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Wiederaufnahme der Tätigkeit von SARS-CoV-2-positiven Mitarbeiter*innen

6 Allgemeine Anforderungen an Tagesförderstätten und Fördergruppen für Menschen mit

6.19 Wiederaufnahme der Tätigkeit von SARS-CoV-2-positiven Mitarbeiter*innen

Freie

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Gesundheitsamt ~ Hansestadt

lJ Bremen

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Gesundheit und Umwelt

o In allen drei Fällen ist der Erhebungsbogen für Verdachtsfälle/laborbestätigte COVID-19-Fälle und positive PoC-Antigen-Schnelltests auszufüllen und dem Gesundheitsamt zuzusenden

o Ein COVID-19-Abstrich (PCR-Test) ist zu veranlassen (Bestätigungstest).

o Das weitere Vorgehen in der Einrichtung wird mit dem Gesundheitsamt abgestimmt

6.17 Positiver PoC-Antigen-Schnelltest bei Besucher*innen/externen Dienstleister*innen

 Besucher*innen/ externe Dienstleister*innen, die mittels PoC-Antigen-Schnelltest positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, dürfen die Einrichtung nicht betreten

 Es ist der Erhebungsbogen für Verdachtsfälle/laborbestätigte COVID-19-Fälle und positive PoC-Antigen-Schnelltests auszufüllen und dem Gesundheitsamt zuzusenden

 Betroffene Personen müssen darauf hingewiesen werden, dass gemäß der aktuellen Coronaverordnung ein PCR-Test zu erfolgen hat

6.18 Kontaktpersonennachverfolgung

 Zunächst keine Änderung der bestehenden Regelung zur Kontaktpersonennachverfolgung (14-tägige Quarantäne der betroffenen Personen, erhöhtes klinisches Monitoring,

Durchführung engmaschiger Testungen für die Dauer von 14 Tagen nach letztem Kontakt), da es sich um eine vulnerable Gruppe handelt und die Weitergabe einer möglicherweise erworbenen Infektion, insbesondere auf Ungeimpfte/nicht Immunisierte, vermieden werden soll:

o Individuelle Absprache der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen und Kontaktpersonennachverfolgung mit dem Pflegeteam des Gesundheitsamtes Bremen unter Berücksichtigung der Immunisierungsrate bei Nutzer*innen und Mitarbeiter*innen, der örtlichen Gegebenheiten und der epidemiologischen Lage, ggf. kann von Quarantänemaßnahmen abgesehen werden

6.19 Wiederaufnahme der Tätigkeit von SARS-CoV-2-positiven Mitarbeiter*innen

14 Tage häusliche Isolierung nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung UND negative PCR-Untersuchung, gewonnen aus zwei zeitgleich durchgeführten oro- und nasopharyngealen Abstrichen (einzelne

PCR-Untersuchung ausreichend nach Überführung zweier Abstrichtupfer in dasselbe

Transportmedium oder Abnahme mit demselben Abstrichtupfer zunächst oropharyngeal, dann nasopharyngeal)

Gesundheitsamt ~ Hansestadt

lJ Bremen

G

Gesundheit und Umwelt

6.20 Maßnahmen für Mitarbeiter*innen

 Kontaktreduzierende Maßnahmen unter den Mitarbeiter*innen sind einzuhalten:

o Im Kontakt unter den Mitarbeiter*innen sollte grundsätzlich der Abstand von 1,5 m eingehalten und eine FFP2-Maske getragen werden.

o Nachweislich immunisierte Mitarbeiter*innen können auf einen medizinischen MNS ausweichen. Der Nachweis ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren:

Ausnahme: Im direkten engen Kontakt (z.B. Begleitung zur Toilette, pflegerische Tätigkeiten), zu nicht immunisierten Nutzer*innen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden

 Eine gruppenübergreifende Vermischung des Personals (Pflege, Reinigung, Betreuung, etc.) sollte, soweit möglich, grundsätzlich vermieden werden:

o Ausnahmen sind zu dokumentieren 7 Maßnahmen für Nutzer*innen

 Nutzer*innen sollten, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, kontaktreduzierende Maßnahmen einhalten, wenn dies in Abhängigkeit von der Belegung der Einrichtung möglich ist.

 Bei Ankunft und vor Abreise desinfizieren sich die Nutzer*innen die Hände, ggf. erfolgt eine passive Händedesinfektion durch die Mitarbeiter*innen

 Nutzer*innen sollten, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, während der gesamten Betreuung (auch bei der Beschäftigung in Gruppen) 1,5 m Abstand halten. Hierbei sind die trägerindividuellen räumlichen Gegebenheiten und die Belegung zu berücksichtigen.

 Alle Nutzer*innen sollten, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, einen medizinischen MNS tragen. Dieser wird von der Einrichtung gestellt

 Nutzer*innen sollten möglichst einen festen Platz am Tisch erhalten:

o Der Platz sollte durch ein Namensschild oder einem Platzdeckchen für die Nutzer*innen kenntlich gemacht werden.

 Nutzer*innen sollten möglichst einen festen Ruheplatz bekommen:

o Jede*r Nutzer*in hat ein eigenes Kissen, eine eigene Decke, eine eigene Unterlage etc., welche bei der Aufbewahrung nicht durchmischt werden sollen.

 Bei der Beschäftigung sollten Nutzer*innen ihr eigenes Material haben.

 Hilfsmittel wie Rollatoren, Gehhilfen etc. müssen personenbezogen verwendet werden:

o Ist eine personenbezogene Verwendung nicht möglich, so sind die Hilfsmittel nach Gebrauch und vor Personenwechsel einer Wischdesinfektion zu unterziehen.

Freie

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Gesundheitsamt ~ Hansestadt

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Gesundheit und Umwelt

8 Fahrdienst

 Fahrer*innen müssen in die Maßnahmen der Basishygiene eingewiesen werden

 Fahrer*innen tragen während der gesamten Fahrt eine FFP2-Maske

 Nutzer*innen tragen, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, während der gesamten Fahrt einen medizinischen MNS, noch besser eine FFP2-Maske

 Nutzer*innen desinfizieren sich vor dem Einsteigen ins Fahrzeug die Hände

 Alle nutzernahen Handkontaktflächen (Türgriffe, Fensterhebel, Fensterscheiben etc.) müssen nach Fahrtende einer Wischdesinfektion unterzogen werden

 Bei Bedarf sind die Desinfektionsmaßnahmen auf weitere kontaminationsgefährdete bzw.

kontaminierte Flächen auszudehnen

~ Freie Gesundheitsamt ~ Hansestadt

lJ Bremen

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Gesundheit und Umwelt

9 Belegung von Tagesförderstätten und Fördergruppen für Menschen mit Behinderungen bei einer Immunisierungsrate unter 80 %

Bei der Belegung von Tagesförderstätten und Fördergruppen für Menschen mit

Behinderungen müssen gemäß aktuell geltenden Coronaverordnung des Landes Bremen infektionsschutzrechtliche Standards eingehalten werden, dabei müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

 Die Raumgröße (die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m muss gewährleistet sein), im Einzelfall die Art und Schwere der Beeinträchtigung von Nutzer*innen Die Gruppengrößen müssen entsprechend angepasst werden, eine Zuordnung der Nutzer*innen zu festen Gruppen ist weiterhin erforderlich.

Innenbereich:

 Bei einer Immunisierungsrate von unter 80% unter den Nutzer*innen sollten gemeinschaftliche Aktivitäten und Betreuungsangebote sowie die Einnahme der Mahlzeiten weiterhin in festen Gruppen und unter Einhaltung der Mindestabstände, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, durchgeführt werden

 Nicht immunisierte Nutzer*innen müssen nachweislich darüber informiert werden, dass bei Teilnahme ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Sollte eine Information der

Nutzer*innen aufgrund kognitiver oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich sein, so ist der gesetzliche Vertreter entsprechend zu informieren

 Alle Nutzer*innen sollten, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, einen medizinischen MNS tragen

Außenbereich

 Bei einer Immunisierungsrate von unter 80% unter den Nutzer*innen können

gemeinschaftliche Aktivitäten und Betreuungsangebote im Außenbereich unter Einhaltung der Mindestabstände, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, gruppenübergreifend durchgeführt werden

 Nicht immunisierte Nutzer*innen müssen nachweislich darüber informiert werden, dass bei Teilnahme ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Sollte eine Information der

Nutzer*innen aufgrund kognitiver oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich sein, so ist der gesetzliche Vertreter entsprechend zu informieren

 Alle Nutzer*innen sollten, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, einen medizinischen MNS tragen

~ Freie Gesundheitsamt ~ Hansestadt

lJ Bremen

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Gesundheit und Umwelt

Fahrdienst

 Bei der Beförderung von Nutzer*innen muss vom Fahrer eine FFP2-Maske getragen werden

 Eine Beförderung der Nutzer*innen darf nur in festen Gruppen erfolgen

 Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Nutzer*innen während der gesamten Fahrt einen medizinischen MNS, noch besser eine FFP2-Maske, tragen

 Nicht immunisierte Nutzer*innen müssen nachweislich darüber informiert werden, dass bei Teilnahme ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Sollte eine Information der

Nutzer*innen aufgrund kognitiver oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich sein, so ist der gesetzliche Vertreter entsprechend zu informieren

10 Belegung von Tagesförderstätten und Fördergruppen für Menschen mit Behinderungen bei einer Immunisierungsrate ≥ 80 %

Bei einer Immunisierungsrate von ≥ 80 % unter den Nutzer*innen können alle vorhandenen Plätze belegt werden. Eine Zuordnung der Nutzer*innen zu festen Gruppen ist nicht mehr erforderlich.

Innenbereich

 Bei einer Immunisierungsrate von ≥ 80 % unter den Nutzer*innen können gemeinschaftliche Aktivitäten und Betreuungsangebote sowie die Einnahme der Mahlzeiten ohne Einhaltung der Mindestabstände gruppenübergreifend durchgeführt werden, solange sie unter Ausschluss von Besucher*innen stattfinden

 Nicht immunisierte Nutzer*innen müssen nachweislich darüber informiert werden, dass bei Teilnahme ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Sollte eine Information der

Nutzer*innen aufgrund kognitiver oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich sein, so ist der gesetzliche Vertreter entsprechend zu informieren

 Alle Nutzer*innen sollten, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, einen medizinischen MNS tragen

~ Freie Gesundheitsamt ~ Hansestadt

lJ Bremen

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Gesundheit und Umwelt

Außenbereich

 Bei einer Immunisierungsrate von ≥ 80 % unter den Nutzer*innen können gemeinschaftliche Aktivitäten und Betreuungsangebote ohne Einhaltung der

Mindestabstände gruppenübergreifend durchgeführt werden, solange sie unter Ausschluss von Besucher*innen stattfinden

 Nicht immunisierte Nutzer*innen müssen nachweislich darüber informiert werden, dass bei Teilnahme ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Sollte eine Information der

Nutzer*innen aufgrund kognitiver oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich sein, so ist der gesetzliche Vertreter entsprechend zu informieren

 Alle Nutzer*innen sollten, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, einen medizinischen MNS tragen

Fahrdienst

 Bei der Beförderung von Nutzer*innen muss vom Fahrer eine FFP2-Maske getragen werden

 Eine Beförderung der Nutzer*innen in festen Gruppen ist nicht mehr erforderlich

 Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Nutzer*innen während der gesamten Fahrt einen medizinischen MNS, noch besser eine FFP2-Maske, tragen

 Nicht immunisierte Nutzer*innen müssen nachweislich darüber informiert werden, dass bei der Beförderung ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Sollte die Information der Nutzer*innen aufgrund kognitiver oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich sein, so ist der gesetzliche Vertreter entsprechend zu informieren

Freie

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Gesundheitsamt ~ Hansestadt

lJ Bremen

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Gesundheit und Umwelt

11 Beispiel: Einfache Information zum COVID-19-Infektionsrisiko für Nutzer*innen

Liebe/r Frau/Herr _____________________________,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass aufgrund Ihrer fehlenden Immunisierung gegen COVID-19, ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer COVID-19-Infektion vorliegen kann.

SARS-CoV-2 ist grundsätzlich leicht von Mensch zu Mensch übertragbar.

Zudem können Sie als Nutzer/in zum Personenkreis mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören.

Aufgrund der gemeinsamen Beförderung, räumlichen Unterbringung, der Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten (insbesondere bei

Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m ohne Maske) und nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten, steigt bei nicht vorhandener Immunisierung das Risiko für den Erwerb einer COVID-19-Infektion.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Infektionsrisiko bei fehlender Immunisierung gegen COVID-19 erhöht sein kann.

Bremen, den _________________________________

(Unterschrift Nutzer/in, ggf. gesetzl. Vertreter/in)

~ Freie Gesundheitsamt ~~ Hansestadt

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Bremen

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Gesundheit und Umwelt

12 Übersichtstabelle zur Handlungsleitlinie für Tagesförderstätten/Fördergruppen

Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Nutzer*innen

Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Nutzer*innen

Anmerkungen Einhaltung der

Basishygienemaßnahmen

Erforderlich Hygienekonzept der Einrichtung

(abgestimmter Pandemie-, Schulungs-, Hygiene-,

Reinigungs- und

Desinfektionsplan auf COVID-19)

Erforderlich

POC-Antigen-Testungen bei Nutzer*innen, Mitarbeiter*innen und

Besucher*innen

Nutzer*innen: Es wird empfohlen nicht immunisierte Nutzer*innen 1x wöchentlich und immunisierte Nutzer*innen 14-tägig mittels PoC-Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 zu testen.

Mitarbeiter*innen: Es wird empfohlen nicht immunisierte Mitarbeiter*innen 2x wöchentlich und immunisierte Mitarbeiter*innen 1x wöchentlich mittels PoC-Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 zu testen, die aktuell gültigen Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung müssen berücksichtigt werden.

Besucher*innen: Besucher*innen müssen vor Besuchsantritt ein aktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis vorlegen. Bei vollständig geimpften bzw. genesenen Besucher*innen kann auf ein negatives Testergebnis verzichtet werden.

Gemäß den Vorgaben der Bundestestverordnung und der Coronaverordnung des Landes Bremen in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

~ Freie Gesundheitsamt ~~ Hansestadt

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Bremen

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Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Nutzer*innen

Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Nutzer*innen

Anmerkungen Tragen von FFP2-Masken bei

Mitarbeiter*innen

Mitarbeiter*innen tragen grundsätzlich FFP2-Masken. Nachweislich immunisierte Mitarbeiter*innen können auf einen medizinischen MNS ausweichen (Ausnahme:

Bei der Assistenz der Einnahme von Mahlzeiten und pflegerischen Tätigkeiten von nicht immunisierten Nutzer*innen muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden).

Allgemeinverfügung zur Tragepflicht von FFP2-Masken in der aktuell gültigen Fassung.

Klinisches Monitoring bei Nutzer*innen und Mitarbeiter*innen

Nutzer*innen: Der Gesundheitszustand muss bei Ankunft überprüft werden, Abweichungen müssen dokumentiert werden.

Mitarbeiter*innen: Überprüfen vor Dienstbeginn ihren Gesundheitszustand und bei Auftreten von COVID-19-Symptomen informieren sie unverzüglich ihren Arbeitgeber.

Immunisierungsrate Übermittlung an das Gesundheitsamt: Ersterhebung, nachfolgend quartalsweise sowie bei Änderungen die zu einer Über- bzw. Unterschreitung von 80 % führen.

Verdachtsfall/positiver POC-Antigentest/positiver PCR-Test

bei Nutzer*innenn und Mitarbeiter*innen

Zusätzliche Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen veranlasst werden, das weitere Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

Kontaktpersonennachverfolgung Erfolgt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

~ Freie Gesundheitsamt ~~ Hansestadt

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Bremen

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Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Nutzer*innen

Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Nutzer*innen

Anmerkungen

Belegung Bei der Belegung von

Tagesförderstätten und Fördergruppen für Menschen mit Behinderungen müssen gemäß der aktuell geltenden

Coronaverordnung

infektionsschutzrechtliche Standards eingehalten werden.

Alle vorhandenen Plätze können belegt werden. Eine Zuordnung der Nutzer*innen zu festen Gruppen ist

nicht mehr erforderlich.

Nicht-immunisierte Nutzer*innen (ggf. gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte

Infektionsgefahr aufgeklärt werden.

Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Nutzer*innen einen medizinischen MNS tragen.

Gruppenzuordnung Erforderlich Nicht erforderlich

Gemeinschaftliche Aktivitäten und Betreuungsangebote sowie die Einnahme der Mahlzeiten im

Innen- und Außenbereich

Die Einhaltung der Mindestabstände sollte, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, eingehalten

werden.

Möglich:

Ohne Einhaltung der Mindestabstände.

Nicht-immunisierte Nutzer*innen (ggf. gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte

Infektionsgefahr aufgeklärt werden.

Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Nutzer*innen einen medizinischen MNS tragen.

~ Freie Gesundheitsamt ~~ Hansestadt

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Bremen

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Gesundheit und Umwelt

Maßnahmen Immunisierungsrate unter 80% bei Nutzer*innen

Immunisierungsrate ≥ 80 % bei Nutzer*innen

Anmerkungen

„Schnuppertage“ für Möglich: Möglich: Nicht-immunisierte

Probenutzer*innen und Die Einhaltung der Mindestabstände Ohne Einhaltung der Mindestabstände. Nutzer*innen/Probenutzer*innen Hospitationen von An- und

Zugehörigen

sollte, soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, eingehalten

werden.

„Probenutzer*innen“ und An- und Zugehörige, die hospitieren, müssen

ein aktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis

vorlegen.

Bei vollständig geimpften bzw.

genesenen „Probenutzer*innen“ und An- und Zugehörigen, die hospitieren kann auf ein negatives Testergebnis

verzichtet werden.

„Probenutzer*innen“ und An- und Zugehörige, die hospitieren, müssen

ein aktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis

vorlegen.

Bei vollständig geimpften bzw.

genesenen „Probenutzer*innen“ und An- und Zugehörigen, die hospitieren kann auf ein negatives Testergebnis

verzichtet werden.

(ggf. gesetzl. Vertreter) und An- und Zugehörige, die hospitieren, müssen nachweislich über erhöhte

Infektionsgefahr aufgeklärt werden.

Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Nutzer*innen einen medizinischen MNS tragen.

Anmeldung, Registrierung der

„Probenutzer*innen“ und An- und Zugehörigen, die hospitieren und Einweisung dieser in die

Hygienemaßnahmen durch die Einrichtung.

Fahrdienst Bei der Beförderung von Nutzer*innen muss vom Fahrer eine FFP2-Maske

getragen werden.

Eine Beförderung der Nutzer*innen darf nur in festen Gruppen erfolgen.

Bei der Beförderung von Nutzer*innen muss vom Fahrer eine FFP2-Maske

getragen werden.

Eine Beförderung der Nutzer*innen in festen Gruppen ist nicht mehr

erforderlich.

Nicht-immunisierte Nutzer*innen (ggf. gesetzl. Vertreter) müssen nachweislich über erhöhte

Infektionsgefahr aufgeklärt werden.

Soweit kognitiv und gesundheitlich möglich, sollten Nutzer*innen einen medizinischen MNS tragen.

~ Freie Gesundheitsamt ~ Hansestadt

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Gesundheit und Umwelt

13 Informationsweitergabe an das Gesundheitsamt

Grundsätzlich ist bei Vorliegen eines COVID-19-Verdachtsfalls, eines positiven PoC-Antigen-Tests oder eines laborbestätigten COVID-19-Falles das Fachteam Pflege des Gesundheitsamtes Bremen zu kontaktieren:

Telefonnummer: 0421/ 361 10069 oder 0421/ 361 92415

Emailadresse: corona-teampflege@gesundheitsamt.bremen.de

Jede Tagesförderstätte und Fördergruppe für Menschen mit Behinderungen wird bei Vorliegen eines COVID-19-Verdachtsfalls, eines positiven PoC-Antigen-Tests oder eines laborbestätigten COVID-19-Falles umgehend persönlich beraten (telefonisch oder vor Ort, je nach Lage).

Ein individuell auf die Einrichtung angepasster Maßnahmenplan wird erstellt und der Einrichtung zur Verfügung gestellt. Zudem wird nach jeder Lageänderung in der Einrichtung der Maßnahmenplan entsprechend angepasst.