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51. Bevollmächtigung des provisorischen Leiters der Dienstleistungseinrichtung Universitäts-Sportinstitut

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2003/2004 - Ausgegeben am 25.02.2004 - 10. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

B E V O L L M Ä C H T I G U N G E N

51. Bevollmächtigung des provisorischen Leiters der Dienstleistungseinrichtung Universitäts-Sportinstitut

Der provisorische Leiter des Universitäts-Sportinstitut, Prof. Mag. Dr. Franz Benda, wird bevollmächtigt, im Namen der Universität Wien die in den Wirkungsbereich dieser Dienstleistungseinrichtung fallenden Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit sie eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten und das zu vereinbarende Gesamtentgelt des Vertrags 50.000 Euro nicht übersteigt. Der Abschluss von Verträgen mit einer mehr als einjährigen Laufzeit oder einem darüber hinausgehenden zu vereinbarenden Gesamtentgelt erfolgt durch den Rektor, Univ.- Prof. Dr. Georg Winckler.

Der Rektor:

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