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Erlass Nr. 8/2010 Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen; Neufassung vom 1. Juni 2010

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Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12  28195 Bremen

Schulen

in der Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich an:

Magistrat der Stadt Bremerhaven - Schulamt - Zentralelternbeirat

Gesamtschülervertretung Personalrat - Schulen Senatorin für AFGJS

Erlass Nr. 8/2010

Auskunft erteilt Herr Böse Zimmer 230 T (04 21) 3 61 6550 F (04 21) 4 96 6550 E-mail

joachim.boese@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) (24-20) 24-86-11

Bremen, 10. September 2010

Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen vom 1. März 2009

hier: Neufassung der Richtlinie Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlasse ich die anliegende Richtlinie „Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen vom 1. Juni 2010“ rückwirkend mit Wirkung vom 01.09.2010.

Sie löst die mit Erlass 2/2009 erlassene Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen vom 01.03.2009 ab.

Mit der Neufassung der Richtlinie ist unter Ziffer 1.4 eine Präzisierung über die möglichen Ziele einer Klassenfahrt für die Jahrgangsstufe 1-6 vorgenommen worden. Für die Nutzung von Einrichtungen für Klassenfahrten werden neben den Bremischen Schullandheimen keine namentlichen Ausnahmen aufgeführt.

Die Privilegierung der Bremischen Schullandheime dient der Absicherung der Einrichtungen und der Fort- führung deren pädagogischer Konzepte und langjährig erprobter Kooperation mit den bremischen Schulen. Mit dieser Anpassung soll weiterhin gewährleistet werden, dass für die Jahrgangsstufen 1-6 grundsätzlich nur die Angebote der Bremer Schullandheime genutzt werden sollen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen zukünftig der Genehmigung durch die Schulaufsicht.

Angemerkt sei an dieser Stelle, dass neben den der Arbeitsgemeinschaft Bremer Schullandheime angehörenden Schullandheimen auch die in der Region Bremerhaven ansässigen Schullandheime Bad Bederkesa und Barkhausen zu diesem Angebot zählen. Eine Genehmigung durch die Schulaufsicht ist für den Besuch dieser Einrichtungen nicht erforderlich.

Alle übrigen grundsätzlich zu erfüllenden Voraussetzungen sind unverändert geblieben.

Das überarbeitete Antragsformular ist als Anlage beigefügt und steht den Schulen im Intranet und in Magellan ab sofort zur Verfügung.

Ich bitte Sie, diese Richtlinie den Lehrkräften Ihrer Schulen bekannt zu machen.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Joachim Böse Anlage

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

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