• Keine Ergebnisse gefunden

Informationsschreiben Nr. 26/2015 Aufruf zur Beteiligung an der "Juniorwahl 2015"Pädagogisches Begleitprojekt zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft, der Beiräte (Bremen) und der Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Informationsschreiben Nr. 26/2015 Aufruf zur Beteiligung an der "Juniorwahl 2015"Pädagogisches Begleitprojekt zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft, der Beiräte (Bremen) und der Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen

An die

Schulleiterinnen und Schulleiter

der Schulen des Sekundarbereichs I und II im Lande Bremen

Auskunft erteilt Renate Raschen Zimmer 318a T (04 21) 3 61- 6416 F (04 21) 469 - 6416 E-Mail

Renate Raschen

@Bildung.Bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-2

Bremen, 08.02.2015

Informationsschreiben Nr. 26/2015

Aufruf zur Beteiligung an der „Juniorwahl 2015“

Pädagogisches Begleitprojekt zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft, der Beiräte (Bremen) und der Stadtverordnetenversammlung (Bremerhaven)

Liebe Schulleiterinnen und Schulleiter,

am 10. Mai 2015 finden im Lande Bremen die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft, zu den Beiräten in Bremen und zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven statt. Jugendli- che können bereits ab 16 Jahren über die Zusammensetzung des Parlaments im Land Bremen mitentscheiden.

Aus diesem Grunde freue ich mich sehr, dass es erneut gelungen ist, auch in diesem Wahl- jahr das Projekt „Juniorwahl“ flächendeckend und kostenlos für alle weiterführenden Schu- len im Lande Bremen zu ermöglichen und rufe Ihre Schule und Ihre Schülerinnen und Schü- ler auf, sich aktiv zu beteiligen.

Seit 2003 bietet die Landeszentrale für politische Bildung in Absprache mit der Bremischen Bürgerschaft die „Juniorwahl“ an. Es handelt sich um ein praxisorientiertes Konzept zur poli- tischen Bildung und demokratischem Handeln: Parallel zu den aktuellen Wahlen wird das Thema „Wahl“ im Unterricht inhaltlich vorbereitet und vertieft. Im Anschluss sind es die Schülerinnen und Schüler selbst, die einen simulierten Wahlakt organisieren und durchfüh- ren.

Etwa einen Monat lang begleitet das Projekt die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 aller Schularten. Lehrkräfte erhalten ein vollständiges Unterrichtspaket mit didaktischem Begleitmaterial und allen erforderlichen Unterlagen.

(2)

Im Wahljahr 2011 haben 84 Schulen mit 13.384 Schülerinnen und Schülern an der Junior- wahl teilgenommen, dieses Jahr hoffen wir auf eine noch höhere Beteiligung. In der Alters- stufe der jugendlichen Erstwählerinnen und Erstwähler hat dies zu einer spürbaren Steige- rung der Wahlbeteiligung beigetragen. Die „Juniorwahl“ motiviert darüber hinaus zu politi- scher Partizipation und der Auseinandersetzung mit politischen Fragestellungen.

Deshalb lade ich Sie herzlich zur Teilnahme an der „Juniorwahl“ ein und rufe zur Beteiligung Ihrer Schule am Projekt „Juniorwahl 2015“ auf.

Weitere Informationen gehen Ihrer Schule in diesen Tagen per Post zu und sind ergänzend im Internet unter www.juniorwahl.de zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Eva Quante-Brandt

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gemäß § 32 des Bremischen Wahlgesetzes (BremWahlG) entscheide der Auszählwahlvorstand über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen. Dabei komme dem Auszählwahlvorstand

[r]

[r]

(5. Wahlperiode) am 13. 6 des Bremischen Wahl- gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 5 der Bremischen Landes- wahlordnung vom 23. 334), zuletzt geändert durch

Juli 2008 im Wahlbezirk 132/02 (Freizeittreff Eckernfeld) und der Berichtigungen des Staatsge- richtshofs der Freien Hansestadt Bremen bei den Wahlergebnissen in den Wahlbezirken

Endgültiges Ergebnis der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft (17. Wahlperiode) am 13. 6 des Bremischen Wahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 334), zuletzt geändert

Unionsbürger (18 Jahre und älter) haben eine Stimme für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven (gelber Stimmzettel/Wahlumschlag). Die Stimmzettel

Wahlvorschläge solcher Parteien und Wähler- vereinigungen müssen außerdem für den Wahl- bereich Bremen von mindestens 396 Wahlbe- rechtigten des Wahlbereichs und für den Wahl-