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Interpellation Heinrich Ueberwasser: Wie kann die Chrischona-Klinik (Reha Chrischona) am jetzigen Standort erhalten blei-ben?

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Sitzung des Einwohnerrats vom 28. September 2016

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.677.02

Interpellation Heinrich Ueberwasser: Wie kann die Chrischona- Klinik (Reha Chrischona) am jetzigen Standort erhalten blei- ben?

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der Gemeinderat Riehen war vom Entscheid des Bürgerrats der Bürgergemeinde Ba- sel überrascht. Er stellt mit Befremden fest, dass von der Schliessung von Spitalbetten im Kanton Basel-Stadt in den vergangenen Jahren hauptsächlich die Landgemeinden betroffen waren. Allerdings ist positiv hervorzuheben, dass die Adullam-Stiftung in Riehen eine Spitalabteilung für Akutgeriatrie und Rehabilitation betreibt und im Som- mer 2017 den Neubau eröffnen wird.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie kann die Chrischona-Klinik erhalten bleiben?

Die Verantwortung für den Betrieb der Klinik und für den Entscheid liegt beim Bürger- spital und als Trägerschaft bei der Bürgergemeinde der Stadt Basel. Standortgemein- de ist Bettingen. Gemäss Gemeindepräsident Patrick Götsch setzt sich Bettingen da- für ein, dass die Bürgergemeinde mit der Nachfolgelösung weiterhin eine Nutzung im öffentlichen Interesse im Gesundheitsbereich vorsieht, wie dies auch durch die Nut- zungsvorgaben des Zonenplans vorgegeben ist.

2. Treffen die genannten Informationen zu?

Der Gemeinderat verlässt sich auf die Informationen in der Medienmitteilung des Bür- gerspitals und des Felix Platter-Spitals vom 1. September 2016.

3. Welche Informationen hat der Gemeinderat?

Nach Rücksprache mit dem Vorsteher des Gesundheitsdepartements, mit dem Ge- meindepräsident Bettingen und dem Direktor des Bürgerspitals hat sich der Gemein- derat überzeugt, dass neben der öffentlichen Medieninformation im Moment keine weiteren offiziellen Informationen verfügbar sind. Für die Klärung der offenen Fragen sind das Bürgerspital und der Bürgerrat der Bürgergemeinde verantwortlich.

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Seite 2 4. Hat er sich für den Erhalt der Chrischona-Klinik eingesetzt?

Der Gemeinderat Riehen sieht keine Möglichkeit zur Einflussnahme, da er nicht Partei ist und da die Rehaklinik Chrischona auf dem Gemeindegebiet Bettingen liegt. Der Gemeinderat hat aber sein Bedauern gegenüber dem Regierungsrat schriftlich ausge- drückt und steht in engem Kontakt mit dem Bettinger Gemeinderat.

5. Geht nach dem Spital Riehen ein weiterer Standortvorteil für Riehen verloren?

Zum jetzigen Zeitpunkt ist das so und der Gemeinderat bedauert dies. Mit der Riehe- ner Spitalabteilung der Adullam-Stiftung mit Akutgeriatrie und Rehabilitation und dank der Nähe zum Claraspital und zur Stadt ist die Spitalversorgung für die Riehener Be- völkerung jedoch weiterhin sehr gut.

6. Was wäre bei einer Schliessung der Klinik mit den Gebäuden vorgesehen?

Für die Klärung der offenen Fragen sind das Bürgerspital und als Trägerschaft die Bürgergemeinde verantwortlich. Der Zonenplan der Gemeinde Bettingen und die Nut- zungsvorgaben geben eine Nutzung im öffentlichen Interesse im Gesundheitsbereich vor.

7. Was gedenkt der Gemeinderat weiter zu unternehmen?

Dem Gemeinderat Riehen fehlt ein politisches Instrument, um in der weiteren Entwick- lung Einfluss zu nehmen. Hingegen hätten Riehener Grossratsmitglieder mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die Möglichkeit, vom Regierungsrat weitere Informa- tionen einzufordern oder Forderungen einzubringen. In der Gemeinde Bettingen wird befürchtet, dass bei einem Wegfall von Arbeitsplätzen auch die Fahrzeiten der Busli- nien auf die Chrischona unter Druck kommen würden. Sofern der Gemeinderat Bettin- gen in diesem Bereich Handlungsbedarf sieht, wird der Gemeinderat Riehen zu einem gemeinsamen Vorgehen Hand bieten und seine Unterstützung anbieten.

Riehen, 27. September 2016

Gemeinderat Riehen

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