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4.2 F ORSCHUNGSDESIGN

4.2.2 Verfahren und Messmethode

Grundlage der angestrebten Arbeit bilden die ausgearbeiteten Teilprozesse der FH Campus Wien, die einzelnen Sicherheitsdisziplinen und die den Teilprozessen vorgegebenen Standards. Auf Basis dieser Standards und einer eingehenden Literaturrecherche sowie des aktuellen Stands der Forschung wird das Thema in einem ersten Schritt im Theorieteil erarbeitet. Somit wird die Arbeit mittels eines deduktiven Arbeitsverfahrens erarbeitet. Das bedeutet, das

methodische Vorgehen widmet sich zunächst den wissenschaftstheoretischen Grundlagen, welche als Basis der weiteren Abstraktion dienen. Durch die Abstraktion der Theorien lassen sich Einzelerkenntnisse ableiten, woraus sich schlussfolgernd die Forschungsfrage und die forschungsleitenden Fragen ableiten lassen.

Um zur Beantwortung der Forschungsfrage zu gelangen, ist angedacht, acht Expertinnen und Experten anhand eines Interviewleitfadens zu interviewen.

Bevor mit der Befragung begonnen wird, werden Auswertekategorien festgelegt, die aus den theoretischen Überlegungen heraus abgeleitet werden.

Anhand dieser Kategorien erfolgt nach den Interviews die Auswertung mittels qualitativer Inhaltsanalyse. Somit wird in der Auswertephase ein Bezug zur Theorie hergestellt und garantiert somit ein theoriegeleitetes Arbeiten (Gläser &

Laudel, 2010, S. 204–206).

Um nachvollziehbare Ergebnisse hinsichtlich Theorie und Forschungsfrage zu erhalten, wird ein qualitatives Verfahren mit Expertinnen- und Experteninterviews durchgeführt. Die Expertinnen und Experten sollen frei wählen können, wie sie auf die Fragen eingehen wollen (offene Fragestellung).

Dadurch wird gewährleistet, dass wichtige Erkenntnisse aus dem Interview gewonnen werden. Es ist angedacht, die Expertinnen und Experten aus verschiedenen Berufsgruppen (wie Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater, Personen im Security Management in leitenden Funktionen usw.) zu wählen und somit für die Arbeit Mehrwert zu schaffen.

Durch ihre berufliche Erfahrung soll ein gesteuertes Interview mit den Fachkräften geführt und die mögliche Umsetzung bzw. Verbesserungsansätze der Arbeit diskutiert werden. Letztendlich soll die Arbeit anhand des Expertinnen- und Experteninterviews ergänzt bzw. modifiziert werden.

Nachfolgend wird das Forschungsdesign bzw. der Forschungsprozess dargestellt:

Abbildung 28: Phasen des Forschungsablaufs

Quelle: Atteslander, 2010, S. 21

1. Problembenennung

In der Phase des Forschungsdesigns, der Problembenennung, werden der Grund und das Motiv für die Durchführung dieser Masterthesis erörtert (Atteslander, 2010, S. 49). Die Grundlage für diese Masterthesis ist die von der FH Campus Wien, Fachbereich Risiko- und Sicherheitsmanagement, vorgegebene Themenstellung für Master aus dem Forschungsbereich Safety and Security Management, welche wie folgt lautet:

„Entwickeln Sie auf Basis der im Fachbereich entwickelten Teilprozessmodelle des „Corporate and Information Security Management“

ein Gesamtprozessmodell für ein integriertes Security-Modell. Überprüfen Sie Ihr entwickeltes Modell auf Anwendbarkeit“ (Kob, 2016).

Ausgehend von dieser vorgegebenen Themenstellung ist unter Kapitel 1.1 die grundlegende Problematik dieser Masterthesis abstrahiert worden. Diese Problematik ist der Ausgangspunkt für diese Masterthesis.

2. Gegenstandsbenennung

Die darauffolgende Phase der Gegenstandsbenennung stützt sich auf die bereits vorliegenden Ergebnisse bzw. Erkenntnisse ähnlicher wissenschaftlicher Statistiken und wird im Abschnitt der Herleitung der Problemstellung behandelt. Da sich dieser Antrag mit der Bildung eines Gesamtprozessmodells beschäftigt, verweist die Problemstellung vorrangig auf die Notwendigkeit, die Durchführbarkeit und die Akzeptanz eines Modells für Organisationen sowie Verbesserungspotenziale nach der Implementierung.

Ebenfalls in diesem Kontext steht auch die Untersuchung des Stands der

1. Problembenennung 2. Gegenstands-benennung

3. Durchführung -Anwendung von Forschungsmethoden

4. Analyse Auswertungsverfahren 5. Verwendung von

Ergebnissen

Forschung in Verbindung mit dem theoretischen Fundament der Masterthesis.

Hierunter fallen unter anderem diverse Normen und Standards (praxistaugliche Prozessmodelle im Sinne von Security Management) sowie die theoretischen Überlegungen zu einem jeweils idealen Modell. Problem- und Gegenstandsbenennung sind in diesem Stadium durch rekursive Feedbackprozesse fest miteinander verbunden und beeinflussen sich in dieser Phase kontinuierlich gegenseitig. Die für die Gegenstandsbenennung substanzielle Operationalisierung, d.h. die Prüfbarkeit der aufgestellten Forschungsfrage, erfolgt nach Bildung derselben in Kapitel 4.3 infolge der Definition von Variablen, der zugehörigen Dimensionen sowie der darunterliegenden Indikatoren (Atteslander, 2010, S. 37–39).

3. Durchführung und Anwendung von Forschungsmethoden

Mit Beginn der dritten Phase im Forschungsprozess, der Durchführung und Anwendung von Forschungsmethoden, enden damit die in diesem Antrag erörterten Schritte des Forschungsdesigns. Bei allen weiteren Schritten handelt es sich demnach nur um theoretische Beschreibungen, wie diese nach Bestätigung dieses Antrags ausgeführt werden sollen.

Nach Atteslander (2010) lässt sich bei der Datenerhebung mittels Expertinnen- und Experteninterviews, wie sie in dieser Masterthesis angewendet werden soll, zwischen wenig strukturierten, teilstrukturierten und stark strukturierten Interviewtypen differenzieren. Der Unterschied reicht dabei von informellen Gesprächen und Gruppendiskussionen (wenig strukturiert) über Leitfadeninterviews als Expertinnen- und Expertenbefragung bis hin zu komplett festgelegten Fragebögen. Während die letztere Form aufgrund niedriger Reaktivität fast ausschließlich für quantitative Erhebungen infrage kommt, eignen sich die wenig und teilstrukturierten Befragungen deutlich besser für adaptive Expertinnen- und Experteninterviews (S. 133). Laut Gläser und Laudel lässt sich bei der Datenerhebung mittels Expertinnen- und Experteninterviews, wie sie in dieser Masterthesis angewendet werden soll, zwischen nicht standardisierten, halb standardisierten und (voll) standardisierten Interviewtypen, wie nachfolgend angeführt, differenzieren.

Abbildung 29: Klassifizierung von Interviews nach ihrer Standardisierung

Quelle: Gläser & Laudel, 2010, S. 41

Der Unterschied reicht dabei von Interviews, bei denen weder die Fragen noch die Antworten vorgegeben sind (nicht standardisiert) über Interviews, bei welchen die Fragen feststehen, es der Interviewpartnerin oder dem Interviewpartner aber freisteht, wie sie oder er diese beantwortet (halb standardisiert), bis hin zu Interviews, bei welchen sowohl die Fragen als auch die Antwortmöglichkeiten exakt gleich sind (Gläser & Laudel, 2010, S. 41).

Standardisierte Interviews werden in der quantitativen Forschung genutzt, während nicht standardisierte Interviews den qualitativen Erhebungsmethoden zugeordnet werden. Die halb standardisierten Interviews haben in der Forschungspraxis wenig an Tragweite gewonnen, wobei man stattdessen häufig auf den Begriff „teilstandardisierte Interviews“ trifft, mit welchem ausgedrückt wird, dass es auch bei nicht standardisierten Interviews gewisse Vorgaben geben kann.

Deshalb gibt es bei nicht standardisierten Interviews eine wichtige Differenzierung, welche nachfolgend festgehalten wird (Gläser & Laudel, 2010, S. 41–42):

Leitfadeninterviews, welche mit vorgegebenen Themen und einer Frageliste (dem Leitfaden) arbeiten, wobei der Leitfaden die Fragen enthält, welche in jedem Interview beantwortet werden müssen. Dabei ist aber weder die Frageformulierung noch die Reihenfolge der gestellten Fragen verbindlich, denn um einen natürlichen Gesprächsverlauf zu simulieren, können Fragen auch außerhalb der Reihenfolge gestellt werden, wenn es gerade passt, oder eine Interviewpartnerin bzw. ein Interviewpartner kommt von selbst auf ein bestimmtes Thema zu sprechen und es wäre suboptimal, die Interviewpartnerin oder den

Interviewpartner von dort wieder

wegzuführen, bloß weil die Frage noch nicht „dran“ ist. Des Weiteren kann die vollständige Beantwortung einer Frage oftmals nur dadurch

erreicht werden, wenn zu einer Antwort Ad-hoc-Nachfragen gestellt werden. Aufgrund ihrer Spontaneität können solche Nachfragen nicht in den Interviewleitfaden aufgenommen werden, deshalb ist dieser als Richtschnur zu sehen, welche die unbedingt zu stellenden Fragen enthält.

Offene Interviews arbeiten zwar mir vorgegebenen Themengebieten, in diesen wird aber kein verbindlicher Leitfaden genutzt. Diese Interviews haben noch stärker den Charakter eines Gespräches, da die Interviewerin oder der Interviewer nur die für sie oder ihn interessanten Themen abfragt und sich mit frei formulierten Fragen durch das Interview bewegt.

Narrative Interviews werden durch eine komplexe Fragestellung eingeleitet, auf die die Interviewpartnerin oder der Interviewpartner mit einer längeren Erzählung reagieren soll. Nachdem die Aussage vollendet ist, hat die oder der Interviewdurchführende die Gelegenheit, weitere Fragen zu stellen, um neue Erzählungen anzuregen.

Generell müssen Expertinnen und Experten über ein spezielles sowie auch relevantes Fachwissen in den für das Interview geforderten Bereichen verfügen (Gläser & Laudel, 2010, S. 11).

Die Auswahl der Expertinnen und Experten stellt allerdings aufgrund der Integration verschiedener Security-Disziplinen ein schwieriges Vorhaben dar.

Befragt werden demnach vorrangig Personen, welche in einer dieser Sicherheitsdisziplinen tätig sind. Angestrebt wird auch, Expertinnen und Experten zu finden, die in verschiedenen Bereichen des Security Management tätig waren und dadurch einen großen Überblick im Rahmen der Masterarbeit aufweisen können. Dies aus dem Grund, damit die getroffenen Ansätze und Prinzipien zur Bildung eines Gesamtprozessmodells befürwortet bzw. ergänzt werden. Nach einer entsprechenden Auswahl der Expertinnen und Experten sind Vorbereitungen hinsichtlich der Durchführung der Interviews vonnöten, wobei denkbare Expertinnen und Experten mittels eines Anschreibens oder telefonisch kontaktiert und angefragt werden müssen (Gläser & Laudel, 2010, S. 115). Des Weiteren sind in genügend zeitlichem Vorlauf den Interviewpartnerinnen und -partnern eine Zusammenfassung über das Forschungsvorhaben sowie eine Einverständniserklärung über die Aufzeichnung sowie die anonymisierte Verwendung der Daten zu übermitteln.

4. Analysen und Auswertungsverfahren

Die Auswertung der Interviews wird anhand einer systematischen Analyse, der Inhaltsanalyse nach Mayring, durchgeführt. Mittels der Inhaltsanalyse lassen sich Kommunikationsinhalte untersuchen (Atteslander, 2010, S. 196). Dabei gilt es, das Material mittels Zusammenfassung so zu verringern, dass die essenziellen Inhalte erhalten bleiben. Durch Paraphrasierung, Abstraktion sowie Reduktion soll ein erfassbarer Rahmen geschaffen werden, welcher immer noch ein Abbild des Ursprungmaterials darstellt (Mayring, 2015, S. 70).

Abbildung 30: Ablauf der Reduktion in der zusammenfassenden Inhaltsanalyse

Quelle: Mayring, 2015, S. 72

5. Verwendung der Ergebnisse

Mithilfe der aus dem empirischen Teil der Masterarbeit herausgearbeiteten Ergebnisse wird die Forschungsfrage durchleuchtet und werden Aussagen getroffen. Die Interviewpartnerinnen und -partner, in ihrer Eigenschaft als Expertinnen und Experten, treffen demnach Aussagen über die Sinnhaftigkeit sowie Anwendbarkeit der Masterthese bzw. über das erarbeitete Gesamtprozessmodell. Des Weiteren können anhand der Ergebnisse weitere Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Untersuchungen aufgezeigt werden.

Paraphrasierung

Generalisierung auf das

Abstraktions-niveau

Erste Reduktion

Zweite Reduktion