Vorbereitung eines 8. SGB IV Änderungsgesetzes Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer
Sehr geehrter Herr …,
für die frühzeitige Einbeziehung in die Vorbereitung eines 8. SGB IV Änderungsgesetzes und die Berücksichtigung in den weiteren Diskussionsprozesse möchten wir uns bei Ihnen bedan- ken. Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, Ihnen die aus Sicht der Bundessteuerberater- kammer notwendigen Änderungen im Beitrags- und Meldeverfahren in der Lohnabrechnung in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu skizzieren.
Wir haben Ihren Vorstoß zum Anlass genommen, den Berufsstand zu informieren und um Rückmeldungen aus der Praxis gebeten. Aus dem Berufsstand wurde uns signalisiert, dass eine intensive Auseinandersetzung aufgrund der pandemiebedingten Auslastung der Steuer- beraterkanzleien derzeit nur bedingt möglich ist. Wir erwarten noch weitere Impulse aus der Berufspraxis und würden diese gerne auch später in die Diskussion noch einbringen. Gerne erläutern wir unsere Vorschläge und unsere Position in den von Ihnen angekündigten weite- ren Gesprächs- und Diskussionsrunden.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kalina-Kerschbaum i. A. Ines Beyer-Petz
Geschäftsführerin Referatsleiterin
Abt. Recht und Berufsrecht
Unser Zeichen: Br/Gl Tel.: +49 30 240087-16 Fax: +49 30 240087-71 E-Mail: berufsrecht@bstbk.de
30. Oktober 2020 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rochusstraße 1 53123 Bonn
E-Mail: IVa5@bmas.bund.de