• Keine Ergebnisse gefunden

6. Empirische Untersuchung

6.4 Verlauf der empirischen Studie und daraus resultierende Konsequenzen

Nach einer Internetrecherche legte ich eine Liste mit Vermittlungsagenturen in Polen und in Deutschland fest und richtete telefonische Anfragen21 an die Leitenden von jeweils fünf Vermittlungsagenturen in Polen und Deutschland, die diese abschlägig beantworteten. Obwohl ich Anonymität zusicherte, wurden die Absagen meistens mit der Sorge begründet, die Agentur könne in ein schlechtes Licht gerückt werden. Zwei der Agenturleiter begründeten ihren negativen Bescheid mit der Teilnahme der Agentur an einer anderen empirischen Studie. Ausschließlich durch private soziale Netzwerke war es möglich, die Daten in je einer Agentur in Polen und Deutschland zu erheben, was im Folgenden ausführlich geschildert wird.

21 Zusätzlich habe ich E-Mails sowie offizielle, von meiner Doktormutter unterschriebene Schreiben an die Agenturleitungen verschickt. Die Ziele des Forschungsprojekts wurden dabei genannt. Den Leitungen wurde zudem zugesichert, dass die in der Studie gewonnenen Daten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.

81 Durch den Einsatz einer Mitarbeiterin einer deutsch-polnischen Agentur22 mit Sitz in Polen konnte die empirische Studie dort stattfinden. Sie verpflichtete sich, die Erhebung persönlich durchzuführen.23 Die Durchführung der schriftlichen Befragung, die sich an die polnischen Haushaltspflegehilfen richtete, wurde im Juni 2014 von der Leitung unter den gerade erwähnten Bedingungen bewilligt. Als Zeitraum hatte die Geschäftsführung der Betreuungsagentur August bis September 2014 festgesetzt. Die Agenturleitung hatte die Befragung im Rahmen von Schulungen über Erste Hilfe und Arbeitsschutz sowie Arbeitshygiene, die von dem Polnischen Roten Kreuz organisiert wurden, gestattet. Die Haushaltspflegehilfen wurden vor dem Fortbildungskurs gebeten, den Fragebogen auszufüllen. Ich hatte insgesamt 60 Fragebögen24 samt einem frankierten Rückumschlag per Post an die gerade erwähnte Mitarbeiterin der Agentur gesandt.

An der ersten schriftlichen Befragung, die am 08.08.2014 in Wrocław stattfand, nahmen 16 polnische häusliche Pflegerinnen teil. Beim zweiten Termin für die Schulung, der am 11.08.2014 in Opole erfolgte, war es möglich, weitere acht Haushaltspflegehilfen schriftlich zu befragen, d. h., insgesamt nahmen 24 Frauen an der Studie teil. An weiteren vereinbarten Terminen konnte der Fragebogen nicht eingesetzt werden, da die Mitarbeiterin der Agentur, die die Befragung organisieren sollte, krankheitsbedingt ausfiel. Ersatztermine wurden von der Geschäftsleitung nicht bewilligt.

In weiteren Etappen sollten eine telefonische Befragung der deutschen Klienten mittels Leitfadeninterviews sowie eine schriftliche Befragung der Angestellten der Vermittlungsagenturen durchgeführt werden. Die Befragung wurde für den Zeitraum von September bis November 2014 geplant. Die Zusage zur Durchführung der Befragungen wurde jedoch kurzfristig im September verweigert.

Da bei der Durchführung der Studie Schwierigkeiten aufgetreten waren, musste ich das Forschungsdesign der vorliegenden Arbeit erneut überdenken. Die schriftliche Befragung erschien zu diesem Zeitpunkt und unter den gegebenen Umständen als einzige praktikable Möglichkeit der Datenerhebung. Somit wurde die empirische Studie auf die schriftliche Befragung der polnischen Haushaltspflegehilfen anhand des Fragebogens eingeschränkt.

22 Diese Agentur vermittelt polnische und bulgarische Betreuungskräfte in private Haushalte in Deutschland, Österreich und in der Schweiz.

23 Das stellte eine Bedingung seitens der Agenturleitung dar. Meine Anwesenheit während der Befragung wurde nicht erlaubt.

24 Die Anzahl der zugeschickten Fragebögen wurde von der Leitung der Agentur festgelegt.

82 Der Rücklauf war bei der an der Vermittlungsagentur durchgeführten schriftlichen Befragung so gering (lediglich 24 Fragebögen), dass die Auswertung der Daten nicht als aussagekräftig gelten konnte. Aus diesem Grund entschied ich, den Zeitraum der empirischen Studie auszudehnen. Die Anfragen an die deutschen Betreuungsagenturen, die parallel zu den Anfragen an die polnischen Agenturen gerichtet wurden, stießen, wie bereits angeführt, ebenso auf Ablehnung. Eine Agenturleitung mit Sitz in Deutschland, die im Juli 2014 abgesagt hatte, konnte jedoch durch Bemühungen einer polnischstämmigen Angestellten im August 2015 zur Teilnahme bewegt werden. Auch in diesem Fall führte die Mitarbeiterin die Befragung durch. Meine Anwesenheit während der Befragung war von der Geschäftsführung nicht erwünscht. Im Zeitraum von Juli bis September 2015 konnten so weitere neun Haushaltspflegehilfen befragt werden. Der schriftliche Fragebogen wurde von der bereits erwähnten polnischen Mitarbeiterin der Firma, die u. a. für die Personalbeschaffung zuständig ist, an die polnischen Haushaltspflegehilfen verteilt. Die Befragung fand in diesem Fall nicht im Rahmen eines Weiterbildungsangebots statt. Die Frauen wurden gebeten, den Fragebogen auszufüllen, während sie auf ihren neuen Einsatz bzw. auf den Transport nach Polen warteten.25 An den gerade beschriebenen Befragungen in Polen und Deutschland nahmen insgesamt 33 Studienteilnehmerinnen teil.

Als Reaktion darauf, dass die Leitungen der Agenturen die Teilnahme an der Studie verweigert hatten, entschied ich, erneut zu versuchen, mich dem Feld über private Netzwerke anzunähern. Dabei zog ich Konsequenzen aus der Pilotphase, die die spezifische Zielgruppe betrafen. Um die Rücklaufquote zu erhöhen, beschloss ich auf die sozialen Netzwerke der drei Betreuerinnen, die ich in Marburg kennengelernt hatte, sowie Kontakte aus meinem Familien- bzw. Bekanntenkreis in Polen zurückzugreifen und dort um die Verteilung des Fragebogens zu bitten. Im Vergleich zur Pilotstudie konnte ich deutliche Unterschiede beim Verlauf sowie den Einstellungen der Betreuerinnen gegenüber der Studie wahrnehmen. Das Verfahren der Datenerhebung wurde im Dezember 2015 abgeschlossen. An dieser Stelle soll die Zusammenstellung der vorgenommenen Stichprobe in allen Etappen der Datenerhebung tabellarisch dargestellt werden (Tab. 3):

25 Diese Agentur bietet den vermittelten Betreuerinnen Übernachtungsmöglichkeiten. Die Mitarbeiterin der Firma hat die einzelnen Betreuerinnen um das Ausfüllen des Fragebogens gebeten. Die Befragung fand somit in einem inoffiziellen Rahmen bzw. beim Kaffeetrinken statt.

83 Zeitraum der Studie Ort der Durchführung Anzahl 1. Etappe August – September 2014 deutsch-polnische Betreuungsagentur

mit Sitz in Polen

24

2. Etappe Juli – September 2015 deutsche Betreuungsagentur mit Sitz in Deutschland

9

3. Etappe September – Dezember 2015 private soziale Netzwerke in Polen und in Deutschland

42

Insgesamt 75

Tab. 3: Zusammenstellung der vorgenommenen Stichprobe

Betrachtet man die Verteilung der Studienteilnehmerinnen, so ist festzustellen, dass die Rücklaufquote bei den durch private Netzwerke verteilten Fragebögen am größten ist (42 Fragebögen). An der zweiten Stelle steht die Befragung in einer deutsch-polnischen Betreuungsagentur mit Sitz in Polen (24 Fragebögen) und an der dritten (neun Fragebögen) die deutsche Betreuungsagentur mit Sitz in Deutschland. Wie bereits beschrieben, musste ich, angesichts der Schwierigkeiten, meine Studie auf die schriftliche Befragung beschränken und darauf verzichten, die Untersuchung um die Blickwinkel der deutschen Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der Mitarbeiter der Betreuungsagenturen zu erweitern.

Zusammenfassend soll angemerkt werden, dass im Rahmen dieser Studie deutliche Einschränkungen bezüglich der Auswahl der Stichprobe wahrnehmbar sind. Das Quotenverfahren, d. h. die Wahl der Stichprobe nach Kriterien der Grundgesamtheit, konnte aus diversen Gründen nicht gewährleistet werden. Als Kriterien sollten einerseits u. a. die Berufserfahrung der Teilnehmerinnen der Studie, ihr Sprachniveau sowie ihre Lernerfahrungen, andererseits von den Studienteilnehmerinnen unabhängige Faktoren wie beispielsweise der Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen, die an die Betreuerinnen gestellten Ansprüche der deutschen Auftraggeber und letztendlich die Beziehung zwischen den beiden Seiten erwähnt werden. Die Befragung richtete sich zudem sowohl an die Umfrageteilnehmerinnen, die durch Betreuungsagenturen vermittelt werden, als auch an solche, die sich ihre Stellen durch private Netzwerke verschaffen, d. h. der Charakter des Arbeitsverhältnisses, in dem sich die Teilnehmerinnen zur Zeit der Studie befanden, kann an dieser Stelle nicht als gemeinsamer Nenner erwähnt werden. Bei der Untersuchung handelt es sich deswegen um eine Fallstudie. Ein umfangreiches Forschungsdesign, das bei einer repräsentativen Studie vorausgesetzt wird, hat sich im Rahmen dieser Arbeit als nicht

84 praktikabel erwiesen. Im Folgenden wird auf die Struktur des eingesetzten Fragebogens näher eingegangen.