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6.2.1 Beurteilungspegel

In der Tabelle in Anlage 15 wird die durch die Firmen Wengler, Schaudt und Anselm verursachte Betriebslärmeinwirkung auf die Immissionsorte 5 bis 7 ermittelt. Der rechnerische Nachweis in dieser Tabelle erfolgte jeweils für die schalltechnisch ungünstigste Geschosslage. Nachfolgend werden die ermittelten Beurteilungspegel

"tags" aufgelistet:

Immissionsort 5 6 7

Beurteilungspegel "tags" in dB(A) 57,0 60,7 60,0

Der für "urbane Gebiete" maßgebende Immissionsrichtwert "tags" von 63 dB(A) wird nicht überschritten.

Allerdings ist ggf. noch eine Zusatzbelastung zu berücksichtigen, welche aus der potentiellen Nutzung weiterer Gewerbeflächen resultiert. Weitere Gewerbeflächen in der Nachbarschaft der o. g. Immissionsorte 5 bis 7 sind die im Bebauungsplan

"Oberfeld" als "eingeschränktes Gewerbegebiet" ausgewiesenen und mit Lärmkontingenten von LEK = 50 dB(A) "tags" und LEK = 35 dB(A) "nachts" belegten

Grundstücke Flst.-Nr. 6225, 6227 und 6228. Diese Lärmkontingente gelten zwar nur für Einwirkungsorte innerhalb der aus Anlage 3 ersichtlichen Richtungssektoren und wurden ausschließlich ermittelt, um im "allgemeinen Wohngebiet" südlich der Straße

"Im Oberfeld" bzw. der Gewerbestraße die dort maßgebenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten. Aufgrund der extrem geringen Lärmkontingente der Grundstücke Flst.-Nr. 6225, 6227 und 6228 kann jedoch eine relevante, durch Nutzung dieser Grundstücke verursachte Zusatzbelastung auf die o. g. Immissionsorte 5 bis 7 ausgeschlossen werden.

Ergänzend zur punktweisen Ermittlung der Lärmeinwirkung durch die Firmen Wengler, Schaudt und Anselm auf die Immissionsorte 5 bis 7 wurde in Anlage 16 die Betriebslärmeinwirkung "tags" in einer Höhe von 5 m über Gelände flächenhaft für die Grundstücke der Diakonie Kehl (Flst.-Nr. 6232 und 6233) ermittelt, und zwar ohne Berücksichtigung der dort aktuell errichteten Bebauung. Da auf einer Teilfläche am Nordrand dieser Grundstücke Flst.-Nr. 6232 und 6233 der für "urbane Gebiete"

maßgebende Immissionsrichtwert "tags" von 63 dB(A) überschritten wird, ist im Falle einer Ausweisung dieser Grundstücke als "urbanes Gebiet" sicherzustellen, dass schutzbedürftige Einwirkungsorte auf diesen Grundstücken ausschließlich südlich der in Anlage 16 eingetragenen 63 dB(A)-Isophone angeordnet werden.

Für die Betriebsflächen der Firmen Wengler und Schaudt ist im Bebauungsplan

"Oberfeld" ein Lärmkontingent "tags" von LEK = 59 dB(A) festgesetzt worden. Gemäß den Ausführungen im isw-Gutachten Nr. 4833/1063A dürfen diese Betriebe deshalb zum Schutz des südlich der Gewerbestraße (bzw. der Straße "Im Oberfeld") gelegenen "allgemeinen Wohngebiets" keine höheren Emissionen verursachen als im vorliegenden Rechenmodell berücksichtigt. Somit bedeutet die Umwandlung der Grundstücke Flst.-Nr. 6232 und 6233 in ein "urbanes Gebiet" auch keine Beschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe Wengler und Schaudt im Vergleich zur vorherigen Situation mit unbebauten, als "Gewerbegebiet"

ausgewiesenen Nachbargrundstücken Flst.-Nr. 6232 und 6233.

Allerdings ist im Bebauungsplan "Oberfeld" entlang der Südseite des Flurstücks Nr.

3636/5 eine 45 m lange und 3 m hohe Lärmschutzwand festgesetzt worden, um die immissionswirksame Lärmemission der Motorrad-Werkstatt Schaudt und der Kfz-Werkstatt Wengler hinreichend zu reduzieren. Diese Lärmschutzwand ist im Lageplan in Anlage 3 skizziert. Nur unter Berücksichtigung dieser Lärmschutzwand konnte im o.g. isw-Gutachten nachgewiesen werden, dass die Lärmimmissionen der Firmen Wengler und Schaudt an allen schutzbedürftigen Einwirkungsorten im "allgemeinen Wohngebiet" südlich der Gewerbestraße bzw. der Straße "Im Oberfeld" das dort aus dem Lärmkontingent von LEK = 59 dB(A) "tags" resultierende Immissionskontingent

"tags" (LIK,tags) nicht übersteigen. Solange durch die auf den Grundstücken Flst.-Nr.

6232 und 6233 zu errichtenden Gebäude keine gleichwertige Abschirmung erzielt wird, ist diese Lärmschutzwand weiterhin erforderlich.

Deshalb wird im Folgenden das zulässige Immissionskontingent "tags" der Fläche A, d. h. der durch die Firmen Wengler und Schaudt genutzten Betriebsfläche, innerhalb des "allgemeinen Wohngebiets" südlich der Straße "Im Oberfeld" verglichen mit dem unter Berücksichtigung der jeweiligen Schallausbreitungsbedingungen berechneten Beurteilungspegel "tags" der Firmen Wengler und Schaudt. Die Berechnungen beschränken sich dabei auf den im Bebauungsplan "Oberfeld", 1. Änderung, definierten Richtungssektor III. Die Berechnung der Immissionskontingente erfolgt gemäß dem Verfahren der DIN 45 691 [16]. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wird die aktuell geplante Bebauung der Diakonie Kork mit den jeweiligen Wand- und Firsthöhen im Detail berücksichtigt. Diese Berechnungen erfolgen für eine Immissions-orthöhe von 8 m über Gelände, d. h. für die schalltechnisch ungünstigste Geschosslage.

In Anlage 17, oben, ist die durch die Firmen Wengler und Schaudt verursachte Betriebslärmeinwirkung "tags" im "allgemeinen Wohngebiet" südlich der Straße "Im Oberfeld" in 8 m Höhe über Gelände dargestellt. In Anlage 17, unten, sind die aus dem Emissionskontingent von LEK = 59 dB(A) "tags" für die Fläche A einschließlich des Zusatzkontingents von 2 dB(A) für den Richtungssektor III ermittelten zulässigen Immissionskontingente "tags" grafisch dargestellt. Der Vergleich der beiden Grafiken

zeigt, dass lokal höhere Betriebslärm-Immissionen resultieren als gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan zulässig. Um diese erhöhten Betriebslärm-Immissionen zu vermeiden, bestehen folgende Möglichkeiten:

a) das Synchronisieren von Motorrädern erfolgt unmittelbar hinter dem aus Anlage 17, oben, ersichtlichen Technikgebäude der Diakonie Kork

oder

b) die Nordfassade des Technikgebäudes wird nach Westen hin durch eine 8 m lange Wand verlängert (siehe Skizze in Anlage 18, oben). Da die Fassade des Technikgebäudes eine Höhe von 2,75 m aufweist, wird auch für diese Wand eine Höhe von 2,75 m angenommen.

Für die Variante b wurde in Anlage 18, oben, die Betriebslärmeinwirkung der Firmen Wengler und Schaudt erneut berechnet. In Anlage 18, unten, ist die Differenz aus dem berechneten, den Firmen Wengler und Schaudt zuzuordnenden Beurteilungspegel

"tags" (Lr,t) und dem zulässigen Immissionskontingent "tags" (LIK,tags) dargestellt (d. h.

die Differenz der Lärmkarten der Anlagen 18, oben, und 17, unten). Positive Pegel-werte in Anlage 18, unten, kennzeichnen eine Überschreitung des gemäß Bebauungs-plan "Oberfeld" zulässigen Immissionskontingents der Fläche A, negative Werte eine Einhaltung bzw. Unterschreitung des Immissionskontingents. Innerhalb des Baufensters wird gemäß der Darstellung in Anlage 18, unten, das zulässige Immissionskontingent überwiegend eingehalten, im ungünstigsten Fall um maximal 0,5 dB(A) überschritten. Diese geringfügige Überschreitung erscheint noch tolerierbar, zumal der Immissionsanteil der Firmen Wengler und Schaudt mit Werten von Lr,t ≤ 49 dB(A) (siehe Anlage 18, oben) bereits den Immissionsrichtwert "tags" von 55 dB(A) maßgeblich unterschreitet.

Anmerkung:

Gemäß den Regelungen in Abschnitt 3.2.1 der TA Lärm ist der Immissionsbeitrag einer Anlage in der Regel als "nicht relevant" anzusehen, wenn "die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte … am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet". D. h., auch wenn das zulässige Immissionskontingent lokal geringfügig überschritten wird, liegt zumindest gemäß den Regelungen der TA Lärm kein unzulässiger Immissionsanteil vor.

6.2.2 Spitzenpegel

Vorstehende Ausführungen bezogen sich auf die Ermittlung und Beurteilung der berechneten Beurteilungspegel innerhalb der als "urbanes Gebiet" auszuweisenden

Grundstücke der Diakonie Kork (Flst.-Nr. 6232 und 6233) sowie auf das südlich der Straße "Im Oberfeld" gelegene "allgemeine Wohngebiet". Gemäß TA Lärm ist aber auch sicherzustellen, dass die je nach Gebietsausweisung jeweils zulässigen Spitzenpegel nicht überschritten werden.

Beispielhaft wird angenommen, dass auf der in Anlage 12 eingetragenen Emissionsfläche "Leerlauf und Synchronisation Motorrad" kurzdauernd ein Motorrad mit maximaler Drehzahl ("Vollgas") betrieben wird. Dieser Vorgang kann gemäß den Angaben in Abschnitt 4.4 mit einem Schall-Leistungspegel von LW,max  123 dB(A) angesetzt werden. Der Abstand zwischen der o. g. Emissionsfläche und dem nächstbenachbarten schutzbedürftigen Immissionsort bei den Gebäuden der Diakonie beträgt s > 20 m, der Abstand zwischen Emissionsfläche und "allgemeinem Wohngebiet" südlich der Straße "Im Oberfeld" s > 55 m. Bei Annahme freier Schallausbreitung verursacht das Einzelereignis "Vollgas" (LW,max = 123 dB(A)) folgende Spitzenpegel Lmax im Abstand s:

s ≥ 20 m: Lmax < 89 dB(A) s ≥ 55 m: Lmax < 80 dB(A)

Der in einem "urbanen Gebiet" zulässige Spitzenpegel "tags" von 93 dB(A) sowie der in einem "allgemeinen Wohngebiet" zulässige Spitzenpegel "tags" von 85 dB(A) werden unter Berücksichtigung dieser Abstände nicht überschritten.

7. EMPFEHLUNGEN

Gemäß den Ausführungen in Abschnitt 6 sind bei der Überplanung der in Anlage 1 als mögliches "urbanes Gebiet" bezeichneten Fläche aufgrund schalltechnischer Gesichtspunkte folgende Randbedingungen zu beachten:

 Die in Anlage 1 dargestellte Fläche kann als "urbanes Gebiet" ausgewiesen werden. Ausgenommen ist lediglich die Nordosthälfte des Grundstücks Flst.-Nr.

3656/24 (Badstraße 2); diese Teilfläche sollte weiterhin als "Gewerbegebiet"

dargestellt werden.

 Eine schutzbedürftige Nutzung in dem als "urbanes Gebiet" auszuweisenden Südwestteil des Grundstücks Flst.-Nr. 3656/24 ist auf die Fläche südwestlich der aus Anlage 14 ersichtlichen 63 dB(A)-Isophone zu begrenzen.

 Falls das Grundstück Flst.-Nr. 3656/20 (Feuerwehrgerätehaus) als "urbanes Gebiet" ausgewiesen wird, sollte sichergestellt werden, dass auf diesem Grundstück keine schutzbedürftigen Räume mit öffenbaren, zum Betriebs-gelände der Pfaff GmbH orientierten Fenstern angeordnet werden.

 Bei einer Ausweisung der Grundstücke Flst.-Nr. 6232 und 6233 als "urbanes Gebiet" ist zu beachten, dass auf diesen Grundstücken nördlich der aus Anlage 16 ersichtlichen 63 dB(A)-Isophone keine öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Räume angeordnet werden.

 Die bereits im Bebauungsplan "Oberfeld", 1. Änderung, für einzelne Teilflächen festgesetzten Lärmkontingente und Zusatzkontingente für einzelne Richtungs-sektoren sollten weiterhin gelten, unabhängig davon, ob diese Teilflächen wie bisher als "eingeschränktes Gewerbegebiet" gemäß der 1. Änderung des Bebauungsplans "Oberfeld" ausgewiesen sind oder in einem neuen Bebau-ungsplan als "urbanes Gebiet" ausgewiesen werden. Die entsprechenden schalltechnischen Festsetzungen sind sinngemäß aus dem Bebauungsplan

"Oberfeld", 1. Änderung, zu übernehmen.

 Im Bebauungsplan "Oberfeld", 1. Änderung, wurde entlang der Südseite des Flurstücks Nr. 3636/5 eine 45 m lange und 3 m hohe Lärmschutzwand festgesetzt. Diese Festsetzung kann unter Berücksichtigung der Abschirmung durch die auf den Grundstücken Flst.-Nr. 6232 und 6233 (jeweils Diakonie Kork) entfallen, wenn die schalltechnisch problematischen Synchronisationsvorgänge bei der Schaudt Motorradtechnik GmbH direkt nördlich des Technikgebäudes der Diakonie stattfindet oder wenn ausgehend von der Nordwestecke dieses Technikgebäudes in Richtung Westen eine etwa 8 m lange und 2,75 m hohe Wand errichtet wird.

8. ZUSAMMENFASSUNG

Die Gemeinde Neuried plant die Umwandlung von Grundstücksflächen entlang der Badstraße in Neuried-Altenheim von einem "Gewerbegebiet" in ein "urbanes Gebiet".

Diese Umwandlung hat zur Folge, dass gemäß TA Lärm [1] vor Fassaden bestehender bzw. geplanter schutzbedürftiger Gebäude innerhalb des Plangebiets im Vergleich zur derzeitigen Situation "strengere" schalltechnische Anforderungen gelten. Deshalb war in der vorliegenden Ausarbeitung zu prüfen, ob und ggf. welche betrieblichen Einschränkungen für bestehende Gewerbebetriebe innerhalb der zu überplanenden Fläche sowie in deren Nachbarschaft aufgrund dieser "strengeren" Anforderungen resultieren.

In Abschnitt 6 der vorliegenden Ausarbeitung wurde aufgezeigt, dass eine Ausweisung des in Anlage 1 eingetragenen Plangebiets als "urbanes Gebiet" unter Berücksich-tigung schalltechnischer Gesichtspunkte möglich ist; lediglich die Nordosthälfte des Flurstücks Nr. 3656/24 ist von dieser Umwandlung auszunehmen. Außerdem sind die weiteren, in Abschnitt 6 im Detail erläuterten und in Abschnitt 7 zusammengefassten Randbedingungen bezüglich der Festsetzung von Baufenstern und der Übernahme der schalltechnischen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan "Oberfeld", 1.

Änderung, zu berücksichtigen.

Büro für Schallschutz Dr. Wilfried Jans

(Dr. Jans)

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Lageplan mit Eintragung des geplanten "urbanen Gebiets"; modifizierter Auszug aus einem vom Planungsbüro Fischer, Freiburg, überlassenen Plan

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- modifizierter Auszug aus dem zeichnerischen Teil zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Oberfeld"

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Lageplan mit Eintragung des geplanten "urbanen Gebiets" sowie der im Bebauungsplan "Oberfeld", 1. Änderung, kontingentierten Gewerbeflächen;

Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 2.1

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Lageplan mit Eintragung von Gewerbebetrieben innerhalb und außerhalb des Plangebiets;

Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 2.2

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Orientierungswerte von Beiblatt 1 zu DIN 18 005 Teil 1 und Immissionsrichtwerte der TA Lärm;

Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 3.2

Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung gem. Beiblatt 1 zu DIN 18 005 Teil 1

Gebietskategorie Orientierungswerte in dB(A)

tags nachts

a) reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete,

Ferienhausgebiete 50 40 bzw. 35

b) allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete,

Campingplatzgebiete 55 45 bzw. 40

c) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen 55 55

d) besondere Wohngebiete 60 45 bzw. 40

e) Dorfgebiete, Mischgebiete 60 50 bzw. 45

f) Kerngebiete, Gewerbegebiete 65 55 bzw. 50

g) Sondergebiete, "soweit sie schutzbedürftig sind,

je nach Nutzungsart" 45 bis 65 35 bis 65

Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm Abschnitt 6.1

Gebietskategorie Immissionsrichtwerte

e) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungs-

gebiete 55 40

f) reine Wohngebiete 50 35

g) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim - fotografische Dokumentation:

oben: Blick von Osten auf die Gebäude Badstraße 2 und 4 sowie auf den Messpunkt b Mitte: Blick von Westen auf die Betriebshalle Pfaff und den Messpunkt a

unten: Sägearbeiten auf dem Betriebsgelände der Pfaff GmbH

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Lageplan mit Eintragung der bei den Schallpegelmessungen am 11.07.2018 definierten Messpunkte a und b sowie des maßgeblichen Emissionsorts der Sägearbeiten bei der Andreas Pfaff GmbH; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 4.1.1

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- grafische Registrierung des zeitlichen Schallpegelverlaufs an den Messpunkten a (blaue Kurve) und b (rote Kurve); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 4.1.1

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Terzpegelspektren an den Messpunkten a (oben) und b(unten) während Sägearbeiten auf dem Betriebsgelände der Andreas Pfaff GmbH; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 4.1.1

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim - Immissionstabelle für Sägearbeiten bei der Andreas Pfaff GmbH

Legende

LW = Schall-Leistungspegel der Quelle in dB(A) K0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in dB

Adiv = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Agr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in dB

Abar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB Aatm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in dB Ls = Immissionspegel in dB(A)

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Lageplan mit Eintragung der bei der Immissionsprognose für die Andreas Pfaff GmbH und für das Feuerwehrgerätehaus berücksichtigten Objekte;

Erläuterungen siehe Text, Abschnitte 4.1 und 4.2

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Lageplan mit Eintragung der bei der Immissionsprognose für die Kfz-Werkstatt Wengler, für die Motorradwerkstatt Schaudt und für die Zimmerei Anselm berücksichtigten Objekte;

Erläuterungen siehe Text, Abschnitte 4.3 bis 4.5

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Immissionstabelle zur Ermittlung der Beurteilungspegel "tags" durch die Andreas Pfaff GmbH und das Feuerwehrgerätehaus (oben); pauschale Ermittlung des Immissionsanteils "tags"

der Firma Seco Messebau auf den Immissionsort 4 (Mitte) sowie Legende (unten);

Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6.1

Legende

L'W = längenbezogener Schall-Leistungspegel in dB(A) L''W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in dB(A) l = Länge der Schallquelle (Fahrstrecke) in m

S = Fläche der Schallquelle in m²

LW = Schall-Leistungspegel der Quelle in dB(A) K0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in dB

Adiv = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Agr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in dB

Abar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB Aatm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in dB Ls = Immissionspegel in dB(A)

LW = Korrektur zur Berücksichtigung von Dauer bzw. Häufigkeit der Lärmeinwirkung in dB Lr,t = Beurteilungspegel "tags" in dB(A)

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- grafische Darstellung der Betriebslärmeinwirkung "tags" in 8 m Höhe über Gelände auf das Grundstück Flst.-Nr. 3656/24 durch die Andreas Pfaff GmbH, durch Übungen bei der Feuerwehr sowie durch die Firma Seco Messebau; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6.1

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- Immissionstabelle zur Ermittlung der Beurteilungspegel "tags" durch die Kfz-Werkstatt Wengler, durch die Schaudt Motorradtechnik GmbH und durch die Zimmerei Anselm;

Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6.2.1

Legende

L'W = längenbezogener Schall-Leistungspegel in dB(A) L''W = flächenbezogener Schall-Leistungspegel in dB(A) l = Länge der Schallquelle (Fahrstrecke) in m

S = Fläche der Schallquelle in m²

LW = Schall-Leistungspegel der Quelle in dB(A) K0 = Zuschlag für gerichtete Abstrahlung in dB

Adiv = Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Agr = Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in dB

Abar = Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB Aatm = Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB Re = Pegelerhöhung durch Reflexionen in dB Ls = Immissionspegel in dB(A)

LW = Korrektur zur Berücksichtigung von Dauer bzw. Häufigkeit der Lärmeinwirkung in dB Lr,t = Beurteilungspegel "tags" in dB(A)

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- grafische Darstellung der Betriebslärmeinwirkung "tags" auf die Grundstücke Flst.-Nr. 6232 und 6233 durch die Firmen Wengler, Schaudt und Anselm

Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6.2.1

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- grafische Darstellung der durch die Firmen Wengler und Schaudt verursachten Beurteilungs- pegel "tags" in 8 m Höhe über Gelände (oben); gemäß Bebauungsplan "Oberfeld" zulässiges Immissionskontingent "tags" der Fläche A (unten); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6.2.1

Geplantes "Urbanes Gebiet Badstraße" in Neuried-Altenheim

- grafische Darstellung der durch die Firmen Wengler und Schaudt verursachten Beurteilungs- pegel "tags" in 8 m Höhe über Gelände unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Wandscheibe am Technikgebäude (oben); Differenz zwischen den in der oberen Grafik dargestellten Werten des Beurteilungspegels "tags" und dem gemäß Anlage 17, unten, zulässigen Immissions- kontingent "tags" (unten); Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 6.2.1