• Keine Ergebnisse gefunden

November 2017 in Erfurt Einbringung Gemeindebeitragsbeschluss Zum hat die Landessynode das Kirchengesetz über den Gemeindebeitrag in Kraft gesetzt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "November 2017 in Erfurt Einbringung Gemeindebeitragsbeschluss Zum hat die Landessynode das Kirchengesetz über den Gemeindebeitrag in Kraft gesetzt"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

6. Tagung der II. Landessynode der Drucksachen-Nr. 9/4 Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 22. bis 25. November 2017 in Erfurt

Einbringung Gemeindebeitragsbeschluss

Zum 01.01.2013 hat die Landessynode das Kirchengesetz über den Gemeindebeitrag in Kraft gesetzt.

Im § 2 des Gemeindebeitragsgesetzes ist geregelt, dass die Landessynode die Höhe des zu erbittenden Gemeindebeitrags im Gemeindebeitragsbeschluss beschließt. Da sich im Vergleich zum Gemeindebeitragsbeschluss 2015 und 2016 sowie für 2017 keine Änderungen ergeben, soll der bestehende Gemeindebeitragsbeschluss um ein weiteres Jahr verlängert werden.

An Folgendes wird erinnert:

Die Ziffer 1 des Gemeindebeitragsbeschlusses verpflichtet die Gemeindekirchenräte, eine strukturierte Spendenbitte an die Gemeindeglieder zu richten und auf diese Weise den Gemeindebeitrag an die Gemeindeglieder heranzutragen.

Für die Gemeindeglieder ist die Entrichtung des Gemeindebeitrags freiwillig. Dies wird mit dem Verb

„erbitten“ in Ziffer 1 des Gemeindebeitragsbeschlusses noch einmal unterstrichen.

An dieser Stelle der alljährliche Blick auf die Entwicklung des Gemeindebeitrages. Obwohl es in elf Kirchenkreisen gelungen ist, das absolute Ergebnis des letzten Jahres zu übertreffen – das verdient große Anerkennung - haben wir insgesamt einen Rückgang von knapp 100 T Euro zu verzeichnen. Wir liegen mit 8.035.500 Euro noch knapp über der 8 Millionen Grenze. Wie Ihr Kirchenkreis – auch im Vergleich zum Vorjahr – abschneidet, können Sie den ausliegenden Statistikheften „Kirchliches Leben in Zahlen - 2016“ entnehmen. Die Erhebung des Gemeindebeitrages ist nach unserem Gesetz für die Kirchengemeinden eine Pflicht. Um einen Antrag an den Strukturfonds oder den Baulastfonds stellen zu können, muss die Erfüllung dieser Pflicht – auf der Grundlage des Synodenbeschlusses zur Höhe der Mindestsätze für den Gemeindebeitrag - nachgewiesen werden. So mancher Brief, den Herr Buchmann, der Mitarbeiter für Fundraising im Landeskirchenamt, zu sehen bekommt, erfüllt diese Anforderungen nicht. Hier gilt es zu überzeugen und zu unterstützen. Wir bitten nicht für uns – sondern wir erbitten den Gemeindebeitrag zur Erfüllung unseres Auftrages. Das sollte Kraft geben und Ansporn sein, diese Aufgabe sehr ernst zu nehmen.

Im Übrigen verweise ich auf die schriftliche Begründung zum Gemeindebeitragsbeschluss.

Um Ihre freundliche Zustimmung wird gebeten.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Landessynode nimmt die vorgesehene Visitation des Kinder- und Jugendpfarramtes der EKM zur Kenntnis und bittet, in die Visitation die des bejm und die Erwartungen

Dieser Bericht informiert in guter Weise über die vielfältigen Arbeitsbereiche, Innovationen und Impulse für die Arbeit der Gemeinden, der Kirchenkreise und der Landeskirche.

Die Landessynode bittet das Landeskirchenamt, eine Steuerungsgruppe zur weiteren Ausgestaltung des Projektes einzusetzen und ihr über den Stand des Projektes regelmäßig

Dieser Ausschuss unterstützt die Arbeit der Gemeinden, der Kirchenkreise und der Landeskirche in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Bewahrung

Die Landessynode unterstreicht die Intention des Berichtes, das Anliegen der Buße und damit das Anliegen der Reformation mit heutigen Fragen in unserem persönlichen Leben, in

Besonders unterstreicht die Synode die professionelle Vorbereitung und Durchführung der Gemeindekirchenratswahlen und der Kampagne „Sie haben die Wahl“, die insgesamt zu einer

Diese drei Schwerpunkte empfiehlt die Landessynode den Gemeinden und Kirchenkreisen bei den Vorbereitungen auf das Reformationsjubiläum thematisch in den Blick zu nehmen, und

Die Landessynode begrüßt den Start der Pilotphase der Bildungsinitiative und bittet das Diakonische Werk in Mitteldeutschland um einen Bericht nach der Evaluierung der Pilotphase