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Presseinformation

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

KVB-Vorstand: „Ärzte haben einen gesetzlichen Anspruch auf echte Beratung vor Regress“

München, 5. Juli 2013: Um die Zukunft der ambulanten Versorgung durch die permanente Regressgefahr nicht weiter zu gefährden, hatte der Gesetz- geber im Zuge des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes mit der Neuregelung

„Beratung vor Regress“ dafür gesorgt, dass jedem Arzt zunächst eine indivi- duelle Beratung zum Verordnungsverhalten zusteht, bevor eine finanzielle Rückforderung gestellt werden kann. „Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, diejenigen Ärzte, die mit ihren Verordnungen den Durchschnittswert ihrer Fachgruppe um mehr als 25 Prozent überschreiten und dadurch in die Wirt- schaftlichkeitsprüfung kommen, so zu beraten, dass sie künftig nicht mehr in diese Regressfalle geraten“, so der Vorstand der Kassenärztlichen Vereini- gung Bayerns (KVB), Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr.

Ilka Enger. „Daher ist es nicht zielführend und somit nicht im Sinne des Ge- setzes, den betreffenden Ärzten lediglich durch einen Brief die Überschreitung der sogenannten Richtgrößen zu attestieren. Die Kolleginnen und Kollegen haben vielmehr einen gesetzlichen Anspruch auf eine echte Beratung“, erklär- te der Vorstand der KVB im Hinblick auf aktuelle Verfahrensweisen der Prü- fungsstelle Ärzte Bayern.

Diesen Beratungsanspruch hatte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr bei einem Treffen der Münchner Fachärzte am 3. Juli 2013 nochmals bekräftigt.

Bahr hatte dabei unmissverständlich klargestellt, dass eine Beratung im Sinne der gesetzlichen Regelung „Beratung vor Regress“ erst dann als solche gel- ten könne, wenn dabei die individuelle Verordnungsweise des Geprüften im Zusammenhang mit etwaigen Praxisbesonderheiten betrachtet werde. Allein die Feststellung, dass Richtgrößen überschritten wurden, sei nicht als Bera- tung zu werten, so der Bundesgesundheitsminister.

„Wir danken Bundesgesundheitsminister Bahr für diese deutlichen Worte“, so der Vorstand der KVB. Dies sei ein wichtiges Signal insbesondere für diejeni- gen Ärzte, die aktuell von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung betroffen seien.

Gerade im Zusammenhang mit sogenannten „Alt-Regress-Verfahren“ aus den Jahren 2002 bis 2008 hatte es zuletzt das Ansinnen gegeben, ein Schreiben, in dem das Überschreiten der Richtgrößen in diesen Jahren festgestellt wird, als Beratung zu werten. „So hätte der betroffene Kollege jedoch keine Chance gehabt, sein Verordnungsverhalten aufgrund der Beratung so zu verändern, dass Wirtschaftlichkeitsprüfungen in den Jahren nach 2008 hätten vermieden werden können“, erklärte der Vorstand. Dies aber sei das Ziel des gesetzli- chen Grundsatzes „Beratung vor Regress“. Zudem appellierte der Vorstand an die Krankenkassen in Bayern, endlich neue Regelungen zur Wirtschaft- lichkeitsprüfung zu vereinbaren. Denn die Kriterien der aktuellen Prüfung sei- en willkürlich und ungerecht.

Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

KVB

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