Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München
KVB 80684 München Qualitätssicherung
Ihr Ansprechpartner:
KVB-Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 10 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: QS
09.01.2018
An alle vertragsärztlich tätigen Laborärzte und Mikrobiologen
Dokumentationspflicht iFOBT und Laborreform
Sehr geehrte Damen und Herren,
der quantitative immunologische Test zum Nachweis von fäkalem occulten Blut im Stuhl (iFOBT) ersetzt seit 1. April 2017 den bisher verwendeten Guajak-basierten Test (gFOBT). Für eine prä- ventive Untersuchungsindikation gibt es seitdem die neue GOP 01738 EBM „Automatisierte quantitative immunologische Bestimmung von occultem Blut im Stuhl (iFOBT) gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL)“. Die Abrechnung dieser GOP setzt nach
§ 39 Abs. 6 KFE-RL die Erstellung und Abgabe eines vollständigen Quartalsberichts voraus.
Quartalsberichte
Die Erhebung der Daten erfolgt je Betriebsstätte mithilfe eines einheitlichen Datenformulars (siehe beigefügtes Muster). Bitte lassen Sie die Spalte „Kürzel Laborpraxis“ offen, diese wird von der KVB mit einem Pseudonym für die Laborpraxis befüllt.
Das Formular sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite (www.kvb.de) in der Rubrik Praxis / Qualität / Qualitätssicherung / Themen und Verfahren der Qualitätssicherung / immunologischer Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung.
Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular als Excel-Datei per E-Mail an iFOBT@kvb.de.
Abgabefrist
Die Datenlieferung für das 4. Quartal 2017 ist freiwillig. Sollten Sie uns dafür bereits Daten liefern wollen, benötigen wir diese bis spätestens 19.01.2018.
Ab dem 1. Quartal 2018 ist die Datenlieferung verpflichtend und muss bis zum 20.04.2018 bei uns eingegangen sein.
Seite 2
zum Schreiben vom 09.01.2018
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Die Quartalsberichte werden dann von uns einrichtungs-pseudonymisiert einer vom G-BA beauf- tragten Stelle zur Verfügung gestellt. Bis diese Stelle bestimmt wurde, übernimmt die KBV diese Aufgabe.
Ankündigung: Laborreform kommt zum 1. April 2018
Die KBV und GKV-Spitzenverband haben sich nach langen Verhandlungen auf neue Vergü- tungsregelungen im Laborbereich geeinigt. Diese werden zum 1. April 2018 in Kraft treten. Wir werden Sie Anfang dieses Jahres ausführlich zu den Änderungen im Rahmen der Laborreform informieren.
Freundliche Grüße
gez.
P. Hausbeck, Ass. jur.
Leiter Qualitätssicherung
Anlage
Unabhängig von unseren Servicezeiten können Sie uns übrigens gerne auch über die Kontaktformulare unter www.kvb.de/Beratung Ihre Nachricht bzw. einen Rückrufwunsch hinterlassen
Quartalsbericht zum präventiven iFOBT GOP 01738 / Datenerhebung
KV
Kürzel Laborarztpraxis
1)
Jahr Quartal Hersteller der Reagenzien Testname Schwellenwert
in µg/g Stuhl
Reagenzcharge Nr.
Anzahl der im Quartal untersuchten Proben pro Reagenzcharge
Anzahl der im Quartal untersuchten Proben pro Reagenzcharge
mit positivem Ergebnis
Anzahl der im Quartal nicht verwertbaren
Proben pro Reagenzcharge 2)
1) Das Kürzel der Laborarztpraxis ist ein Pseudonym, das durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung vergeben wird.
2) Nicht verwertbare Proben: Damit sind Proben gemeint, die in das Labor eingegangen sind, aber aufgrund mangelnder Qualität nicht verwendet werden konnten.