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Zweite Haupthypothese: Die Passung von Prinzip und Kontext moderiert den

6 Interpretation

6.4 Zweite Haupthypothese: Die Passung von Prinzip und Kontext moderiert den

Die Passung von Prinzip und Kontext moderiert den Zusammenhang von

Ungerechtigkeitssensibilität aus der

Beobachterperspektive und Selektivität der Informationssuche

Erwartungskonform findet sich eine signifikante Wechselwirkung zweiter Ordnung zwischen sozialem Kontext, als verletzt vorgegebenem Prinzip und Ungerechtigkeitssensibilität aus der Beobachterperspektive. Hier zeigt sich schließlich, dass sich Ungerechtigkeitssensibilität in Selektivität der Informationssuche niederschlägt. Die Ausprägung der Interaktion entspricht jedoch nur teilweise den formulierten Erwartungen. Es wurde vorhergesagt, dass

Ungerechtigkeitssensible eher eine Positive Test Strategy zeigen als weniger Sensible (siehe Erste Haupthypothese). Dieser Effekt sollte sich verstärken bei Übereinstimmung von dem Prinzip, mit dem Ungerechtigkeit begründet wird, und dem Kontext, in dem die Verteilung statt findet. Die empirischen Ergebnisse bestätigen dies nur teilweise. Stimmen Kontext und Prinzip überein, so zeigt sich der Effekt in erwarteter Richtung: Ungerechtigkeitssensiblere suchen mehr konsistente Information, also Information, die Ungerechtigkeit aufzeigt. Ist das als verletzt vorgegebene Prinzip jedoch im jeweiligen Kontext nicht das primär als

angemessen verstandene, so suchen Ungerechtigkeitssensiblere mehr relativierende

Information. Diese Information relativiert die Wahrnehmung von Ungerechtigkeit, indem ein angewandtes Prinzip als alternative Begründung der vorgenommenen Verteilung vorgebracht wird. In den entsprechenden Bedingungskombinationen bedeutet zunehmende

Ungerechtigkeitssensibilität also eher Abwendung von der Wahrnehmung von

Ungerechtigkeit. Die Informationssuche richtet sich dabei in steigendem Maße nach dem sozialen Kontext, in dem eine Verteilung statt findet. Es ist also die Kontextabhängigkeit der Informationssuche, die sich mit steigender Ungerechtigkeitssensibilität verstärkt.

Man kann dies auch so formulieren, dass die Steuerung der weiteren Informationssuche durch die vorangehende Information über das soziale Setting zunimmt, wenn die Sensibilität

Interpretation

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für beobachtete Ungerechtigkeit zunimmt. Möglicherweise ist die steigende

Kontextabhängigkeit der Informationssuche darauf zurückzuführen, dass die Sensibilität für derartige Information steigt. Angenommen Ungerechtigkeitssensiblere nähmen kleine Veränderungen der Situation eher wahr als weniger Sensible, dann könnte ihre weitere Informationssuche sich differenzierter nach diesen Unterschieden richten.

Insgesamt ließe sich der Prozess so vorstellen: Zunächst wird Kontextinformation gesucht und dahingehend ausgewertet, welches Prinzip in der vorliegenden Situation Gültigkeit hat.

In der Folge wird geprüft, inwiefern das als gültig wahrgenommene Prinzip bei einer Verteilung beachtet wurde. Informationen, die andere Prinzipien betreffen, können also weitgehend vernachlässigt werden. Zum einen könnte es nun sein, dass Veränderungen des Kontexts von Ungerechtigkeitssensibleren differenzierter wahrgenommen werden. Außerdem könnte es die Eindeutigkeit der Entscheidung über die Gültigkeit eines Prinzips aufgrund von Kontextinformation sein, die mit der Ungerechtigkeitssensibilität zunimmt und selektivere Informationssuche nach sich zieht.

allgemeiner Prozess

Wahrnehmung von Kontextinfo

Wahrnehmung der Gültigkeit eines

Prinzips

weitere

Informationssuche

interindividuell verschieden in Abhängigkeit der Ungerechtigkeits-sensibilität aus der Beobachterperspektive

Wie differenziert

wahrgenommen?

Wie eindeutig?

Wie fokussiert?

Modell 1: Darstellung des Prozesses, durch den die Informationssuche gelenkt wird, und der Unterschiede im Prozess bedingt durch die Ungerechtigkeitssensibilität aus der Beobachterperspektive.

Während ungerechtigkeitssensiblere Menschen bei der Prüfung der Umsetzung von Gerechtigkeitsprinzipien auf ein Prinzip fokussieren, scheinen weniger

ungerechtigkeitssensible Personen noch eher abzuwägen. Sie schließen also vorab nicht in

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1. Sind die Gerechtigkeitsurteile von Ungerechtigkeitssensibleren stärker elaboriert?

2. Führt Ungerechtigkeitssensibilität zu einer systematischeren Informationssuche?

Beide Fragen können verneint werden. Zum einen besteht eine sehr geringe Korrelation zwischen Ungerechtigkeitssensibilität aus der Beobachterperspektive und der Summe aller gewählten Informationen (r = .01). Es gibt keinen bedeutsamen Unterschied der Menge der gesuchten Informationen in Abhängigkeit der Ungerechtigkeitssensibilität. Mehr

Informationen zu sammeln hätte als Zeichen für Gründlichkeit oder Elaboriertheit verstanden werden können. Außerdem besteht auch nur ein geringer Zusammenhang zwischen

Ungerechtigkeitssensibilität aus der Beobachterperspektive und der Anzahl irrelevanter Informationen, die erfragt wurden (r = .04). Wenig ungerechtigkeitssensible Personen suchen also durchaus gerechtigkeitsrelevante Informationen. Sie sind in ihrer Suche jedoch nicht so stark auf ein Prinzip fokussiert.

Die Ergebnisse lassen sich nun insofern weiter interpretieren, als dass sich die

Informationssuche ungerechtigkeitssensiblerer Menschen strenger an sozialen Normen orientiert, die vorgeben in welchem Bereich welchem Prinzip vorrangig Gültigkeit zukommt.

Starke Effekte des sozialen Kontexts auf die Anwendung von Prinzipien der

Verteilungsgerechtigkeit weisen darauf hin, dass es eine gewisse Übereinstimmung gibt über die situationsabhängige Gültigkeit von Gerechtigkeitsmaßstäben. Die Gültigkeit scheint durch soziale Normen geregelt, die natürlich Veränderungen unterliegen. Deutsch wies dies auf, als er 1975 der Gerechtigkeitspsychologie eine übertrieben Fokussierung auf das Equity-Prinzip diagnostizierte: „This focus is a natural one in a society in which economic values tend to pervade all aspects of social life“ (Deutsch 1975, S.137). Für Menschen mit einer höheren Ungerechtigkeitssensibilität aus der Beobachterperspektive gibt es eine klarere Trennung der verschiedenen Lebensbereiche. Gewinnüberlegungen können für sie demnach in einem familiären, auf das Wohlergehen aller Mitglieder ausgerichteten Setting keine wichtige Rolle spielen. Ebenso ist es umgekehrt. Dem ungerechtigkeitssensibleren Menschen werden Überlegungen zu den Bedürfnissen der Mitglieder in einem primär

gewinnorientierten Kontext eher fern liegen.

Die Annahme, dass Ungerechtigkeitssensibilität eine kognitive und motivationale

Ausrichtung auf die Wahrnehmung von Ungerechtigkeit beinhaltet, lässt sich also auch hier nicht bestätigen. Diese Eigenschaft bedeutet nicht, dass unter allen Umständen die

Ungerechtigkeit in einer Situation gesucht wird. In Abhängigkeit vom Kontext können

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Ungerechtigkeitssensible auch von der Gerechtigkeit einer Verteilung überzeugt sein, während weniger Sensible Ungerechtigkeit wahrnehmen. Man stelle sich vor, ein Sohn verlangt von seinem Vater mehr Taschengeld und begründet seine Forderung mit seinen ausgezeichneten schulischen Leistungen. Der Vater lehnt ab, woraufhin sich der Sohn ungerecht behandelt fühlt. Der Großvater, mit hoher Ungerechtigkeitssensibilität, will das Argument seines Enkels nicht gelten lassen. Der Onkel hingegen, der weniger

ungerechtigkeitssensibel ist, versteht, dass sein Neffe sich ungerecht behandelt fühlt. Auch er findet seinen Bruder nicht gerecht.

Was der Sohn fordert, entspricht einer Vermischung von leistungs- und fürsorgeorientierten Bereichen, einem „Umsichgreifen ökonomischer Werte“ – wie Deutsch (1975) sich

ausdrückt. Den Großvater, den Ungerechtigkeitssensiblen in diesem Beispiel könnte man

„prinzipienfest“ nennen. Dabei muss jedoch berücksichtigt bleiben, dass es sich eben nicht um die kontextunabhängige, kategorische Anwendung eines Prinzips handelt.

Die gesellschaftliche Relevanz der Ergebnisse ist nun bereits angeklungen: Den ungerechtigkeitssensibleren Menschen obliegt in gewissem Sinne die Abgrenzung der verschiedenen Bereiche des sozialen Lebens gegeneinander. Da sie die verschiedenen Bereiche stärker dahingehend unterscheiden, welche Gerechtigkeitsprinzipien Gültigkeit beanspruchen können, schützen sie die im jeweiligen Kontext vorherrschenden sozialen Beziehungen. So könnten ungerechtigkeitssensiblere Menschen beispielsweise verhindern, dass in einem primär fürsorgeorientierten Kontext, in dem Vertrauen die Beziehungen bestimmen sollte, Leistungsmaßstäbe eingeführt werden, nach denen Menschen

unterschieden werden. Andererseits ergibt sich aus diesen Überlegungen natürlich auch eine gewisse Resistenz der Ungerechtigkeitssensiblen gegen Umdenken, wenn die Notwendigkeit besteht, soziale Beziehungen zu verändern. Ein deutliches Beispiel wäre hier der Übergang der neuen Bundesländer von einem sozialistischen, planwirtschaftlichen in ein

demokratisches, marktwirtschaftliches System. Gerade Ungerechtigkeitssensiblen könnte es zum Beispiel schwer fallen (gefallen sein), in der Arbeit Leistungsmaßstäbe zu akzeptieren, die während der Zeit der DDR als kapitalistisch und damit als schlecht galten. Bei diesen

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Normabweichungen oder gegen „Umsichgreifen ökonomischer Werte“ zur Wehr setzen. Mit ihnen muss etwa bei der Umsetzung politischer Entscheidungen gerechnet werden.

Es ist deutlich geworden, wie selektive Informationssuche die geringe konvergente Validität des Häufigkeitsindikators erklären kann: Vermittelt durch selektive Informationssuche kann Ungerechtigkeitssensibilität nicht zu häufigerer Wahrnehmung von Ungerechtigkeit führen.

Dies ist nur der Fall bei Übereinstimmung des verletzten Prinzips mit dem Kontext. Ist jedoch ein anderes als das als kontextangemessen verstandene Prinzip verletzt, so führt selektive Informationssuche bei Ungerechtigkeitssensiblen eher dazu, dass sie nicht Ungerechtigkeit wahrnehmen. Aus den verschiedenen Erklärungen für das wiederholte empirische Ergebnis der geringen konvergenten Validität, die vorgeschlagen wurden, konnte hier also die der gezielten Informationssuche (Nechvátal 1997) bestätigt werden.

Wichtig ist nun zu besprechen, inwiefern die Häufigkeit der Wahrnehmung von

Ungerechtigkeit Teil des Konstrukts der Ungerechtigkeit bleibt. Der Häufigkeitsindikator korreliert trotz seiner mangelhaften konvergenten Validität mit den valideren Indikatoren.

Die theoretischen Überlegungen nun, aufgrund derer der Häufigkeitsindikator als Indikator der Ungerechtigkeitssensibilität in Frage kam, werden durch die vorliegende Studie nicht revidiert. Weiterhin besteht z.B. die Annahme einer niedrigen Wahrnehmungsschwelle für das Thema der Gerechtigkeit.

Was die weiteren Indikatoren der Ungerechtigkeitssensibilität aus der Beobachterperspektive betrifft – Empörung als emotionale Reaktion, Ruminieren als kognitive und Hilfe oder Bestrafung als verhaltensmäßige Reaktion – lässt sich die vermittelnde Rolle der selektiven Informationssuche leicht fortspinnen. Es besteht kein Anlass zu der Annahme, dass sich die stärkere Fokussiertheit der Informationssuche von ungerechtigkeitssensiblen Menschen aufheben sollte. Wird einmal Ungerechtigkeit wahrgenommen, so folgt eine starke emotionale Reaktion. Die eigene Wahrnehmung der Situation wird als notwendig empfunden. Informationen, die sie relativieren könnten, werden ausgeblendet, denn sie scheinen irrelevant. Die Gedanken werden auf die eigene Interpretation des Ereignisses konzentriert und bei der Planung von Handlungen zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit wird das eigene Ziel nicht mehr in Frage gestellt. Es wäre wichtig, diese Weiterentwicklung der hier gefundenen Ergebnisse empirisch zu prüfen. Zumindest theoretisch wurde jedoch aufgezeigt, dass selektive Informationssuche kein spezifischer Aspekt des

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Häufigkeitsindikators ist, der von den anderen Indikatoren nicht erfasst wird (vgl. Nechvátal 1997, siehe oben 2.1.1).