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Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

Im Dokument UMWELTSITUATION IN ÖSTERREICH (Seite 28-31)

Gewässerzustand und Zielerreichungsgrad 2015

Durch die Umsetzung der WRRL in Österreich werden wichtige Impulse für ziel- und einzugsgebietsorientiertes Handeln im Gewässerschutz gegeben.

Oberflächengewässer

Im Bereich der Hydrologie und Morphologie der Flüsse ist der Handlungsbedarf am größten, um das Ziel des guten Gewässerzustands in Österreich 2015 zu errei-chen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Probleme zu nennen:

Wanderungshindernisse, hydrologische Defizite (Restwasser, Schwall), morpholo-gische Defizite.

Für eine umfassende Risikobewertung der Gefährdung der Flussökologie durch Schwallereignisse von Speicherkraftwerken fehlen noch Daten zu Ausmaß und Cha-rakteristik sowie Auswirkungen des Schwallbetriebs, insbesondere für mittlere und kleine Anlagen.

Eine Abstimmung der Ziele der WRRL mit den Zielen der Energiewirtschaft und des Klimaschutzes sowie mit dem Ausbau der Wasserstraße Donau ist erforderlich. Um dem Klimaschutzziel eines Anstiegs einer CO2-neutralen Energieaufbringung zu entsprechen, soll der Anteil an erneuerbaren Energieträgern steigen. Die Strom-produktion aus Kleinwasserkraft (bis 1 MW) soll von rund 5,5 % im Jahr 2005 auf einen Anteil von 9 % im Jahr 2008 – gemessen am Gesamtstromverbrauch – aus-gebaut werden (Richtlinie Erneuerbare Energien, Ökostromgesetz).

Integriertes

Hochwasserschutz-management

Überflutungsräume vermehrt gesichert

Ausbau der Kleinwasserkraft geplant

Beim Ausbau der Wasserkraft ist der Schutz ökologisch wertvoller Fließwasser-strecken zu berücksichtigen.

Ebenso ist in Natura 2000-Gebieten die Harmonisierung und Koordinierung der Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt gemäß Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinie mit jenen der WRRL notwendig.

Eine derartige Maßnahmenabstimmung wurde in Gewässerbetreuungskonzepten und in Pilotprojekten (z. B. Interreg-Projekt an der March,

http://www.march-thaya-auen.at) bereits erfolgreich umgesetzt.

Im Abwasserbereich dürfen die Umweltqualitätsnormen der Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer nicht dazu führen, dass beispielsweise durch Ausnutzung von Verdünnungseffekten an großen Gewässern Schadstofffrachten aus der Einleitung von Abwässern zunehmen und dadurch das Vorsorge- und Ver-ursacherprinzip umgangen wird.

Aufgrund der zahlreichen Streusiedlungen in Österreich sind dezentrale betriebssi-chere Lösungen (kleine (Pflanzen-)Kläranlagen) einem 100 %igen Anschlussgrad der Bevölkerung an Kanalisation und zentrale Kläranlagen aus wirtschaftlichen Grün-den vorzuziehen.

Zur Festlegung geeigneter Behandlungswege ist die Erfassung von Mengen und Qualitäten von Klärschlamm notwendig.

Grundwasser

Für die wegen erhöhter Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser ausgewiesenen Beobachtungs- und voraussichtlichen Maßnahmengebiete wurden erst sehr weni-ge Verordnunweni-gen weni-gemäß § 33f WRG (Programme zur Verbesserung der Qualität von Grundwasser) von den zuständigen Landeshauptleuten erlassen. Darin müssen Aufzeichnungspflichten bzw. konkrete Maßnahmen angeordnet werden, die zur Verbesserung der Qualität des Grundwassers beitragen. Bei belasteten Einzel-messstellen ist eine bundesweit einheitliche Vorgangsweise zur Ursachenerhe-bung und Maßnahmenentwicklung notwendig. Die Maßnahmenkonzeption muss zwischen allen Beteiligten, vor allem zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft, abgestimmt werden, um den guten Gewässerzustand zu erreichen. Im Rahmen des ÖPUL 2000 waren und im Rahmen des ÖPUL 2007–2013 (BMLFUW 2006f) (

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Kapitel 5) sind freiwillige Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Nitrat im Grundwasser vorgesehen.

Wasserentnahmen

Im Zuge der Ist-Bestandsaufnahme der Gewässer in Österreich wurden Datendefi-zite betreffend die Wasserentnahmen für Stromerzeugung, die öffentliche und pri-vate Wasserversorgung, die Landwirtschaft sowie für gewerbliche und industrielle Zwecke offensichtlich. Diese konnten zum Teil nur geschätzt werden. Außerdem existieren insbesondere bei älteren Wasserkraftanlagen Defizite hinsichtlich der Vorschreibungen für Mindestwasserabflüsse bzw. Restwassermengen.

Verordnungen sind noch ausständig

Datendefizite bei Wasserentnahmen

Achter Umweltkontrollbericht – Wasser und Wasserwirtschaft

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Hochwasserschutz für Mensch und Eigentum

Die geplante Hochwasserrichtlinie der EU (HW-RL) hat eine Verringerung der durch Hochwasser verursachten Schäden zum Ziel. Bei der Umsetzung der HW-RL wird insbesondere auf die Abstimmung mit den flusseinzugsgebietsbezogenen Planun-gen und Maßnahmenprogrammen gemäß WRRL zu achten sein.

Im Rahmen eines integrierten Hochwasserschutzmanagements sind vor allem raum-planerische Maßnahmen zur Freihaltung bzw. für die standortgerechte Nutzung von Abfluss- und Retentionsräumen entlang von Fließgewässern notwendig. Die flä-chendeckende Ausweisung der für den Hochwasserabfluss wesentlichen Räume bzw. der gefährdeten Fläche (Gefahrenzonenpläne) ist fortzuführen (

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Kapitel 15).

Nachhaltigkeit

Die WRRL und die geplante HW-RL fordern einzugsgebietsbezogene Bewer-tungen und Bewirtschaftungspläne über die administrativen Grenzen hinweg und unter Einbeziehung ökonomischer Aspekte. Nachhaltige Entwicklung bedarf ei-ner vermehrten interdisziplinären Zusammenarbeit von Wasserwirtschaft, Na-turschutz, Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Gewerbe, Energiewirtschaft, Hochwasserschutz und Raumplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Durch die Integration und den Abgleich verschiedener Zielsetzungen wird eine nach-haltige Entwicklung eingeleitetet.

Bis zum Vorliegen der Ergebnisse aus der Überwachung gemäß WRG werden folgende Indikatoren für nachhaltige Entwicklung gemäß der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002, 2004b, 2006g, h) für den Bereich Was-ser herangezogen: „GrundwasWas-serqualität nach GrundwasWas-serschwellenwertver- Grundwasserschwellenwertver-ordnung und Wasserrahmenrichtlinie“ für die Parameter Nitrat und Atrazin, sowie

„Fließgewässer und Seen: ökologischer und chemischer Zustand gemäß Was-serrahmenrichtlinie“. Für die Fließgewässer wird die biologische Gewässergüte und für die österreichischen Seen die Trophiebewertung angegeben, welche nur geringe bis sehr geringe Abweichungen vom trophischen Grundzustand zeigt.

Gesundheit

In Österreich erfolgt die Trinkwasserversorgung zu mehr als 99 % aus Quell- und Porengrundwasser ( UMWELTBUNDESAMT 2004b). Etwa eine Million Men-schen in Österreich bezieht ihr Trinkwasser aus Hausbrunnen, die aus Poren-grundwässern bzw. im alpinen Bereich aus Quellen gespeist werden. Proben aus Hausbrunnen veremehrt erhöhte Nitratkonzentrationen auf, wobei die Ver-unreinigungsursache meist in unmittelbarer Nähe des Standortes zu finden ist.

Als problematisch ist auch die häufige Keimbelastung österreichischer Haus-brunnenwässer anzusehen, oft verursacht durch mangelnde Abwasserent-sorgung im Einzugsbereich, z. B. durch undichte Senkgruben ( UMWELT -BUNDESAMT 2004b, Kapitel Schutzgut Mensch).

97 % der Gewässer entsprechen den Vorgaben der Badegewässerrichtlinie, was deutlich über dem EU-Durchschnitt von 85,6 % liegt (EK 2006). Insgesamt wurden 268 österreichische Badegewässer beurteilt (http://ec.europa.eu).

Abstimmung Hochwasserschutz/

Wasserwirtschaft

Trinkwasser:

Hausbrunnen untersuchen

Badegewässer:

gute Qualität

Im Dokument UMWELTSITUATION IN ÖSTERREICH (Seite 28-31)