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Steuerbeamte trafen, ist in den arab

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481

Kleine Mitteilungen.

Musädara .Vermögenskonfiskation' u. ä. — Die nach¬

stehenden Bemerkungen schließen sich an Huart's Notiz über musä¬

dara in Bd. 63 dieser Zeitschr., 856 f., an. Von musädarät .Ver¬

mögenskonfiskationen', besonders solchen, die reich gewordene und

dann zu Recht oder sehr oft auch zu Unrecht abgesetzte Ver¬

waltungs- und. Steuerbeamte trafen, ist in den arab. Quellen ziemlich

häufig die Rede , offenbar deshalb , weil sich die Machthaber ihrer

nur allzu gern zur Füllung ihrer Schatullen bedienten^). In dieser

Beziehung ist folgende Stelle bei Hamza al isfahäni (f.t", 10 fif.,

Jahr 311) besonders lehrreich: ^^.,LLLJI ^JLZc o!lXäjj ^5^3

- O) j ^ ,

*)jtJkAÄ*«<t jJLxJ iüjt ißjs 1^1^! fy' »jl

»...^jj^xJ! jU«Ä*,b UlIjÜI^ Jal^^t y> ^iU! o«-u S ^ß^s J!r«^'

vü^^j oLkJl, liüjJ! ^^^i iüju) ^5 Ulä ^ L. JjCftil,

(joLÄa!! l)ooLs» i>^>^ljia<« obbtJl ^i\äXA ^ &as ol^^Lolt

£ s o « öS

^LU> uüt XjL« j^-«>3 iJÜ! j_^! ^^yLt. Sonst kann ich noch hin-

1) Vgl. schon Huart, S. 856, SIT. — In Marokko antwortet einem der gemeine Mann auf die Frage nach dem Verbleib eines früheren Kald (qäitl, pl. qiäidd .Qouverneur') meist ganz automatisch: hüna fllidba .er ist im GefUngnis*, auch dann, wenn es in Wahrheit nicht an dem ist. 80 sehr ist man hier noch heute daran gewöhnt, daß den höheren Beamten, die freilich in der Regel ihre Hauptaufgabe gleichfalls nur in der Füllung des eigenen SKekels sehen, eines schönen Tages unter irgend einem Vorwand der Prozeß gemacht wird und daß sie auf immer oder doch vorübergehend im Gefängnis verschwinden, womit dann regelmäßig eine sehr gründliche Konfiskation ihres Besitzes ver¬

bunden ist. — S. auch Wellhausen, Das arab. Reich und sein Sturz 39, A. I.

2) Fleischer hat für jIlX, ,>.«>,«»!konjiziert (s. tom. II , Corrigenda et Addenda). Aber jIlXaÄmI wird ganz richtig sein; die Stelle scheint mir den Sinn zu haben: .unter dem Vorwand, daß die Vermögen (ihneu) über den Kopf wuchsen und daß sie im Staatsschatz deponiert werden sollten* (vgl. Laue

>Gi i ,

s. «.>kXj TU, nach dem Asb al-balSra: ^.,^iftJ iXiÄMt The thing overcame such a one, so that he could not manage it well, or thoroughly).

(2)

^g2 Kleine Mitteüungen,

O 9 weisen ai^f Ibn Ijallikän, ed. Wüstenfeld, Nr. v.a, Eingang: iJLä« ^\

i - ^ ' - P-*

ciJLäij, l4>!y> ^iUc! uiaxJ ^_^yu »y>I Jij,! ^ ^LT . . .

« > *

(jaö, . . . xAc jli>j «JLlU jAÄält |.L/iüt ^.ji j_yJt «J5jJ»-5

»yLo Jou obb «Ui . .. judt, läqüt IV, Cöf, 14

b - « ,

5 (vgl. dazu Fleischer in Bd. V): Ojyttt ^^^i»^! ^ä*^ jjI] ^L*«

^UJ! BjIJi ^Ui J-ä er" J*^' ,5^^ • • . [iJ^Lj

,&£ - p

*J öyit i3bo BjijLo iyaAJl Uj i_5lXj^! ^JUt iXfct

und Ibn sArabSäh, ed. Manger, I, 296 f.: jJLj'Lä ^\ [^^j^^jj J^lj

»JLä)»j «jOLaS ^

10 Die Bedeutungsentwicklung von jjLo hat m. E. folgende

Stufen durchlaufen: 1. »^oLo ,er kam mit ihm vom Wasser o. ä.

zurück" ; vgl. Lane s. ^iXo III und VI und auch parallele Aus¬

drücke wie tOjIj ,er ging mit ihm zum Wasser", \»,y>j\yi »sie

gingen zusammen zum Wasser" (s. die Lexika, auch Aus b. Hagar

E,

15 Nr. fl, r, übertragen Hariri, Maq.'' ri, ult. u. a.), «LLs- »er kam

zugleich mit ihm" (s. Lane s. v.) usf.; — 2. c^^^JLc «ji^Lo

»er kam mit ihm über etwas (eig. auf der Basis von etwas)

überein" (»convenit cum eo de re"), »verständigte sich mit ihm über etwas" o. ä. ; vgl. Gloss. Tab. s. v. : pactum iniit cum aliquo

. £

20 c. ^^^JLc conditionis , femer Afani XXI , löl , 5: Joa

O ^ C(f. o s. Ott i ^

^iM^ '3») ii5y^! »uisj! ^Ly** t^j'^'^ vi

»Q »Uae! t^^^JLc 8jv>Las SjAft L^AÄ. Asäs (und TsA.) s. ^Jsj.3:

£ ^ - - * j

!jLä L« ^jic l.jOUajj y»^' !J^ LibLs o^oLa

(wohl: »ich wurde mit jemand über die Behandlung dieser Sache

25 einig" und »sie. verständigten sich untereinander worüber sie

« > o

wollten"-)) und wieder Parallelen wie y«^t ^ xäaj! »ich stimmte

1) Asäs ed. Kairo 1299/1882 schlecht g»?^.

2) Lane s. ^JOsS VI legt wohl zu viel in diese Wendung hinein.

(3)

Kleine Mitteilungen. 483

betreffs der Sache mit ihm überein' (s. Lane s. v.), s-^^gi. (J»e

»sie trafen in einer Sache zusammen' (Dozy, Suppl. s. v.) usf. ; —

3. jU! ^ \SS j^ic BjJLo »er (ein Herrscher oder Gouvemeur)

einigte sich mit ihm (einem Beamten bei der Abrechnung über

vereinnahmte öffentliche Gelder o. ä.) auf die und die Summe' »

(s. Lane und Gloss. Tab. s. v.); — 4. (dieselbe Konstraktion, nur

erscheinen für ^^^JLc auch ^ und l_>^)) »er (ein Machthaber) ver¬

pflichtete ihn (einen Beamten oder Reichen) zur Zahlung von der

und der Summe, konfiszierte ihm die und die Summe' o. ä. ; vgl.

Lane s. v. nnd die von Huart sowie die oben S. 481, 14 und lo

482, 7 von mir mitgeteilten Belege; — 5. »^oLo (ohne etc.)

»er konfiszierte sein Vermögen, erpreßte von ihm Geldleistungen,

brandschatzte ihn' o. ä. ; vgl. oben S. 482, 4. 9, Qazqlnl I, T.a, 2:

II

iCSjLyaJt B^oLiuJ v_.^Lii. y>\ u5Ü3 lXä« und Jaqut III, ff\, 4:

C f > o -

j_^t (j-JJü! >_.aj>Lo ^jSS j jL» o.f io*«- 16

-cE,- E - c-

LjiPt j<^^} ^jL«^Lj I g"""'- eIJ^aö, auch Hamadani, Maqamät, ed.

Bairut 1889, f., Anm. f; — und 6. ^ «jJus »er drängte ihn zu

etwas' ; vgl. Dozy, Suppl. s. v.

In den Anwendungen 2. 3. (4.?) ist mit jCLa synonym öjLs

(vgl. Tabari, Ann. III, IPa, 13, verglichen mit Ifv, 16, und Lane 20

und Dozy s. HI und ^Juo III *); eigentlich wohl : »mit jemand

auseinanderkommen, d. h. sich mit jemand in Frieden auseinander¬

setzen , verständigen auf der Basis von etwas') und in der An¬

wendung 4. _Ääij (vielleicht eigentlich: »sich neben jemand stellen,

d. h. wieder: sich mit jemand verständigen auf Grund von etwas'; 25

„ j c • o-cE - «

Vgl. La^ä'if al-maSärif öt, 6: gwS^*aj ^\ Ls! J>^i

j: _ * J

v_jL«ajiJ! _,!j ^J! uaLüs? ^^1 Lo!^ ^^Ul ^yl jtjJLc o^mj^ Lxi äaüj

L^jLo* JLo ^ »rf^ Lo v_»..M»^ÄÄs und iv, 8).

»jOLio kann übrigens auch noch etwas ganz anderes heißen,

nämlich »sich jemand entgegenstellen, entgegenwerfen* u. ä.; vgl. so

1) Vgl. Huart S. 856, 4. 18 und Dozy, Suppl. s. v.

2) = Balduin, s. Fleischer in Bd. V.

3) Dozy bezichtigt Lane nn beiden Stellen zu Unrecht des Irrtums.

3 6 *

(4)

484 Kleine Mitteilungen,

Dozy s. v., ersten Beleg, und dazu Fleischer, Kl. Sehr. II, S. 593.

- - . E,

Man könnte dieses ySito neben jJuö stellen, wie sich LLa. „jemand

gegenüber treten" (s. Lane s. v.) neben eL>- stellt. Aber vermutlich o -

hat Fleischer Recht, der es direkt auf ^iXta zurückführt („seine

5 Brust der eines andern entgegenwerfen oder entgegenstemmen");

vgl. JjLs, ».sLi, 8;Ls, qjLc u. a. als Denominative von

b.. y 3 JJ ' j o ,

x=»3i) ^0, (JVC usf.^) A. Fischer.

Sabäisch — Durch Landberg's Datinah 1275 erhält

man Kenntnis von einem dialektischen , weit verbreiteten ,j.aic =

10 JaAXi.j!Jt (j«jLftJt , ü^o^ = K.A*wj^s . Auf Grund dessen vermute

ich, daß in der Inschrift Burch. 6, die M. Hartmann zuletzt in den

Melanges Hartwig Derenbourg S. 167 fF. mitgeteilt und erläutert

hat, auf Zl. 5 f. zu übersetzen ist: „diesen Stier und seinen Reiter".

Diese Übersetzung wird noch gestützt durch den Vergleich mit

15 Gl. 863, wo es an der entsprechenden Stelle heißt: „dieses [Pfe]rd

und seinen Reiter". Ich glaube nicht, daß die Bearbeiter der

sabäischen Abteilung des CIS., Tom. I, Nr. 306, recht haben, wenn

sie hier — in Gl. 863 — ©VFlrt^® als iJJ^^ auffassen wollen

„et ejus ornatus" gegenüber Mordtmann, der es als er-

20 klärt hatte.

Durch Landberg a. a. 0. erfährt man weiter, daß el-me'älas

auch „der Kampf" bedeutet; und in diesem Sinne ist *|Ä'1*']1 in

der Tat bereits im CIS. Nr. 352, Zl. 7 aufgefaßt worden: „nec

omnino abest quin in ceteris titulis, scilicet 79, v. 5; 82, v. 4;

25 93, V. 2; 197, V. 5 et 7 eadem interpretatio accipienda sit". Es

scheint auch mir sehr wahrscheinlich , daß in 93, 2 (= Osi.

23, 2) das Wort für „Kampf" vorliegt ; und auch in der freilich

undeutlich überlieferten Inschrift 197 würde diese Bedeutung

passen. Ob 79, 6 u. 82, 4 (= Osi. 8, 5 u. 7, 4) das eigentümliche

3P 'lA'l^HH I'^V^BI'n etwa bedeuten soll: „bei seinem Zugegen¬

sein auf dem Kampfplatz", möge dahingestellt bleiben.

In Burch. 6 findet sich auf Zl. 11 nun weiter das Wort

hXA^l^Hrii "Jas ich als Plural „in den Kämpfen" auffassen möchte.

Die Stifter der Inschrift scheinen ein Wortspiel beabsichtigt zu

1) Diese denominativen Bildungen der Verbalform III sind weder in den einbeimischen noch in unsern abendländischen Grammatiken berücksichtigt.

3 6 *

(5)

Kleine Mitteilunffen. 485

hiiben : Die Weihenden hahen dem Gotte ©VÄ*!"!! (seinei Reitev)

geweiht, weil der Gott einem der AVeihenden Erfolg in 'jlXÄ'l^ll

(den Kämpfen) geschenkt hat. p Praetorius.

Zu den sabäischen Sühneinschriften. — Den vier

sabäischen Sühneinschriften, die D. H. Müller auf S. 20 ff. des Hof-

niuseum-Werkes zusammengestellt hat. habe ich geglaubt, in dieser

Zeitschrift Bd. 61, S. 86 f. eine fünfte zufügen zu dürfen. Der In¬

halt dieser Inschriften ist im großen und ganzen klar, wenn auch

im einzelnen mancher Ausdruck noch näher zu bestimmen bleibt:

Irgend jemand (es sind viermal Frauen und nur einmal ein Mann)

beschuldigt sich , oder einen nahen A''erwandten , in öffentlich auf¬

gestellter Inschrift eines kultischen Vergehens meist geschlecht¬

licher Art. Gewöhnlich ist noch der .\usdruck der Demut und

der Hoffnung auf Gnade (cpw:) zugefügt.

AlüUer hat a. a. 0. S. 21 eine ähnliche Geschichte mitgeteilt,

die sich aber ohne Inschrift zugetragen hat. Und Wellhausen hat

.DLZ. 1900, Sp. 292 diese Inschriften als richtige BilröN mit dem

zum erforderlichen nmnn bezeichnet; aber auch heim CCN

kommt eine Inschrift nicht in Frage.

Öffentlich aufgestellte Inschriften gleicher Art liegen vor in

den phrygischen Exemplaria; s. AV. M. Ramsay, The Cities and

Bishoprics of Phrygia, A"ol. I, S. 134 £, 151 ff. Diese Inschriften

enthalten ebenfalls in der Hauptsache die f'somoAöytjtrtg eines kul¬

tischen Vergehens, das der Stifter der Inschrift büßend zu sühnen

sich bemüht. Die öffentlich aufgestellte Inschrift soll lieyxlov,

igEvnlaqiov , e^omXaQiov , i'^onociQecov sein, daß niemand den be¬

leidigten Gott verächtlich behandle. Vgl. Chapot, La Provinee

romaine proconsulaire d'Asie, S. 509 f.: ,Tout ceci n'a rien d'helle-

nique . . . Les auteurs de ces ex-voto introduisent la morale dans

la religion, chose alors inconnue'. Desgl. Cumont, Die orientalischen

Relitfinneno im römischen Heidentum, ' deutsch vön Gehrich, ' S. 49 f.

P. Praetorius.

Zu R. Rotb's Artikel: ,Zwei Sprüche über Leib

und Seele' (ZDMG. 46, 759 f. S.). — A'on den beiden Sprüchen,

welche der verstorbene Tübinger Sanskritist 1. c. aus Rigveda

I, 164, 30. 38 mitteilt, lautet der zweite (in der Übersetzung R.'s):

, Vorwärts und rückwärts bewegt sich frei, obwohl gefangen, der

Unsterbliche, der mit dem Sterblichen zusammenwohnt; mit der

Zeit gehen die beiden dahin nnd dorthin auseinander : nur den

einen nimmt man wahr, den andern sieht man nicht' ; der erste da¬

gegen lautet : ,Athemlos liegt es da das (noch eben) hurtig lebendige,

unbeweglich ist, was sich regte — mitten in dem Gehöfte. Der

Lebendige des Todten wandelt frei, der unsterbliche Hausgenosse

(6)

486 Kleine Mitteilungen.

des Stei .liehen". Nach Roth müssen sich also beide Sprüche (bezw.

Rätsel) anf das Verhältnis vom Leibe zur Seele beziehen. Ich bin

kein Forscher auf dem Gebiete der Sanskritliteratur, kann daher

auch nicnt beurteilen, ob sich die Deutung dieser Rätselsprüche

5 nur in der vorgezeichneten Richtung bewegen darf; es ist mir aber

wohl gestattet, ein Rätsel aus meinen , Tunisischen Märchen und

Gedichten" (Leipzig, 1893) hier zu zitieren, welches (s. Band II

[Übersetzung], S. 154 dieses meines Buches) folgendermaßen lautet:

„(Errate) ein totes und ein lebendiges Ding sächlichen Geschlechtes!

10 Das lebendige treibt rüstig Handel. Das tote wartet auf das lebendige, bis sie einst zusammen ins Grab hinabsteigen". Mir, dem Sammler dieses tunisischen Rätsels will es daher, und wohl begreiflicherweise,

immer vorkommen, als sei jenes Rigvedarätsel gleichfalls „körper¬

licher" gemeint (und bezeichne gleichfalls: das kranke und das

l.'i gesunde Auge einfes Einäugigen). Vielleicht gälte dies auch für

den andern Spruch. Hans Stumme.

Nachtrag zu S. 93, is ff. — Wenn mein Vorschlag,

in zu ändern, das Richtige trifft, so hat man wohl zu übersetzen

„besteht mittelst", denn „liegt in der Hand dessen" wäre nach be-

20 kanntem, und gewiß auch für unsern Übersetzer gültigen, Sprach¬

gebrauch vielmehr (j) Ot^js • Immerhin kommt es darauf an, wie

die griechische Vorlage gelautet hat. Möglich aber auch, daß »^^p

aus verschrieben ist; dann bleibt es bei der Übersetzung

„steht bei dem, der". F. Schultheß.

(7)

487

Verzeichnis der im letzten Vierteljahr bei der Redaktion

zur Besprechung eingegangenen Druckschriften.

(Mit Ausschluß der bereits in diesem Hefte angezeigten Werke'). Die Redaktion bebält sich die Besprechung der eingegangenen Schriften vor; Kücksendungen können nicbt erfolgen. Anerbieten der Herren Fachgenossen, das eine oder andre

wichtigere Werk eingehend besprechen zu wollen, werden mit Dank an¬

genommen. Die mit * bezeichneten Werke sind bereits vergeben.) Casanova, Paul. - L'enseignement de l'arabe au CoUfege de France par Paul

Casanova. Paris, Geuthner, 1910. 68 Seiten.

Indian Text Series. - An Arabic History of Gujarat Zafar ul-Wälih bi

Muzaffar wa Alih by 'Abdallah Muhammad Bin 'Omar Al-Makki Al-

Äsafi, Ulughkhdni, edited by . . . E. Denison Ross. Vol. I. London,

John Murray, 1910. XV + H S. Geb. 12 Shillings.

Der Islam. Zeitschrift fiir Geschichte und Kultur dor islamischen Orients.

Hrsg. von C. H. Becker. Mit Unterstützung der Hamburgischen Wissen¬

schaftl. Stiftung. Band I, Heft 1. (104 S. , 2 Tafeln.) Straßburg: K. J.

Trübner, Hamburg: C. Boysen. Preis per Band (ein B. soll circa 24 Bogen umfassen) M. 20.—.

*Tbe Babylonian Expedition of the University of Pennsylvania.

Series D : Researches et treatises. Ed. by H. V. Hilprecht. Vol. V.

Fasc. 2: Nin-Ib. The determiner of fates. Aceording to the great

Sumerian epic Lugal-e flg me liim-bi nergal from the Temple Library of Nippur by Hugo Radau. "Eckley Brinton Coxe Fund". Philadelphia, University of Pennsylvania, 1910. X u. 73 S., 5 Tafeln.

*A ssyriologische und archaeologische Studien. Hermann V.

Hilprecht zu seinem fünfundzwanzigsten Uoktorjubiläum und seinem

fünfzigsten Geburtstage (28. Juli) gewidmet von seinen Kollegen, Freunden und Verehrern. Mit 85 Tafeln u. 76 Abbildungen. Leipzig: Hinrichs, London: Luzac & Co., Paris: Geuthner, Chicago: Open Court Publishing Co.

1909. XIV u. 457 S.

Aus Israels Lesehallen. Band 1 u. 2. Kleine Midraschim zur spateren

legendarischen Literatur des Alten Testaments zum ersten Male übersetzt

von August Wünsche. Leipzig, Eduard Pfeiffer, 1908. III u. 201 S.

(il/. 10.—.) — Band 3: Kl. Midraschim zur jüd. Eschatologie u. Apokalyptik z. e. M. übers, und durch religionsgescbichtliche Exkurse erläutert von

1) Sowie im allgemeinen aller nicht selbständig erschienenen Schriften, also aller bloßen Abdrucke von Aufsätzen, Vorträgen, Anzeigen, Artikeln in Sammel¬

werken etc. Diese gehen als ungeeignet zu einer Besprechung in der ZDMG.

direkt in den Besitz unserer Vereinsbibliothek über, werden dann aber in unseren Verzeichnissen von Bibliothekseingängen mit aufgeführt.

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