22.1 (1) Die Planung und Beauftragung der Lehre führten einmal pro Jahr die Institute, die Curricula–Kommissionen und die Dekanate gemäß den an den einzelnen Fakul
täten gemeinschaftlich abgestimmten und implementierten Prozessen durch.
Als IT–Planungstool diente das Informationsmanagementsystem UNIGRAZonline (TZ 25). Planungsgrößen waren grundsätzlich die Curricula, die Entwicklung der Studierenden– und Absolventenzahlen, die Auslastungen in den Modulen im Jahres
vergleich sowie die Lehrauslastung der einzelnen Personengruppen, jeweils unter Bezugnahme auf die Kosten.
Die zugehörigen Prozessabläufe untersuchte und dokumentierte die Universität Graz im Zeitraum 2005 bis 2008 im Rahmen eines – von einer deutschen Akkreditie
rungsagentur begleiteten – Pilotprojekts „Prozessqualität in der Lehre“.
(2) Die Lehrplanung der sozial– und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät war dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Lehrveranstaltungen Mehrfachzu
ordnungen zu anderen Curricula der Fakultät bzw. anderer Fakultäten aufwies. Um hier den Bedarf an Studierendengruppen im Vorfeld berechnen zu können, kamen folgende Daten zum Einsatz:
• Lehrkapazität des zur Verfügung stehenden internen Personals,
• aktuelle Anzahl der Erstsemestrigen,
• Berechnung der Verbleiberate der Studierenden im Bachelorstudium nach positiver Absolvierung aller Lehrveranstaltungen im ersten und zweiten Semester.
Für den Fall, dass nach Abschluss der Lehrveranstaltungsanmeldung kurz vor Beginn des Semesters zu viele oder zu wenige Studierende zu Lehrveranstaltungen ange
meldet waren, passte das Dekanat im Zusammenwirken mit den Instituten und der Curricula–Kommission das Angebot der Nachfrage an und installierte weitere Grup
pen bzw. schloss solche bei Bedarf.
Das Dekanat führte für die Überprüfung der Lehrauslastung von UNIGRAZonline getrennte Aufzeichnungen, weil dieses IT–Planungstool z.B. keine Informationen zu Freistellungen von wissenschaftlichem Universitätspersonal zu Lehr– bzw.
Forschungs zwecken enthielt.
(3) Die Lehre je Studienjahr planten an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz die Institute über UNIGRAZonline.
Diesem Prozess vorgeschaltet war – im Zusammenwirken der Abteilung für Control
ling und des Dekanats – die Planung der Lehrkosten je Budgetjahr anhand
• der Vorjahreswerte,
• zu leistender Fremdlehre56 und
• allfälliger Reserven für Neukonzeptionen.
Vor Genehmigung durch die Studiendekanin überprüfte das Dekanat die Detail-planungen der Lehre durch die Institute hinsichtlich Lehrauslastung des Lehrperso
nals sowie entstehender Kosten – insbesondere auch für Fremdlehre – und verglich sie mit den Auslastungswerten und Ausgaben für das vorangegangene Studienjahr.
Zur Unterstützung im Genehmigungsprozess waren Hilfsaufzeichnungen außerhalb von UNIGRAZonline zu führen.
Nach allfälligen Adaptierungen beauftragte das Dekanat die Lehre „im Auftrag “ der Studiendekanin.
22.2 Der RH hielt fest, dass die an den beiden überprüften Fakultäten der Universität Graz festgestellten Abläufe der Planung bis zur Beauftragung der Lehre zweckmäßig gestaltet waren, um die Planung, Steuerung und das Monitoring der Verantwort-lichen grundsätzlich zu unterstützen.
Allerdings waren im Informationsmanagementsystem UNIGRAZonline nicht für alle Phasen des Planungs– bzw. Beauftragungsprozesses Lehre die erforderlichen Abläufe und zugehörigen Dokumentationen abgebildet, sodass an beiden Fakultäten Hilfsaufzeichnungen zur Durchführung der Lehrplanung außerhalb von UNIGRA Z-online zu führen waren, um steuerungsrelevante Informationen im Genehmi-gungsverfahren geeignet darstellen zu können.
Der RH empfahl der Universität Graz, zu prüfen, inwieweit zusätzliche steuerungsre
levante Informationen durch Adaptionen im Informationsmanagementsystem UNIGRAZonline mit vertretbarem Aufwand und angemessenen Kosten – ohne Hilfs
aufzeichnungen – zu gewinnen wären.
22.3 Die Universität Graz teilte in ihrer Stellungnahme mit, das Formular zur Abhaltung der Lehre angepasst zu haben. Hilfsaufzeichnungen zur Durchführung der Lehrplanung seien nicht mehr erforderlich. Die fehlende Schnittstelle zwischen UNIGRAZonline und dem Personalplanungstool sei tatsächlich hinderlich, bezüglich des benötigten Tools
56 für Studienpläne anderer Fakultäten gegen Kostenersatz
– um die Aufsichts– und Managementfunktion wahrnehmen zu können – bestehe aber eine Abhängigkeit vom Anbieter von Campus Online.
WU Wien
23.1 (1) Als Verantwortliche für die Sicherstellung des Lehrangebots definierten die jeweiligen Programm– bzw. Bereichsdirektorinnen und –direktoren ihren Lehr-bedarf. Auf Basis dieser Bedarfslage sah die WU Wien für die Bereitstellung des Lehrangebots einen dreistufigen Ablauf vor:
• Im ersten Schritt offerierten die Departments bzw. Institute (im Folgenden: akade
mische Einheiten) ihr Lehrangebot, indem sie ihrem wissenschaftlichen Personal und externen Lehrenden Lehrveranstaltungen zuwiesen. Diese Zuweisung geneh
migte die Institutsleitung, die der jeweiligen Lehrveranstaltungsleitung dienstlich vorgesetzt war. Im Zuge dessen erfolgte auch die Kontrolle der Erfüllung der nomi
nellen Lehrverpflichtung.
• Im zweiten Schritt überprüfte die Departmentleitung die Einhaltung des ihr zur Verfügung stehenden Lehrbudgets und gewann dabei einen Gesamtüberblick über das Lehrangebot des Departments.
• Die Programm– bzw. Bereichsdirektorinnen und –direktoren entschieden im dritten Schritt, ob das Lehrangebot quantitativ und qualitativ den Anforderungen des verantworteten Studienprogramms entsprach.
(2) Das Studieninformations– bzw. Campus–Managementsystem BACH der WU Wien (TZ 25) unterstützte die Organisation der Lehrplanung bzw. –beauftragung. Das Akademische Controlling57 lieferte den Programm– bzw. Bereichsdirektorinnen und –direktoren die notwendigen Informationen, um die Sicherstellung des Lehrange
bots zu steuern. Für eine Überprüfung, ob das wissenschaftliche Personal auch im vorgegebenen Lehrausmaß eingeplant wurde, lieferte das Campus–Management-system BACH allerdings nur begrenzt aussagekräftige Daten: Die tatsächlich vorhandene Lehrkapazität unter Berücksichtigung von reduzierter oder ausgesetz
ter Lehrverpflichtung durch Forschungssemester, Auslandsaufenthalte oder Teilzeit
beschäftigung war nicht automatisiert darstellbar. Ein Projekt „Lehrverpflichtungs - monitoring“ war zur Zeit der Gebarungsüberprüfung an Ort und Stelle dazu bereits aufgesetzt, um diese Informationen zukünftig gewinnen zu können.
57 Das Akademische Controlling war eine Abteilung im Bereich Programmmanagement und Lehr–/Lernsupport im Vizerektorat für Lehre und Studierende. Neben dem Berichtswesen für Lehre zählte zu seinen Aufgaben auch das lehrebezogene Controlling (z.B. Planung und Optimierung des Lehrveranstaltungsangebots, Moni
toring der Lehrveranstaltungs– bzw. Raumauslastung sowie der Lehrveranstaltungsanmeldungen).
(3) An der WU Wien waren bei der Planung der Lehre die Basiseinheiten für den Aufbau der Studienpläne (die sogenannten (Studien–)Planpunkte) zu berücksichti
gen. Die Summe dieser im Studienplan nach Fächern angeführten Planpunkte stellte das zum Studienabschluss führende „Repertoire“ der zu absolvierenden Lehrveran
staltungen und Prüfungen dar. Jedem Planpunkt waren eine Bezeichnung, ein Lehr
veranstaltungs– bzw. Prüfungstyp, die Anzahl der Semesterwochenstunden sowie die ECTS–Anrechnungspunkte zugeordnet.
Die von den akademischen Einheiten konkret angebotenen Lehrveranstaltungen waren in der Regel einem Planpunkt zugeordnet; es konnten auch mehrere Lehrver
anstaltungen ein– und demselben Planpunkt oder eine Lehrveranstaltung mehreren Planpunkten zugeordnet sein. Ein derart strukturierter Studienplan war u.a. Grund für die Eigenentwicklung des IT–Systems BACH (TZ 25).
23.2 Der RH hielt fest, dass die an der WU Wien festgestellten Abläufe der Planung bis zur Beauftragung der Lehre zweckmäßig gestaltet waren, um die Planung, Steuerung und das Monitoring der Verantwortlichen grundsätzlich zu unterstützen.
Das eingesetzte Campus–Managementsystem BACH lieferte zur Zeit der Gebarungs-überprüfung in Teilbereichen allerdings nur begrenzt aussagekräftige Daten des Planungs– bzw. Beauftragungsprozesses Lehre und unterstützte deshalb die erfor
derlichen Abläufe und zugehörigen Dokumentationen nur unzureichend. Der RH unterstützte daher die Durchführung des dahingehenden Projekts.