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Im ersten Schwerpunkt untersuchte dieser Statistikbericht die bisherigen und prognostischen Entwicklungen der Schülerzahlen anhand der vorliegenden Einwohnermeldedaten (Stand 07.09.2020) und der Schülerdaten (Stand 15.10.2020) in den Grundschulen.

Stadtweit haben sich im aktuellen Schuljahr 2020/21 insgesamt 3.907 SuS, an den Grundschulen in Gütersloh angemeldet. Ab dem Schuljahr 2020/21 steigen die prognostizierten Schülerzahlen relativ konstant an und erreichen im Schuljahr 2023/24 die vorläufig höchste Gesamtschülerzahl von 4.150 SuS.

Daraus wurden im folgenden Abschnitt die höchstmöglich zu bildende Zahl der Eingangsklassen sowie die nach derzeitiger Regelung maximal benötigten Zügigkeiten ermittelt. Bei der zum kommenden Schuljahr vereinbarten Höchstanmeldezahl von 26 Schülern*innen je Eingangsklasse resultiert daraus ein maximaler Zügigkeitsbedarf i.H.v. 41 Zügen im Schuljahr 2022/23. Derzeit sind nach Beschluss des Rates vom 25.05.2007, DS-NR.: 180/2007 sowie vom 27.03.2020, DS-NR.: 131/2020 stadtweit 42 Züge beschlossen.

Darauf folgend wurden im dritten Teil die bisherige Entwicklung der OGS –Teilnehmerzahl dargestellt und Prognosen für die folgenden Schuljahre errechnet. Stadtweit ist die OGS-Teilnehmerzahl an den Grund-schulen seit dem Schuljahr 2017/18 konstant gestiegen.

Im aktuellen Schuljahr 2020/21 haben sich insgesamt 2.518 SuS für den Offenen Ganztag angemeldet. Dies entspricht einer OGS-Teilnehmerquote von 64 % aller SuS. Im Schuljahr 2029/30 wird die prognostizierte höchste OGS-Teilnehmerzahl von 3.059 SuS im dargestellten Betrachtungszeitraum erwartet. Dies würde einer OGS-Teilnehmerquote von 77 % aller angemeldeten SuS an den Gütersloher Grundschulen bei gleichbleibendem Anmeldeverhalten entsprechen.

Die seit dem Schuljahr 2019/2020 fortschreitende Corona-Pandemie und die zur Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen führen dazu, dass die stadtweite Entwicklung und Prognose der OGS – Teilnehmerzahlen, zurückhaltend zu bewerten sind. Eine Rückkehr zum dargestellten “Normalbedarf” bleibt abzuwarten.

Zur Ermittlung des Raumbedarfes wurden im letzten Teil des Statistikberichtes die vorhanden bzw. ermittelten Schüler- und OGS - Teilnehmerzahlen zu ausgewählten Zeitpunkten mit der im Raumprogramm GT festgelegten Flächengröße multipliziert und dem bestehenden Raumbestand gegenübergestellt. Resultierend aus den oben beschriebenen Anstiegen der maximalen Schülerzahlen und OGS-Teilnehmerzahlen ergeben sich demzufolge größere Raumbedarfe. Die Grundschule Heidewald wurde in der stadtweiten Raumbestand- und Raumbedarfsdarstellung nicht berücksichtigt, da der Beschluss zum Ausbau der Grundschule Heidewald bereits getroffen wurde und somit bestehende Raumbedarfe gedeckt werden.

I. Stadtweit ergibt sich ein aktueller Raumbestand i.H.v. 34.790 m² an den Gütersloher Grundschulen.

Raumbedarf nach Anwendung des Raumprogramms GT :

II. Zum Stand 15.10.2020 (amtliche Schulstatistik) mit den aktuellen SuS und OGS-Teilnehmern ergibt sich ein Raumbedarf von zusätzlich 3.544 m².

III. Bei den maximal prognostizierten 4.150 SuS im Schuljahr 2023/24 und der dazugehörigen OGS – Teilnehmerquote fehlen zum heutigen Raumbestand stadtweit 6.218 m².

III. Die maximale prognostizierte OGS-Teilnehmerzahl mit den dazugehörigen SuS ist im Schuljahr 2029/30 zu erwarten. Danach entsteht ein Raumbedarf von 4.506 m² zusätzlich zum heutigen Raumbestand.

Baugebiete:

Für angedachte oder beschlossene Neubaugebiete / Bebauungspläne können nur bedingt künftige Entwicklungen vorausgesagt werden. Einflussfaktoren wie die endgültige zukünftige Entwicklung der Baugebiete oder das Anmeldeverhalten der Eltern können kaum abgesehen werden.

Nach den vorliegenden Annahmen wären vor allem die Grundschulen Altstadtschule, Edith-Stein, Neißeweg, Overbergschule, Paul-Gerhardt-Schule, Pavenstädt und Sundern betroffen.

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Schülerzahl OGS-Teilnehmer Schülerzahl Schuljahr Schülerzahl Schuljahr I. aktueller Raumbestand

GS Heidewald 307 184 314 2024/25 295 2029/30 Der Ausbau der GS Heidewald ist bereits beschlossen.

GS Isselhorst 254 169 254 2020/21 178 2030/31 1.774 m² -935 m² -935 m² -484 m²

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5. Baugebiete

Im nachfolgenden sind die Baugebiete im Stadtgebiet Gütersloh zu der nächstgelegenden Grundschule untersucht worden. Da noch nicht alle Baugebiete rechtskräftig beschlossen sind, wird auf eine Nennung der Baugebiete im vorliegenden Statistikbericht verzichtet.

Nächstliegende

49 Grundlage für die Untersuchung der Baugebiete im Stadtgebiet Gütersloh, sind die Daten vom Fachbereich Stadtplanung der Stadt Gütersloh mit Stand 14.12.2020. Als Betrachtungszeitraum wurden die vergangenen 5 Jahre sowie die geplanten Neubaugebiete berücksichtigt.

Die Auswirkungen der Baugebiete setzen sich grundsätzlich aus 3 Überlegungen zusammen:

1. Wie viele Wohneinheiten werden geschaffen und wann sind diese voraussichtlich bezugsfertig?

2. Wie viele Kinder pro Schuljahrgang ergeben sich hieraus?

3. Wo melden die Eltern ihre Kinder an?

Da es keine einheitliche Berechnungsgrundlage für die Betrachtung von Neubaugebieten gibt, wurde hier die Berechnungsmethode nach Dr. Ernst Rösner / GEBIT Münster angenommen.

Berechnungsformel:

Zahl der Wohneinheiten x Belegungsdichte (Personen je WE) x Anteil der schulpflichtigen Kinder je Jahrgang

= potentielle Kinder pro Grundschuljahrgang a. Erläuterung der Berechnungsmethode:

Die Basis der Berechnungsmethode ist die Anzahl der Wohneinheiten und die Zuordnung der Baugebiete zur nächstliegenden Grundschule (siehe Darstellung Baugebiete). Es wird von einer Belegungsdichte von 2,5 Personen bei Bezug der Wohnung ausgegangen. Hierbei handelt es sich um einen Durchschnittswert.

Ein Altersjahrgang / Grundschuljahrgang macht i. d. R. einen Anteil von 0,7 bis 0,9 % an der Bevölkerung aus. Da Neubaugebiete tendenziell eine deutlich jüngere Bevölkerung vorweisen als die durchschnittliche restliche Bevölkerung, wird dieser Anteil in der 2. Berechnungsvariante gedoppelt, sodass 1,8 % angesetzt werden.

In den Folgejahren wird bei beiden Varianten, da die Bevölkerung altert, ein jeweils um 0,1 Prozentpunkte niedrigerer Wert (0,017; 0,008) angesetzt, bis der minimale Durchschnittswert (0,9 % bzw. 0,0%) der Bevölkerung erreicht wird.

Daraus ergibt sich die Anzahl der SchülerInnen pro Grundschuljahrgang. Diese errechnete Schülerzahl muss nun abschließend mit 4 multipliziert werden und zur prognostizierten Gesamtschülerzahl (Darstellung Zusammenfassung) addiert werden.

Es wird nun angenommen, dass sich aus den untersuchten Baugebieten konstant die ermittelte Anzahl an SchülerInnen je Schuljahr an der nächstgelegenen Grundschule anmelden könnten.

b. Bisherige Berechnungsmethode der Schulverwaltung

Die bisherige Berechnungsmethode der Schulverwaltung ermittelte diesen Wert auf ähnliche Art und Weise. Hier wurde insbesondere die Kinderfreundlichkeit der Baugebiete berücksichtigt. Dieses Kriterium wird mit dem Zweck der Vereinheitlichung nun durch die Berechnung von „Von-Bis-Werten“ berücksichtigt.

c. Welche Auswirkungen bzw. Risiken gibt es?

Für angedachte oder beschlossene Neubaugebiete / Bebauungspläne können nur bedingt künftige Entwicklungen vorausgesagt werden. Dies hängt zum einen von den Bauinvestoren und zum anderen von der Baulandverfügbarkeit im Stadtgebiet ab. Des Weiteren sind Bebauungspläne nicht immer ein Zwang zum Bauen, sondern stellen Möglichkeiten dar, die nicht immer umgesetzt werden müssen.

Ob es sich bei den potentiell hinzukommenden Schülerzahlen um stadtinterne oder externe Zuzüge handelt, bleibt ebenfalls offen.

Durch die ehemaligen „Britensiedlungen“ werden in naher Zukunft entsprechende Baugebiete zur Verfügung stehen, wobei die Betreuung momentan in der Trägerschaft der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) liegt. Diese Situation erschwert zusätzlich eine verbindliche Aussage treffen zu können, wie sich die Baugebiete der Stadt Gütersloh in Zukunft entwickeln werden und welche Auswirkungen dieses auf die Anzahl der SuS an den einzelnen Grundschulstandorten haben wird.

Auf Grund dieser Risiken wurden diese Prognosen gesondert dargestellt. (Zusammenfassung Baugebiete)

50 Grenzen des Statistikberichtes

Die aktuellen Schüler- und OGS – Teilnehmerzahlen sowie deren Prognosen mussten für die Darstellungserhebung zu einem festgelegten Stichtag (15.10.2020 – amtlichen Schulstatistik) erfolgen. Durch die Eingrenzung des Stichtags konnten somit eingetretene Entwicklungen keine Berücksichtigung mehr finden.

Einen zwingenden Rückschluss auf das Anmeldeverhalten der Eltern und der somit tatsächlichen Verteilung auf die einzelnen Standorte lassen die prognostizierten Gesamtschülerzahlen durch eine künftig eintretende Schulpflicht der geborenen Kinder nicht zu.

Die seit dem Schuljahr 2019/2020 fortschreitende Corona-Pandemie und die zur Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen führen dazu, dass die stadtweite Entwicklung und Prognose der OGS – Teilnehmerzahlen, zurückhaltend zu bewerten sind. Auf Grund sich ändernder Betreuungsbedarfe waren teilweise Nichtinanspruchnahmen des Betreuungsangebotes oder vereinzelte Abmeldung eines Betreuungsplatzes zu beobachten. Dadurch lassen sich aus vorhandenen Berechnungsgrundlagen der Vorjahre keine validen Prognosen des künftigen Anmelde- und Teilnehmerverhalten am Offenen Ganztag ableiten. Eine Rückkehr zum ursprünglichen Nachfrageverhalten ist für den Normalfall zwar wahrscheinlich, bleibt jedoch abzuwarten. Die Validität dieses bereits im Vorjahr unsicheren Prognosebestandteils nimmt durch die anhaltende Corona-Pandemie und deren Folgen weiter ab.

Des Weiteren hat der vom Bund beschlossene Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2025/2026 ebenfalls einen sehr schwer abzusehenden Einfluss auf die Entwicklung der OGS-Teilnehmerzahlen.

Künftige Entwicklungen im Stadtgebiet Gütersloh - etwa die Nachnutzung der Wohnflächen der freiwerdenden

„Britensiedlungen“ - sowie die künftige Baulandentwicklung und daraus entstehende Neubaugebiete sind weitere Unsicherheiten in der Prognose von Schülerzahlen und deren Verteilung auf die Schulstandorte.

Ebenfalls kaum abzusehende Einflussfaktoren auf die Schülerzahlenentwicklung sind die globalen Entwicklungen und die daraus resultierenden potentiellen Flüchtlingsbewegungen (Vergleich Jahre 2015 ff.).

Aus den genannten Gründen ist es auch weiterhin Ziel Statistikbericht jährlich fortzuschreiben, um so die Rechenwege zur Ermittlung der Prognosen zu verbessern sowie auf neuerliche Entwicklungen Rücksicht nehmen zu können.

Ausblick

Für den weiteren Prozess des Ausbaus der Grundschulen der Stadt Gütersloh müssen die Maßnahmen in der künftig zu erarbeitenden Ausbauplanung auf Grundlage der Schülerzahlentwicklung und sich daraus ergebender Raumbedarfe sinnvoll priorisiert werden.

Da in der Vergangenheit häufig Schwankungen der Schülerzahlen an den einzelnen Schulstandorten stattgefunden haben und – wie oben beschrieben – unvorhersehbare Faktoren eine große Rolle spielen, ist im Ausbau eine Sicherstellung von Flexibilität und einer potentiellen Nachnutzung zu gewährleisten.

Den pädagogischen Bedarf zusammen mit den Schulleitungen so genau wie möglich mit Blick auf die Besonderheiten der Standorte zu definieren, muss weiterhin wichtiger Bestandteil im Prozess des Ausbaus der Grundschulen bleiben. Er bildet die Grundlage für künftige Maßnahmen egal in welcher Form der baulichen Umsetzung.

Bei der Maßnahmenplanung müssen auch weiterhin die vorhandenen finanziellen Ressourcen sowie das zur Verfügung stehende Verwaltungspersonal als auch potentielle Auftragnehmer von Extern Berücksichtigung finden.

Bereits angestellte Überlegungen, wie das Elternwahlverhalten und somit die Verteilung der Gesamtschülerzahlen auf die einzelnen Schulstandorte genauer untersucht werden kann, müssen vertieft werden.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist in den fortlaufenden Prozess der Schulentwicklungsplanung einzubeziehen.

Hierbei ist die Anpassung und Interpretation der den Prognosen für das Anmeldeverhalten im Offenen Ganztag zu Grunde liegenden Zahlen der vergangenen Jahre an die sich künftig ergebenden Daten von besonderer Bedeutung.

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