24.1 (1) Gemäß UG konnte das jeweilige Curriculum notwendige Vorkenntnisse als Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, insbesondere die positive Beurteilung bestimmter Prüfungen, vorsehen. Weiters waren für Lehrveranstaltun
gen mit beschränkter Teilnehmerzahl die Anzahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie das Verfahren zur Vergabe der Plätze in den Curricula festzu
legen.
(2) An der Universität Graz regelte eine Richtlinie des Senats die Vergabe von Lehr
veranstaltungsplätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl. In den Curricula war einerseits die Teilnehmerzahl je Lehrveranstaltungstyp festgelegt sowie andererseits, welches der fünf vorgegebenen Reihungsverfahren zur Aufnahme der Studierenden für das betreffende Studium anzuwenden war. Über
stieg die Anzahl der Anmeldungen zu einer Lehrveranstaltung die festgelegte maxi
male Teilnehmerzahl, dienten die Kriterien des anzuwendenden Reihungsverfahrens für die Aufnahme der Studierenden in die betreffende Lehrveranstaltung.
Reihungskriterien waren in der Regel
• die Stellung der Lehrveranstaltung im Curriculum (Pflichtfach bzw. gebundenes Wahlfach waren vor ein freies Wahlfach zu reihen),
• im Studium bereits absolvierte bzw. anerkannte ECTS–Anrechnungspunkte sowie
• die im Studium bisher benötigte Semesteranzahl.
Falls anhand dieser Kriterien keine Reihungsentscheidung möglich war, entschied das Los.
Für die Studien der Rechtswissenschaften war nach diesen Reihungskriterien vorzu
gehen.
Für Studien der Sozial– und Wirtschaftswissenschaften vergab die Universität Graz zunächst 80 % der Lehrveranstaltungsplätze nach einem Reihungsverfahren 1 (SOWI 1) und danach 20 % nach einem Reihungsverfahren 2 (SOWI 2). Davon ausge
nommen waren die Lehrveranstaltungen der Speziellen Betriebswirtschaftslehre;
dafür wandte die Universität Graz ein weiteres Reihungsverfahren (SOWI 3) an.
Diesen SOWI–Reihungsverfahren war gemeinsam, dass sie als zusätzliches Kriterium vorab Studierende der eigenen Fakultät gegenüber Studierenden anderer Fakultä
ten bevorzugt reihten bzw. im SOWI 1 zusätzlich Incoming–Studierende58 vorweg priorisierten. Im SOWI 2 begünstigte zusätzlich eine niedrigere Anzahl an Semester
stunden von Lehrveranstaltungen der eigenen Fakultät mit Fixplatz im Semester der Anmeldung die Reihung. Für die Vergabe von Lehrveranstaltungsplätzen der Spezi
ellen Betriebswirtschaftslehre (SOWI 3) wandte die Universität Graz als weiteres Reihungskriterium die von den Studierenden individuell vergebene vierstufige Prio
rität an.
(3) Die WU Wien begegnete Engpässen bei Lehrveranstaltungsplätzen in Pflichtlehr
veranstaltungen und Spezialisierungsprogrammen (u.a. Spezielle Betriebswirt
schaftslehren), indem sie mit einem zentral organisierten Wartelistenmanagement samt einem sogenannten „Studienfortschrittskontingent“ die Anzahl der Teilneh
menden beschränkte.59 Regelmäßiges Monitoring und Evaluierungen identifizierten strukturelle Hürden, etwa Engpässe und Regelungsbedarf bei Lehrveranstaltungs
plätzen.
58 Studierende, die ein Auslandssemester an der Universität Graz im Rahmen eines Studienprogramms betrieben
59 Die Wartelistenplätze wurden entweder nach dem „first come, first served“–Prinzip oder nach Studienfort
schritt vergeben.
Als Konsequenz hielt die WU Wien bei betroffenen Lehrveranstaltungen – vor deren Ankündigung – ein Studienfortschrittskontingent für jene Studierenden bereit, die angesichts ihres Studienfortschritts auf einen Lehrveranstaltungsplatz angewiesen waren, um eine Verlängerung ihrer Studienzeiten zu vermeiden. Plätze aus diesen Kontingenten vergab die WU Wien an diese Studierenden anhand bestimmter Studi
enfortschrittsparameter (u.a. durch positiv absolvierte Lehrveranstaltungen erwor
bene ECTS–Anrechnungspunkte).
Die Anzahl der zu vergebenden Lehrveranstaltungsplätze je Lehrveranstaltung mit beschränkter Teilnehmerzahl war nicht im jeweiligen Curriculum normiert, sondern die anbietende akademische Einheit (Institut) legte sie im Zuge der Lehrveranstal
tungsankündigung anhand fachdidaktischer Kriterien fest. Die Lehrveranstaltungen umfassten im Regelfall Plätze für 30 bis 60 Studierende.
Für Lehrveranstaltungsplätze in „Kursen“ der Speziellen Betriebswirtschaftslehren war ein Aufnahmeverfahren zu absolvieren. Die Vergabe dieser Lehrveranstaltungs
plätze war dezentral organisiert. Jedes – eine Spezielle Betriebswirtschaftslehre anbietende – Institut entschied individuell, wie es dieses Aufnahmeverfahren hand
habte.
Als Verfahren kamen Einstiegstests, die Auswahl anhand von Motivationsschreiben, die Platzvergabe gemäß Noten ausgewählter Lehrveranstaltungen, der Notendurch
schnitt, die Studiendauer bzw. ein Mischsystem aus diesen Komponenten zur Anwendung. Das jeweilige Prozedere sowie die Anzahl der zu vergebenden Plätze waren auf der jeweiligen Website der anbietenden akademischen Einheit verlaut
bart, nicht jedoch im Curriculum.
24.2 Der RH zeigte auf, dass die an der WU Wien gehandhabten Modalitäten für die Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl – entgegen den Vorgaben des UG – nicht auf Regelungen des jeweiligen Curricu
lums zurückgeführt werden konnten.
Er erachtet jedoch die Aufnahmemodalitäten der WU Wien – ebenso wie jene der Universität Graz – als grundsätzlich zweckmäßig, um eine objektive Vergabe der Lehrveranstaltungsplätze zu erreichen.
Der RH empfahl daher der WU Wien, die Praxis der Vergabe der Lehrveranstaltungs-plätze mit den Curricula derart in Einklang zu bringen, dass jedenfalls den gesetz-lichen Vorgaben entsprochen wird.
IT–Unterstützung
25.1 (1) Das an der Universität Graz für die gesamte studierendenrelevante Administra
tion der Lehre eingerichtete Informationsmanagementsystem UNIGRAZonline (TZ 22) hatte ursprünglich die Technische Universität Graz als Campus–Manage mentsystem „CampusOnline“60 entwickelt.
Mehrere Anwendungen von UNIGRAZonline konnten mittelbar die qualitative Betreu-ung der Studierenden unterstützen, weil sie wesentliche studienrelevante Bereiche abdeckten: So kam UNIGRAZonline als Planungs– und Organisationstool zur Verwal-tung der Lehre, des Prüfungswesens sowie der Betreuung wissenschaft licher Arbei
ten zum Einsatz. Dazu gaben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allgemeine Daten zur Lehre (Curricula, Meldung und Genehmigung von Lehr veranstaltungen, Beauftra
gung von Lehrenden, Kosten etc.) sowie zu den einzelnen Lehrveranstaltungen (Verwaltung und Evaluierung von Lehrveranstaltungen sowie von Prüfungen) in UNIGRAZonline ein; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Studierende konnten diese dort abrufen.
Weiters standen Online–Learning–Systeme und IT–Systeme für Online–Prüfungen und zur Plagiatsprüfung im Einsatz.
Zum Betrieb von UNIGRAZonline entrichtete die Universität Graz jährlich einen Kostenbeitrag für die Nutzungsbewilligung der Software „CampusOnline“ an die Technische Universität Graz sowie eine Lizenzgebühr für das zugrunde liegende Datenbank–Produkt in Höhe von insgesamt rd. 350.000 EUR (2014) bis rd. 425.600 EUR (2019).
Die Ausgaben der Universität Graz für spezifische Software–Ergänzungen zu UNIGRAZ online beliefen sich auf durchschnittlich rd. 19.000 EUR je Jahr. Weiters fielen allen falls Ausgaben für Hardware (Speicher, Infrastruktur, Back–up) von bis zu rd. 200.000 EUR (2016) jährlich an. Für das im Rahmen von UNIGRAZonline einge
setzte IT–Personal der Universität Graz (nach deren Schätzung rd. 6 VZÄ jährlich) wandte sie zwischen rd. 345.000 EUR (2018) und rd. 375.000 EUR (2014) auf.
(2) Die WU Wien setzte als Studieninformations– bzw. Campus–Managementsystem die Eigenentwicklung BACH ein. BACH unterstützte die Organisation der Lehre, des Prüfungswesens und der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten sowohl für Lehrende als auch Studierende.
60 CampusOnline stand an 15 österreichischen öffentlichen Universitäten, an den Pädagogischen Hochschulen und auch an einigen österreichischen Privatuniversitäten und Fachhochschulen im Einsatz. Weiters wurde es im deutschen Hochschulraum verwendet. In Kooperation mit den nutzenden Universitäten und Hochschulen entwickelte die Technische Universität Graz CampusOnline laufend weiter und passte es den Erfordernissen an.
Das Lern– und Informationsportal LEARN – ebenfalls eine Eigenentwicklung der WU Wien – bot Lehrenden Unterstützung bei der Durchführung der Lehre (z.B.
Führung eines Notenbuchs, Abwicklung von Multiple–Choice–Prüfungen, Plagiatsprü
fungen, Evaluierung von Lehrveranstaltungen, Bereitstellung von digitalen Lerninhal
ten, Organisation von Lernvorgängen) und für die Kommunikation mit den Studierenden. Studierende konnten über LEARN z.B. ihre Abschlussarbeiten abgeben.
Beide Systeme boten somit zur Planung, Organisation und Durchführung der Lehre zahlreiche webbasierte Applikationen für die Zielgruppen Lehrende, Administration sowie Studierende an und konnten insgesamt auch zur qualitativen Betreuung der Studierenden beitragen.
Die Entscheidung für die Eigenentwicklung BACH traf die WU Wien Anfang der 2000er Jahre, als das Projekt „WU–IS2000“ an den Unzulänglichkeiten des einge
setzten Software–Produkts des Anbieterunternehmens scheiterte und eine Alterna
tive notwendig wurde.
Im Vergleich zur Eigenentwicklung schied die damals am Markt befindliche Campus-Online–Lösung der Technischen Universität Graz aufgrund zu wenig flexibler Studi en-planabbildung aus. Eine von der WU Wien im Jahr 2016 durchgeführte Zwischen - evaluierung der Eigenentwicklung im Vergleich mit dem an der Universität Graz im Einsatz befindlichen UNIGRAZonline bestätigte die getroffene Entscheidung und ergab Vorteile dahingehend, dass – bei vergleichbarem IT–Personaleinsatz – direkt auf die Software–Weiterentwicklung Einfluss genommen werden konnte.
Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung schätzte die WU Wien ihren IT–Personaleinsatz (Wartung, Anpassungs– und Neuentwicklung) für das BACH–System auf rd. 6 VZÄ.
Die Ausgaben für jährliche Lizenzgebühren beliefen sich – auf Basis einer Schätzung der WU Wien – auf rd. 50.000 EUR, die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben für Hardware auf rd. 60.000 EUR.
Für das Jahr 2020 beabsichtigte die WU Wien, eine Evaluierung mit einem genauen Vergleich von Features und Kosten der Eigenentwicklung BACH mit „CampusOnline“
der Technischen Universität Graz durchzuführen. Ende 2020 sollte entschieden werden, ob eine Kooperation mit der Technischen Universität Graz eingegangen oder die Eigenentwicklung BACH fortgeführt werden soll.
25.2 Der RH beurteilte die an beiden Universitäten verwendeten Campus–Management systeme als zweckmäßige Tools für die Unterstützung und Organisation der Lehre. Er erachtete auch die Entscheidung der WU Wien für zweckmäßig, im Jahr 2020 eine weitere Evaluierung mit einem genauen Vergleich von Merkmalen, Funktionen und Kosten der Eigenentwicklung BACH mit jenen von „CampusOnline“ der Technischen Universität Graz durchzuführen.