Seite 1 von 1
KREIS STEINFURT Umwelt- und Planungsamt Untere Naturschutzbehörde Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt
Maßnahmentabelle
August 2020
Maßnahme Förderung
(Wall-) Hecken auf den Stock setzen bis zu 0,5 €/m²
Anlage von Feldgehölzen, Hecken, Waldrändern oder Uferbepflanzun-
gen mit standortgerechten Gehölzen (Festbetragsfinanzierung) 0,80 €/Pflanze & 3,00 €/lfd. m Gatterung Anlage von Alleen oder Baumreihen bis 300 m Gesamtlänge mit stand-
ortgerechten Gehölzen (Festbetragsfinanzierung) 40,00 €/Baum (Hochstamm STU 10 - 12 cm) & 20,00 €/Baum für Drei- bock + Verbissschutz (Drahthose)
Obstbäume auf Flächen bis 0,25 ha pflanzen 25,00 €/Baum (Hochstamm STU 10 - 12 cm) inkl. Pflanzpfahl + Verbiss- schutz (Drahthose); 20,00 €/Baum für Verbissschutz in Weideflächen Biotope (z. B. Ökoteiche) anlegen und pflegen (Anteilsfinanzierung) bis zu 80 % der anerkannten Kosten (max. 2.000,00 €)
Kopfbaum-/ Obstbaumpflege (Festbetragsfinanzierung) 10,00 € pro Stunde anerkannter Arbeitsaufwand Sonstige Maßnahmen von hohem ökologischem Wert, die dem Erhalt
oder der Förderung von sonstigen gefährdeten Arten dienen Material für den Bau von Nist-/Lebensstätten in Eigenleistung 100 % der anerkannten Kosten, Kauf fertiger Produkte bis zu 80 % Höchsförderbetrag: im Regelfall 500,00 €