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Wesentlich höhere Geschwindigkeit

Im Dokument Martin Hunger und Harald Bayer (Seite 25-64)

Wesentlich höhere Geschwindigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Zweck dieser Vorschrift ist, den allgemeinen Verkehrsfluss zu fördern und den nachfolgenden Verkehr nicht unnötig zu behindern.

Nach der Rechtsprechung ist die Geschwindigkeit wesentlich höher, wenn innerhalb geschlossener Ortschaften ein mit 50 km/h fahrendes Fahrzeug ein mit 40 km/h gefahrenes Fahrzeug überholt, die Geschwindigkeitsdifferenz mindestens 10 km/h beträgt. Im Allgemeinen geht man davon aus, dass die Geschwindigkeit des Überholenden außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 15-20 km/h höher sein sollte als die des zu überholenden Fahrzeugs.

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8. Richtgeschwindigkeit

Hierbei handelt es sich um eine vom Gesetzgeber empfohlene Geschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen. Rechtsgrundlage bildet die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen. (ABRichtgV vom 21. November 1978)

Zielsetzung

Die Einführung dieser Richtgeschwindigkeit sollte durch geringere Geschwindigkeitsunterschiede

die Verkehrssicherheit erhöhen und

den Verkehrsfluss fördern.

Für folgende Fahrzeuge

Pkw

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t Auf folgenden Straßen:

Empfehlung

Sie empfiehlt auch bei günstigen

Straßen-,

Verkehrs- und

Wetterverhältnissen

die Geschwindigkeit von 130 km/h nicht zu überschreiten.

Ausnahmen

Sie gilt nicht bei einer niedrigeren angezeigten

zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274) und

Richtgeschwindigkeit (Zeichen 380) und Ende der Richtgeschwindigkeit. (Zeichen 381) Überschreitung

Es besteht erhöhtes Unfallrisiko! Die Geschwindigkeit muss auch an die sieben Faktoren angepasste werden.

Grundsätzlich bleibt aber das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit ohne rechtliche Folgen für den Fahrer.

Aber! Die Rechtsprechung sieht eine Erhöhung der Betriebsgefahr durch das Fahrzeug gegeben.

Kommt es hierbei zum Beispiel zu einem Auffahrunfall - ohne weiteres schuldhaftes Handeln des Fahrers-, so muss der Fahrzeugführer mit einer Mithaftung von ca. 25% des Schadens rechnen.

auf anderen Straßen für Fahrbahnen für eine Richtung, die durch

Mittelstreifen oder sonstige

bauliche Einrichtungen getrennt sind

auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinie (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben

Autobahnen

Außerhalb geschlossener Ortschaften

© Verkehrsinstitut München Hunger GmbH 26 Tempo 30-Zone

Zeichen 274.1/ 274.2 Vorschriften mit Erläuterungen:

Die Zeichen bestimmen Beginn und Ende der Tempo 30-Zone. Mit den Zeichen kann auch eine niedrigere Zonengeschwindigkeit, zum Beispiel verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, angeordnet sein. Es ist verboten, innerhalb der Zone mit einer höheren Geschwindigkeit zu fahren als angegeben.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen (§ 39 Abs.1a).

• Sinn und Zweck

• Erkennbarkeit von Zonen

• Gangwahl

• Zeichnung

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Verkehrsberuhigter Bereiche

Zeichen 325.1 und 325.2 Vorschriften mit Erläuterungen:

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

___________________________________________________________________________

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.

_____________________________________________________________________________

3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

_____________________________________________________________________________

4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

_____________________________________________________________________________

5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

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Beim Ausfahren ist § 10 zu beachten.

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© Verkehrsinstitut München Hunger GmbH 28 Arbeitsauftrag:

a) Fertigen Sie eine Skizze an, in der alle wesentlichen Elemente eines verkehrsberuhigten Bereiches enthalten sind!

b) Stellen Sie Vorteile und Nachteile verkehrsberuhigter Bereiche gegenüber.

Vorteile Nachteile

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§ 4 Abstand

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Normaler Abstand nach vorne

Zu vorausfahrenden Fahrzeugen muss ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand eingehalten werden.

Besser ist es natürlich den Mindestabstand um einen Reserveabstand zu vergrößern. Dann kann man vom sogenannten Sicherheitsabstand sprechen. Je nach den Umständen kann es notwendig sein, den Mindestabstand sogar zu verdoppeln.

Durch die Vorschrift, dass der, der voraus fährt nicht ohne zwingenden Grund stark gebremst werden darf, wird die Auffahrgefahr doppelt abgesichert:

Ein zwingender Grund liegt vor, wenn eine plötzliche, ernste Gefahr entstanden ist.

Abstandregeln

Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der Mindestabstand

1. bei 50 km/h 15 m oder

2. Einfacher Reaktionsweg (eine Sekunde).

Außerhalb geschlossener Ortschaften

1. Hier muss der Abstand mindestens so groß, wie der halbe Tachowert in Metern betragen.

Beispiel: Bei 120 km/h müsste ein Abstand von 60 m gewählt werden.

Als Hilfe können die Abstände der Leitpfosten genutzt werden. Diese stehen regelmäßig in einer Entfernung von 50 m.

2. Eine zweite Möglichkeit ist es den doppelten Reaktionsweg als Abstand zu wählen.

Beispiel: Ein vorausfahrendes Fahrzeug passiert einen Leitpfosten. Der Fahrer des

nachfolgenden Fahrzeugs zählt zwei Sekunden – „einundzwanzig“, zweiundzwanzig“- erst dann darf er den Leitpfosten erreichen. Wenn er vor Ablauf von zwei Sekunden den Leitpfosten erreicht, muss der Abstand vergrößert werden.

Argumente für richtiges Abstandhalten

• Stressfreier für Fahrer und Beifahrer, Bremsung des Vorausfahrenden stören wenig

• Fahrgastfreundliches Fahren, weil nicht so hart und so oft gebremst werden muss

• Auffahrgefahr wird verringert, weil mehr Zeit zum Reagieren und Handeln bleibt

• Die Sicht auf Hindernisse, Verkehrszeichen, Verlauf der Fahrbahn, Verkehrslage verbessert sich

• Das eigene Fahrzeug befindet sich nicht so lange im Sichtschatten

• Energiesparender, weil nicht so oft gebremst und beschleunigt werden muss

• Der Verkehrsfluss wird gefördert, weil gleichmäßiger gefahren werden kann

• Es entsteht Platz für Überholende

• Fehler anderer am Verkehr teilnehmender können ausgeglichen werden

• Angenehm für Vorausfahrende, da sie sich nicht bedrängt fühlen

• Jeder, der den richtigen Abstand einhält ist ein positives Vorbild für Andere

© Verkehrsinstitut München Hunger GmbH 30 Besondere Abstände nach vorne

(2) Wer ein Kraftfahrzeug führt, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie einen Zug führt, der länger als 7,00 m ist, muss außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,

1. wenn zum Überholen ausgeschert wird und dies angekündigt wurde, 2. wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder 3. auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

Erläuterung

Die Regelung des §4 Abs. 2 soll dafür sorgen, dass nach einem Überholvorgang das überholende Fahrzeug gefahrlos einscheren kann. Als Regel gilt hier der doppelte Mindestabstand.

Beispiel: Ein Lkw wird mit 60 km/h gefahren. Unter den Voraussetzungen des §4 Abs. 2 muss der Mindestabstand 60 m betragen.

(3) Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Erläuterung

Die Regelung des §4 Abs. 3 soll Auffahrunfällen vorbeugen. Auf Grund der schlechten Sicht hinter großen Fahrzeugen sind die hinterher Fahrenden auf die Bremsleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs angewiesen.

Mindestabstand geregelt durch Verkehrszeichen Zeichen 273

Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder eine Zugmaschine führt, darf den angegebenen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art nicht unterschreiten. Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sind

ausgenommen.

Erläuterung zu Zeichen 273 Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes Das Zeichen darf dort angeordnet werden, wo Überbeanspruchungen von Brücken oder sonstigen Ingenieurbauwerken mit beschränkter Tragfähigkeit dadurch auftreten können, dass mehrere schwere Kraftfahrzeuge dicht hintereinanderfahren. Die Anordnung kommt ferner vor Tunneln in Betracht, bei denen das Einhalten eines Mindestabstandes aus Verkehrssicherheitsgründen besonders geboten ist. In der Regel ist die Länge der Strecke durch Zusatzzeichen anzugeben.

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Abstand rund um das Fahrzeug

Zusätzlich zum Abstand nach vorne muss ein Abstand nach hinten, seitlich nach oben und unten eingehalten werden.

Abstand zur Seite

Für den Seitlichen Abstand zu anderen Fahrzeugen gelten folgende allgemeine Regeln:

Zu geparkten Fahrzeugen soll ein seitlicher Abstand von 1 m nicht unterschritten werden. Ist dies nicht möglich, so muss die Fahrgeschwindigkeit entsprechenden verringert werden.

Zu Fahrradfahren und Fußgängern soll ein seitlicher Abstand von 1,5 m nicht unterschritten werden.

Querparken mind. 50 cm

Abstand zum Gegenverkehr

Abstand zu überholtem Fahrzeug

Abstand zu haltenden Bussen und Straßenbahnen beim vorbeifahren

Behinderten Parkplatz Abstand nach hinten

Beim Einfahren und Anfahren, beim Wechsel eines Fahrstreifens und beim Abbiegen in eine andere Straße ist darauf zu achten, dass zu nachfolgenden Fahrzeugen ausreichender Abstand eingehalten wird.

Abstand nach oben

Höhenbegrenzung bei Unterführungen,

Tunnels und

Oberleitungen

Abstand nach unten

Aufpflasterungen

unebene Bahnübergänge

• hohe Bordsteine

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§ 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

Definition

Ausnahmen vom Linksüberholgebot:

1. §5 (7) Satz 1. _________________________________________________________________

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2. § 5 (7) Satz 2. _________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

3. § (8) ________________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

4. § 7 (2) ______________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

5. § 7 (2a) _____________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

6. § 7 (3) ______________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

7. §7a (1) ______________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

8. § 7a (2) _____________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

9. §7a (3) ______________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

10. § 37 (4) _____________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

11. § 41 (1) Z. 297 ________________________________________________________________

____________________________________________________________________________

Überholen ist das Vorbeibewegen eines von hinten herankommenden Fahrzeugs, an einem anderen fahrenden oder wartenden Fahrzeug auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung.

! Ausnahme vom Rechtsfahrgebot !

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(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Überholwegberechnung

Die Länge von Überholwegen wird häufig unterschätzt.

Aufgabe

Ein Pkw möchte auf einer Landstraße einen Lastzug überholen. Folgende Daten sind bekannt:

Pkw

Berechnen Sie den nötigen Überholweg!

Skizze

Formel

Rechnung

Aus der errechneten Länge des Überholweges ergibt sich die notwendige übersehbare Strecke. Diese ist doppelt so lang, wie die Überholweglänge, weil der Gegenverkehr sich auch mit einer

Geschwindigkeit von 100 km/h nähert.

Berechne die notwendige Dauer des Überholvorgangs in Sekunden.

Berechne die Dauer des Überholvorgangs, wenn der Lkw statt der erlaubten 60 km/h schneller fahren würde.

a) 70 km/h b) 80 km/h

Überholweg in Metern = (𝒗𝟏−𝒗𝟐)𝒗𝟏 × L

© Verkehrsinstitut München Hunger GmbH 34 (3) Das Überholen ist unzulässig:

1. bei unklarer Verkehrslage

oder

2. Wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

Das Zeichen 276

Das Zeichen 277

Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet.

Die Länge einer Verbotsstrecke kann an deren Beginn auf einem Zusatzschild wie

angegeben sein.

7,5 t

Verbietet

Kraftfahrzeugen mit einer

zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von

Zugmaschinen,

ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen

das Überholen von

mehrspurigen Kraftfahrzeugen und

Krafträdern mit Beiwagen.

das Überholen von

mehrspurigen Kraftfahrzeugen und

Krafträdern mit Beiwagen.

Verbietet

allen Kraftfahrzeugen

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Zusatzschilder können das Überholverbot auf bestimmte Kfz begrenzen:

Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas

Geben Sie an, welche Kraftfahrzeuge nicht überholen dürfen!

 ____________________________________________________________________

____________________________________________________________________

Ein Zusatzschild kann das Überholen von Fahrzeugen erlauben:

Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden.

Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Verbietet grundsätzlich nicht das Überholen. Sie darf aber nicht überfahren werden!

Aufhebung von Streckenverboten

Aufgabe:

Wie können die Überholverbote, die durch Zeichen 276 oder 277 angekündigt werden ohne Verkehrszeichen enden?

Antwort:

Zeichen 280 Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

Zeichen 281 Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über

Zeichen 282

Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote

Dürfen überholt werden

© Verkehrsinstitut München Hunger GmbH 36 3. Weitere Überholverbote

• § 19 (1) S.3 vor Bahnübergängen

• § 20 (3) Busse mit Warnblinklicht, die an Haltestellen heranfahren

• § 26 (3) Z. 293 Fußgängerüberwege

• (3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

Weitere Vorschriften zum Überholen

(4) 1Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. 2Beim Überholen muss ein ausreichender

Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. 3Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. 4An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. 5Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. 6Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Veranschaulichen Sie die Vorschriften!

Skizzen:

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Skizze:

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

Skizze:

Verkehrsinstitut München Hunger GmbH © 37

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so

mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Planung eines Überholvorgangs

Folgende Fragen müssen vor einem Überholvorgang beantwortet werden:

Ist der Überholvorgang sinnvoll?

_______________________________________________________________________________

Ist der Überholvorgang zulässig?

_______________________________________________________________________________

Ist der Überholvorgang möglich?

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Gefahrenlehre beim Überholen Aufgabe 1:

Bilden Sie Gruppen mit 3 bis 4 Teilnehmern.

Bearbeiten Sie mit Ihrer Gruppe eines der folgenden Themen:

1. Überholen in der Stadt

2. Überholen auf der Landstraße (Pkw)

3. Überholen auf der Landstraße (Lkw mit Anhänger) 4. Überholen auf der Autobahn

5. Überholen bei Nacht

6. Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen 7. Überholen von Straßenbahnen

8. Überholen von Rad Fahrenden

Betrachten Sie die Situationen aus den Perspektiven aller beteiligten Verkehrsteilnehmer.

Gehen Sie dabei mit folgender Systematik vor:

Überholsituationen, mögliche Gefahren und das richtige Verhalten zur Gefahrenvermeidung und Gefahrenentschärfung.

Visualisieren Sie Ihre Ergebnisse auf einem Flip-Chart und präsentieren es im Plenum.

Die Bearbeitungszeit beträgt 30‘!

© Verkehrsinstitut München Hunger GmbH 38 Aufgabe 2:

Zählen Sie alle Überholverbote der StVO stichpunktartig auf und ergänzen diese mit einer kleinen Skizze.

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§ 6 Vorbeifahren

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muss ausgeschert werden, ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen – wie beim Überholen – anzukündigen.

Vorbeifahren

Im Straßenverkehr gibt es immer wieder Situationen in denen stehende Hindernisse wie, haltende Fahrzeuge auf der Fahrbahn, abgestellte Container, Schneehaufen oder Baustellenabsicherungen das Befahren der ursprüngliche Fahrlinie im Fahrstreifen unmöglich machen.

Vorrangregelung

Grundsätzlich haben an Engstellen die Fahrzeugführer den Vorrang des Gegenverkehrs zu gewähren, die das Hindernis auf ihrer Fahrbahnseite haben.

An manchen Engstellen ist die Vorrangregelung durch Verkehrszeichen geregelt:

Dem Fahrzeugführer, der sich in der Engstelle befindet, ist durch den Fahrzeugführer, der den Vorrang hat, das Ausfahren aus der Engstelle zu ermöglichen.

Ankündigung von Engstellen durch folgende Gefahrzeichen:

Ausscheren

Neben der Klärung der Vorrangfrage ist in jedem Fall das Ausscheren durch Verkehrsbeobachtung des Nachfolgenden Verkehrs und durch Verwendung der Fahrtrichtungsanzeiger abzusichern. Auch das Wiedereinscheren ist grundsätzlich wieder anzukündigen. Wenn das „Blinken“ zum Wiedereinscheren zu Missverständnissen führen würde, sollte darauf verzichtet werden.

Zeichen 208 Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!

Zeichen 308

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Zeichen 121 Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn Zeichen 120 Verengte

Fahrbahn

© Verkehrsinstitut München Hunger GmbH 40 Vorsicht beim Vorbeifahren

Beim Vorbeifahren an Hindernissen muss der Fahrer auf den ausreichenden Seitenabstand achten.

Aufgabe:

Tragen Sie in Partnerarbeit mögliche Gefahren zusammen, die beim Vorbeifahren an Hindernissen auftreten können.

Überlegen Sie sich jeweils die richtigen Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und halten Sie Ihre Ergebnisse schriftlich fest.

Bearbeitungszeit 5 Minuten.

 …

Verhalten an Engstellen

Begegnungsverkehr Gleichgerichteter Verkehr

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§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

Definition

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren

markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

! Ausnahme vom Rechtsfahrgebot !

! Ausnahme vom Rechtsfahrgebot !

© Verkehrsinstitut München Hunger GmbH 42 (3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien

(Zeichen 340) markiert, dann dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt für Fahrbahnen, wenn insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert sind, für die zwei linken, dem Gegenverkehr vorbehaltenen, und den mittleren Fahrstreifen. Wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen.

Skizze:

(3b) Auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit vier durch Leitlinien (Zeichen 340) markierten Fahrstreifen sind die beiden in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten; sie dürfen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt auf sechsstreifigen Fahrbahnen für die drei in Fahrtrichtung linken Fahrstreifen.

Skizze:

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(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten

Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.

Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Skizzieren Sie das Reißverschlussprinzip und beschreiben Sie, welche Pflichten die einzelnen Verkehrsteilnehmer haben!

! Ausnahme vom Rechtsfahrgebot !

! Ausnahme vom Rechtsfahrgebot !

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§7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.

Skizze:

(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

Im Dokument Martin Hunger und Harald Bayer (Seite 25-64)