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SächsFuttMZuVO

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1.

2.

Verordnung

des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz

zur Übertragung der Zuständigkeit im Futtermittel- und Verfütterungsverbotsrecht

(SächsFuttMZuVO)

erlassen als Artikel 2 der Gemeinsamen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zum

Erlass und zur Änderung futtermittel- und strahlenschutzvorsorgerechtlicher Vorschriften Vom 16. Februar 2011

Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen ist zuständige Behörde oder Stelle im Sinne

des Futtermittelrechts einschließlich des § 4 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-

Durchführungsgesetz – EGGenTDurchfG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich dieses Gesetz auf Futtermittel bezieht und

des Verfütterungsverbotsrechts.

SächsFuttMZuVO

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 31.03.2011 Seite 1 von 1

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