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291. Curriculum für das Erweiterungscurriculum Grundlagen der Heilpädagogik

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 23.06.2008 – 34. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

291. Curriculum für das Erweiterungscurriculum Grundlagen der Heilpädagogik Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2008 das von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 02.

Juni 2008 beschlossene Curriculum für das Erweiterungscurriculum Grundlagen der Heilpädagogik in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 20021 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien2 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziele des Erweiterungscurriculums

Das Ziel des Erweiterungscurriculums Grundlagen der Heilpädagogik an der Universität Wien ist es, Studierenden, die nicht Bildungswissenschaft studieren, Kompetenzen im Bereich Heilpädagogik zu vermitteln.

Studierende, die das Erweiterungscurriculum erfolgreich absolviert haben, überblicken den Wissens- und Forschungsstand der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik und kennen Problemlagen von Menschen mit speziellem Erziehungs-, Bildungs- und Hilfebedarf sowie darauf bezogene Theorien.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum Grundlagen der Heilpädagogik beträgt 15 ECTS-Punkte.

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum „Grundlagen der Heilpädagogik“ wendet sich an Studierende der Universität Wien, die nicht das Fach Bildungswissenschaft studieren.

§ 4 Aufbau - Module3 mit ECTS-Punktezuweisung Das Erweiterungscurriculum umfasst 3 Module

1 Zum Beschlusszeitpunkt BGBl. I Nr. 120/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2007 . 2 In der neu verlautbarten Fassung MBl 30.11.2007, 8. Stück, Nr. 40.

3 Die Größe der Module ist so zu bemessen, dass sie in zwei Semestern absolviert werden können.

(2)

Modul E1: Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik

Die Studierenden sind mit Grundlagen heilpädagogischen Denkens vertraut und haben einen Überblick über Begriffe, Theorien und Fragestellungen in heilpädagogischen und inklusiven Feldern. (5 ECTS, Vorlesung)

Modul E2: Beratung, Diagnostik, Rehabilitation und Therapie

Die Studierenden kennen ausgewählte Konzepte der Beratung, Diagnostik, Rehabilitation und Therapie in ihrer Anwendung in heilpädagogischen und inklusiven Kontexten. (5 ECTS, Vorlesung, Teilnahme setzt erfolgreichen Abschluss des Modul 1 voraus).

Modul E3: Kategoriale Heilpädagogik bei speziellem Bedarf

Die Studierenden haben einen Überblick über einen oder mehrere der folgenden Bereiche:

Beeinträchtigungen und Störungen des Sehens, des Hörens, der Sprache, des Verhaltens, der intellektuellen Entwicklung, des Lernens und der motorischen Entwicklung. (5 ECTS, Vorlesung, Teilnahme setzt erfolgreichen Abschluss des Modul 1 voraus)

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen im Erweiterungscurriculum bestehen Vorlesungen: Sie vermitteln im Überblick Theorien, Methodologien, Lehrmeinungen bzw. den rezenten Forschungsstand des Faches bzw. eines seiner Teilgebiete.

Vorlesungen haben nicht prüfungsimmanenten Charakter und unterliegen keiner Teilnahmebeschränkung. Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch eine schriftliche Abschlussprüfung.

§ 6 Teilnahmebeschränkungen

(1) Es sind keine Teilnahmebeschränkungen vorgesehen.

§ 7 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle gemäß der Satzung bekannt zu geben.

(2) Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen.

§ 8 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2008 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

(3)

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