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Waldrelevante Abkommen

Im Dokument Die Politik des Waldes (Seite 32-37)

1. Abschnitt  : Die Politik des Waldes im globalen Kontext  :

1.5 Wälder im völkerrechtlichen Kontext

1.5.2 Waldrelevante Abkommen

Völkerrechtlich relevante Instrumente11 mit Bezug zur Politik der natürlichen Res-sourcen haben in den letzten Jahrzehnten einen Boom erfahren (siehe Abbildung 1, S. 16).

Waldrelevante Verträge wurden vielfach auf regionaler und globaler Ebene ab-geschlossen. Ein Hintergrundpapier des permanenten Waldforums UNFF (UNFF, 2004a) spricht beispielsweise von 19 globalen und 11 regionalen Instrumenten, die in der einen oder anderen Weise mit dem Thema Wald zu tun haben und die ver-schiedene Aspekte völkerrechtlich abdecken (siehe auch Pülzl/Wydra/Wildburger, 2009).

In den 1960er-und in den 1970er-Jahren tauchten auf der Umweltagenda Thema-tiken auf, die mit dem Schutz von Habitaten, der Übernutzung von Wildbeständen und der Verfügbarkeit von Tropenhölzern in Verbindung standen. Folgende Instru-mente wurden geschaffen :

11 Rechtlich nicht verbindliche Instrumente werden hier nicht angeführt. Für einen kurzen Überblick siehe UNFF, 2004a.

1 Die Politik des Waldes im globalen Kontext

Abbildung 1: Umweltkonventionen und Abkommen 1971–2001 ; Quelle : UNEP]

1 Internationales Übereinkommen über Feuchtgebiete (RAMSAR)

2 Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CI-TES)

3 Internationales Tropenholzabkommen (ITTA)

In der nachfolgenden Tabelle (Abbildung 2) wird auf den waldbezogenen Fokus dieser internationalen Abkommen einzeln eingegangen.

RAMSAR und CITES wurden zu Beginn der 1970er-Jahre und das ITTA zehn Jahre später, Anfang der 1980er-Jahre, angenommen. Diese Abkommen stellen waldrelevante Verträge der ersten Generation dar, da sie den Schutzaspekt zweifel-los in den Vordergrund des Verhandlungsinteresses stellen.

Durch RAMSAR, das den Schutz von anerkannten Feuchtgebieten (hier vor al-lem den Habitatsschutz der Wasservögel) in den Vordergrund stellt, werden u. a.

auch Mangrovenwälder geschützt. Der Schutz der Habitate schließt Richtlinien für das Management der Einzugsgebiete unter der Berücksichtigung der Rolle der Wäl-der mit ein. CITES schützt gefährdete Waldtypen, die im Annex angeführt werden und damit als Objekt des internationalen Handels auftreten. Das ITTA hingegen ist ein explizit waldbezogenes Abkommen, das zur Förderung des Handels mit Tro-penhölzern entstanden ist. Das nachhaltige Management von TroTro-penhölzern wird genauso angestrebt wie die Weiterentwicklung der waldbezogenen Industrie durch Kooperation, Beratungs- und Projektaktivitäten (siehe Abbildung 3).

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1971 1973 1975 1977 1979 1981 1983 1985 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001

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Wälder im völkerrechtlichen Kontext 1 Mangroven-wälder und Richtlinien für das Management von Einzugsgebieten unter Berücksichti-gung der Rolle der Wälder mit ein Internationales

Gefährdete Waldtypen, die im Annex auf-gelistet werden und damit zum Objekt des internationalen Handels werden

Internationales Tro-penholzabkommen

ITTA International Tropical Timber Agreement

Förderung von internationalem Handel mit Tropenhölzern, nachhaltiges Management von Tropenhölzern und die Weiterentwick-lung von waldbezogener Industrie durch internationale Beratung und Kooperation, Policy- und Projektaktivitäten

Abbildung 2: Abkommen der 1. Generation und ihr waldbezogener Fokus; Quelle: UNFF, 2004a

Abkommen der zweiten Generation zeichnen sich durch ein breiteres Verständnis der Umweltproblematik und hier insbesondere der Waldthematik aus. Sie inkludie-ren neben dem Schutzaspekt auch den Managementaspekt der natürlichen Ressour-cen. Zu den wichtigsten zählen die folgenden :

1 Konvention für biologische Vielfalt (CBD) und Catagena-Protokoll für biologische Sicherheit

2 Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und Kyoto-Protokoll 3 Wüstenkonvention (UNCCD)

Die drei Konventionen (CBD, UNFCCC, UNCCD) werden als Nachhaltigkeits-abkommen (treaties on sustainable development) bezeichnet. Die Konvention für biologische Vielfalt und die Klimarahmenkonvention wurden im Rahmen der UNCED-Konferenz in Rio de Janeiro im Juni 1992 verabschiedet, während die Wüs-tenkonvention erst zwei Jahre später in Paris angenommen wurde. Sie zeichnen sich alle drei durch eine universelle Mitgliedschaft aus. Die beiden Protokolle (Kyoto- und Catagena-Protokoll) wurden erst im Zuge der Umsetzung der UNFCCC und der CBD im Jahr 1997 bzw. 2000 verabschiedet. Aus der weiter unten angeführten Tabelle (Abbildung 3) kann der waldbezogene Fokus dieser Instrumente abgelesen

1 Die Politik des Waldes im globalen Kontext

werden. Der Beschreibung der Gesamtinhalte12 dieser Verträge wird hier aus Platz-mangel keine Aufmerksamkeit zuteil.

Schutz und nachhaltige Nutzung von biologi-scher Vielfalt der Wälder und deren fairer und gerechter Aufteilung des Gewinns von Nutzung der genetischen Ressourcen

Catagena-Protokoll für biologische Si-cherheit

Catagena Protocol on Bio-safety to the Convention on Biological Diversity

Biologische Sicherheit in Verbindung mit gen-technisch modifizierten Waldtypen

Zielt auf die Stabilisierung der Treibhausgase in der Atmosphäre ab, um den menschlich ver-ursachten globalen Klimawandel zu verhindern – dabei wird die Rolle, die Wälder spielen kön-nen, beachtet

Kyoto-Protokoll Kyoto Protocol to the Con-vention on Climate Change

Flexibler Implementationsmechanismus inklu-diert den Joint Implementation und den Clean Development Mechanismus. Diese umfassen auch waldrelevante Projekte, die den Klimawan-del ansprechen

Wälder werden als wichtige Elemente der Prä-vention von Dürre und Verwüstung angesehen:

Entwaldung hingegen wird als mitwirkendes Element der Verwüstung und Walddegradation betrachtet

Abbildung 3: Abkommen der 2. Generation und ihr waldbezogener Fokus Quelle: UNFF, 2004a

Durch die CBD werden der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Viel-falt der Wälder und die faire und gerechte Aufteilung des Gewinns durch die Nutzung der genetischen Ressourcen gewährleistet. Arten als solche werden in der Konvention selbst nicht definiert. Die Konvention für biologische Vielfalt ist im Unterschied zu an-deren internationalen Verpflichtungen zum Artenschutz nicht gebiets- oder artenbezo-gen. Sie will die biologische Vielfalt im Ganzen bzw. als Ganzes13 schützen. Sie verbin-det erstmals den Schutzansatz mit dem Ansatz einer nachhaltigen Nutzung und geht damit über bestehende internationale Abkommen hinaus (vgl. Schneider, 1998 : 30).

12 Siehe z. B. Brown-Weiss, E./Jacobson, H. K. (Hrsg.) (1998). Engaging Countries. Strengthening Compliance with international environmental accords. MIT Press. Cambridge, Massachusetts.

13 Die internationale Gemeinschaft möchte den Verlust von biologischer Vielfalt bis 2010 stoppen.

Wälder im völkerrechtlichen Kontext 1 Im Rahmen der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD wurde ein Arbeitspro-gramm für die biologische Vielfalt der Wälder verabschiedet (Pülzl, 2003a). Während das 1. Arbeitsprogramm aus dem Jahr 1998 eher wissenschaftsorientiert war, ist das vorliegende Programm aktionsorientiert und spricht vor allem die Notwendigkeit der Umsetzung des Schutzes und der Nutzung der biologischen Vielfalt der Wälder im nationalstaatlichen Kontext an. Das Arbeitsprogramm selbst ist allerdings freiwillig, und seine Umsetzung stellt demgemäß keine rechtliche Verpflichtung dar.

Das Catagena-Protokoll, das im Rahmen der CBD verhandelt wurde, legt sein Hauptgewicht auf die biologische Sicherheit in Verbindung mit gentechnisch ver-änderten Waldtypen (siehe Abbildung 3).

Das UNFCCC zielt auf die Stabilisierung der Treibhausgase in der Atmosphäre ab, um dem menschlich verursachten globalen Klimawandel entgegenzuwirken.

Dabei findet die Rolle der Wälder Beachtung. Die 7. Vertragsstaatenkonferenz der UNFCCC anerkannte (Vereinbarung von Marrakesch) vier Hauptaufgaben der Wäl-der im Zusammenhang mit dem Klimawechsel :

“1) source of carbon dioxide when destroyed or degraded 2) sensitive indicator of a changing climate

3) source of biofuels to replace fossil fuels

4) carbon sink, when managed sustainably” (UNFF, 2004a).

Das dazugehörige Kyoto-Protokoll nennt flexible Implementationsmechanismen, die die Joint Implementation und den Clean-Development-Mechanismus umfassen. Wald-relevante Projekte mit Bezug zum Klimawandel sind hier eingeschlossen, allerdings ist das Kyoto-Protokoll noch nicht so lange in Kraft.

Die UNCCD schließlich betrachtet den Schutz der Wälder als wichtiges Element der langfristigen Strategien der Prävention von Dürre und Verwüstung. Entwaldung wird als Ursache für die Verwüstung und Degradation betrachtet.

Die Welthandelsorganisation (World Trade Organisation), die globale Orga-nisation, die sich als Einzige mit den zwischenstaatlichen Handelsregeln beschäftigt, verfügt über kein explizites Waldabkommen. Allerdings inkludieren eine Reihe von WTO-Abkommen Maßnahmen, die Umweltbelange betreffen. Das Ziel der nachhal-tigen Entwicklung und des Umweltschutzes wurde in die Präambel des Abkommens, das die WTO ins Leben rief, aufgenommen. Die HandelsministerInnen haben am Ende der Uruguay-Runde im Jahre 1994 beschlossen, ein umfassendes Arbeitspro-gramm zum Thema „Handel und Umwelt“ zu beginnen, das mit der Schaffung eines Handels- und Umweltkomitees eingeläutet wurde und das daher auch Relevanz für die natürlichen Ressourcen der Wälder hat.

0 Die Politik des Waldes im globalen Kontext

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erhaltung und Bewahrung von Wäldern und deren natürlichen Ressourcen von den bereits bestehenden Instrumenten relativ gut abgedeckt wird. Überschneidende Aktivitäten werden allerdings nur verhältnismä-ßig wenige ausgeführt. In einigen Fällen kommt es bei der Umsetzung der Anforderun-gen im Rahmen der Völkerrechtsinstrumente auch zu Unvereinbarkeiten. Als Beispiel kann „traditionelles bzw. tradiertes forstliches Wissen“ genannt werden sowie die unter-schiedliche Art und Weise, wie dieses im Rahmen der Konvention für biologische Viel-falt bzw. im Rahmen der Welthandelsorganisation betrachtet und besprochen wird.

All diese weiter oben genannten Instrumente haben einen rechtlich verbindlichen Status, beschäftigen sich aber nicht mit der nachhaltigen Bewirtschaftung aller Wald-typen. Das bedeutet, dass keines dieser Instrumente klare Regeln für die nachhaltige Nutzung von Waldressourcen beinhaltet. Substanzielle Themen, wie etwa die Waldbe-deckung, der Kampf gegen die Entwaldung, die Nutzung der Waldressourcen und der Handel damit sowie der Schutz von traditionellem forstlichem Wissen, wurden nur ungenügend durch die bereits vorhandenen Instrumente abgedeckt. Die Erhaltung der Waldbedeckung bzw. der Kampf gegen die Entwaldung und Degradierung stel-len seit den 1980er-Jahren wichtige Themen dar. Internationaler Handel ist seit jeher ein wichtiges Verhandlungsthema, das juristisch gesehen vor allem im Rahmen der Welthandelsorganisation abgedeckt wird. Internationaler Handel kann sich allerdings neben dem Handel mit Waldprodukten auch mit Fragen der illegalen Holznutzung auseinandersetzen. Die finanzielle Ausstattung der vorhandenen Instrumente erscheint in den Augen vieler Staaten als unzureichend, um den Schutz und den nachhaltigen Nutzen der Waldressourcen zu gewährleisten (Pülzl/Rametsteiner/Tarasofsky, 2004 : 31f.). Aus diesen eben angeführten Gründen wird seit Ende der 1980er-Jahre nach einem international rechtlich verbindlichen Instrument für Wälder verlangt.

Bevor nun die Verhandlungen rund um eine internationale Waldkonvention näher in Augenschein genommen werden und die tatsächlichen Geschehnisse skizziert werden, gilt es den theoretischen Hintergrund des vorliegenden Buches zu klären.

Im Dokument Die Politik des Waldes (Seite 32-37)