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RS-140210-Impfung-Rotaviren-MMR

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10.02.2014

Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) Impfung gegen Rotaviren

MMR-Impfung im Erwachsenenalter

Sehr geehrte Damen und Herren,

der G-BA-Beschluss zur Aufnahme der Impfung gegen Rotaviren in die Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL) ist zum 20.12.2013 in Kraft getreten. Damit ist die Grundimmunisierung ge- gen Rotaviren im Alter von 2 und 3 (sowie ggf. im Alter von 4) Monaten eine Leistung der ge- setzlichen Krankenversicherung. Auf dieser Grundlage haben wir mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Bayern zum 01.02.2014 folgende Regelung getroffen:

Für die Abrechnung verwenden Sie bitte folgende Abrechnungsziffern:

Abrechnungsziffer Impfhonorar

89127A Erste Impfdosis des Impfzyklus, 7,67 € je Impfung 89127C Weitere Impfdosis bei unvollstän-

diger Impfserie

4,66 € je Impfung

89127B Letzte Dosis des Impfzyklus 7,67 € je Impfung

Bitte beachten Sie: Die erste Impfung sollte möglichst frühzeitig erfolgen und ist bereits ab dem Alter von 6 Wochen möglich, je nach verwendetem Impfstoff sind 2 bzw. 3 Dosen erfor- derlich. Der Mindestabstand zwischen den Impfdosen sollte 4 Wochen betragen. Die Impfse- rie sollte je nach Impfstoff möglichst bis zum Alter von 16 bzw. 20 - 22 Wochen abgeschlos- sen sein, spätestens aber bis zum Alter von 24 bzw. 32 Wochen. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise der einschlägigen Fachinformationen.

Der Bezug des Impfstoffes erfolgt über den Sprechstundenbedarf auf Muster 16a bay. Im Markierungsfeld 8 (Impfstoffe) ist die Ziffer 8 einzutragen.

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Seite 2

zum Schreiben vom 10.02.2014

MMR-Impfung im Erwachsenenalter

Die Dokumentationsziffer der Kombinationsimpfung gegen Masern/Mumps/Röteln im Er- wachsenenalter bei entsprechender bestehender Indikation (89301) wurde in der SI-RL ge- strichen. Bitte rechnen Sie künftig die MMR-Impfung bei Erwachsenen mit der Abrechnungs- ziffer 89301A für die erste Impfung (unvollständige Impfung) und die 89301B für die letzte Impfung des Impfzyklus ab. Das Impfhonorar von 15,34 € bleibt.

Generell gelten die Bestimmungen der SI-RL in der jeweils geltenden Fassung.

Eine Übersicht der Abrechnungsziffern und einen Link zur Schutzimpfungs-Richtlinie finden Sie unter www.kvb.de unter Rechtsquellen Bayern im Punkt Schutzimpfungen und Prophyla- xe.

Freundliche Grüße

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Bayern

Referenzen

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