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Vergleich der DAkkS mit ausgewählten Akkreditierungsstellen anderer EU- EU-Länder im Hinblick auf die Beteiligung von Vertretern der Wirtschaft

I. Organisationsmodelle

Im Rahmen des Vergleiches nationaler Akkreditierungsstellen der EU wurden die Ak-kreditierungsstellen der Länder Großbritannien (United Kingdom Accreditation Service, UKAS), Frankreich (Comité Français d'Accréditation, COFRAC), Italien (ACCREDIA), Schweden (Swedish Board for Accreditation and Conformity Assessment, SWEDAC) und Österreich (Akkreditierung Austria) betrachtet. Alle hier untersuchten Organisatio-nen nehmen die Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstelle ihres jeweiligen Lan-des entsprechend der EU Verordnung (EG) 765/2008 wahr.

UKAS, COFRAC und ACCREDIA sind als private Gesellschaftsformen organisiert26, während SWEDAC in Form eines Behördenmodells organisiert und als Behörde dem schwedischen Außenministerium und Wirtschaftsministerium unterstellt ist. Die Akkre-ditierung Austria ist eine Abteilung der Sektion Unternehmenspolitik des Bundesminis-teriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

Die italienische ACCREDIA weist eine ähnliche Entstehungsgeschichte auf wie die DAkkS. ACCREDIA wurde Anfang 2010 aus den privaten und öffentlichen Akkreditie-rungsorganisationen in Italien gegründet. Sie ist ebenfalls wie die DAkkS eine private Gesellschaft mit öffentlich-rechtlichen und privaten Mitgliedern, die auch in die Organi-sationsstruktur eingebunden sind, u.a. die Vertreter von acht italienischen Ministerien und die Vertreter von Wirtschaftsverbänden.

II. Einbindung der Wirtschaftsverbände und anderer Interessenvertreter

In allen privat organisierten nationalen Akkreditierungsstellen der EU sind Vertreter der Wirtschaft an der Organisation beteiligt.

1. Mitwirkung bei UKAS, COFRAC und ACCREDIA

a) Die im Folgenden aufgeführten Vertreter der Wirtschaft sind derzeit Mitglieder von UKAS, sog. members. Nach britischem Gesellschaftsrecht wird hinsichtlich der Mit-gliedschaft generell zwischen „members“ und „shareholder“ unterschieden. „Member“

26 Anmerkung: UKAS ist eine „non-profit-distributing private company, limited by guarantee”, COFRAC eine nicht gewinnorientierte, sich selbst finanzierende Organisation („association loi 1901“) und AC-CREDIA ebenfalls eine “recognised, non-profitdistributing association”.

sind die Mitglieder einer nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienenden Gesell-schaft.

 Association of British Certification Bodies

 British Retail Consortium

 Confederation of British Industry

 Federation of Small Businesses

Bei der britischen UKAS sind Wirtschaftsvertreter weiterhin im sog. „Policy Advisory Forum (PAF)“ sowie der Kerngruppe des Advisory Forums, dem “Policy Advisory Council (PAC)” vertreten.

PAF und PAC beraten das „Board of Directors“, die Geschäftsführung von UKAS. Sie sollen sicherstellen, dass dem „Board of Directors“ die Interessen der unterschiedli-chen Anspruchsgruppen der Akkreditierung bekannt sind und diese berücksichtigt werden. Weiterhin können Wirtschaftsvertreter, die zu den Mitgliedern der UKAS zäh-len, bei Beschwerden zur Akkreditierung in das Berufungskomitee der UKAS berufen werden und über Beschwerden bzgl. einzelner Akkreditierungsfälle mitentscheiden;

dies allerdings nur mit einer Minderheitsbeteiligung. Vertreter der Wirtschaft, aber auch Mitglieder von Konformitätsbewertungsstellen sind zudem Mitglieder der Techni-schen Komitees, die UKAS in techniTechni-schen Fragen beraten und Verfahren beurteilen, die zur Überprüfung von Konformitätsbewertungsstellen eingesetzt werden sollen.

Die Akkreditierungsentscheidung wird von einem unabhängigen Gremium getroffen, dem Assessment Team (siehe dazu die folgende Abbildung „Struktur der UKAS“).

b.) An der französischen Akkreditierungsstelle COFRAC ist die Wirtschaft durch ihre Verbände beteiligt. Sie haben neben den Vertretern von Verbraucherorganisationen und Vertretern der Konformitätsbewertungsstellen Sitz und Stimme im Verwaltungsrat sowie der Generalversammlung. Nicht alle Mitglieder haben aber in der Versammlung und im Verwaltungsrat auch das Stimmrecht. Es konnte anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen nur eindeutig festgestellt werden, dass die vertretenen vier Mi-nisterien Stimmrechte haben.

Der Verwaltungsrat der COFRAC ist nur für Grundsatzfragen hinsichtlich der Führung der Gesellschaft verantwortlich und überwacht die Umsetzung der auf der Generalver-sammlung beschlossenen Entscheidungen.

Vertreter der Wirtschaft sind auch in der sog. Begutachtungskommission vertreten.27 Die Begutachtungskommission (Internal Audit Commission; Commission d’Audit Inter-ne) überwacht die Tätigkeiten und Gremien der COFRAC und berichtet jährlich an den Verwaltungsrat.

Die Kommission begutachtet aber nicht die Konformitätsbewertungsstellen.

Vertreter der Wirtschaftsverbände sind weiterhin in allen Sektorenkomitees der COFRAC vertreten.

27 In der Internen Begutachtungskommission der COFRAC sind je zwei Repräsentanten der Interessen-gruppen vertreten.

c.) An der italienischen Akkreditierungsstelle ACCREDIA sind Wirtschaftsverbände als Mitglieder beteiligt. Sie sind außerdem in weiteren Organen bzw. Gremien vertreten, u.a. dem „Board of Directors“. Über das „Board of Directors“ ist die Wirtschaft damit an der Geschäftsführung der ACCREDIA beteiligt. Die Geschäftsführung entscheidet auch über die Aufnahme neuer Akkreditierungsbereiche und Regelun-gen/Anforderungen für die Akkreditierung. Weiterhin ist die Wirtschaft im sog. „Policy Advisory Board“ vertreten, das eine beratende Funktion für die ACCREDIA einnimmt.

An weiteren Gremien sind Vertreter der Wirtschaft nicht beteiligt; insbesondere nicht an dem „Control/Steering Committee“. Diese Organisationseinheit ist insbesondere für die Durchführung der Akkreditierungstätigkeit und für die Akkreditierungsentschei-dung zuständig. Es sind ausschließlich Vertreter mehrerer italienischer Ministerien Mitglieder dieser Einrichtung. Die Geschäftsführung hat auf die Akkreditierungsent-scheidung keinen Einfluss.

Die Wirtschaft ist im Ergebnis in allen untersuchten privatrechtlich organisierten Ak-kreditierungsstellen Mitglied.

2. Durchführung der Akkreditierung

Bei den untersuchten privatrechtlich organisierten Stellen ist aber die Akkreditie-rungstätigkeit und die Akkreditierungsentscheidung so organisiert, dass Vertreter der Wirtschaft nicht beteiligt sind. Bei UKAS werden die Verfahren von einer von den an-deren Organen abgegrenzten Organisationseinheit geführt. Diese Organisationsein-heit ist auch vom „Board of Directors“ getrennt und unterliegt nicht den Weisungen der Geschäftsführung. Bei ACCREDIA entscheidet ein Gremium, das aus Vertretern von Fachministerien besteht.

Die konkrete Aufgabenverteilung bei COFRAC konnte nicht ermittelt werden. Aus den oben genannten Beteiligungen der Wirtschaft folgt aber, dass auch dort eine Trennung zwischen Mitgliedschaft, Beratung und Akkreditierung besteht.

Die untersuchten europäischen Stellen beziehen die Wirtschaft in die Organisation der Stelle ein, schirmen aber die Akkreditierungstätigkeit bzw. die dafür zuständige Orga-nisationseinheit von den anderen Organen bzw. Gremien ab. Die folgende Abbildung verdeutlicht die Abgrenzung bei UKAS.