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Aktuelles zur Mitbestimmung im Juni 2017:

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Ausgabe 2/2017

Aktuelles zur Mitbestimmung im Juni 2017:

Zum Inhalt:

 DGB-Konferenz: Mitbestimmung stärken – Betriebsratsbehinderung stoppen!

 Empfehlungen des DGB zur Regulierung der Vorstandsvergütung

 Generalanwalt beim EuGH bestätigt: Die Unternehmensmitbestimmung in Deutschland ist europarechtskonform

 Deutscher Betriebsräte-Preis: Die Nominierten stehen fest.

Mitbestimmung stärken – Betriebsratsbehinderung stoppen!

v.l.n.r.: Bernd Rützel, SPD; Uwe Lagosky, CDU; Dr. Klaus Heimann, Moderator, Reiner Hoffmann, DGB; Beate Müller- Gemmeke, Bündnis 90 / Die Grünen;

Jutta Krellmann, Die Linke

Die Konferenz am 20.Juni in Berlin stand im Zeichen der Offensive Mitbestimmung.

U.a. diskutierte der DGB- Vorsitzende Reiner Hoffmann mit Vertreterinnen und Vertretern der vier im Bundestag vertretenen Parteien mögliche Wege, der um sich greifenden Praxis der systematischen Betriebsratsbehinderung entgegenzutreten.

In der ersten Analyse herrschte seltene Einigkeit: Der Behinderung von Betriebsräten ist energisch entgegenzutreten. In der Wahl der vorgeschlagenen Maßnahmen offenbarten sich dagegen große Unterschiede. Einig war man sich bspw. darüber, dass der bisherige (Kündigungs-)Schutz der Initiatorinnen und Initiatoren einer erstmaligen Betriebsratswahl verbesserungswürdig ist.

Unterschiede offenbarten sich bei der Frage nach Verschärfung der Sanktionen und der Strafverfolgung „von Amts wegen“.

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Die Forderungen des DGB sind Teil der Offensive Mitbestimmung und finden sich hier:

https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB10020.pdf

Empfehlungen des DGB zur Regulierung der Vorstandsvergütung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund will der maßlosen Vergütung der Vorstände in den großen deutschen Unternehmen eine Grenze setzen. Entsprechende Empfehlungen zur Regulierung der Vorstandsvergütung beschloss der Bundesvorstand des DGB am 13. Juni 2017 in Berlin.

Ein Adressat der Forderungen ist der Deutsche Corporate Governance Kodex. Da die bisher allgemeinen Empfehlungen der Kommission, ein Verhältnis zwischen der Bezahlung von Managern und Beschäftigten zu schaffen, weitgehend erfolglos waren, soll die Regierungskommission „mehr Verantwortung übernehmen“ und Richtwerte für ein angemessenes Vergütungsverhältnis vorgeben.

Der Gesetzgeber wiederum wird in dem Beschluss aufgefordert, die variablen Bestandteile der Vergütung auf das Zweifache der Grundvergütung im Aktiengesetz zu begrenzen.

Weiterhin soll im Aktiengesetz eine Verpflichtung zur Einbeziehung sozialer,

beschäftigungssichernder, ökologischer und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Kriterien zur Bemessung der Vorstandsvergütung eingefügt werden.

Der Aufsichtsrat schließlich soll in Zukunft einem Vergütungssystem mit Zweidrittelmehrheit zustimmen müssen. Damit wird es nicht länger möglich sein, dass die Kapitalseite die Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat mit dem Doppelstimmrecht des

Aufsichtsratsvorsitzenden einfach überstimmen kann.

Weitere Informationen (und einen Link zum vollständigen Text des Beschlusses) gibt es hier:

http://www.dgb.de/-/nGD

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Generalanwalt beim EuGH bestätigt: Die

Unternehmensmitbestimmung in Deutschland ist europarechtskonform

In seinen Schlussanträgen zum Verfahren „Erzberger gegen TUI AG“ kommt der dänische Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe zu dem Ergebnis, dass die deutsche

Unternehmensmitbestimmung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Der Gerichtshof ist in seiner Entscheidung nicht an die Position des Generalanwaltes gebunden, schließt sich dieser jedoch häufig an. Das Urteil des EuGH ist für Dienstag, den 18. Juli 2017 terminiert.

Hier geht es zur Pressemitteilung des EuGH.

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170043de.pdf

Der DGB Vorsitzende Reiner Hoffmann hat die Position des Generalanwalts ausdrücklich begrüßt, ergänzt jedoch:

„Dennoch dürfen wir uns nicht zurücklehnen, wir werden und müssen aufmerksam bleiben und immer wieder verdeutlichen, welchen immensen Wert die Mitbestimmung für die deutsche Sozialordnung hat. Hohe Aufmerksamkeit müssen wir deswegen auch den Plänen der EU- Kommission beim europäischen Gesellschaftsrecht widmen, die ebenfalls eine Bedrohung der Mitbestimmung enthalten.“

Hier geht es zu einer aktuellen Zusammenfassung der Debatte im Magazin Mitbestimmung mit dem vollständigen Zitat des Kollegen Hoffmann: https://www.magazin-

mitbestimmung.de/artikel/Ein+guter+Tag+f%C3%BCr+die+Mitbestimmung@64yAGzAqTwa7aV7 zsR0meg?issue=7gg4xrCWRiiyFUlXk61ovA

Juristische Kommentierung der Schlussanträge durch Prof. Dr. Rüdiger Krause (Universität Göttingen) und Associate Professor Dr. Bernard Johann Mulder (Universität Oslo) hat die Hans- Böckler-Stiftung hier veröffentlicht:

https://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2017_34.pdf

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Deutscher Betriebsräte-Preis: Die Nominierten stehen fest.

Die Nominierten für den „Deutschen Betriebsräte-Preis 2017“ sind gesetzt. Die Jury tagte am 16.

Mai 2017 in Frankfurt am Main und traf ihre Auswahl aus 77 Bewerbungen. Zwölf Projekte haben es in die Endrunde geschafft.

Die Preisverleihung erfolgt auf dem Deutschen BetriebsräteTag, der vom 12. bis 14. Dezember 2017 in Bonn stattfindet.

Weitere Informationen zu den Nominierten gibt es hier auf den Internetseiten des Bund-Verlages:

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/deutscher-betriebsraete- preis/meldungen/20170519-pressemeldung-nominierte.php

Informationen und Anmeldemöglichkeiten zum Deutschen BetriebsräteTag sind hier einsehbar:

http://www.betriebsraetetag.de/

Bei diesem Newsletter handelt es sich um einen Informationsservice der rechtlich unverbindlich ist. Insoweit übernimmt der DGB keine Haftung.

Herausgeber: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Reiner Hoffmann Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin

Redaktion: Dr. Michael Bolte, Thomas Fischer, Rainald Thannisch, (Abteilung Grundsatzfragen und Gesellschaftspolitik)

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