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297. Curriculum für das Erweiterungscurriculum Grundlagen der Kultur- und Sozialanthropologie

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2007/2008 – Ausgegeben am 24.06.2008 – 35. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

297. Curriculum für das Erweiterungscurriculum Grundlagen der Kultur- und Sozialanthropologie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2008 das von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 02. Juni 2008 beschlossene Curriculum für das Erweiterungscurriculum Grundlagen der Kultur- und Sozialanthropologie in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 20021 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien2 in der jeweils geltenden Fassung.

§ 1 Studienziel des Erweiterungscurriculums

Das Ziel des Erweiterungscurriculums „Grundlagen der Kultur- und Sozialanthropologie“ an der Universität Wien ist es, Studierenden, die nicht Kultur- und Sozialanthropologie (KSA) studieren, Kompetenzen und Fertigkeiten im diesem Fachbereich zu vermitteln.

Im Rahmen des Erweiterungscurriculums erwerben die Studierenden Basiskompetenzen im Bereich der KSA. Dazu zählen grundlegende Kenntnisse zu Begriffen, Theorien und fachspezifischen Methoden, ein Überblick über aktuelle Themenfelder sowie Orientierungswissen zu ausgewählten Kernthemen des Faches.

§ 2 Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Erweiterungscurriculum „Grundlagen der KSA“ beträgt 15 ECTS-Punkte.

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen

Das Erweiterungscurriculum „Grundlagen der Kultur- und Sozialanthropologie“ darf von allen Studierenden der Universität Wien, die nicht Studien der Kultur- und Sozialanthropo- logie betreiben, gewählt werden.

§ 4 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

Modul Einführung in die KSA (6 ECTS)

1 Zum Beschlusszeitpunkt BGBl. I Nr. 120/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 87/2007 . 2 In der neu verlautbarten Fassung MBl 30.11.2007, 8. Stück, Nr. 40.

(2)

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35. Stück – Ausgegeben am 24.06.2008 – Nr. 297-307

Studienziel: Erwerb begrifflicher und theoretischer Grundkompetenzen sowie Erarbeitung von Basiswissen zu Themenfeldern und Fragestellungen der Kultur- und Sozialanthropologie.

Zu absolvieren sind die folgenden Lehrveranstaltungen:

VO Einführung in die KSA: Begriffe – Theorien (3 ECTS)

VO Einführung in die KSA: Themenfelder – Fallbeispiele (3 ECTS)

Modul Fachgrundlagen (9 ECTS)

Studienziel: Auseinandersetzung mit grundlegenden Kernthemen sowie theoretischen und methodischen Perspektiven der Kultur- und Sozialanthropologie.

Zu absolvieren sind insgesamt 9 ECTS aus dem folgenden Lehrveranstaltungsangebot:

VO Einführung zu Kolonialismus, Rassismus und Ethnizität (4 ECTS)

VO Einführung in die Methoden der Kultur- und Sozialanthropologie (5 ECTS) VO Einführung in Gender-Anthropologie (4 ECTS)

VO Einführung in Kinship Studies (3 ECTS)

VO Einführung in die Formen der sozialen Organisation (3 ECTS)

VO Einführung in die Wissenschaftsgeschichte der Kultur- und Sozialanthropologie (3 ECTS)

VO Einführung in die Ethnohistorie und Historische Anthropologie (3 ECTS)

§ 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

(1) Alle Lehrveranstaltungen des Erweiterungscurriculums werden als Vorlesungen ange- boten.

(2) Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter. Ein- führungsvorlesungen vermitteln Grundlagen und aktuelle Lehrmeinungen im Fachgebiet.

Vertiefende Vorlesungen gehen auf den letzten Wissensstand in speziellen Forschungsge- bieten ein.

§ 6 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen

Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle gemäß der Satzung bekannt zu geben.

(2) Prüfungsstoff

Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen.

(3) Prüfungen sind grundsätzlich als Lehrveranstaltungsprüfungen abzuhalten. Jede Lehr veranstaltungsprüfung gilt nur für ein einziges Modul. Mehrfachverwertungen sind ausge- schlossen.

§ 7 Inkrafttreten

Dieses Erweiterungscurriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Univer- sität Wien mit 1. Oktober 2008 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission Hrachovec

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35. Stück – Ausgegeben am 24.06.2008 – Nr. 297-307

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