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Brokhuchtinger Landstraße - Tischvorlage

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 28. Januar 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

27.01.2020

S 8

Neufassung der Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 28.01.2020

„Brokhuchtinger Landstraße“

Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft A. Problem

AfD-Einzelabgeordneten Peter Beck

hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

Ich frage den Senat:

1. Welche straßenbaulichen Möglichkeiten gibt es für die Brokhuchtinger Landstraße, um die Gefahren für Radfahrer und Fußgänger, die sich daraus ergeben, dass die Straße mittlerweile von vielen tausenden Berufspendlern als Verbindungsstraße zwischen Huchting und dem Güterverkehrszentrrum (GVZ) genutzt wird, zu minimieren?

2.Gibt es seitens des Senats Überlegungen, die Gefahrenstelle an der Querung der Brokhuchtinger Landstraße über die Stromer Landstraße mittels eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) mit Warnblinkanlage oder mit einer Lichtzeichenanlage (Ampelanlage) ebenfalls zu minimieren?

3. Kann die Durchfahrt durch die Brokhuchtinger Landstraße, die u.a. von vielen Paketzustellern genutzt wird, für Kraftfahrzeuge über 1,8 Tonnen verboten werden, da diese Fahrzeuge ein besonderes Gefahrenpotential bilden und wenn ja, wieso wurde dieses noch nicht veranlasst?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Der vorhandene Straßenraum ist für gesonderte Radverkehrsanlagen nicht breit genug und diese aus Gründen der Verkehrssicherheit auch nicht erforderlich. Dieses Ergebnis einer 2014 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde den Beiräten Strom, Seehausen und Huchting mitgeteilt.

An den Rahmenbedingungen hat sich nichts Wesentliches geändert. Die Straße verfügt laut Verkehrszählung im Jahr 2016 nur über ein mäßiges Verkehrsaufkommen, das mit circa 270 Kfz in der Spitzenstunde etwa dem Niveau einer durchschnittlich belasteten Wohnstraße entspricht. Zudem ist der Straßenzug für Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gesperrt und die Höchstgeschwindigkeit im gesamten Straßenverlauf auf 30 km/h begrenzt. Im Streckenverlauf haben sich in den vergangenen Jahren keine Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden oder Zufußgehenden ereignet.

(2)

Zu Frage 2:

Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans 2025 wurde stadtweit eine Vielzahl an Querungsdefiziten festgestellt, die sukzessive mit Hilfe des Querungshilfenprogramms abgebaut werden sollen. Derzeit ist keine Querungshilfe am Knotenpunkt Stromer Landstraße/Brokhuchtinger Landstraße geplant. Nach überschlägiger Prüfung sind weder Fußgängerüberweg noch Lichtsignalanlage die geeignete Art von Querungshilfe für diese Örtlichkeit.

Zu Frage 3:

Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht besteht keine Veranlassung für eine solche Maßnahme. Die Brokhuchtinger Landstraße ist für den öffentlichen Verkehr gewidmet und etwaige rechtliche Grundlagen, die eine über das bisherige Maß hinausgehende Beschränkung zulassen würden, sind nicht erkennbar und würden voraussichtlich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht standhalten.

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung Keine finanziellen, personalwirtschaftlichen oder genderrelevanten Auswirkungen E. Beteiligung / Abstimmung

Keine

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet nach Beschlussfassung im Senat. Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Neufassung der Tischvorlage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau vom 27.01.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage

des AfD-Einzelabgeordneten Peter

Beck

in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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