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Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) (Änderung)

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Academic year: 2022

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2016.PARL.201-27

Justizkommission (JuKo)

Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD)

(Änderung)

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Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenfassung ... 1

2. Ausgangslage ... 1

3. Grundzüge der Neuregelung ... 1

4. Rückwirkung ... 2

5. Erläuterungen zu Artikel 15 BRSD ... 2

6. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik (Rechtsetzungsprogramm) und anderen wichtigen Planungen... 2

7. Finanzielle Auswirkungen ... 2

8. Personelle und organisatorische Auswirkungen... 2

9. Auswirkungen auf die Gemeinden ... 2

10. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft ... 2

11. Ergebnis der Konsultation ... 2

12. Antrag ... 3

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1

2016.PARL.201-27

Vortrag

der Justizkommission an den Grossen Rat

zur Änderung des Dekrets über die Besetzung von Richter- und Staatsanwalts- stellen (BRSD; BSG 161.11)

1. Zusammenfassung

Die maximale Anzahl Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist vom Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD; BSG 161.11) vorgegeben. Gemäss Artikel 15 Absatz 1 BRSD liegt diese gegenwärtig bei „höchstens 70 Vollzeitstellen“.

Gestützt auf eine Personaldotationsanalyse der Justizbehörden bewilligte der Grosse Rat im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2016 / Aufgaben- und Finanzplan 2017-2019 (VA 2016 / AFP 2017-2019) der Staatsanwaltschaft im November 2015 unter anderem 3,5 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, womit die Anzahl Stellen für Staatsanwältin- nen und Staatsanwälte über die im BRSD festgelegte Höchstzahl stieg. Die vorliegende Ände- rung bezweckt, die maximale Anzahl Vollzeitstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf 74 zu erhöhen und an die heutige Realität anzupassen.

2. Ausgangslage

Eine von der Justizkommission des Grossen Rates (JuKo) in Auftrag gegebene Personaldota- tionsanalyse der Justizbehörden des Kantons Bern evaluierte im März 2015 für die Staatsan- waltschaft im Kantonsvergleich einen maximalen personellen Mehrbedarf von 38 Stellen.

Nach sorgfältiger Abwägung im Jahre 2015 wurde im VA 2016 / AFP 2017-2019 die Schaf- fung von insgesamt 15,3 neuen Stellen bei der Staatsanwaltschaft eingeplant. Davon handelt es sich bei 3,5 Stellen um die Funktion von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die restli- chen 11,8 Stellen betreffen andere Funktionen. Im VA 2016 (Personalkostenplanung) wurde für die 15,3 neuen Stellen ein Betrag von CHF 2,15 Mio. budgetiert. Sämtliche neue Stellen wurden von der Staatsanwaltschaft im Verlaufe des Jahres 2016 besetzt.

Die Stellenplanerhöhung ist im Lichte der Justizreform II zu betrachten. Damals wurde das im Kanton Bern geltende Untersuchungsrichter-System abgeschafft und zum heutigen System der Staatsanwaltschaft gewechselt. Da es im Kanton Bern keinerlei Erfahrungswerte zum neuen System gab, kam es zur Fehleinschätzung des Personalbedarfs der Staatsanwalt- schaft, welche zur erwähnten Unterdotierung führte. In diesem Sinne ist die erfolgte Stellen- planerhöhung der Staatsanwaltschaft als Korrektur der Einschätzung im Zeitpunkt des Sys- temwechsels zu sehen. Die neuen Stellenprozente wurden wie geplant v.a. im Strafbefehlsbe- reich eingesetzt. Dies führt zu massgeblichen Mehrerträgen, entsprechend den 2015 gemach- ten Prognosen.

Im Verlauf des Jahres 2016 meldete die Justizleitung der JuKo, dass die zusätzlichen Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine Anpassung des BRSD erforderten, da die im BRSD festgelegte maximale Anzahl Vollzeitstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte überschritten worden war. Zwecks Anpassung des BRSD reichte die JuKo daraufhin am 14. Dezember 2016 eine entsprechende parlamentarische Initiative ein. Der Grosse Rat un- terstützte diese am 23. Januar 2017 vorläufig, und das Büro des Grossen Rates wies die wei- teren Arbeiten der JuKo zu (Art. 67 GRG [BSG 151.21], Art. 69 ff. GO [BSG 151.211]).

3. Grundzüge der Neuregelung

Die maximale Anzahl Vollzeitstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte liegt gegenwär- tig bei höchstens 70 Stellen (vgl. Art. 15 Abs. 1 BRSD). Mit der vorliegenden Änderung wird die Anpassung an die heutige Realität vorgeschlagen, konkret eine Erhöhung der maximalen Anzahl Vollzeitstellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf 74.

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4. Rückwirkung

Da die neuen 3,5 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bereits im Verlauf des Jah- res 2016 besetzt worden sind, ist eine rückwirkende Inkraftsetzung der Dekretsänderung nö- tig. Eine solche ist möglich, wenn sie wie vorliegend im Erlass selbst angeordnet wird und wenn sie insbesondere durch triftige Gründe (Abbau der Geschäftslast bei der Staatsanwalt- schaft) geboten und in zeitlicher Hinsicht mässig ist.

5. Erläuterungen zu Artikel 15 BRSD

Zu ändern ist einzig die Bestimmung des BRSD, welche die maximale Anzahl Staatsanwältin- nen und Staatsanwälte festlegt. In Artikel 15 Absatz 1 BRSD ist diese Zahl von 70 auf 74 zu erhöhen.

6. Verhältnis zu den Richtlinien der Regierungspolitik (Rechtsetzungsprogramm) und anderen wichtigen Planungen

Die vorliegende Änderung gründet wie erwähnt auf den Erkenntnissen der Personaldotations- analyse der Justizbehörden des Kantons Bern vom 18. März 2015. Sie war damit nicht Be- standteil der Richtlinien der Regierungspolitik 2015-2018 des Regierungsrates vom 29. Okto- ber 2014. Allerdings lautet Ziel 8 der Richtlinien der Regierungspolitik „Sicherheit gewährleis- ten“. Ein Verzicht auf die zusätzlichen Stellen hätte einen Leistungsabbau im Sicherheitsbe- reich zur Konsequenz (z.B. Standard bei der Behandlung von Fällen reduzieren, Verschie- bung von Personalressourcen von der Strafbefehlsabteilung in die Untersuchungen mit der Folge des Ertragsrückgangs, weitere Zunahme von Fällen, die trotz Anfangsverdachts nicht mehr verfolgt werden könnten). Die Erhöhung der Anzahl Staatsanwältinnen und Staatsanwäl- te steht damit in Übereinstimmung mit den Zielen gemäss den Richtlinien der Regierungspoli- tik.

7. Finanzielle Auswirkungen

Die neuen 3,5 Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dürften jährliche Kosten (Lohn und Lohnnebenkosten) von total ca. CHF 700'000 verursachen. Gemäss früheren Erhebun- gen beträgt der durchschnittliche Ertrag eines Strafbefehls CHF 500. Eine Verfahrensleiterin bzw. ein Verfahrensleiter erledigt rund 5000 Strafbefehle pro Jahr. Sie bzw. er generiert damit dann einen jährlichen Gesamtertrag von rund CHF 2.5 Mio. Die finanziellen Auswirkungen können daher als positiv bezeichnet werden.

8. Personelle und organisatorische Auswirkungen

Die Generalstaatsanwaltschaft strebt eine möglichst ausgeglichene Belastung der Organisati- onseinheiten an. Die neuen Stellenprozente sind v.a. im Strafbefehlsbereich eingesetzt und die Stellen im Verlaufe des letzten Jahres schrittweise besetzt worden.

9. Auswirkungen auf die Gemeinden

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Gemeinden.

10. Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

11. Ergebnis der Konsultation

Regierungsrat und Justizleitung erhielten vom 15.2. – 8.3.2017 die Möglichkeit, im Rahmen einer Konsultation zur vorliegenden BRSD-Änderung Stellung zu nehmen. Beide sind mit der beantragten Änderung des BRSD einverstanden.

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12. Antrag

Die Justizkommission beantragt dem Grossen Rat die Zustimmung zur vorliegenden Ände- rung des BRSD.

Bern, 3. Mai 2017 Im Namen der Kommission

Die Präsidentin: Gygax-Böninger

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