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Naturpark Augsburg Westliche Wälder: Keine Zerstörung von BN-Biotop durch Straßenbau

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Academic year: 2022

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Ausbau Staatsstraße 2036 Holzhausen b. Gablingen – Heretsried – Emersacker (Landkreis Augsburg)

Abschnitt Holzhausen – Heretsried

Der Abschnitt Holzhausen – Heretsried ist im Staatsstraßenausbauplan 2011 mit Bedarfs- stufe 1R bewertet. Eine besonders hohe Verkehrsbelastung ist nicht festzustellen. Das 2014 ermittelte Verkehrsaufkommen liegt bei 3345 und 161 (SV) Kfz/24 h. Die gesamte Strecke gilt nach Aussage des Staatlichen Bauamtes nicht als Unfallschwerpunkt. Das Straßenbauamt Augsburg hat Anfang 2018 eine stark überdimensionierte Planung in die Planfeststellung ge- bracht. Eine Petition des BUND Naturschutz und von Bürgern und Funktionsträgern der Ge- meinden Gablingen und Gersthofen mit über 6000 Unterschriften hat den Bayerischen Land- tag dazu bewogen, die ursprüngliche Planung aufzugeben. Nun wird das Planfeststellungs- verfahren neu aufgerollt. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung wurde die Trassenfüh- rung v. a. in einem Bereich reduziert. Allerdings ist auch die jetzige Planung noch deutlich überdimensioniert. Die Fakten:

- Das Planungsgebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet des Naturparks Augsburg West- liche Wälder

- Der Flächenverbrauch ist nach wie vor erheblich

- Es müssten nach wie vor zahlreiche landschaftsprägende alte Bäume gefällt werden - Es sind weiterhin Eingriffe in den Bannwald geplant

- Es würde eine Ausgleichsfläche mit einer Streuobstwiese überbaut

- Das Landschafsbild um die Waldgaststätte Peterhof würde als Naherholungsraum massiv entwertet.

Nach den uns bekannten Planungen gibt es in allen drei Bauabschnitten Geschwindigkeitsbe- grenzungen: In Abschnitt 1 auf ganzer Länge aufgrund des Anstiegs von mehr als 6 % und den Einmündungen nach Lützelburg und Adelsried, anschließend in Abschnitt 2 bis östlich Gaststätte Peterhof (etwa 1 + 300) und in Abschnitt 3 bei der notwendigen Verlegung des Ortschildes nach Westen bis vor die Einmündung Waldheimweg (etwa 2 + 900) – dort erüb- rigt sich dann auch das Abbiegebauwerk. Eine Geschwindigkeit von 100 km/h wäre demnach nur auf etwa 1600 m möglich!

Die Planer rechnen nur mit einer geringen Zunahme des Verkehrsaufkommens. Als wesentli- ches Argument für den bestandsnahen Ausbau führen sie deshalb die verbesserte Verkehrs- sicherheit an. Diese kann man durch aufwendige Kurvenbegradigung erreichen um den Preis von Naturzerstörung, Flächenverbrauch und massiver Entwertung des Landschaftsschutzge- bietes und der Naherholungsfunktion des Naturparks – extrem unwirtschaftlich von der Kos- ten-Nutzen-Analyse her.

Diese kann man aber auch erreichen durch eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzie- rung auf 70 bzw. 80 km/h auf den noch verbleibenden freien 1600 m. Das sichert auf der ganzen Planungsstrecke von 3,2 Kilometern eine ruhigere Autofahrt mit Verringerung der Unfallgefahren, weniger schwere Unfälle bei Wildwechsel und geringere Lärmbelästigung und Abgase durch Verzicht aus ständige Anpassung (Beschleunigung/Abbremsung) der

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Motorleistung. Die Fahrzeit verlängert sich rechnerisch um einen Wert von unter 1 Minute, in der Praxis deutlich weniger.

Mit einer gestuften, aber durchgängigen Geschwindigkeitsreduzierung auf dem Abschnitt Holzhausen – Heretsried halten wir die Sanierung der Staatsstraße 2036 auf der bestehen- den Trasse in jeder Hinsicht für verantwortbar.

Abschnitt Heretsried – Emersacker

Die für den ersten Abschnitt gemachten Überlegungen gelten grundsätzlich auch für den Ausbau des nachfolgenden Abschnittes Heretsried – Emersacker.

Der zweite Abschnitt ist im Staatsstraßenausbauplan nur mit der zweiten Dringlichkeitsstufe bewertet. Auch hier ist keine besonders hohe Verkehrsbelastung festzustellen.

Im zweiten Abschnitt sind aber noch einige ökologische Besonderheiten bedeutsam:

Die Vorplanung für den 2. Bauabschnitt zeigt, dass mit der geplanten, veränderten Trassen- führung durch einen ökologisch besonders sensiblen Bereich zusätzlich erhebliche Zielkon- flikte mit dem Biotop- und Artenschutz auftreten. Bereits jetzt wird das Weiherbachtal, ein Schwerpunktgebiet im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Augsburg, von der bestehenden Trasse durchschnitten.

1. Die geplante Trasse nähert sich unmittelbar an das Amphibien-Ersatzlaichgewässer auf einem BN-eigenen Grundstück, die ökologische Pufferzone als Schutz vor Schadstoffen aus dem Straßenverkehr ginge verloren für das bedeutsame Amphibienvorkommen (Erd- kröte, Grasfrosch, Berg- und Teichmolch). Auf dem BN-Grundstück befinden sich ge- schützte Feuchtbiotopkomplexe, die überbaut würden.

2. Die Trasse grenzt an einen 2015 im Rahmen der Artenschutzkartierung nachgewiesenen Gelbbauchunken-Lebensraum. Für den Erhalt der europaweit geschützten Gelbbauchun- ken als FFH-Art in Anhang IV und II sollten eigentlich besondere Schutzgebiete ausgewie- sen werden.

3. Am Weiherbach liegt ein bedeutsames europarechtlich geschütztes Bachmuschelvor- kommen.

Bewertung

Der BUND Naturschutz lehnt einen Ausbau der St2036 in beiden Ausbauabschnitten ab. Die Verkehrsverhältnisse können einen Ausbau nicht begründen. Offensichtlich ist politischer Druck von einzelnen Abgeordneten Grund für die Planungen. Ein Ausbau (mit Kurvenbegra- digungen…) des ersten Planungsabschnitts wird dauerhaft Druck für einen Ausbau des zwei- ten Abschnittes erzeugen. Mit dem Ausbau werden wertvolle Biotopverbundachsen beein- trächtigt. Auch das Landschaftsbild des Landschaftsschutzgebietes im Naturpark Augsburg Westliche Wälder wird beeinträchtigt.

Der BUND Naturschutz schlägt daher auf der Gesamttrasse eine bestandsorientierte Decken- sanierung als völlig ausreichende Maßnahme vor. Bei Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem gesamten in Frage kommenden Bauabschnitt auf 70 bzw. 80 km/h können die beste- henden Kurvenradien erhalten bleiben; eine Neutrassierung erübrigt sich.

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Auf Basis der gegenwärtigen Planungen muss zusätzlicher Grund für geän- derte Trassenverläufe erworben werden. Es ist davon auszugehen, dass

mit mehreren Grundeigentümern keine einvernehmliche Grundabtretung zustande kom- men wird. Sind dann Enteignungsverfahren nötig wird dies die Bauausführung erheblich verzögern. Dagegen würde bei einer bestandsorientierten Deckensanierung zügig mit den Maßnahmen begonnen werden können.

Gez. Johannes Enzler, Vorsitzender BN-Kreisgruppe Augsburg Gez. Irmgard DelPino, Vorsitzende BN-Ortsgruppe Welden Gez. Albert Eding, Vorsitzender BN-Ortsgruppe Gablingen Gez. Thomas Frey, BN-Regionalreferent für Schwaben August 2020

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