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Verteilung und Dichte der Brutvögel

2.2 Brutvögel

2.2.2.2 Verteilung und Dichte der Brutvögel

Die Verteilung der unterschiedlichen Revierpaare am Röhrichtgewässer ist auf Karte 3 gut nachvoll-ziehbar. Die Inseln zwischen den Wasserflächen werden von den Wasservogelarten und den Röhricht-brütern als Bruthabitate genutzt. Solange der Aufwuchs noch nicht so dicht und hoch ist, siedeln sich Enten, Gänse und Schwäne an. Mit der Zunahme an Vegetation verändert sich auch die Artenzusam-mensetzung der Brutvögel. Rallenarten und der Zwergtaucher lösen die Entenvogelarten ab. Bei stär-kerem Röhrichtaufwuchs nehmen die entsprechenden Röhrichtbrüter ihre Brutreviere ein. Dies ist vor allem vor den Verwallungen der Fall. Hier sind die Bereiche im Südosten und Südwesten wegen ihrer größeren Abgeschiedenheit und Ruhe besonders wertvoll. Hier wurden u.a. Rohrdommel, Tüpelsumpf-huhn, Wasserralle und Zwergtaucher nachgewiesen. Auf der nordöstlichen Hälfte ist das Untersu-chungsgebiet mehr von offenen Wasserflächen durchsetzt, so dass hier die Wasservögel dominieren.

Das abgeflachte Sandufer im Osten am Rand der Erschließungsstraße wurde nicht als Bruthabitat ge-nutzt. Auf einer mit kurzer Vegetation bewachsenen Insel in dessen unmittelbarer Nähe brütete jedoch der Kiebitz. Die mit Gehölzen bestandenen Verwallungen wurden von verschiedenen Gehölzbrütern besiedelt, neben Sperlingsvögeln auch vom Kuckuck und Turmfalken.

2.2.2.3 Naturschutzfachliche Bewertung.

Aufgrund der geringen Größe des Untersuchungsgebietes von 5,3 ha ist eine Bewertung nach den Kri-terien von BEHM & KRÜGER (2013) hier nicht möglich. Das Bewertungsverfahren wird für Gebiete zwischen 80 und 200 ha Flächengröße empfohlen. Da das Röhrichtgewässer sich aber unmittelbar im Süden des Untersuchungsraumes als Teil des gesamten Planungsraumes befindet, wertet es letztlich diesen Raum durch die eigenen gefährdeten Arten weiter auf. Und es erhält selbst als Teil dieses Rau-mes die Einschätzung als national bedeutendes Vogelbrutgebiet (die Fläche für das Gewerbegebiet ohne die Fläche für das Gründerzentrum ist ja bereits als Vogelbrutgebiet von nationaler Bedeutung eingestuft (s. ACHILLES et al. 2020).

Wertgebende Arten sind hier vor allem die Röhrichtbrüter Wasserralle, Tüpfelsumpfhuhn und Feld-schwirl sowie unter den Wasservögeln die Löffelente. Unter den Gehölzbrütern sind Neuntöter, Blut-hänfling und Grauschnäpper als gefährdete und damit wertgebende Arten zu nennen, sowie der Ku-ckuck. Bemerkenswert ist der Neuntöter, der im dornigen Brombeergestrüpp auf der Außenseite der südwestlichen Verwallung sein Revier hatte, eine in Bremerhaven seltene Brutvogelart aus der Familie der Würger.

Ein Hinweis auf die hohe Wertigkeit des Röhrichtgewässers als Bruthabitat für Röhrichtbrüter gibt die aktuelle Brutzeitfeststellung der Rohrdommel. Sie ist eine der seltensten und am stärksten gefährdeten Brutvogelarten in Deutschland (s. KRÜGER et al. 2014) und auf naturnahe wasserdurchsetzte Röh-richte mit konstanten Wasserständen angewiesen.

Von den in Anh. I der EU-VSR genannten europaweit in besonderen Schutzgebieten zu schützenden Vogelarten kommen hier 3 Arten vor: Tüpfelsumpfhuhn, Blaukehlchen und Neuntöter.

5 der im Gebiet vorkommenden Brutvogelarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung und eine Art nach der EG-Verordnung streng geschützt.

Einige Arten sind typische Arten der Röhrichte und Weiher (s.a. FLADE 1994) mit einem hohen Gefähr-dungsanteil.

Das Röhrichtgewässer weist ähnlich hohe Artenzahlen und Siedlungsdichten auf wie die Pütten im Nor-den des Untersuchungsraumes für das geplante Gewerbegebiet Luneplate (s. ACHILLES et al. 2020).

Es lässt sich auch gut mit entsprechenden Habitaten im Kompensationsraum der Luneplate, z.B. an der Alten Weser Ost (s. ACHILLES 2019) oder mit der CEF-Maßnahmenfläche für den B-Plan 441 (Westli-cher Fis(Westli-chereihafen) im Süden der Östlichen Erweiterungsfläche (s. ACHILLES 2017) vergleichen.

Aufgrund des Vorkommens von 9 gefährdeten Arten der Roten Liste ist der aktuelle Untersuchungsraum als Vogelbrutgebiet nach der Handlungsanleitung zur Anwendung der Eingriffsregelung für Bremen (ILN 2006) natürlich von besonderer Bedeutung.

2.2.3 Zusammenfassende Betrachtung

 Im 5,3 ha großen Untersuchungsgebiet kamen im Jahr 2018 insgesamt 32 Brutvogelarten mit 104 Revierpaaren vor.

 Die zahlenmäßig dominanten Brutvogelgilden sind Röhrichtbrüter und Wasservögel.

 Die 5 häufigsten Brutvogelarten kommen aus der Gilde der Röhrichtbrüter (Teich- und Schilf-rohrsänger, Feldschwirl und Rohrammer) und der Wasservögel (Blässhuhn).

 Die am dichtesten besiedelten und auch naturschutzfachlich wertvolleren Bereiche sind die un-mittelbar vor den Verwallungen gelegenen abgeschiedenen und ruhigen von Wasser durch-setzten Röhrichte.

 Auch die Gehölze der Verwallungen bieten gefährdeten Brutvogelarten wie dem Neuntöter und Bluthänfling Nisthabitate.

 Nach den Kriterien von BEHM & KRÜGER (2013) ist das Untersuchungsgebiet für eine eigene Bewertung zu klein, wird aber im Zusammenhang mit dem gesamten Untersuchungsraum für das Gewerbegebiet als national bedeutendes Vogelbrutgebiet eingeschätzt. Wertgebende Ar-ten sind Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle, Feldschwirl, Löffelente, Neuntöter, Bluthänfling und Grauschnäpper.

 Besonders bemerkenswert ist die aktuelle Brutzeitfeststellung der Rohrdommel im Röhrichtge-wässer, wodurch dieser Standort als besonders wertvoller Bereich für Röhrichtbrüter ausgewie-sen ist. Die Rohrdommel gilt als eine der seltensten und am stärksten gefährdeten Brutvogel-arten Deutschlands.

 Insgesamt kommen 9 nach den Roten Listen bestandsbedrohte Brutvogelarten im Untersu-chungsgebiet vor, wodurch es als Vogelbrutgebiet nach der Handlungsanleitung zur Anwen-dung der Eingriffsregelung für Bremen (ILN 2006) von besonderer Bedeutung ist.

 Von den in Anh. I der EU-VSR genannten europaweit in besonderen Schutzgebieten zu schützenden Vogelarten kommen Tüpfelsumpfhuhn, Blaukehlchen und Neuntöter vor.

 5 der im Gebiet vorkommenden Brutvogelarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung und eine Art nach der EG-Verordnung streng geschützt.

 Im Hinblick auf die Eingriffsregelung und den Besonderen Artenschutz (§§44, 45 BNatSchG) werden vor allem Kompensationsanforderungen für Röhrichtbrüter (Tüpfelsumpfhuhn, Wasser-ralle, Feldschwirl, Blaukehlchen, Schilfrohrsänger, mit besonderer Berücksichtigung der

Rohrdommel), für Wasservögel (Löffelente sowie Zwergtaucher) und für bestimmte Gehölzbrü-ter der Auwälder (GelbspötGehölzbrü-ter und Grauschnäpper) und der halboffenen Strukturen (NeuntöGehölzbrü-ter und Bluthänfling) deutlich.