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151. Verordnung des Rektorats über die Auflassung des Masterstudiums Informatikdidaktik

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2015/2016 – Ausgegeben am 29.03.2016 – 20. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

151. Verordnung des Rektorats über die Auflassung des Masterstudiums Informatikdidaktik

Präambel

Der Entwicklungsplan der Universität Wien, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 30.1.2015, Studienjahr 2014/15, 14. Stück, Nummer 75, sieht die Auflassung des derzeit eingerichteten Masterstudiums Informatikdidaktik vor.

Gemäß § 22 Abs. 1 Z 12 UG hat das Rektorat im Einvernehmen mit dem Senat daher beschlossen:

§ 1. Das Masterstudium Informatikdidaktik (Curriculum erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 30.4.2009, Studienjahr 2008/09, 19. Stück, Nummer 144) wird aufgelassen. Eine Neu- oder Wiederzulassung zu diesem Studium ist ab dem Wintersemester 2016/17 unzulässig.

Der Rektor:

Engl

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