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Würdigung des Natura 2000-Gebiets

Das FFH-Gebiet umfasst submontane bis hochmontane Lagen der Bergrücken, Hänge und Täler im Mittleren Schwarzwald sowie im westlichen Südschwarzwald und erstreckt sich bis in den hochmontanen Hochflächenschwarzwald. Steile Talhänge sind teilweise geprägt von Felsdurchragungen und Schutthalden. Moore kommen vor allem in den Hohlformen des wür-meiszeitlichen Vergletscherungsgebietes des Hochschwarzwaldes vor und stellen eine Be-sonderheit des Gebietes dar.

Im FFH-Gebiet liegen acht Naturschutzgebiete, davon sind die Gebiete Bisten, Erlenbruck-moor, Eschengrundmoos, Hinterzartener Moor, Hirschenmoor und Rotmeer ganz bzw. über-wiegend bewaldet. Unteres Seebachtal und Ursee liegen überüber-wiegend im Offenland. Des Wei-teren liegen drei Schonwälder (Fürsatzmoos, Wunderlemoos und ein geringer Teil des Feld-bergwalds) und drei aneinander angrenzende Bannwälder (Scheibenfelsen, Scheibenfelsen Südost und Scheibenfelsen-Erweiterung) im FFH-Gebiet. Eine Teilfläche des FFH-Gebiets nördlich des Zastlerbaches ist zugleich Teil des Biosphärengebiets Schwarzwald (mit Anteilen an Kern-, Pflege- und Entwicklungszone).

Knapp 70 % des FFH-Gebietes sind bewaldet. Die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit der Wälder des Gebietes zeichnet sich dadurch aus, dass beinahe die Hälfte der Waldfläche als Naturschutzgebiet, Schonwald oder Bannwald ausgewiesen ist. Darüber hinaus existieren auch außerhalb dieser Schutzgebiete zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope im Wald. Die Regionalwälder nach Standortskundlich Regionaler Gliederung (MICHIELS 2014) sind im Wes-ten des FFH-Gebietes Buchen-Tannen-Wälder, örtlich mit Fichte und wegen der vielen blocki-gen Urgesteinsböden auch mit Bergahorn. Natürliche Fichtenwaldstandorte finden sich hier auf Moorböden und sauren Block- und Felshängen. Im Osten des FFH-Gebietes sind als Re-gionalwälder montane Tannen-Buchen-Wälder mit Fichte und hochmontane Fichten-Tannen-Buchenwälder mit Bergahorn anzunehmen. Die Tanne tritt auf den mäßig sauren und sauren Braunerden und Podsolen der Granitverwitterungsböden gleichwertig neben die Buche, auf den am stärksten degradierten, stark sauren Standorten und auf vernässenden Böden domi-niert sie zusammen mit der Fichte.

Das Gebiet weist einen großen Moorreichtum auf; hier findet man noch sehr gut erhaltene und ausgebildete Moorkomplexe vor. Moore stellen einen der gefährdetsten Lebensräume in Mit-teleuropa dar. Entwässerung und Torfabbau haben jedoch die meisten Moore zerstört oder irreversibel beeinträchtigt. Dies verdeutlicht ihren Schutzwert, da sie zu den wissenschaftlich interessantesten, landschaftlich reizvollsten und naturschutzfachlich wertvollsten Lebensräu-men zählen. An diesen extreLebensräu-men, staunassen, meist nährstoffarLebensräu-men Lebensraum sind nur spezialisierte Tier- und Pflanzenarten angepasst.

Die großflächigen und ausgesprochen artenreichen Borstgrasrasen und Wacholderheiden an den steilen Hängen rund um den Hinterwaldkopf, Weilersbach und Altglashütten runden die Vielfältigkeit des Gebiets ab. Der Großteil der Flächen wird traditionell bereits seit Jahrzehnten mit Rindern beweidet. Hier konnten sich einige seltene Arten, wie z.B. die landschaftsprägende Arnika (Arnica montana, RL2), halten. Die wenigen Mähwiesen im Gebiet werden ebenfalls großteils beweidet und gehen oft mosaikartig in Borstgrasrasen über. Ebenso wie im Wald sind hier großflächig Biotope zu verzeichnen.

Im Höllental findet sich eine stabile Population der Spanischen Flagge, die dort an Waldrän-dern mit großen Beständen des Wasserdosts vorkommt.

Im gesamten Gebiet sorgt bereits seit einigen Jahren der Biber für dynamische Standorte.

Viele Fließgewässer entsprechen zwar keinem Lebensraumtyp, doch kommt die Groppe vor.

Auf Grund der Seltenheit der Art stellt der Weilersbach mit dem Vorkommen des Steinkrebses einen besonders wichtigen Bestandteil des Gebiets dar.

3.1 Zusammenfassende Darstellung der Ziele und der Maßnahmenplanung

Die Bewahrung der Vorkommen in ihrer vorhandenen räumlichen Ausdehnung sowie in ihrem bestehenden Zustand mit ihrem charakteristischen und regionaltypischen Arteninventar ist das wesentliche Erhaltungsziel für die Lebensraumtypen. Die Erhaltung der Lebensstätten in der momentan vorhandenen Quantität und Qualität ist analog das wesentliche Ziel für die im Ge-biet vorkommenden Arten.

Für einige Lebensraumtypen werden keine aktiven Maßnahmen benötigt. Ihr Erhaltungszu-stand sollte in regelmäßigen Abständen (5 bis 10 Jahre) überprüft werden, um bei Bedarf ge-eignete Maßnahmen ergreifen zu können. Zu diesen Lebensraumtypen gehören Natürliche nährstoffreiche Seen, Dystrophe Seen, Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, Feuchte Hochstaudenfluren, Silikatschutthalden, Naturnahe Hochmoore, Geschädigte Hoch-moore, Übergangs- und SchwingrasenHoch-moore, Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, Pionier-rasen auf Silikatfelskuppen und Moorwälder (nur Biotop 8014-2352-94).

Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen sollten ein-bis zweischürig gemäht wer-den. Ein Abräumen des Mähguts wird empfohlen. Eine kurze Nachbeweidung ist möglich. Al-ternativ ist eine Umtriebsweide mit geringer Nutzungsfrequenz mit kurzen Weidephasen (ma-ximal vier Wochen) und langer Weideruhe (etwa 8 Wochen) und einem einschürigen Schnitt möglich. Der Artenreiche Borstgrasrasen am Ottenberg sollte nicht wie bisher gemulcht, son-dern einschürig gemäht und das Mähgut abgetragen werden. Die Pfeifengraswiesen sowie das Kalkreiche Niedermoor sollten weiterhin einschürig ab Mitte September gemäht und das Mähgut abgefahren werden.

Die Artenreichen Borstgrasrasen sowie die Wacholderheiden des Gebiets sollten weiterhin beweidet werden. Die empfohlene extensive Beweidung sollte nicht über 1 Großvieheinheit/ha (GVE/ha) und nicht unter 0,3 GVE/ha liegen und in Form einer Standweide mit langen Weide-perioden stattfinden. In Bereichen mit aufkommender Verbuschung ist eine kurze intensive Nutzung als Umtriebsweide bzw. alternativ eine maschinelle Weidepflege ratsam. Auf einem Artenreichen Borstgrasrasen beim Hinterwaldkopf sollte eine regelmäßige Pflege in Form ei-ner Beweidung etabliert werden. Einige Kalkreiche Niedermoore können in Form eiei-ner Ganz-jahresweide mit max. 0,8 GVE/ha extensiv beweidet werden.

Einige Flächen bei Weilersbach sind aktuell zu intensiv beweidet. Hier ist die Umstellung auf ein in Abschnitt 7.2.2 beschriebenes Mahdregime sinnvoll. Einige Artenreiche Borstgrasrasen weisen aktuell einen hohen Anteil an Störungs- und Beweidungszeigern auf und sollten daher extensiver beweidet werden (siehe Abschnitt 7.2.3).

Bei den Verlustflächen werden Maßnahmen zur Wiederherstellung erforderlich. Auf einigen sollte zunächst über mindestens vier Jahre eine zweischürige Mahd mit Abräumen des Mähguts erfolgen. Zwei Flächen entlang eines steilen Hangs bei Weilersbach sollten nicht weiter gedüngt werden. Eine ehemalige Mähwiese im Süden bei Weilersbach ist zu extensiv gepflegt, es handelt sich um eine bereits von Bulten geprägte Moosmatte. Hier sollte eine Mahd entsprechend Abschnitt 7.2.2 durchgeführt werden. Gleiches gilt für eine ehemalige Berg-Mähwiese südwestlich des Zipfelhofs. Hier kommen bereits Sukzessionsgebüsche auf, die zunächst maschinell entfernt werden sollten.

In einigen Übergangsmooren sollten die am Rande der Erfassungseinheiten aufkommenden Fichten regelmäßig im Abstand von mehreren Jahren manuell entfernt werden. Generell sollte ein Kronendach von 40-50 % Deckung erhalten bleiben, um zu starke Verdunstung und daraus resultierende Trockenschäden zu vermeiden.

Jegliche Form von Nährstoffeintrag, z.B. durch Düngereintrag aus Nachbarflächen, sollte in den Hochmooren, degenerierten Hochmooren und Übergangsmooren dauerhaft verhindert werden. Die verschiedenen Moor-Lebensraumtypen liegen meist in Geländesenken und sind

teilweise in landwirtschaftlich genutzte Flächen eingebettet, sodass auch eine dauerhaft ex-tensive Nutzung der Nachbarflächen der Moore sichergestellt werden sollte.

Bauliche Vorhaben oder Unterhaltungsmaßnahmen, die zu nachteiligen Veränderungen des Lebensraumes von Steinkrebs, Groppe und Bachneunauge führen, sollten unterlassen wer-den. Zwingend notwendige Maßnahmen sollten möglichst schonend durchgeführt bzw. in na-turnaher Bauweise unter Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche der jeweiligen Arten umgesetzt werden.

Es sollte eine Konzeption zur dauerhaften Erhaltung der lebensraumtypischen, seltenen Pflan-zenarten des Lebensraumtyps Nährstoffarme Stillgewässer mit Brachsenkraut-Gesellschaften erstellt werden, die Fachleute involviert und vor allem eine regelmäßige Kontrolle der Pflan-zenbestände beinhaltet.

Im NSG „Unteres Seebachtal“ können im Bereich des Titisees und der dortigen Campingplätze Absperrungen und Hinweistafeln zur Verringerung von Trittschäden und Trampelpfaden und somit zur Erhaltung der LRT Bodensaure Nadelwälder und Moorwälder beitragen. Für die bei-den Dystrophen Seen Mathisleweiher und Windgfällweiher sollte ein Konzept erarbeitet wer-den, das Maßnahmen zur Besucherlenkung prüft.

Die Fortsetzung der Naturnahen Waldwirtschaft wird empfohlen. Dieses Konzept unterstützt den Fortbestand der Hainsimsen-Buchenwälder, Waldmeister-Buchenwälder, Subalpinen Bu-chenwälder, Auenwälder mit Erle, Esche, Weide, Schlucht- und Hangmischwälder, Bodensau-ren Nadelwälder und Moorwälder sowie des Grünen Besenmooses. Für die Waldlebens-raumtypen in den zahlreichen Naturschutzgebieten und Schonwäldern orientieren sich die empfohlenen Pflegemaßnahmen darüber hinaus an den jeweiligen Rechtsverordnungen.

Die Intensivierung der Bejagung an Schwerpunkten kommt der Naturverjüngung und Boden-vegetation in Schlucht- und Hangmischwäldern, Bodensauren Nadelwäldern und Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation zugute.

Zur Erhaltung der Kontinuität der Lebensstätte des Grünen Koboldmooses ist das Belassen von Alt- und Totholz vorgesehen.

Die Beseitigung von Müll dient der Erhaltung der Bodensauren Nadelwälder und Moorwälder.

Für den Steinkrebs wird die Planung und Erstellung einer Krebsschutzmaßnahme im Weilers-bach empfohlen.

Die Bereitstellung eines ökologisch angemessenen Mindestabflusses ist für Bachneunauge und Groppe im Seebach unerlässlich und wird im Entscheid vom 16.01.2018 für die Oberstufe Häuser/Schluchsee geregelt. Es sollte dauerhaft überprüft werden, ob die hier festgelegten Angaben ausreichen, um den Erhaltungszustand der Art stabil zu halten.

Für die Spanische Flagge sollten Saumstrukturen, Gebüschmäntel und Staudenfluren mit Vor-kommen des Wasserdosts nach August abschnittsweise gemulcht werden.

Vom Biber geschaffene Strukturen (Dämme, Burgen etc.) können wesentliche Beiträge zur Dynamik der Fließgewässersysteme und Erhöhung der Strukturvielfalt leisten. Mit den Fließ-gewässern zusammenhängende Lebensraumtypen und Arten werden durch eine erhöhte Dy-namik in der Landschaft gefördert. Bei Konflikten durch Aufstau des Gewässerlaufs mit Beein-trächtigungen von Lebensraumtypen und Lebensstätten anderer FFH-Arten sowie infolge wirt-schaftlicher Schäden wie Fraßschäden, Untergrabungen etc. ist eine Absprache bzgl. des wei-teren Vorgehens mit der Höheren Naturschutzbehörde bzw. in deren Auftrag tätigen Biberbe-auftragten erforderlich (Kontakt über RP Freiburg).

Für die Erhaltung des Grünen Besenmooses ist es notwendig, die besiedelten Trägerbäume zu erhalten. Im FFH-Gebiet sollte außerdem eine hohe Anzahl potentieller Trägerbäume ge-währleistet werden.

In einem Teil der Lebensstätte des Firnisglänzenden Sichelmooses, im Quellmoor am Wan-derweg durch das Hochmoor, westlich des Weges, gibt es eine Nährstoffanreicherung, deren

Der gegenwärtige Erhaltungszustand der aktuell beweideten Mageren Flachland-Mähwiesen sowie Berg-Mähwiesen könnte verbessert werden, indem eine zweischürige Mahd mit Abräu-men etabliert wird.

Über die bestehende Pflege hinaus können auf geeigneten Standorten durch Gehölzrück-nahme und einschürige späte Mahd Pfeifengraswiesen und Kalkreiche Niedermoore entwi-ckelt werden.

Artenreiche Borstgrasrasen können ebenso durch entsprechende Pflege entwickelt werden:

Hier sollten zunächst die Gehölze zurückgenommen werden und die Fläche anschließend be-weidet werden.

Über das zur Erhaltung notwendige Maß hinaus können störungsfreiere Bereiche zur Entwick-lung der Brachsenkraut-Gesellschaften etabliert werden. Sinnvoll wäre die Ausweitung direkt im Umfeld der durch Bojen abgegrenzten Bereiche. Entsprechend der Erhaltungsmaßnahme 7.2.9 sollten hier ebenso planktivore Fische zurückgenommen werden.

Die bereits begonnenen Maßnahmen zur Wiedervernässung in den Naturschutzgebieten „Rot-meer“, „Unteres Seebachtal“ und „Erlenbruckmoor“ sollten fortgeführt bzw. auf die Maßnah-menfläche ausgedehnt werden. Aufgrund der mosaikreichen, kleinflächigen Lage der Moore im Hochschwarzwald ist nur ein minimalinvasives Vorgehen möglich, da ansonsten zu große Schäden in Vegetation und Boden entstehen.

Im Bereich um Felsen im Wald und entlang von Bachläufen kann durch die Entnahme stand-ortfremder Baumarten sowie durch die Förderung standortheimischer Baumarten die Natur-nähe gefördert werden. Im Umkreis des LRT Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation können Laubbäume gefördert werden. Fichten und Douglasien sollten vorrangig entnommen werden, einzelne Tannen nur zugunsten von Laubholz.

In einigen Beständen kann die Fichte zurückgedrängt werden, indem aufkommende Fichten-Verjüngung beseitigt wird.

Durch eine Überführung in Dauerwälder und extensive Dauerbestockungen mit einhergehen-der Erhöhung einhergehen-der Alt- und Totholzanteile können das Grüne Koboldmoos, die Bodensauren Nadelwälder und Schlucht- und Hangmischwälder gefördert werden.

Entlang des Weilersbachs sollte für den Steinkrebs ein durchgehender Gewässerrandstreifen etabliert werden, der nicht beweidet wird.

Die ausleitende Rinne im Süden des Windgfällweihers stellt auf Grund ihrer naturfernen Ge-staltung eine starke Gefährdung für den Biber dar. Es sollte ein Renaturierungskonzept entwi-ckelt werden, das ökologische Belange integriert.

Zur Verbesserung des Habitatverbunds für die Spanische Flagge sollten großflächige, schat-tige Waldbestände kleinräumig aufgelichtet werden, zum Beispiel durch die Entnahme nicht standortheimischer Baumarten.

Der Luchs (Lynx lynx) ist als Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes aufgeführt. Sporadisch wandern Luchse in den Schwarzwald ein bzw.

durchwandern diesen. Es existiert aber keine Luchspopulation im Schwarzwald. Die Art wird daher im Rahmen des vorliegenden Natura 2000-Mangementplanes als „nicht signifikant“ ein-gestuft. Es werden weder Erhaltungs- und Entwicklungsziele noch entsprechende Maßnah-men auf Gebietsebene formuliert.