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 Flyer: "Aufbereitung von Medizinprodukten", Stand 01/2017 (PDF, 0,08 MB)

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Wer bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

entgegen der Vorschriften des

Medizinproduktegesetzes und der

Medizinprodukte-Betreiberverordnung handelt bzw.

nicht ordnungsgemäß aufbereitet, verhält sich

ordnungswidrig.

Literaturhinweise:

I. Medizinproduktegesetz (MPG)

http://bundesrecht.juris.de/mpg/index.html

II. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

http://bundesrecht.juris.de/mpbetreibv/index.html

III. KRINKO / BfArM-Empfehlung

„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“

Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommissi-on/Downloads/MedprodRili2012.pdf?blob=publicationFile

I. Empfehlung für die Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten

http://www.dimdi.de/static/de/mpg/recht/pg-rki-bfarm-empfehlung.pdf

II. „Klassifizierung“ von Medizinprodukten gemäß RKI/ BfArM (Schaubild der DGSV)

http://www.dgsv-ev.de/conpresso/data/AKQZT12013.pdf

III. Internetseite der DGSV Stichwort: Fachinformation

http://www.dgsv-ev.de/conpresso/rubric/index.php?rubric=Qualit%E4t

Aufsichtsbezirke:

Ihre Ansprechpartner:

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

Ludwig-Winter-Str. 2

38120 Braunschweig

0531 35476-0

E-Mail:

poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de

Zuständig in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Osterode, Peine, Wolfenbüttel sowie den Städten Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover

Am Listholze 74

30177 Hannover

0511 9096-0

E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.de

Zuständig in der Region Hannover und den Landkreisen Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg und Schaumburg

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

04131 15-1400

E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de

Zuständig in den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Lüchow, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Soltau-Fallingbostel, Stade, Uelzen, Verden und Winsen

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg

0441 799-0

E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de

Zuständig in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppen-burg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und den Städten Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven

Stand: 01/2017

Aufbereitung von

Medizinprodukten

Ratgeber

(2)

Aufbereitung von Medizinprodukten, die

bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur

Anwendung kommen

Dieser Ratgeber gibt lediglich einen Überblick über wichtige Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten gemäß § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung

(MPBetreibV).

Was ist Aufbereitung?

Aufbereitung ist die Reinigung, anschließende Desinfektion sowie ggf. Verpackung und Sterilisation von Medizinprodukten zur Inaktivierung von Infektionserregern.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Aufbereitungspro-zesses sind - in Abhängigkeit der Risikoklasse der jeweiligen Instrumente - folgende Einzelschritte notwendig:

sachgerechte Vorbereitung Reinigung

Desinfektion

Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit Pflege und ggf. Instandsetzung

Funktionsprüfung

ggf. Verpacken und Kennzeichnen ggf. Sterilisation

dokumentierte Freigabe der aufbereiteten Medizin-produkte

Alle zur Anwendung kommenden Medizinprodukte müssen Ihrem Anwendungsrisiko gemäß bewertet

und eingestuft werden

Eine gemäß KRINKO/BfArM – Empfehlung (s. Literaturhinweis III.) durchgeführte Risikobewertung und Einstufung der ange-wendeten Medizinprodukte (s. Literaturhinweis V.) definiert die notwendigen Einzelschritte für den Aufbereitungsprozess. Maschinelle Prozesse sind generell zu bevorzugen und „kri-tisch B“ eingestufte Medizinprodukte sind grundsätzlich ma-schinell zu reinigen und thermisch zu desinfizieren.

Aufbereitungsverfahren müssen am Aufbereitungsort validiert werden

Validierung ist die Bewertung der praxiseigenen Aufberei-tungsverfahren am Aufbereitungsort. Dabei wird geprüft, ob die vorliegenden räumlichen, apparativen, verfahrenstechni-schen und personellen Gegebenheiten eine sichere Aufbe-reitung gewährleisten. Der Erfolg des AufbeAufbe-reitungsverfah- Aufbereitungsverfah-rens wird durch den Validierungsbericht des Sachkundigen nachgewiesen. Damit ist die Validierung die entscheidende qualitätssichernde Maßnahme für die Aufbereitung von Me-dizinprodukten.

Das Ergebnis der Validierung wird im Validierungsbericht dokumentiert

Aufbereitungsgeräte, die in den Aufbereitungsprozess inte-griert sind, wie z.B.. Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (Thermodesinfektoren, RDG/RDG-E), Siegelgeräte sowie Sterilisatoren, müssen im Rahmen der Validierung durch einen Sachkundigen qualifiziert werden. Die Qualifikation beinhaltet drei Phasen:

Die Leistungsqualifikation ist in der Regel jährlich zu wieder-holen um die Konstanz des Aufbereitungsverfahrens nach-zuweisen. Der Validierungsbericht legt unter anderem not-wendige Routine- und Chargenkontrollen fest. Weiterhin werden ggf. weitere Auflagen zur Gewährleistung der Validi-tät des überprüften Prozesses vorgegeben.

Alle manuellen Prozessen sind im Rahmen des in der KRINKO/BfArM – Empfehlung geforderten Qualitätsma-nagement-Systems (QM-System) für die Aufbereitung in Arbeitsanweisungen festzulegen und hinsichtlich der Leis-tungsfähigkeit zu überprüfen.

Alle Prozesse, ob manuell oder maschinell, sind mit Routine und Chargenkontrollen regelmäßig zu überprüfen.

Auch die Durchführung manueller Aufbereitungsverfahren ist chargenbezogen zu dokumentieren.

Regelwerke zur Prozessvalidierung

Nachstehend sind normative Vorschriften und Leitlinien für drei häufig im Aufbereitungsprozess verwendete Aufberei-tungsgeräte genannt. Diese Normen sind bei der Durchfüh-rung der ValidieDurchfüh-rung zu berücksichtigen.

1. Reinigungs- und Desinfektionsgeräte Validierungsnorm DIN EN ISO 15883 Validierungsleitlinie

„Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI für die Validierung und Routineüberwachung maschineller Reinigungs- und thermi-scher Desinfektionsprozesse für Medizinprodukte“ (4. Aufla-ge 2014)

„Leitlinie zur Validierung der manuellen Reinigung und ma-nuellen chemischen Desinfektion von Medizinprodukten“ (Stand 2013)

2. Dampfsterilisatoren

Validierungsnormen DIN EN ISO 17665 Validierungsleitlinie

DGKH: „Empfehlung für die Validierung und Routineüber-wachung von Sterilisationsprozessen mit feuchter Hitze für Medizinprodukte“ (Juli 2009)

3. Siegelgerät

Validierungsnorm DIN EN ISO 11607 Validierungsleitlinie

DGSV: „Leitlinie für die Validierung der Verpackungspro-zesse nach DIN EN ISO 11607-2“ (Revision 2015) Hinweise:

Der Anbieter von Verfahrensvalidierungen muss über die entsprechende Sachkenntnis der Prozesse und über die erforderlichen kalibrierten Messmittel verfügen.

Neben diversen Herstellern von Aufbereitungsgeräten bie-ten auch unabhängige Dienstleister qualifizierte Validierun-gen an.

1. Installationsqualifikation 2. Betriebsqualifikation 3. Leistungsqualifikation

Referenzen

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