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Interpellation Heinz Oehen betreffend Gespräche mit der Bürgergemeinde

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Sitzung des Einwohnerrats vom 26. März 2014.

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.798.02

Interpellation Heinz Oehen betreffend Gespräche mit der Bürgergemeinde

Wie bereits in der Antwort des Gemeinderats vom 30. März 2011 ausgeführt, ist die Bürgergemeinde für Einbürgerungen zuständig. Konsequent wäre es deshalb, Fragen zur Einbürgerung an den Bürgerrat zu richten. Es steht dem Gemeinderat nicht zu, die Einbürgerungspraxis der Bürgergemeinde zu bewerten. Auch hat der Einwohnerrat keine Aufsichtsfunktion über die Einbürgerungspraxis in der Gemeinde Riehen. Die Aufsicht über die Gemeinden obliegt gemäss Kantonsverfassung dem Regierungsrat.

Der Interpellant bezieht sich auf ein Leistungsziel im zu Ende gegangenen Leistungs- auftrag 1, Publikums- und Behördendienste. Im neuen, ab 1. Januar 2014 gültigen Leistungsauftrag wurde dieses Ziel nicht mehr explizit genannt. Die angesprochene Thematik wurde auch bei den Beratungen zum neuen Leistungsauftrag oder zum neuen Politikplan nicht aufgenommen. Hingegen bildete sie einen Schwerpunkt im Jahrbuch z’Rieche 2013.

Unter den erwähnten Einschränkungen nimmt der Gemeinderat zu den einzelnen Fra- gen wie folgt Stellung:

1. Wie viele Einwohnende hat Riehen heute? Wie viele davon sind Bürger oder Bür- gerinnen von Riehen? Wie hat sich das zahlenmässige Verhältnis zwischen in Riehen wohnenden BürgerInnen und NichtbürgerInnen in den letzten zwanzig Jahren entwickelt?

Ende 2013 hatte die Gemeinde Riehen 20‘939 Einwohnerinnen und Einwohner. Da- von waren 4‘111 Riehener Bürgerinnen oder Bürger, was einem Anteil von 19.6 Pro- zent entspricht. Der Anteil ist rückläufig: 1993 betrug der Anteil 22,9 Prozent (4‘731 von 20‘241 Einwohnerinnen und Einwohnern).

2. Erachtet der Gemeinderat diese Entwicklung als sinnvoll oder kann er sich vor- stellen, dass ein höherer Anteil an Riehener BürgerInnen unter den Einwohnen- den erstrebenswert wäre?

Die Auswertung der Bevölkerungsbefragung 2013 zeigt, dass die Verbundenheit mit Riehen, das Verbundenheitsgefühl, hoch ist. Namentlich wird dieses grösser, je länger jemand in Riehen wohnt. Ein Indiz für „Bürgersinn“ ist somit eher die Wohndauer als das Bürgerrecht. Im Vergleich zur Stadt Basel fällt indessen auf, dass die Einbürge- rungsquoten - gemessen am Ausländeranteil - in der Stadt etwas höher sind als in Riehen. Dieser Unterschied dürfte auch damit zusammenhängen, dass das Gemein- debürgerrecht Voraussetzung ist für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts. Für Personen, die bereits den Schweizer Pass besitzen, ist der Anreiz, das Riehener Bür- gerrecht zu erwerben, geringer: Alle sozialen Aufgaben sind im Laufe der Zeit von der

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Seite 2 Bürgergemeinde zur Einwohnergemeinde übergegangen. Ebenfalls eine Rolle spielen könnten allerdings die vergleichsweise hohen Einbürgerungsgebühren in Riehen.

3. Der Gemeinderat hat sich 2011 dahin geäussert, dass er eine Förderung von Ein- bürgerungen für wünschenswert hält. Hat er dieses Anliegen der Bürgergemeinde unterbreitet? Wenn ja, welche Rückmeldung hat er dazu von der Bürgergemeinde erhalten?

Bei den verschiedenen Kontakten mit Vertretern des Bürgerrats kommen immer wie- der auch Einbürgerungsthemen zur Sprache. Dies erfolgt auf informeller Ebene. Hin- gegen hat der Bürgerrat im Jahrbuch z’Rieche 2013 verlauten lassen, dass eine aktive Förderung der Einbürgerungen, so wie dies 2011 mittels einer Interpellation in der Bürgerversammlung angeregt worden und damals abschlägig beantwortet worden war, für ihn zurzeit nicht infrage komme (S. 27 des Jahrbuchs).

4. Hat der Gemeinderat den Wunsch des Interpellanten nach Aufschaltung der Ein- bürgerungskriterien und der Vorgehensweise für die Einbürgerung auf der Home- page der Bürgergemeinde weitergegeben? Werden die seit April 2013 geltenden Richtlinien des Bürgerrats für die Einbürgerungskommission der Stadt Basel, die auch für Riehen gelten, auf der Riehener Homepage aufgeschaltet?

Die Bürgergemeinde Riehen verfügt über keine eigene Webseite, auf welcher die Ein- bürgerungskriterien und die Vorgehensweise für die Einbürgerung bekannt gemacht werden könnten. Daher konnte auch keine Verlinkung auf diese Seite erfolgen. Auf der Riehener Webseite www.riehen.ch werden die Aufgaben der Bürgergemeinde kurz beschrieben und die Kontaktdaten sind aufgeführt. Angegeben ist ferner ein Link zur Gesetzessammlung der Bürgergemeinde Riehen.

Da die Einbürgerungshoheit und damit auch die Kommunikation darüber bei der Bür- gergemeinde liegt, wird auf der Webseite der Gemeinde Riehen bislang nicht auf die geltenden kantonalen Aufnahmekriterien verwiesen. Selbstverständlich ist der Ge- meinderat bereit, diese Informationen auf Wunsch der Bürgergemeinde auf der Web- seite www.riehen.ch zu veröffentlichen.

5. Sind dem Gemeinderat Fälle bekannt, bei denen sich Einbürgerungswillige über den Einbürgerungsprozess bei der Bürgergemeine Riehen beschweren? An wel- chen Ort (Rekursstelle, Ombudsstelle) werden solche Personen verwiesen?

Dem Gemeinderat sind einzelne Reaktionen bekannt. Erwähnt werden dann oft die Gebühren. Geht es um Ablehnungen wegen Sprach- und Integrationsdefiziten, kann auf das hiesige, von der Einwohnergemeinde unterstützte Kursangebot des „Vereins Miteinander Vorwärts“ verwiesen werden. Aufsichtsbehörde ist wie erwähnt der Regie- rungsrat, mit einer Anlaufstelle für Gemeindefragen beim Präsidialdepartement.

Riehen, 25. März 2014

Gemeinderat Riehen

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