konkretem Bedarf zur Spen- de aufrufen.

Unterstützung für Geflüchtete in Ausbildung

Zurzeit gibt es einige Geflüchtete, die in Ausbildung sind und sich sehr engagiert auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten.

Dabei könnten sie dringend Unterstützung gebrauchen, um Fra- getechniken, Lerntechniken aber auch deutsche Begriffe noch besser verstehen zu lernen.

Sie können sich vorstellen, ein wenig zu helfen und sich mit ei-

nem der Prüfungskandidaten hin und wieder eine Stunde zusam- men zu setzen? Wir stellen gerne den Kontakt her und helfen bei der Organisation.

Wir freuen uns über jeden Interessierten, der sich am besten per E-Mail an uns wendet: mitarbeit@ak-asyl-remseck.de.

AK Asyl Remseck e.V. pausiert

Aufgrund der weiterhin bestehenden Lage finden im Rahmen der Arbeit des AK Asyl Remseck e.V. keine Veranstaltungen bzw.

Angebote statt.

Die Fahrradwerkstatt ist mindestens bis zum 20.4.2020 nicht ak- tiv. Der Café-Treff im Haus der Bürger pausiert ebenso.

Solange die Schulen geschlossen sind, wird auch keine Schüler- Nachhilfebetreuung stattfinden

Informationen über die Arbeit des AK Asyl Remseck e. V. erhalten Sie immer auf der Homepage und über unseren Facebookauftritt.

Wenn Sie für die Zukunft mithelfen wollen, das Miteiander in Remseck durch eine gelungene Integration zu stärken, bietet sich eine Zusammenarbeit mit uns an. Wir freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren! Wir sind konstruktiv - wir sind kritisch - wir sind füreinander da!

Wir verweisen zudem auf eine vom Flüchtlingsrat Baden-Würt- temberg e. V. betriebenen Webseite https://www.w2bw-projekt.

de/materialien.html, auf der sichmehrsprachige Informationen zum Thema „Coronavirus“ finden, u. a. auch auf Arabisch.

Diakoniestation Remseck

Demenzgruppe entfällt bis auf Weiteres aus

Aufgrund der aktuellen Situation findet die Demenzgruppe zum Schutz unserer Besucher und der Mitarbeiter bis auf Weiteres nicht statt.

Eine Wiederaufnahme des "Café Vergiss-mein-nicht" werden wir rechtzeitig ankündigen.

Schließung der Tagespflege in Remseck - Aldingen

Aufgrund der Verordnung des Sozialministeriums nach § 71 SGB XI zum Schutz vor Infektionen mit Sars-CoV-2 (§1 Abs.1) müssen wir die Tagespflege ab Montag, den 23.3.2020 bis auf Weiteres schließen.

Die Diakoniestation erreichen Sie wie gewohnt unter der Telefon- nummer 7980 zu den bekannten Öffnungszeiten. Oder per Mail an koch@dst-remseck.de.

Persönliche Besuche bitte nur in Notfällen nach telefonischer Ab- sprache.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Deutsches Rotes Kreuz

Fit bis ins hohe Alter Seniorengymnastik

Aktuell findet keine Seniorengymnastik statt. Über weitere Termine wird informiert.

ZeITUMSTeLLUNG

nicht vergessen!

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