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Verbraucherinformationen für den Fernabsatz

Im Dokument Meeresenergie Bay of Fundy II, Kanada (Seite 157-160)

EMITTENTIN

reconcept 16 Meeresenergie Bay of Fundy II GmbH & Co. KG ABC-Straße 45, 20354 Hamburg

Telefon 040 – 325 21 65 0 Telefax 040 – 325 21 65 69 E-Mail info@reconcept.de Geschäftsführung

Karsten Reetz als Geschäftsführer der Komplementärin reconcept Ca-pital 03 GmbH

Hauptgeschäftstätigkeit

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb ei-nes Gezeitenkraftwerkes in Kanada. Zur Erreichung des Gesellschafts-zwecks darf sich die Gesellschaft Tochtergesellschaften bedienen, so-fern sie an den Tochtergesellschaften jeweils Mehrheitsbeteiligungen hält, die ihr die Kontrolle an den Tochtergesellschaften vermitteln.

Eine Beteiligung an Tochtergesellschaften darf nur mit dem Ziel ei-ner langfristigen Beteiligung erfolgen und nicht zu dem Zweck, durch Veräußerung von Tochtergesellschaften eine Rendite für die Anleger der Gesellschaft zu erzielen. Die Gesellschaft wird ihren unternehme-rischen Einfluss auf die Tochtergesellschaften in einer Weise ausüben, die nach Ansicht der Gesellschaft geeignet ist, den langfristigen Wert der Tochtergesellschaften zu fördern. Sie darf ferner alle mit dem Ge-genstand der Gesellschaft im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausführen, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Als Neben-tätigkeit darf die Gesellschaft im eigenen Namen, für eigene Zwecke und nicht für Dritte eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen.

Die Liquiditätsreserve darf z. B. in Zinsanlagen, Tagesgeld und Fest-geld angelegt werden. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft und die von ihr kontrollierten Tochtergesellschaften dür-fen Unternehmensverträge, z. B. Dienstleistungsverträge mit anderen Unternehmen, schließen, solange die unternehmerischen Entschei-dungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei der Gesellschaft oder den von ihr kontrollierten Tochtergesellschaften selbst verbleiben. Werden Dienstleistungen ausgelagert, verbleiben die Lenkungs-, Gestaltungs- und Weisungsrechte bei der Gesellschaft oder bei den von ihr kontrol-lierten Tochtergesellschaften.

Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde

Nach derzeitiger Rechtslage (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) ist für die vorgenannte Emittentin keine Zulassung erforderlich. Sie unter-liegt in Deutschland der Aufsicht durch das Gewerbeaufsichtsamt.

Besondere Informationen gemäß § 312d Absatz 2 BGB i. V. m. Art. 246b EGBGB

Allgemeine Informationen zu den Anbietern und anderen gegenüber den Anlegern auftretenden Personen

ANBIETERIN/PROSPEKTVERANTWORTLICHE/

VERTRIEBSGESELLSCHAFT reconcept consulting GmbH ABC-Straße 45, 20354 Hamburg Telefon 040 – 325 21 65 66 Telefax 040 – 325 21 65 69 E-Mail info@reconcept.de Amtsgericht Hamburg, HRB 123651 Geschäftsführung

Karsten Reetz

Hauptgeschäftstätigkeit

Gegenstand dieses Unternehmens sind der Erwerb, die Betreuung, die Fortführung und die Veräußerung von Unternehmen oder Be-teiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung von Unterneh-men oder Beteiligungen an UnternehUnterneh-men sowie die Verwaltung und Verwertung sonstigen Vermögens der Gesellschaft und damit zusammenhängende Beratungsdienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art sowie der Vertrieb oder die Vertriebskoordination von Kapitalanlagen, die Erstellung von Finan-zierungskonzepten und die vertriebs- und marketingtechnische Be-ratung von kapitalsuchenden Unternehmen sowie alle damit im Zu-sammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art.

Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde

Die reconcept consulting GmbH verfügt über eine Erlaubnis nach

§ 34f GewO. Sie unterliegt in Deutschland der Aufsicht durch das Gewerbeaufsichtsamt.

GRÜNDUNGSKOMMANDITISTIN/TREUHÄNDERIN reconcept Treuhand GmbH

ABC-Straße 45, 20354 Hamburg Telefon 040 – 325 21 65 31 Telefax 040 – 325 21 65 69 E-Mail treuhand@reconcept.de Geschäftsführung

Bernd Prigge und Karsten Reetz Hauptgeschäftstätigkeit

Treuhänderische Verwaltung von Kommanditanteilen für Treugeber im Rahmen geschlossener Beteiligungsgesellschaften.

Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde

Nach derzeitiger Rechtslage (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) ist für die vorgenannte Gesellschaft keine Zulassung erforderlich. Sie unterliegt in Deutschland der Aufsicht durch das Gewerbeaufsicht-samt.

NAME UND ANSCHRIFT DES VERMITTLERS

Informationen zum Vermittler ergeben sich aus der Beitrittserklärung.

INFORMATIONEN ZUM

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten Beitritts-erklärung gibt die Anlegerin/der Anleger gegenüber der Emittentin ein Angebot zum Beitritt zur Emittentin ab. Die Anleger treten der Emittentin als Treugeber über die reconcept Treuhand GmbH („Treu-händerin“) als Treuhänderin bei. Eine Beteiligung als Direktkomman-ditist ist zum Zeitpunkt des Beitritts nicht vorgesehen. Die Treugeber können mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum Ablauf des Jahres, in dem die Zeichnungsphase endet, von der Treuhänderin jederzeit die Übertragung der für sie gehaltenen (Teil-)Kommanditanteile auf sich verlangen und sich unmittelbar als Kommanditisten an der Emittentin beteiligen. Die Beteiligung der Anleger an der Emittentin erfolgt ausschließlich auf Grundlage die-ses Verkaufsprospektes, des in diesem Verkaufsprospekt abgedruck-ten Gesellschaftsvertrages (Seite 136 ff.) und des Treuhandvertrages (Seite 149 ff.) sowie des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB) und der Beitrittserklärung einschließlich der Widerrufsbelehrung. Der Beitritt zur Emittentin wird wirksam, wenn die Treuhänderin das Bei-trittsangebot der Anlegerin/des Anlegers annimmt. Anlegern werden die Annahme des Angebotes und des Beitritts schriftlich bestätigt.

Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot „RE16 Meeres energie Bay of Fundy II“ sowie die Beitrittserklärung enthalten ausführliche Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Im Hinblick auf Details wird auf diese Dokumente verwiesen.

WESENTLICHE LEISTUNGSMERKMALE DER VERMÖGENSANLAGE

Die Anleger treten der Emittentin als Treugeber über die Treuhände-rin reconcept Treuhand GmbH (nachfolgend auch „TreuhändeTreuhände-rin“) bei.

Eine Beteiligung als Direktkommanditist ist zum Zeitpunkt des Beitritts nicht vorgesehen. Die Treugeber können mit einer Frist von sechs Mo-naten zum Jahresende, erstmals zum Ablauf des Jahres, in dem die Zeichnungsphase endet, von der Treuhänderin jederzeit die Übertra-gung der für sie gehaltenen (Teil-)Kommanditanteile auf sich verlan-gen und sich unmittelbar als Kommanditisten an der Emittentin betei-ligen. Die Anleger nehmen am wirtschaftlichen Erfolg der Emittentin teil. Weitere Details sind diesem Verkaufsprospekt zu entnehmen.

PREISE

Die Beteiligung der Anleger an der Emittentin erfolgt in der Währung kanadischer Dollar (CAD). Ein- und Auszahlungen können jedoch auch in Euro (EUR) erfolgen. Maßgeblich ist jedoch immer der jewei-lige Wert in kanadischen Dollar (CAD). Hierbei sind entsprechende Wechselkursrisiken sowie Kosten des Währungstausches zu berück-sichtigen.

Die Mindestzeichnungssumme beträgt CAD 10.000 (Wechselkurs am 29. Dezember 2020: EUR 1/CAD 1,5706). Die Zeichnungssumme soll darüber hinaus ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Es wird ein Agio (Aufgeld) in Höhe von 3 Prozent der jeweiligen Zeichnungssumme der Anlegerin/des Anlegers erhoben. Der Erwerbspreis ist die indivi-duelle Zeichnungssumme zuzüglich des Agios von 3 Prozent.

WEITERE VON ANLEGERN ZU ZAHLENDE STEUERN UND KOSTEN, ZUSÄTZLICHE KOMMUNIKATIONSKOSTEN Liefer- und Versandkosten werden Anlegern nicht in Rechnung ge-stellt. Eigene Kosten für Kommunikation und insbesondere Steuer-beratung in Kanada haben Anleger jeweils selbst zu tragen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für Anleger wird auf die entsprechenden Ausführungen im Verkaufsprospekt, insbesondere auf die „Steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.

WESENTLICHE TATSÄCHLICHE UND

RECHTLICHE RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE

Das vorliegende Beteiligungsangebot ist mit Risiken behaftet, die bis zum Totalverlust von Auszahlungsansprüchen und des eingesetzten Kapitals (Erwerbspreis nebst Agio) sowie bis zur Privatinsolvenz einer Anlegerin/eines Anlegers führen können. Details zu den mit einer Beteiligung verbundenen Risiken werden auf den Seiten 23 bis 39 Kapitel „Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermö-gensanlage“ beschrieben.

SPRACHE UND GÜLTIGKEITSDAUER

DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunika-tion mit Anlegern ist Deutsch.

Die Informationen sind bis zur Mitteilung von Änderungen gültig, längstens jedoch bis zum Ende der Gültigkeit dieses Verkaufsprospek-tes (je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt). Der Verkaufspros-pekt ist ab seiner Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) zwölf Monate lang für öffentliche Angebote gültig, sofern er um die nach § 11 Vermögensanlagengesetz (VermAn-lG) erforderlichen Nachträge ergänzt wird (§ 8a VermAn(VermAn-lG). Gemäß § 8 Absatz 1 VermAnlG prüft die BaFin die Vollständigkeit, Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit des Verkaufsprospektes.

ZAHLUNG UND ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE, WEITERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Der Erwerbspreis sowie das Agio in Höhe von 3 Prozent darauf sind auf das Sonderkonto der reconcept Treuhand GmbH nach Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin zu zahlen. Weitere Ein-zelheiten ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Kapitel

„Angaben über die Vermögensanlage“.

WIDERRUFSRECHTE

Anlegern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu ( siehe dazu „Widerrufsbelehrung“ in der Beitrittserklärung).

MINDESTLAUFZEIT DES VERTRAGES/DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSREGELUNGEN

Die Laufzeit der Emittentin endet voraussichtlich am 31. Dezember 2037. Ab einschließlich dem 1. Januar 2038 kann die Emittentin durch einen außerordentlichen Beschluss aufgelöst werden. Dieser muss mindestens 60 Tage vor dem 31. Dezember desjenigen Kalender-jahres liegen, in dem die Emittentin ihr Geschäft einstellt oder dieses nicht mehr durchführt. Das Recht der Gesellschafter und der Emitten-tin zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Jede Anlegerin/jeder Anleger, die/der eine natürliche Person ist, kann ihre/seine Beteiligung an der Emittentin mit einer Frist von mindes-tens einem Monat zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen und aus der Emittentin ausscheiden, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt und sie/er dies hinreichend nachweist, und wenn die Komplementärin dieser Kündigung schriftlich zustimmt, wobei die Zustimmung der Komplementärin jeweils in ihrem eigenen freien Ermessen steht:

a) sie/er verfügt über eine schwere Erkrankung,

b) sie/er ist für eine unbestimmte Dauer aufgrund Krankheit, Unfall, Behinderung oder sonstiger Gründe berufsunfähig, c) sie/er ist für mindestens zwei Jahre trotz redlicher

Bemühungen anhaltend arbeitslos.

Anleger können ihre Beteiligung an der Emittentin mit einer Frist von mindestens sechs Monaten zum 31. Dezember 2030 kündigen und aus der Emittentin ausscheiden, wenn die Komplementärin dieser Kündigung schriftlich zustimmt. Die Zustimmung der Komplemen-tärin steht jeweils in ihrem eigenen freien Ermessen. Die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses hat nicht die Auflösung der Emittentin, sondern nur das Ausscheiden der/des Kündigenden zur Folge.

Für weitergehende Informationen zu Kündigungsrechten und Folgen einer Kündigung wird auf den Gesellschaftsvertrag der Emittentin verwiesen, welcher detaillierte Regelungen hierzu enthält.

RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie die Rechtsbeziehung der Anlegerin/des Anlegers unter dem Gesell-schaftsvertrag mit der Emittentin gilt deutsches Recht. Sofern Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag Hamburg vereinbart.

VERTRAGSSPRACHE

Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und für die Kommu-nikation mit Anlegern ist Deutsch.

AUSSERGERICHTLICHE STREITIGKEITEN/

STREITSCHLICHTUNG

Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der Anwen-dung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Fi-nanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Verfah-rensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:

Deutsche Bundesbank – Schlichtungsstelle – Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main

(Hausanschrift: Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main) Telefon 069 – 9566 3232

Telefax 069 – 709090 9901

E-Mail schlichtung@bundesbank.de Internet www.bundesbank.de

GARANTIEFONDS/EINLAGENSICHERUNG

Ein Garantiefonds oder eine andere Entschädigungsregelung beste-hen nicht.

Im Dokument Meeresenergie Bay of Fundy II, Kanada (Seite 157-160)