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160. Verordnung des Rektorats über die Auflassung des Masterstudiums Nederlandistik

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Mitteilung

Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 15.05.2019 - Nummer 160

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Richtlinien, Verordnungen

160 Verordnung des Rektorats über die Auflassung des Masterstudiums Nederlandistik

Präambel

Der Entwicklungsplan der Universität Wien, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 19.12.2017, Studienjahr 2017/18, 5. Stück, Nummer 27, in der geltenden Fassung sieht die Auflassung des derzeit

eingerichteten Masterstudiums Nederlandistik vor.

Gemäß § 22 Abs. 1 Z 12 UG hat das Rektorat im Einvernehmen mit dem Senat daher beschlossen:

§ 1. Das Masterstudium Nederlandistik (Curriculum erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 03.05.2016, Studienjahr 2015/16, 31. Stück, Nummer 192, letzte Änderung erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 21.09.2016, Studienjahr 2015/16, 51. Stück, Nummer 367) wird aufgelassen. Eine Neu- oder Wiederzulassung zu diesem Studium ist ab dem Wintersemester 2019/20 unzulässig.

Der Rektor:

Engl

1 23. Stück - Ausgegeben am 15.05.2019 - Nr. 160-160

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