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29. Bevollmächtigung der provisorischen Leiterin der Dienstleistungseinrichtung Bibliotheks- und Archivwesen

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2003/2004 - Ausgegeben am 29.12.2003 - 5. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

B E V O L L M Ä C H T I G U N G E N

29. Bevollmächtigung der provisorischen Leiterin der Dienstleistungseinrichtung Bibliotheks- und Archivwesen

Die provisorische Leiterin des Bibliotheks- und Archivwesens, Mag. Maria Seissl, wird bevollmächtigt, im Namen der Universität Wien die in den Wirkungsbereich dieser Dienstleistungseinrichtung fallenden Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit sie eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten und das zu vereinbarende Gesamtentgelt des Vertrags 350.000 Euro nicht übersteigt. Der Abschluss von Verträgen mit einer mehr als einjährigen Laufzeit oder einem darüber hinausgehenden zu vereinbarenden Gesamtentgelt erfolgt durch den Vizerektor für Ressourcen und Bibliothekswesen Univ.-Prof. Dr. Johann Jurenitsch.

Der Rektor:

W i n c k l e r

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